Erhalten Sie den Bußgeldbescheid per Einschreiben?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Im Jahr 2014 verschickte das Kraftfahrt-Bundesamt wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten rund 4 Millionen Bußgeldbescheide. Dem Bußgeldbescheid können die Betroffenen entnehmen, welche Ordnungswidrigkeit ihnen vorgeworfen wird und mit welchem Bußgeld zu rechnen ist.

Ob Sie den Bußgeldbescheid per Einschreiben erhalten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Ob Sie den Bußgeldbescheid per Einschreiben erhalten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Droht ein Fahrverbot, weil Sie beispielsweise geblitzt worden sind oder wenn Sie den Führerschein abgeben müssen, so ist das dem Bußgeldbescheid ebenfalls zu entnehmen. Betroffene müssen allerdings nicht mehrere Wochen auf den Bescheid warten, der Bußgeldkatalog gibt im Vorfeld Aufschluss, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.

Die Zeit des Wartens fällt schwer und oft fragt sich der Betroffene, ob der Bußgeldbescheid vielleicht in der Post verloren gegangen ist oder ob dieser deswegen sicherheitshalber per Einschreiben verschickt wird.

In diesem Ratgeber geben wir die Antwort, ob ein Bußgeldbescheid per Einschreiben versendet wird und ob Sie den Bescheid persönlich an der Haustür entgegennehmen müssen.

FAQ: Bußgeldbescheid per Einschreiben

Wird der Bußgeldbescheid per Einschreiben verschickt?

Nein, der Bußgeldbescheid wird üblicherweise als Brief mit einer Zustellungsurkunde verschickt.

Was bedeutet die Zustellung mit Zustellungsurkunde?

Der Brief ist hierbei in einem gelben Umschlag verpackt. Auf diesem vermerkt der Postbote den Tag der Zustellung. Außerdem füllt er die Zustellungsurkunde aus und verschickt sie an die Behörde. Dadurch erfährt diese, wann der Bußgeldbescheid zugestellt wurde.

Muss ich den Bußgeldbescheid persönlich entgegennehmen?

Nein, nachdem der Briefträger die Zustellungsurkunde ausgefüllt hat, wirft er den Brief mit dem Bußgeldbescheid in den Briefkasten.

Wie erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides per Einschreiben?

Der Bußgeldbescheid kommt über die Post als Brief in den heimischen Briefkasten. Die Zustellung erfolgt dabei nicht per Einschreiben, sondern mit einer sogenannten Zustellungsurkunde.

Dies ist ein förmlich zugestellter Brief, verpackt in einem gelben Umschlag. Der Briefträger der Post vermerkt auf diesem, den Tag, an welchem er den Brief in den Briefkasten eingeworfen hat. Der Inhalt setzt sich dabei aus dem eigentlichen Bußgeldbescheid und einer Zustellungsurkundezusammen.

Diese Urkunde wird durch den Briefträger ausgefüllt und an die Behörde versendet. Durch diese erfährt die zuständige Stelle, wann der Betroffene den Bußgeldbescheid erhalten hat und wann die 14-tätige Frist beginnt. Während dieser besteht die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen.

In aller Regel wird der Bescheid inkl. Bußgeld nicht per Einschreiben versendet. Zwar kann jede Behörde selbst entscheiden, auf welchem Wege die Zustellung erfolgt, doch zumeist wird dafür eine Zustellungsurkunde genutzt.

Muss der Bußgeldbescheid persönlich entgegengenommen werden?

 Bußgeldbescheid per Einschreiben? Betroffene bekommen den Bescheid per Zustellungsurkunde.
Bußgeldbescheid per Einschreiben? Betroffene bekommen den Bescheid per Zustellungsurkunde.

Um keinen weiteren Ärger zu riskieren, passt der pflichtbewusste Bürger vielleicht täglich den Postboten ab, um den Bußgeldbescheid entgegen nehmen zu können.

Dies ist allerdings nicht nötig, da die Zustellung eben nicht per Einschreiben erfolgt.

Bei einer Zustellungsurkunde müssen Sie den Brief nicht persönlich entgegen nehmen, denn nachdem der Postbote das Datum auf dem Umschlag vermerkt hat, wirft der diesen in den Briefkasten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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