Bußgeldbescheid prüfen – wie funktioniert das?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Worauf Sie beim Bußgeldbescheid achten sollten

Formfehler in Bußgeldbescheiden kommen vor.
Formfehler in Bußgeldbescheiden kommen vor.

Sie wurden geblitzt und jetzt liegt ein Bußgeldbescheid auf dem Tisch, der Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot ankündigt? Sie wollen aber nicht zahlen?

Dann kann es sich lohnen, Formfehler im Bußgeldbescheid auszumachen und Einspruch gegen das Bußgeldverfahren einzulegen.

Doch woran ist ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zu erkennen? Und welche Angaben muss er enthalten?

FAQ: Bußgeldbescheid prüfen

Lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid zu prüfen?

Auch in einer Bußgeldstelle arbeiten nur Menschen, sodass Fehler passieren können, die eventuell einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen. Daher kann es sich lohnen, das Schreiben der Bußgeldstelle genau zu prüfen.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

Hier erhalten Sie eine Übersicht, welche Angaben ein Bußgeldbescheid in Deutschland enthalten muss.

Welche Formfehler kann ein Bußgeldbescheid aufweisen?

Einen Überblick der Formfehler, welche ein Bußgeldbescheid aufweisen kann, erhalten Sie hier.

Bußgeldbescheid überprüfen – diese Angaben müssen Bußgeldbescheide in Deutschland enthalten

Die Behörden stellen keineswegs immer korrekte Bußgeldbescheide aus. Durch mangelhafte Geschwindigkeitsmessungen und andere Aspekte kann die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids beeinträchtigt sein. Das behördliche Schreiben ist daher genau zu untersuchen.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) schreibt in § 66 vor, welche Elemente ein Bußgeldbescheid enthalten muss:

  • Personendaten des Verkehrssünders und eventueller Nebenbeteiligter
  • Name und Adresse des Verteidigers
  • Tatvorwurf, inkl. Zeitpunkt und Ort des Geschehnisses, gesetzliche Merkmale des Verstoßes, angewendete Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Bußgeld, inkl. etwaiger Nebenfolgen (z. B. Fahrverbot)
Es bleiben 14 Tage, um den Bußgeldbescheid zu prüfen.
Es bleiben 14 Tage, um den Bußgeldbescheid zu prüfen.

Neben diesen Angaben muss der Verkehrssünder zudem eine Rechtsmittelbelehrung erhalten. Das heißt, ihm ist mitzuteilen, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, legt er nicht rechtzeitig Einspruch ein.

Und noch eines weiteren Hinweises bedarf es: Nach der Rechtswirksamkeit hat der Adressat 2 Wochen Zeit, um die Kosten zu begleichen. Kann er dies nicht, muss die Behörde darüber schriftlich informiert werden.

Um einen Bußgeldbescheid zu prüfen, bleiben 14 Tage nach Zustellung Zeit. Ein Einspruch hat schriftlich per Fax oder Post zu erfolgen und ist kostenlos. Ansprechpartner ist jene Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.

Welche Formfehler ein falscher Bußgeldbescheid oftmals aufweist

Die Überprüfung lohnt sich, weil ein Bußgeldbescheid falsche Angaben enthalten kann. Dazu zählen u. a.:

Viele Verkehrssünder fragen sich: Ist ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto wirksam? Die Antwort ist: ja! Bei mangelhaften Beweisbildern sind Bußgeldbehörden nicht dazu verpflichtet, es beizulegen. Allerdings müssen Sie dem Wunsch auf Einsicht Folge leisten und es vor Ort bereitstellen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Bußgeldbescheid falsch ist? Dann hilft das Gespräch mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt weiter.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

56 Kommentare

  1. Wagner

    23. Juli 2017 um 14:10

    Guten Tag,
    ich habe einen Bußgeldbescheid von 15.-€ bekommen, weil ich im Saarland kurz vor dem Ortsende – ca. 60m – mit 58km/h geblitzt wurde. Als Ortsangabe wurde ein Bereich von einer Hausnummer 130 – 138 angegeben; ein Objekt mit Hausnummer 138 existiert aber nicht; da ist eine Baulücke zwischen 136 und 140.
    Wäre dieser Bescheid deshalb anfechtbar, z. Bsp. wegen falscher oder ungenauer Ortsangabe?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:49

      Hallo Wagner,

      eine solche fehlerhafte Angabe rechtfertigt in aller Regel keinen Einspruch.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Viktor

    27. Juni 2017 um 10:00

    Hallo,
    ich wurde an der Ampel mit meinem Handy erwischt. Das Bussgeld wurde nun aber an meinen Vater geschickt, an eine Adresse, zu der ich nie Bezug hatte. Wahrscheinlich weil mein zweiter Vorname seinem Vornamen entspricht und seine Briefe von der Post umgeleitet werden. Die Ordnungswiedrigkeit ist am Samstag (1.7) genau 3 Monate her. Muss ich das noch beachten?

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 10:19

      Hallo Viktor,

      die Verjärhungsfrist kann auch einmalig unterbrochen worden sein, sodass sie sich entsprechend verlängert. Sehen Sie am besten den Bußgeldbescheid ein, um zu prüfen, wem der Tatvorwurf genau gemacht wurde (Ihnen oder Ihrem Vater).

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  3. Thorsten

    17. Juni 2017 um 9:28

    Hallo, ich wurde auf der Landstraße einmal auf dem Hin- und einmal auf dem Rückweg innerhalb von 15 Minuten geblitzt. Auf beiden Anhörungsbögen steht, dass die Messanlage „deutlich sichtbar in Fahrtrichtung RECHTS“ angebracht war. Das ist jedoch falsch. Die Messanlage war nur auf EINER Seite aufgestellt und es wurde in beide Fahrtrichtungen geblitzt, was auch aus den Fotos eindeutig hervorgeht. Ist damit der Bußgeldbescheid anfechtbar, auf dem die falsche Straßenseite, an dem die Messvorrichtung aufgestellt gewesen sein soll, anfechtbar bzw. ungültig?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:18

      Hallo Thorsten,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. J.Stüben

    19. Mai 2017 um 13:16

    Hallo

    Ich bin im Wohnmobil geblitzt worden.
    Auf dem Bescheid wird das Fahrzeug als Eisenbahn angegeben.
    Ist das schon ein Grund um Einspruch zu erheben?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 um 8:24

      Hallo J.Stüben,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Ela

        10. Dezember 2017 um 19:26

        Hm, es wäre doch etwas hilfreicher, wenn nicht nur der Standardsatz drunterstünde, sich mit einem Anwalt zu beraten. Insbesondere, da das mit den falschen Fahrzeugtypangaben anscheinend öfters vorkommt. Ob das ein relevanter Formfehler ist, wenigstens soviel sollte schon genannt werden. Finde ich zumindest …

        Grüße, Ela

  5. sabrina

    28. April 2017 um 19:02

    Hallo!

    Ich wurde geblitzt und habe nun den Bußgeldbescheid bekommen. In diesem wird mir vorgeworfen, als HALTERIN den Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben. Ich dachte immer, die Halterhaftung gilt nur im ruhenden Verkehr!?
    Ist dies ein Formfehler?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:04

      Hallo Sabrina,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob sich dies wegen der Bezeichnung als Halterin lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Schwenke

    20. April 2017 um 13:49

    Hallo,
    als erstes, ich wohne in Baden Württemberg, dass ist wegen der Gesetzeslage wichtig.
    Ich habe meine Frau zum Arzt gefahren und war knapp dran, so dass ich einen Feldweg, welcher für Kraftfahrzeuge gesperrt war, gefahren bin.
    Nun hat mich das Ordnungsamt angehalten (!) (ich dachte immer nur für den ruhenden Verkehr zuständig) hat ein Foto gemacht und mir gesagt, was ich falsch gemacht haben soll, und antworteten auf meine Frage wegen des ruhenden Verkehrs nur, dass sie auch für den Feldschutz zuständig seien(?)
    Heute nun kam der Anhörungsbogen mit dem Angebot 20€ zu bezahlen.
    Allerdings wurde in diesem aber eine Straße angegeben, nach der ich erst einmal googeln musste, um sie zu finden. Ist über 6km von dem Ort des Geschehens entfernt. die Zeitangabe ist aber insoweit richtig.
    Habe ich eine Chance, erstens, weil das Ordnungsamt gar nicht befugt war, mich anzuhalten, zweitens, weil besagter Weg kein öffentlicher Verkehrsraum ist, weil nämlich zwischen den Feldern liegendes Privatgelände, und drittens reicht die falsche Ortsangabe aus, um bei Stillhalten eine Verjährung abzuwarten und dann erst bei der Verhandlung die Unwirksamkeit wegen falscher Ortsangabe zu rügen?
    Für den Ort habe ich zwei Zeugen!
    Eine Antwort wäre sehr nett.
    mfg
    A.Schwenke

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 10:08

      Hallo Schwenke,

      „Stillhalten“ führt in der Regel nicht zur Verjährung, sondern meist zu noch teureren Konsequenzen. Schlimmstenfalls kann auch Ersatzhaft angeordnet werden. Auf dem Anhörungsbogen müssen Sie jedoch keine Angaben zur Tat tätigen, sondern nur zu Ihrer Person. Anschließend wird Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt. Gegen Bußgeldbescheide können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen. Ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, dürfen wir jedoch nicht einschätzen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Dafür müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Tinaha

    7. April 2017 um 17:39

    Als Anschrift steht meine Mutter (Halter) auf dem schreiben, mit Name Anschrift, dann geht es jedoch wieder weiter mit meinem Gebursdatum (Tochter und Fahrerin) und meinem Geburtsort. Mein Vorname als Tochter wird nirgens genannt, die Strafe und den Punkt würde somit meine Mutter bekommen? Bzw es ist von mir nichts in dem Brief zu lesen, mein Vorname fehlt und ich war ja die Fahrerin. Ist dies als Formfehler zu sehen? lg und Danke für die Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:42

      Hallo Tinaha,
      beim Bußgeldbescheid liegt ein Formfehler vor, wenn der Beschuldigte durch die Angaben nicht eindeutig zu identifizieren ist. Für eine Einschätzung des Sachverhaltes sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. erwin

    27. März 2017 um 8:00

    Hallo,

    ich worden geblitzt mit 30km zu schnell. nun habe ich den Bußgeldbescheid bekomme mit folgende Angabe : 24 / 24a / 24c stvg. laut meine Recherche ist das 0,5% Promille grenzen und Alkohol verbot. was nichts mit den tat zutun hat. Reicht das für einen Einspruch auf Formfehler aus

    Vielen dank,

    Grusse

    Erwin

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:39

      Hallo Erwin,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Curth

    20. März 2017 um 9:38

    Hallo,

    ich habe heute einen Bußgeldbescheid aus Österreich bekommen. Ich bin mit einem Mietwagen in Österreich geblitzt worden. Da der Mietwagen über meinem Arbeitgeber gemietet wurde, steht nun auf dem Bußgeldbescheid die Firmen Adresse anstatt meiner privaten Adresse. Außerdem ist ein falschen Geburtsdatum angegeben. Reicht das für einen Einspruch auf Formfehler aus?

    Danke im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:19

      Hallo Curth,
      vermutlich hat die Autovermietung Ihre Firmenadresse angegeben. Ob Sie aufgrund dieser Tatsache und eines falschen Geburtsdatums nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden können, sollten Sie ggf. gemeinsam mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Frau Sauer-Meyer

    3. März 2017 um 9:31

    Hallo!

    Der Nachname auf dem Bußgelfbescheied lautet „Meyer“, ich heisse aber „Sauer-Meyer“. Ist das ein Formfehler und kann ich hier Einspruch erheben?!

    Herzlichen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 8:58

      Hallo Frau Sauer-Meyer,
      ein Formfehler liegt bei den Personendaten des Bußgeldbescheides erst dann vor, wenn Sie nicht eindeutig identifiziert werden können. Sind allerdings Ihr Vorname, Ihre Anschrift sowie das Geburtsdatum richtig, sieht der Gesetzgeber dies als gegeben an.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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