Bußgeldbescheid prüfen – wie funktioniert das?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Worauf Sie beim Bußgeldbescheid achten sollten

Formfehler in Bußgeldbescheiden kommen vor.
Formfehler in Bußgeldbescheiden kommen vor.

Sie wurden geblitzt und jetzt liegt ein Bußgeldbescheid auf dem Tisch, der Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot ankündigt? Sie wollen aber nicht zahlen?

Dann kann es sich lohnen, Formfehler im Bußgeldbescheid auszumachen und Einspruch gegen das Bußgeldverfahren einzulegen.

Doch woran ist ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zu erkennen? Und welche Angaben muss er enthalten?

FAQ: Bußgeldbescheid prüfen

Lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid zu prüfen?

Auch in einer Bußgeldstelle arbeiten nur Menschen, sodass Fehler passieren können, die eventuell einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen. Daher kann es sich lohnen, das Schreiben der Bußgeldstelle genau zu prüfen.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

Hier erhalten Sie eine Übersicht, welche Angaben ein Bußgeldbescheid in Deutschland enthalten muss.

Welche Formfehler kann ein Bußgeldbescheid aufweisen?

Einen Überblick der Formfehler, welche ein Bußgeldbescheid aufweisen kann, erhalten Sie hier.

Bußgeldbescheid überprüfen – diese Angaben müssen Bußgeldbescheide in Deutschland enthalten

Die Behörden stellen keineswegs immer korrekte Bußgeldbescheide aus. Durch mangelhafte Geschwindigkeitsmessungen und andere Aspekte kann die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids beeinträchtigt sein. Das behördliche Schreiben ist daher genau zu untersuchen.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) schreibt in § 66 vor, welche Elemente ein Bußgeldbescheid enthalten muss:

  • Personendaten des Verkehrssünders und eventueller Nebenbeteiligter
  • Name und Adresse des Verteidigers
  • Tatvorwurf, inkl. Zeitpunkt und Ort des Geschehnisses, gesetzliche Merkmale des Verstoßes, angewendete Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Bußgeld, inkl. etwaiger Nebenfolgen (z. B. Fahrverbot)
Es bleiben 14 Tage, um den Bußgeldbescheid zu prüfen.
Es bleiben 14 Tage, um den Bußgeldbescheid zu prüfen.

Neben diesen Angaben muss der Verkehrssünder zudem eine Rechtsmittelbelehrung erhalten. Das heißt, ihm ist mitzuteilen, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, legt er nicht rechtzeitig Einspruch ein.

Und noch eines weiteren Hinweises bedarf es: Nach der Rechtswirksamkeit hat der Adressat 2 Wochen Zeit, um die Kosten zu begleichen. Kann er dies nicht, muss die Behörde darüber schriftlich informiert werden.

Um einen Bußgeldbescheid zu prüfen, bleiben 14 Tage nach Zustellung Zeit. Ein Einspruch hat schriftlich per Fax oder Post zu erfolgen und ist kostenlos. Ansprechpartner ist jene Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.

Welche Formfehler ein falscher Bußgeldbescheid oftmals aufweist

Die Überprüfung lohnt sich, weil ein Bußgeldbescheid falsche Angaben enthalten kann. Dazu zählen u. a.:

Viele Verkehrssünder fragen sich: Ist ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto wirksam? Die Antwort ist: ja! Bei mangelhaften Beweisbildern sind Bußgeldbehörden nicht dazu verpflichtet, es beizulegen. Allerdings müssen Sie dem Wunsch auf Einsicht Folge leisten und es vor Ort bereitstellen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Bußgeldbescheid falsch ist? Dann hilft das Gespräch mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt weiter.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

56 Kommentare

  1. Karl

    3. April 2023 um 7:42

    Guten Tag,
    ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten an eine Adresse mit der Hausnummer 109 c. Ich bewohne jedoch eine Wohnung im Haus 109 k. Hier liegt doch ein Formfehler vor, oder?

  2. Nico

    23. März 2023 um 4:10

    Hallo, ich bin innerorts mit 33 km/ h zuviel geblitzt worden. Habe einen Bescheid von 520€ bekommen und 1 Monat Fahrverbot. Mir wurde der Vorsatz unterstellt. In der 1ten Anhörung habe ich geschrieben, dass ich zu dem Zeitpunkt krank geschrieben war. Eine Notdurft verrichten musste, da am Ortsausgang ein grosser Parkplatz ist
    Leider wurde darauf nicht reagiert. Jetzt möchte ich wieder sprechen und einen Einspruch ein legen, wie stehen meine Chancen?
    ( den Krankenschein hatte ich auch mit gesendet)

    Beste Grüsse
    Nico

  3. Patrick

    4. November 2022 um 8:52

    Ich wurde laut Aussage der Polizei vor Ort mit 116 km/h im 100km/h Bereich gelasert (Ausserorts).
    Im Bußgeldbescheid steht, dass ich Ausserorts mit 66km/h im 50er Bereich gelasert wurde.
    Ist dies ein Formfehler und anfechtbar bzw. liegt hier ein Formfehler vor und ist der Bescheid somit nichtig?

  4. Rolf

    9. Juni 2022 um 11:57

    Ich bin mit 67 km/h ausserorts geblitzt worden. Es wurde im Anhörungsbogen eine OWi festgestellt. Ich habe jetzt eine Bußgeldbescheid erhalten und soll neben der OWi (70 €) Verfahrenskosten zahlen. Darf die Behörde Verfahrenskosten (25 €) festsetzen, obwohl es sich um eine OWi handelt?

  5. Jürgen

    15. November 2021 um 13:15

    Ich habe mit meinem Transporter während einer Auslieferung kurz im Halteverbot gestanden. Im Tatvorwurf steht aber die falsche Straße, auf der es nicht passiert ist. Die Adresse des Tatvorwurfs ist die nächste Straße rechts.
    Reicht das als Formfehler? Die Tat hat ja dort definitiv nicht stattgefunden.
    LG

  6. Thomas

    6. Oktober 2021 um 14:29

    Guten Tag Busgeldrechner.org – Team,
    ich habe heute eine Anhörung zum Busgeldverfahren erhalten.

    Jetzt habe ich bemerkt, dass auf dem Beweisfoto ein anderer Ort steht als im Schreiben.
    Der im Schreiben ist richtig, der auf dem Beweisfoto liegt 20 KM entfernt.

    Sehen Sie hier ein Möglichkeit?

    Grüße
    Thomas

  7. Sabine H.

    23. September 2021 um 0:11

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Name, Adresse und Geb-Datum stimmen, jedoch ist das Geburtsland falsch angegeben. Es steht geb. in AT und nicht DE da. Kann man dann Einspruch wegen Formfehler einreichen?
    LG Sabine

  8. Pat J

    17. Juli 2021 um 12:42

    Liebes Team
    Ich bekam eine schriftliche Verwarnung als Halterin des PKW wegen Falschparkens auf dem Gehweg. Der Ort, also die Strasse des Verstoßes die im Anschreiben angegeben ist, ist falsch, dort wurde besagtes KFZ noch nie geparkt, diese ist 2 Strassen weiter weg. Definitiv fand dort kein Verstoß zu keiner Zeit statt. Ist das ein Formfehler und kann diese Verwarnung und etwaiges Bußgeld abgewendet werden. Zum fraglichen Zeitpunkt hielt ein naher Familienangehöriger, dem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde zu 4/5 auf dem eigenen Grundstück, zu 1/5 auf dem Gehweg vor dem eigenen Haus um einen Anhänger anzuhängen, den er gerade vom Grundstück des selben Anwesens neben dem Haus holte. Er sah das Ordnungsamt wegfahren, ohne dass er Gelegenheit hatte mit jenen zu reden. Es dauerte knapp 4 Minuten wo der den PKW und das eine Fünftel vom Grundstück zurücksetzte und den Hänger ums Eck holte und anhing und wegfuhr. Dieser Ort/ Strasse ist nicht identisch mit der vorgeworfenen Strasse. Datum und Uhrzeit kommen hin. Lohnt ein Einspruch wegen Formfehler?

  9. Stone

    13. Juni 2021 um 13:21

    Guten Tag, ich habe eine Anhörung bekommen, da ich beim Einparken ein anderes Auto berührt habe. Polizei wurde von mir gerufen. In der Anhörung sind Kennzeichen und Datum falsch. Soll ich das richtig stellen oder auf den Bußgeldbescheid warten und dann Einspruch einlegen?

  10. Tim

    29. September 2020 um 21:10

    Geschwindigkeitsverstoß- es steht nur die Überschreitungsgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz im Anhörungsbogen. Die tatsächliche gemessene Geschwindigkeit ist nicht benannt & auch der Toleranzabzug nicht. Ist das in Ordnung?

  11. Michaela

    6. September 2020 um 16:01

    Bekam erst nach über 8 Monaten einen Bußgeldbescheid. Das „Verwarnungsschreiben kam erst fast 5,5 Monate nach der „Tat“. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und im Bescheid wurden vom Rechtsamt falsche Zeugen angegeben. Und auch geschah der Unfall auf einem sog.Sonderweg, den Fußgänger und Radfahrer sich teilen. Im Bescheid steht aber Radweg.
    Ich denke doch das mit all diesen Sachen der Bußgeldbescheid einmal verjährt ist und auch falsch. Es kam ein Anhörungsbogen usw.

  12. Andy

    20. November 2019 um 21:39

    Moin,also ich habe ein schriftliche Verwarnung wegen Geschwindigkeitsübertretung erhalten.
    In dem Schreiben stimmt die Fahrzeugmarke nicht und auf dem Foto bin ich nicht zu erkennen,da das Gesicht verdeckt ist. Rechtschutzversichert bin ich nicht. Besteht eine Chance,dass ich um eine Zahlung herumkomme ?

    Beste Grüße

  13. Vivian

    19. Oktober 2019 um 10:38

    Hallo,
    ich habe wegen vergessener Parkscheibe ein Knöllchen erhalten.
    Nun eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung dazu. Allerdings sind meine Adressdaten nicht korrekt. Mein Briefträger stellt mir meine Post aber dennoch zu, theoretisch würde ich diese Post aber nie erhalten . Muss ich dennoch zahlen?

    Besten Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Vivian

  14. Joe

    5. August 2019 um 12:54

    In meinem „Anhörung im Bußgeldverfahren“-Bogen ist die falsche Fahrtrichtung angegeben. Ist das ein Formfehler und kann ich hier Einspruch erheben?
    Haben Sie vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      16. August 2019 um 16:22

      Hallo Joe,

      ob ein Einspruch in diesem Fall sinnvoll ist, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  15. Ingrid M.

    22. März 2019 um 8:55

    Hallo,

    mir wurde ein Anhörungsbogen wegen zu schnellen Fahrens zugesandt – übrigens 10 Tage nach Ausstellung!

    Mir wurde vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein. Dies will ich nicht bestreiten, dennoch stimmt der angegebene Tag noch die Uhrzeit nicht. Wenn, dann war es einen Tag später und zu einer ganz anderen Uhrzeit.

    Ich habe den Tatvorwurf erstmal zurückgewiesen.

    Danke für Ihre Einschätzung.

    MfG

  16. Burak

    6. März 2019 um 16:31

    Ich habe ein Bußgeld für das Parken auf einem Gehweg bekommen, jedoch ist die Ortsangabe auf der Anschuldigung nicht ganz richtig. Ich soll die Ordnungswidrigkeit in höhe von Hausnummer 31 begangen haben, doch auf dem Beweisfoto Ist das Fahrzeug bei hausnummer 42 das sind ca. 80m. Liegt ein Formfehler vor?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:16

      Hallo Burak,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Rainer

    1. Februar 2019 um 10:53

    Ich habe eine Mahnung vom Ordnungsamt bekommen über eine Bußgeldsache (Geschwindigkeitsverstoß). Das Anschreiben ging an eine alte Adresse, an der ich seit 10 Jahren nicht mehr wohne. Dieses Schreiben war in einem Briefumschlag, auf dem meine aktuelle Adresse steht. Das Datum des Mahnschreibens wurde händisch durchgestrichen und ein neues per Stempel gesetzt. Ich habe das Ordnungsamt schon dreimal angeschrieben und um Aufklärung gebeten, Sie Antworten nicht. In der Mahnung wurde mir Erzwingungshaft angedroht. Werde ich jetzt eingesperrt?

  18. Anton

    2. Mai 2018 um 23:17

    Hallo,
    ich hatte ein Auffahrunfall und hab dem entsprechend ein Verwarnungsgeld bekommen wo aber drin steht: Ihnen wird vorgeworfen an dem tag um die Uhrzeit als Führer Personenkraftwagen VW und dazu das Kennzeichen aber ich hab den VW von hinten angefahren und bin nicht selber gefahren weil ich ein Honda fahre

    danke

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 14:56

      Hallo Anton,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage aufzuklären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. L.

    5. April 2018 um 17:25

    Hallole,

    ich es zulässig als Beweismittel anstatt den Namen des Zeugen der Stadt nur
    Messpersonal der Stadt anzugeben ?

    danke

    1. bussgeldrechner.org

      9. April 2018 um 8:44

      Hallo,
      in der Regel muss im Bußgeldbescheid der Name des Beamten nicht angegeben werden. Dieser kann in den meisten Fällen allerdings mithilfe einer Akteneinsicht in Erfahrung gebracht werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Wieser

    17. Januar 2018 um 14:21

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid über Fahrrad fahren auf dem Gehweg erhalten. Jedoch bin ich auf der falschen Straßenseite auf dem Fahrradweg gefahren. Zudem hat der leitende Beamte die Strafe von 20 auf 10 Euro herabgesetzt mit der Aussage ich sei ein armer Student. Zudem habe ich keinerlei Schriftstücke erhalten, bis zu dem Zeitpunkt wo der Bescheid ankam, mit den Zusatz von Gebühren aufgrund von nicht fristgerechter Zahlung.
    Nun meine Frage, kann der Beamte die Strafe einfach nach seinem eigenen Maß fest legen? Komm ich um eine Zahlung herum?
    Mit freundlichen grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:08

      Hallo Wieser,

      Sie sollten von dem Beamten einen Strafzettel erhalten haben. Dieses Verwarngeld kann innerhalb einer Woche gezahlt werden. Passiert das nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Bei diesem entstehen Gebühren und Auslagen, die durch den Fahrer/Halter zu bezahlen sind. Der Beamte hat i.d.R. einen gewissen Ermessensspielraum.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Nina

    4. Januar 2018 um 14:42

    Hallo,
    ich habe vor kurzem auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte geparkt.
    Der Platz ist eingerichtet für einen Nachbarn und befindet sich auf einem Parkstreifen vor unserem Wohnblock, der zwar nicht für Anwohner reserviert ist, aber überwiegend von den Bewohnern des Mehrfamilienhauses in dem wir auch wohnen genutzt wird.
    Ich habe auch nicht vollständig auf dem gekennzeichneten Parkplatz gestanden, viel mehr stand ich aus Platzmangel mit den Vorderrädern des PKW auf maximal 1/4 der gekennzeichneten Fläche. 2 Damen vom Ordnungsamt klingelten gegen 20:40 Uhr bei mir und ich habe den Wagen sofort von dem Behindertenparkplatz entfernt.
    Heute bekam ich nun einen Bescheid mit Anhörungsbogen über 35,- Euro Bußgeld.
    Allerdings wird als Ort des Geschehens Dorfstrasse 10 angegeben, der Behindertenparkplatz um den es geht ist aber in der Stadtstrasse 10. Die Dorfstrasse 10 ist ca. 800 Meter entfernt, also etwa 3-4 Strassen weiter und es gibt an der Adresse überhaupt keine gekennzeichneten Parkplätze.
    Alle anderen Angaben sind richtig.
    Lohnt sich hier ein Einspruch bzw. ein Besuch beim Rechtsanwalt?
    Vielen Dank und liebe Grüße, Nina

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:19

      Hallo Nina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  22. Christin

    30. Dezember 2017 um 9:56

    Hallo, ich habe einen Unfall verursacht und deswegen ein verwarngeldformular erhalten,wo drin steht das ich einen Volkswagen fahre,ich aber einen skoda fahre. Lohnt es sich da Einspruch einzulegen?! Die restlichen Angaben Stimmen überein.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 13:56

      Hallo Christin,

      das ist vermutlich nur als Formfehler anzusehen. Bitte setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung, um diese Frage abschließend zu klären.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  23. Henry

    12. Dezember 2017 um 14:10

    Hallo, bei meinem Bußgeldbescheid ist die Uhrzeit um genau eine Stunde zu früh angegeben. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich gar nicht an dem Ort sein können (von dokumentierter Abfahrt aus der Firma mit abgeregelten PKW kann ich den Blitz Ort von der Entfernung her gar nicht erreichen). Meine Location history von Google zeigt mir zu der vorgeworfenen Uhrzeit auch eine weit entfernte Position an.
    Weiterhin gähne ich auf dem Foto und habe deshalb wohl meine Hand vor dem Gesicht (Mund weit auf, Augen geschossen ist deutlich zu erkennen). Hier wird mir eine Handynutzung vorgeworfen.
    Kann die Location history von Google für den Widerspruch genutzt werden und hätten meine Einwände (falsche Uhrzeit und gähnen) Erfolg auf Einstellung des Verfahrens?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:55

      Hallo Henry,

      ein Anwalt wird Ihnen behilflich sein können, insbesondere da dieser Akteneinsicht beantragen kann.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  24. Karsten

    7. November 2017 um 16:53

    Hallo,
    habe heute eine Bußgeldbescheid bekommen. Dort ist die falsche zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben. 30 statt tatsächlich 50 km/h.
    Wie wirkt sich hier ein Widerspruch aus?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:22

      Hallo Karsten,

      wenn es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, sollten Ihre Chancen gut stehen. Eventuell kann Ihnen ein Anwalt helfen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Mario

    9. Oktober 2017 um 13:09

    Hallo und uwar kam nach 2mon mein bescheid knapp 90€ wegen angäblichem ladungssicherungs verstos was mir gleich aufgefallen ist ist
    1) der empfänger enthält keinen nachnahmen

    Sowie die anrede sehr geehrter herr…. entält ebenfalls kein nachname sondern nur mein vorname

    Ist sowas überhaupt rechtlich durchsetzbar?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:35

      Hallo Mario,

      grundsätzlich gilt: Wenn Sie durch die anderen Angaben (z.B. Adresse, Auto-Kennzeichen) auf dem Bußgeldbescheid eindeutig identifiziert werden können, dann ist das Schreiben rechtens.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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