Bußgeldbescheid nicht erhalten: Wenn eine Mahnung im Briefkasten liegt
Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024
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Wer in Deutschland geblitzt wird, erhält nach kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid. Dem ist zu entnehmen, in welcher Höhe ein Bußgeld zu zahlen ist und ob weitere Folgen, wie ein Fahrverbot, drohen.
Je schwerwiegender die Ordnungswidrigkeit, umso höher das Bußgeld. Insofern fiebern viele Betroffene dem dritten Monat nach dem Vergehen entgegen. Nach § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach dieser Zeit.
Unter bestimmten Umständen kann die Verjährungsfrist allerdings auch unterbrochen werden. In der Realität können also Verkehrssünder nicht unbedingt nach genau drei Monaten aufatmen.
Doch was passiert, wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben und stattdessen eine Mahnung zugestellt bekommen? Diese Frage beantworten wir in folgendem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid nicht erhalten
Der Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet, muss vom Briefträger beurkundet werden. Haben Sie den Bescheid dann trotzdem nicht erhalten, ist er also entweder nach dem Entnehmen aus dem Briefkasten verloren gegangen oder wurde an eine falsche Adresse verschickt. Dies kann z. B. passieren, wenn Sie umgezogen sind und keinen Nachsendeauftrag für Ihre Post erteilt haben.
Sie können entweder das Bußgeld samt eventuell anfallender Mahngebühren bezahlen oder aber Einspruch einlegen. In diesem Fall müssen Sie jedoch beweisen können, dass Sie keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. Hierbei kann die Beratung durch einen Verkehrsanwalt hilfreich sein.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, das Bußgeld zu bezahlen. Tun Sie das nicht und legen Sie in dieser Zeit auch keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wird die erste Mahnung verschickt.
Bußgeldbescheid nicht bekommen: Mögliche Gründe
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt per Zustellungsurkunde. Dies bedeutet, dass der Briefträger auf dem Brief das Zustelldatum vermerkt und gleichzeitig die Urkunde ausfüllt. Auch auf dieser wird das Datum eingetragen und der Postbote bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
Die Zustellungsurkunde wird an die Behörde per Post zurückgeschickt, sodass diese nachvollziehen kann, ob und wann der Bußgeldbescheid angekommen ist. Eine persönliche Zustellung erfolgt nicht.
Es ist also relativ unwahrscheinlich, dass Betroffene einen Bußgeldbescheid nicht erhalten. Passieren kann dies beispielsweise, wenn Sie in den Urlaub fahren und Nachbarn den Briefkasten leeren sollen. Eventuell geht der Bescheid dann verloren.
Im Zuge eines Umzugs kann der Bußgeldbescheid ebenfalls nicht bei Ihnen eingehen. Haben Siekeinen Nachsendeauftrag eingerichtet, so landet der Bescheid im Briefkasten der alten Wohnung.
Wie ist vorzugehen, wenn eine Mahnung eintrifft?
Erhalten Sie also statt des Bußgeldbescheides gleich die Mahnung, so müssen Sie beweisen, dass Sie nie einen Bescheid erhielten und Einsprucheinlegen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dann helfen. Denn im Zweifel sind sowohl das Bußgeld wie die Mahngebühren zu begleichen.
Strafzettel nicht erhalten: Was tun?
Erhalten Sie eine Verwarnung nicht, so geht Ihnen ein Bußgeldbescheid zu. Auch hier gilt: Nun sind das Bußgeld und die Gebühren zu begleichen. Ihnen steht es zwar frei, auch in diesem Fall Einspruch einzulegen, doch müssen Sie beweisen, den Strafzettel nie erhalten zu haben.
Zahlen Sie den Bußgeldbescheid nicht innerhalb der Frist, so erhalten Sie eine Mahnung. Diese geht Ihnen also auch zu, wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten haben. Möchten Sie dagegen vorgehen, so müssen Sie den Umstand, den Bescheid nicht bekommen zu haben, beweisen. Ansonsten müssen auch die Mahngebühren beglichen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe diese E-Mail, weil ich das Bußgeld überprüfen möchte, die mir die Polizei am 6. Januar verhängt hat, und sie haben mir gesagt dass ich das Bußgeldbescheid per Post erhalten würde, aber leider habe ich das nicht erhalten und auch nicht Mahnung, interesiere mich ,Was muss ich tun, um diese Strafe zu bezahlen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit , Mit freundlichen Grüßen Kakhaber
Wir wollen unseren 21 Jahre alten Volvo in der entsprechenden Garage in Frankreich gegen ein neues Modell als Anzahlung ‚eintauschen‘ und bekommen eine Nachricht von der Garage, dass ein Bußgeld von einem Verkehrsdelikt mit dem Volvo am 16. Mai 2009 nicht erfolgt ist.
In 2004 waren wir umgezogen und daher wurden in 2009 keine Post mehr nachgesandt. Außerdem wurde uns 2020 zugetragen, dass unser Auto immer noch bei der alten Adresse registriert war dieses schnellsten beantragen sollten, was wir dann auch taten, und zur Folge auch ein neues Nummernschild /Nummer erhielten. -Kann in der EU ein Verkehrsdelikt nach beinahe 13 Jahren noch gültig sein, unter den oben genannten Tatsachen? (Spätestens in 2020 hätte man uns doch dann einen Bescheid schicken müssen?) – Habe bisher nichts über langfristige Verjährung hier gefunden!