Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes: Mögliche Fehlerquellen
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
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Wer in Deutschland eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begeht, erhält laut Verkehrsrecht ein Verwarngeld. Parken Sie Ihr Auto ordnungswidrig, so ist die Anordnung für ein Verwarngeld meist an der Windschutzscheibe unter dem Scheibenwischer zu finden. In diesem Fall wird das Zettelchen unter dem Scheibenwischer auch gern Strafzettel oder Knöllchen genannt.
Das Verwarnungsgeld zeichnet sich dadurch aus, dass zumeist kein Bußgeldverfahren eröffnet wird und es zwischen 5 und 55 Euro liegt.
Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie nur, wenn die Bußgeldstelle annimmt, dass Sie die Verwarnung nicht annehmen. Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, so leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Doch was ist schief gelaufen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung erhalten? Diese Frage und weitere beantworten wir in folgendem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid trotz Zahlung
Erhalten Sie trotz Zahlung des Verwarngelds einen Bußgeldbescheid, ist Ihnen vermutlich entweder ein Fehler bei der Überweisung unterlaufen oder Sie haben das Verwarngeld zu spät gezahlt.
Ob die Behörde ein zu spät gezahltes Verwarngeld noch akzeptiert, liegt in deren Ermessen. Es kann Ihnen also passieren, dass die Bußgeldstelle die Zahlung des Verwarngeldes verweigert und Sie stattdessen das höhere Bußgeld zahlen müssen.
In diesem Fall können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dies damit begründen, dass Sie das Verwarnungsgeld gezahlt haben. Dies können Sie mit einer Kopie Ihres Kontoauszugs belegen.
Mögliche Fehler bei der Zahlung des Verwarngeldes
Zwei Optionen kommen im Wesentlichen in Frage, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, trotz Zahlung des Verwarngeldes.
- Fehler bei der Überweisung: Wenn der Betroffene bei der IBAN oder dem Betrag einen Fehler einbaut, kommt die Überweisung womöglich nicht bei der Bußgeldstelle an. Vertippen Sie sich beim Aktenzeichen oder geben erst gar keins an, kann die Behörde das Verwarngeld nicht zuordnen und es kommt eventuell zurück.
- Zahlung außerhalb der Frist: Versäumen Sie die einwöchige Frist, so gilt das Verwarngeld ebenfalls als nicht bezahlt und ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet.
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes, so haben Sie wahrscheinlich außerhalb der Frist gezahlt oder einen Fehler auf dem Überweisungsträgergemacht. Ein Anwalt kann dann helfen.
Bußgeldbescheid trotzdem bezahlen?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung, so können Betroffene gegen diesen Einspruch einlegen und den Kontoauszug als Beweisvorlegen.
Einspruch einlegen: Diese Fristen gelten
Gegen das Verwarnungsgeld kann kein Einspruch eingelegt werden. Möchten Sie sich dennoch gegen dieses wehren, so gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen muss das Verwarngeld nicht bezahlt werden. Die Behörde leitet dann ein Bußgeldverfahren ein und versendet einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
Alternativ können Sie das Verwarngeld bezahlen, zugleich aber Einwände hergeben. Dann wird ebenfalls ein Bußgeldverfahren eröffnet. Bei Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.
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