Erst der Bußgeldbescheid, nun die Mahnung: Wie Sie handeln sollten
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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Wenn auf den Bußgeldbescheid eine Mahnung folgt
Nachdem Sie auf der Autobahn zu schnell unterwegs waren und Sie geblitzt wurden, geht Ihnen ein Bußgeldbescheid zu. Zwei Wochen nach der Zustellung haben Sie Zeit, um Einspruch einzulegen. Da Sie sich allerdings Ihres Fehlers bewusst sind, wollen Sie nach dieser Frist zahlen. Im Alltagsstress haben Sie das allerdings völlig vergessen.
Was passiert, wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht zahlen? Erhalten Sie eine Mahnung oder drohen gleich schlimmere Konsequenzen? Wir erklären, ob nach einem Bußgeldbescheid eine Mahnung folgt und ob zusätzliche Kosten anfallen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Im Anschluss an den Bußgeldbescheid eine Mahnung erhalten
Zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids wird das Schreiben rechtskräftig. Anschließend haben Sie wiederum zwei Wochen Zeit, um das darin vermerkte Bußgeld zu zahlen.
Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid, landet eine Mahnung in Ihrem Briefkasten. In einem solchen Fall kommen zu dem ohnehin zu zahlenden Bußgeld obendrein Mahngebühren hinzu.
Kommen Sie der Zahlung auch nach einer erhaltenen Mahnung nicht nach, kann im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft auf Sie zukommen. Gemäß § 96 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann eine solche für sechs Wochen angeordnet werden und soll den Betroffenen zur Einsicht bewegen.
Bußgeldbescheid nicht bezahlt: Dann die Mahnung
Versäumen Sie, das Bußgeld zu bezahlen oder verlieren Sie den Bußgeldbescheid, geht Ihnen erst einmal eine Mahnung zu. In dieser erhalten Sie erneut alle Informationen, die Sie für die Überweisung benötigen. Auch hier müssen Sie sich wieder an eine Frist halten – ansonsten drohen weitreichendere Konsequenzen wie z. B., dass ein Gerichtsvollzieher das Geld eintreibt.
Folgt nach einem Bußgeldbescheid eine Mahnung? Bleibt die Zahlung aus, versendet die Bußgeldstelle eine Mahnung. Dies ist ärgerlich, denn zu dem Bußgeld und den Gebühren bzw. Auslagen, kommen nun noch Mahngebühren hinzu, die ebenfalls zu begleichen sind.
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist nun zu tun?
Dass Betroffene statt einem Bußgeldbescheid gleich eine Mahnung erhalten, passiert relativ selten, da ersterer mit einer Zustellungsurkunde versendet wird. Die Behörde erhält also eine Information, ob der Bescheid im Briefkasten des Betroffenen gelandet ist.
Kommt es tatsächlich so weit, dann können Sie meist keinen Einspruch mehr einlegen, da die Frist bereits abgelaufen ist. Sie haben dann die Option, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Dieses Recht haben Sie aber nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn Sie krankheitsbedingt länger nicht zu Hause waren.
Sie haben den Bußgeldbescheid nicht erhalten, jetzt eine Mahnung dafür? Dann sollten Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, der Sie beraten kann.
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