Was ist eine Gefährdung im Straßenverkehr?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Gefährdung: eine Definition
Begehen Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit, so kann es schnell zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Aber wodurch können Gefährdungen eigentlich entstehen? Wenn Sie beispielsweise bei Rot über eine Ampel fahren, der kreuzende Verkehr in dieser Zeit aber schon grün hat und die Kreuzung überqueren möchte, ist die Gefahr nicht fern – es kann schnell ein Unfall passieren.
Aus diesem Grund ist bereits in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, wie sich Verkehrsteilnehmer auf der Straße verhalten sollten:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Demnach sind vermeidbare Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer laut StVO also verboten und ordnungswidrig. Auch § 315c StGB regelt den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs. Inwiefern Ihnen eine Gefährdung vorgeworfen werden kann, ist von der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Situation abhängig.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Gefährdung
Eine Behinderung führt gemäß Verkehrsrecht ausschließlich zu Einschränkung der Bewegungsfreiheit, eine konkrete Gefahr geht damit nicht einher.
Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn beim Abbiegen der Schulterblick vergessen wird.
Liegt eine Gefährdung vor, kann dadurch bei einer Ordnungswidrigkeit das Bußgeld erhöht werden. Zudem sieht der Gesetzgeber die Gefährdung des Straßenverkehrs auch als Straftatbestand vor.
Auch als Video: Definition von Gefährdung
Behinderung oder Gefährdung?
Meist werden die Strafen für eine Behinderung von denen für eine Gefährdung im Straßenverkehr unterschieden. Denn Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Behinderung einhergehen, werden weniger hart bestraft als Verstöße, durch die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sie behindern eine Person im Straßenverkehr, wenn diese in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird.
Zu unterscheiden ist hierbei die vermeidbare Behinderung von der unvermeidbaren Behinderung. Ersteres geschieht zum Beispiel, wenn Sie auf dem Gehweg parken. Unvermeidbar ist die Behinderung dann, wenn beispielsweise eine Straße so schmal ist, dass Sie als Linksabbieger den rechtsabbiegenden Fahrzeugen keinen Raum mehr bieten, sich auch rechts einzuordnen.
Gefährdung beim Überholen
In vielen verschiedenen Situationen im Straßenverkehr ist eine Gefährdung möglich. Manche Umstände intensivieren eine Gefährdung jedoch. Das ist beispielsweise beim Überholen der Fall. Denn: Bei einem Überholvorgang kann die Verkehrssituation nicht immer vollständig überblickt werden.
Aus diesem Grund ist das Überholen an unübersichtlichen Stellen wie Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen nicht erlaubt.
Gefährdungen, die durch Überholen an Stellen geschehen, die aufgrund ihrer Unübersichtlichkeit kein Überholen zulassen, werden nach Bußgeldkatalog streng bestraft.
Gefährdung des Straßenverkehrs: die Strafe
Bei einer normalen Ordnungswidrigkeit kommt zumeist eine Strafe auf Sie zu, die neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Wenn Sie zum Beispiel an einem Fußgängerüberweg überholen, erwartet Sie eine Strafe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Gefährden Sie durch Ihre Aktion andere Verkehrsteilnehmer, sind es neben dem Punkt 100 Euro, die Sie dafür zahlen müssen. Gefährdungen im Straßenverkehr können das Bußgeld somit erhöhen. Das ist jedoch ebenso von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung abhängig.
Auch im Strafgesetzbuch (StGB) ist die Gefährdung geregelt. § 315c des StGB besagt: Wenn ein Fahrzeugführer nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen oder er sich verkehrswidrig verhält
und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Werden Sie nach einer Gefährdung also nach Strafgesetz verurteilt, kann eine weitaus höhere Strafe auf Sie zukommen.
Fakt ist: Verstoßen Sie mit einem riskanten Manöver gegen die Straßenverkehrsordnung, ist das bereits ärgerlich und in manchen Fällen auch gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer. Provozieren Sie jedoch mit Ihrer Tat eine Gefahr, verschlimmern sich die Umstände, da die Gefährdung Anderer schwerwiegendere Folgen haben kann. Die erhöhte Strafe für eine Gefährdung im Straßenverkehr ist also sinnvoll und richtig, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten.
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