Wann ist bei einem Bußgeldbescheid mit einer Verjährung zu rechnen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Verjährungsfrist vom Bußgeld

Die für den Bußgeldbescheid geltende Verjährung dauert in der Regel drei Monate
Die für den Bußgeldbescheid geltende Verjährung dauert in der Regel drei Monate

Fahrer, die zu schnell gefahren sind, fürchten ihn: den Bußgeldbescheid. Spätestens nach einem Monat ist er in der Regel im Briefkasten. Doch was passiert, wenn die Zustellung vom Bußgeld der Betroffenen auf sich warten lässt? Viele Verkehrsteilnehmer graut es auch noch Monate danach davor, dass der Bußgeldbescheid inklusive Geldbuße, Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbot im Postkasten liegt.

Damit ein Kfz-Führer aber nicht lebenslang bangen muss, reglementiert der Gesetzgeber im Rahmen vom Verkehrsrecht in Paragraph 26 Absatz 3 der StVO (Straßenverkehrsordnung), dass ein Bußgeldbescheid eine Verjährung besitzt. Diese, förmlich genannte, „Verfolgungsverjährung“ vom Bußgeld wurde eingeführt, damit der Anspruch einer Behörde, eine Geldbuße zu verlangen, nach einer angemessenen Zeit verstreicht.

Die Verjährung vom Bußgeld sagt also aus, dass Sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr für die Tat strafbar gemacht werden können.

FAQ: Verjährung vom Bußgeldbescheid

Wann tritt bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung ein?

Hier erfahren Sie, wann die Verjährung von einem Bußgeldbescheid in Deutschland eintritt.

Kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden?

Ja. Welche Umstände zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist führen können, lesen Sie hier.

Muss ich trotz Verjährung einen Einspruch einlegen?

Ja. Auch wenn die Verjährung bereits eingetreten ist, müssen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Video: Verjährung vom Bußgeldbescheid

Im Video erfahren Sie, was bei der Verjährung für einen Bußgeldbescheid zu beachten ist.
Im Video erfahren Sie, was bei der Verjährung für einen Bußgeldbescheid zu beachten ist.

Wann verjährt ein Strafzettel bzw. Bußgeldbescheid?

Die Verjährung vom Bußgeld kann auch unterbrochen werden
Die Verjährung vom Bußgeld kann auch unterbrochen werden

Wie bereits beschrieben, regelt die StVO die den Bußgeldbescheid betreffende Verjährung. In Paragraph 26 Absatz 3 steht, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr eine Verjährungsfrist von drei Monaten aufweist. Danach ist der Bußgeldbescheid hinfällig.

Der Bußgeldbescheid ist immer dann verjährt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten im Briefkasten landet. Dabei gibt es aber noch eine Besonderheit: Haben Sie beispielsweise eine Tat am 2. Juni begangen, tritt die Verjährung vom Bußgeldbescheid am 1. September ein.

Die Verjährung geht dem Tag der Verjährung also einen Tag voraus. Somit läuft die Verjährung vom Bußgeldbescheid von Ordnungswidrigkeiten einen Tag vor der dreimonatigen Frist ab.

Die Unterbrechung der Verjährung

Die im Bußgeldbescheid enthaltene Verjährung tritt jedoch nicht immer nach drei Monaten ein. Grund hierfür ist die Unterbrechung der Verjährung vom Bußgeld. Das bedeutet, dass die Verjährung vom Strafzettel von neuem beginnt.

Der Anhörungsbogen ist ein Beispiel für eine Unterbrechung der Verjährung. Sobald dieser eintrifft, starten wieder drei Monate nach Erhalt des Schreibens.

Bleiben wir also beim Beispiel vom Bußgeldbescheid, der am 2. Juli per Post zugesendet wurde. Erhält der vermeintliche Verkehrssünder am 5. August einen Anhörungsbogen, verjährt der Bußgeldbescheid erst am 4. November.

Das Bußgeldverfahren erfährt eine Verjährung, wenn folgende Maßnahmen eintreffen:

  • Eintreffen des Anhörungsbogens
  • Ansetzung der Hauptverhandlung
  • Eintreffen der Ermittlungsakte beim Amtsgericht
  • Einstellung des Verfahrens
  • Vernehmung des vermeintlichen Verkehrssünders

Der Zeugenfragebogen bildet jedoch eine Ausnahme bei den Verjährungsfristen vom Bußgeld, denn hier findet keine Unterbrechung statt.

Sonderfall: Alkohol und Drogen am Steuer

Wer mit Drogen und Alkohol am Steuer erwischt wird, wird nicht nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet. Hier gilt das Strafrecht, weshalb die Verjährungsfristen vom Bußgeldbescheid andere sind.

Bei einer Alkohol- oder Drogenfahrt setzt die Verjährung in der Regel nach sechs Monaten ein. Hat der vermeintliche Täter jedoch mit Vorsatz gehandelt, verlängert sich die Verjährung vom Bußgeldverfahren um ein halbes Jahr, sodass sie erst nach einem Jahr eintritt.

Verjährung von Bußgeldern: Kann unendlich unterbrochen werden?

Die Unterbrechung der Verjährung kann nicht beliebig oft wiederholt werden
Die Unterbrechung der Verjährung kann nicht beliebig oft wiederholt werden

Zwar gibt es eine mehrfache Unterbrechung durch Anhörungsbogen und Co., jedoch regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), dass es keine unendliche Verjährung gibt.

Die Verjährungsfristen vom Bußgeldbescheid enden laut Gesetz in der Regel nach dem Doppelten der normalen Frist. Das bedeutet, dass eine Tat spätestens nach sechs Monaten verjährt ist, sofern es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Sollte es jedoch beispielsweise zu einem Gerichtsverfahren kommen, tritt der Fall der absoluten Verjährung vom Bußgeld ein. Der Begriff definiert, dass die für den Bußgeldbescheid geltende Verjährung spätestens nach zwei Jahren erfolgt. Bei eventuellen Fragen kann ein Rechtsanwalt behilflich sein.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,57 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

66 Kommentare

  1. Peter

    21. August 2020 um 15:50

    Meine Tochter wurde am 19.05. 20 Freitag geblitzt. Ich als Vater Beifahrer und Halter des Wagens.
    Heute ist Freitag der 21.08.20. Kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten. Verjährt oder kann eine Anhörung
    bei mir noch eintreffen?

  2. Robert

    29. Dezember 2019 um 16:54

    Hallo,
    Folgende Frage:
    Meine Tochter wurde bei einem Rotlichtverstoß ( unter 1 Sek ) direkt von der Polizei angehalten.
    Gilt die Verjährungsfrist von 3 Monaten dann noch ?
    Oder ist das Verfahren damit bereits eröffnet. Dann wären es 6 Monate ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert

  3. Andrea

    20. Oktober 2019 um 17:45

    Ich meine DIESE MAHNUNG
    ;-)

  4. Andrea

    20. Oktober 2019 um 17:44

    Guten Tag.

    Heute habe ich eine Mahnung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten.
    Tattag 22.06.2017.
    Bescheid 01.08.2017.
    Ich kann mich nicht erinnern, den Brief im August 2017 erhalten zu haben.
    Ist diese Wohnung gültig oder gilt die Verjährungsfrist?

    Vielen Dank, Andrea

  5. Cfa

    31. Juli 2018 um 14:57

    Guten Tag, Ich habe im Anhörungsbogen die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben. Nun habe ich den Bußgeldbescheid aber erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Zustellung des Anhörungsbogens bekommen. Ist der Bescheid trotz zugegebener Tat damit anfechtbar?

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:50

      Hallo,
      in diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid verjährt ist und Sie dahingehend Einspruch einlegen können. Bedenken Sie dabei, dass in der Regel das Ausstellungsdatum ausschlaggebend ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Thomas

    11. Mai 2018 um 10:37

    Hallo ,
    ich bin dem Fahrzeug meiner Frau auf der BAB 44kmh zu schnell gefahren , nun kam der Anhörungsbogen in dem schon festgestellt wurde das sie nicht der Fahrer war.

    Da wir verheiratet sind kann sie von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen , ist es sinnvoll bis zum spätesten Abgabetermin des Anhörungsbogen zu warten um die Frist möglichst auszuschöpfen , es wird dann ja wohl so sein das die Polizei dann versucht den Fahrer zu ermitteln.

    Ob das nun dadurch passiert das sie unagekündigt in der Türe stehen oder aber Nachbarn befragen , ich bin auf dem Foto gut zu erkennen.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:37

      Hallo Thomas,

      wann Sie den Bogen abgeben, hat keinen Einfluss auf die Ermittlungen der Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Michaela

    18. April 2018 um 21:48

    Hallo, folgender Fall.
    Mein Sohn wurde am 07.10.17 mit 40 km/h zu schnell außerorts geblitzt.
    Zusätzlich ist zu sagen, dass Sohnemann Wiederholungstäter ist, also möglicherweise mit Fahrverbot rechnen muss.

    Das Auto läuft auf meinen Mann, am 5.12.17 kam die Anhörung im Bußgeldverfahren.
    Mein Mann schrieb da hinein lediglich, dass er nicht gefahren ist.
    Dann kam erstmal nichts.
    Vor einigen Wochen dann (sicher 6-8 Wochen) stand die Polizei vor der Tür und wollte wissen, wer gefahren ist.
    Sie erklärten meinem Mann natürlich, dass er keine Aussage machen muss, wenn er sich oder Angehörige belasten würde, ließen aber durchblicken, dass ja nur der Sohn in Frage käme. Er äußerte sich dann nicht.

    Seither kam nichts mehr. Mein Sohn hat bisher absolut nichts bekommen.
    Wie sieht es nun mit Verjährung aus?
    Läuft die ab Blitzerdatum, ab Zustellung der Anhörung (da beginnen nochmal 3 Monate, odr?), oder ab offizieller Ermittlung des Fahrers? Oder sogar ganz anders? Hemmt der Besuch der Polizei evtl. die Verjährung?
    Oder ist der Fall schon eröedigt und nichts mehr zu erwarten?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:17

      Hallo Michaela,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Verjährung zu klären. Das kann nur durch entsprechende Akteneinsicht beantwortet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Flemming

    13. März 2018 um 7:56

    Hallo
    Wurde am 4.12.2017 mit handy erwischt owi anzeige bekommen dann kam am 7.03.2018 das einschreiben per post steht auch das datum drauf vom Postbote welches datum gilt wann der busgeldbescheid bei mir eingetroffen ist oder wann er im amt geschrieben wurde
    Liebe grüse

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 12:57

      Hallo Flemming,
      in den meisten Fällen ist das Datum auf dem Bußgeldbescheid ausschlaggebend. Das Datum der Zustellung ist in der Regel erst dann relevant, wenn zwischen Erstellung und Zustellung mindestesn zwei Wochen liegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. bussgeldrechner.org

    19. Februar 2018 um 8:56

    Hallo Frank,

    haben Sie innerhalb von drei Monaten keinen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, so gilt die Sache in aller Regel als verjährt.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Ebi

    22. Januar 2018 um 22:41

    Im August wurde ich geblitzt. Der Anhörgungsbogen datiert mit dem 11 November wurde meinem Bruder 15 November zugrstellt,da er der Halter des Wagens ist. Er schrieb, dass er es nicht der Fahrer war und sendete den Anhörungsbogen am 18 einem Freitag zurück Heute, am 22 Januar hat er einen Brief von der Behörde bekommen und er wurde gebeten da Morgen anzurufen.
    Die Frage wäre wie es Verhalten sollte:
    soll er zugestehen,dass ich (sein) Bruder der Fahrer gewesen ist?was wäre jetzt eigentlich mit der dreimonatigenV erjährungsfrist?eigentlich müsste diese gegenüber mir längst eingetreten worden sein.
    Würde es mir was bringen,wenn mein Bruder sich auf das aussverweigerungsrecht berufen würde.
    Für Ihre schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:34

      Hallo Ebi,

      ihr Bruder kann die Aussage verweigern. Kann der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches anordnen. Die Verjährungsfrist wird durch Verwaltungsakte wie die Versendung des Anhörungsbogens unterbrochen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Alex

    18. Januar 2018 um 18:48

    Hallo, wurde am 08.06.17 mit thc am Steuer angehalten.
    1. Frage bin am 15.8.17 umgezogen verlängert dies die verjährungsfrist? (Habe mal so was gehört, aber hier in diesem Beitrag jetzt nicht darüber gefunden)

    Habe kurz vor Ablauf der 6 monatigen Frist Besuch von der Polizei bekommen, die mir meine Blutwerte mitteilten (über den gesetzlichen grenzwerten, damals könnte allerdings keine ausfallerscheinungen bei mir festgestellt werden, so das mir eigentlich keine vorsätzliche, sonder „nur“ eine fahrlässige Handlung unterstellt werden kann). So viel wie ich hier raus lesen könnte verlängert dies die verjährungsfrist ja nicht.

    Habe mitte Dezember dann ein schreiben vom Gericht erhalten, das mein Verfahren wegen allg. Cannabisbesitz eingestellt wurde & und sie es weiter an die bußgeldstelle leiten.

    Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Falls durch den um5zug die Frist doch verlängert würde ist meine hauptsächlich Frage eigentlich um wie lange? und ab wann diese in Kraft tritt?

    MfG

    Alex

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:47

      Hallo Alex,

      der Umzug hat selbstverständlich keinen Einfluss auf die Verjährung eines Delikts. Durch Verwaltungsakte wie die Unterrichtung des Täters über seine Blutwerte jedoch schon. Auch das Einstellung des Verfahrens hat Einfluss auf die Verjährung. Um festzustellen, wann die Verjährung eintritt, bleibt Ihnen nur die Kontaktierung eines Anwalt, damit dieser Akteneinsicht beantragt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Ralf

    14. Januar 2018 um 13:00

    Moin,
    ich wurde von der Polizei am 24. Oktober angehalten, da sie mich dabei gesehen haben, wie ich eine Sprachnachricht verschickt habe mit meinem Handy. Die Polizei hielt mich an und nahm meine Personalien auf.
    Jetzt meine Frage:
    Gibt es bei dem Beispiel auch eine Verjährungsfrist?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 10:57

      Hallo Ralf,

      grundsätzlich gilt für den Bußgeldbescheid: Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Tattag nichts von der Sache hören, gilt diese als verjährt – insofern Ihnen kein Anhörungsbogen o.ä. zugestellt wurde, dieser unterbricht diese Frist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Danny

    21. Dezember 2017 um 14:05

    Ich wurde am 19.09.2017 wegen zu schneller geschwindigkeit von der Polizei angehalten und mir wurde direkt ein zettel gegeben ob ich es zugeben möchte oder nicht, ich habe dann den zettel unterschrieben, aber jetzt seid über 3 Monaten kam nichts mehr zurück, ab wann tritt die Verjährung in diesem fall ein?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:04

      Hallo Danny,

      normalerweise verfähren Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten, maximal nach 6 Monaten, wenn beispielsweise ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Allerdings hängt die Verjährung von vielen Faktoren ab, sodass für eine genaue Beurteilung ein Anwalt vonnöten ist.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  14. Jan

    12. Dezember 2017 um 18:31

    Ich wurde am 25.05.2017 geblitzt.
    Anhörungsbogen datiert vom 05.07.2017
    Bußgeldbescheid datiert vom 21.08.2017 und zugestellt am 28.08.2017
    Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht eingelegt.

    Seitdem ist nichts weiter erfolgt, auch keine Ladung zu einer Hauptverhandlung.

    Wann tritt Verjährung ein, so dass keine Hauptverhandlung mehr stattfinden darf?

    Danke im Vorhinein für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:00

      Hallo Jan,

      in der Regel beträgt die Verjährung eines Bußgeldbescheids 6 Monate, allerdings gibt es einige Dinge, die den Vorgang auch unterbrechen können. Deswegen kann nur ein Anwalt mit Akteneinsicht diese Frage klären.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  15. Katja

    28. November 2017 um 21:01

    Würde am 25.8. geblitzt , habe am 28.11. einen Anhörungsbogen erhalten (Datum Poststempel Ausgang 27.11. – Datum anhörungsbogen 22.11. (ich vermute rückdatiert, da erst 5 Tage später versandt) – tritt Verjährung ein ?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 8:33

      Hallo Katja,
      in der Regel ist das Datum auf dem Schreiben des Anhörungsbogens ausschlaggebend. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. AAT

    21. November 2017 um 12:39

    Hi,

    mein Mann hat bis Okt. 2005 in Österreich gelebt und hat als Fahrer gearbeitet. Dann ist er nach Australien ausgewandert.2006 hat er eine Strafe bekommen, aber hat das erst 2015 erfahre. Er kam 2014 wieder nach Österreich und musste einen Exekutiosauszug für die Firma bringen. In diesem Auszug steht das eine Strafe von 56 € exekutiert wird. Er hat gleich bei Gericht nachgefragt und die haben gesagt, dass es verjährt ist. Dann haben wir mit Hobby Juristen(im Freundenkreis) gesprochen und die behauten, das dieser Exekutionstitel nie verjährt. Wie sollen wir uns verhalten? Ignorieren, da es verjährt ist? Oder zahlen? Kommen dann noch die Zinsen dazu?

    Danke im Vorhinein für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 14:51

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Zeljko A.

    28. Oktober 2017 um 7:41

    Hi, wie kann ich meine mehrere bu§gelder ausgleichen?ich bin ein monteur und wohne seit 7 jahre nicht am anmeldeadresse. Was muss ich tin wo muss ich fragen wieviele muss ich bezahlen
    Immer unterwegs am andere baustelle keine zettel gekriegt

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:33

      Hallo Zeljko,

      wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Bär

    12. September 2017 um 17:44

    Hallo,

    ich wurde geblitz, da mein Auto auf meine Mutter läuft kam der Anhörungsbogen an sie. Diesen haben wir ignoriert also kam die Polizei, da meine Mutter nicht zu Hause war sollte sie (Laut den Beamten) am nächsten Tag auf der Wache erscheinen.
    Es war eindeutig, dass sie nicht auf dem Bild zu sehen ist und auf die Frage wer das sei hat sie sich auf den §52 berufen. Nun haben die Beamten zu meiner Mutter gesagt, dass ich morgen vorsprechen soll. Ist das rechtens?
    GrußBär

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:59

      Hallo Bär,

      die Beamten können Sie vorladen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie gefahren sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Florian

    11. September 2017 um 17:09

    Hallo, ich wurde am 20.05.17 von der Polizei positiv auf THC angehalten jedoch ohne jegliche cannabis funde im wagen oder in meinen taschen in dem sinne dann ja keine direkte straftat, reicht allein das positiv getestet zu sein aus um die verjährung auf 1 jahr anzuheben? bisher noch keinerlei post bei mir angekommen, wenn ich es richtig verstanden habe würde das ganze ja dann am 20.10.17 verjähren oder?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:49

      Hallo Florian,

      beim Konsum von Drogen im Straßenverkehr handelt es sich um eine Straftat. Dort gelten andere Verjährungsfristen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Bruno

    5. September 2017 um 20:29

    Hallo habe im Mai einen Anhörungsbogen bekommen habe den ausgefüllt weil mein sSchwager mit meinem Wagen geblitzt wurde er hat heute Bescheid bekommen ist der Bescheid noch rechtens Gruß bruno

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:13

      Hallo Bruno,

      die Verjährung von einem Bußgeldbescheid setzt drei Monate nach dem Verstoß ein, sofern diese Frist nicht unterbrochen wird. Eine Unterbrechung findet beispielsweise statt, wenn der Täter einen Anhörungsbogen zugesendet bekommt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Felix M.

    10. August 2017 um 21:24

    Hallo,
    gilt dies auch für das Bundesmeldegesetz? Hatte mich später als die vorgeschriebenen 2 Wochen nach einem Umzug neu angemeldet, das war am 1.3.17.
    Am 8.8.17 kam jetzt ein Anhörungsbogen dazu.
    LG

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:48

      Hallo Felix,

      leider wissen wir nicht, worauf sich Ihre Frage bezieht und können daher nicht antworten.

      – Die Redaktion

  22. E-ARENS

    19. Mai 2017 um 10:41

    Anhörungsbogen vom 14.2., sofort und nachweislich beantwortet.
    Trotzdem am 14.3. Ereinnerung bekommen, ist damit auch die Verjährung neu unterbrochen ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 um 8:22

      Hallo E-ARENS,
      die Verjährung beim Bußgeldbescheid kann grundsätzlich nur einmal unterbrochen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. J.K.

    22. April 2017 um 19:40

    …ach – dazu kommt – das Schreiben, welches ich heute bekam, ist datiert am 13.04. – der Umschlag allerdings erst am 21.04.
    LG J. K.

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 9:08

      Hallo J.K.

      höchstwahrscheinlich ist der Bußgeldbescheid nicht verjährt, da die 3-monatige Frist am 22.4. abgelaufen wäre. Sie haben aber am 21.4. einen Anhörungsbogen erhalten. Dadurch kann die Verjährungsfrist von Neuem beginnen, sodass die Behörden jetzt nochmal 3 Monate Zeit haben, um Ihnen den Bußgeldbescheid zu schicken.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. J.K.

    22. April 2017 um 19:37

    Hallo,
    am 21.01. wurde ich geblitzt. Heute (22.04.) habe ich den Anhörungsbogen bekommen.
    Das Auto hatte ich von einem Freund, der natürlich meinen Namen angab, als er die Post der Behörde bekam.
    Wie verhält sich das – ist hier die Verjährung eingetreten?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab!
    LG J.K.

  25. Martin L.

    20. April 2017 um 18:29

    Obwohl es schon mehrmals Thema war, so richtig verstanden hab ich es bisher nicht: Geblitzt am 17.01.2017
    Zustellung des Fragebogens an die Firma (Firmenwagen) am 24.01.2017
    Eingang in die Firma am 30.01.2017 (Stempel)
    Nennung meines Namens und Rücksendung am 07.02.2017
    Bisher keine „direkte“ Post erhalten.
    Ab welchem Tag muss ich mir keine Sorgen mehr machen?
    Oder gilt die Rücksendung schon als „Schuldeingeständis“ mit allen Konsequenzen?
    Danke schon mal für eine Rückmeldung!

    Martin Lutz

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 10:18

      Hallo Martin,

      Bußgeldbescheide verjähren in der Regel 3 Monate nach dem Tattag. Anhörungsbögen können diese Frist aber unterbrechen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar