Bußgeldbescheid: Frist berücksichtigen und Einspruch einlegen
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid, bzw. das ihm zugrunde liegende Verfahren? Welche Frist gilt bezüglich der Verjährung und des Einspruchs? Diese Fragen gehen vielen Autofahrern durch den Kopf, die sich nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit wünschen, dass diese unannehmliche Episode schnell der Vergangenheit angehört. Wir informieren Sie im folgenden über die verschiedenen Fristen zum Bußgeldbescheid.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fristen beim Bußgeldbescheid
Besonders wichtig sind die Verjährungs- und die Einspruchsfrist. Sie haben z. B. immer nur 14 Tage (ab Erhalt) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu verschicken.
Eine Frist, innerhalb derer Sie den Anhörungsbogen verschicken müssen, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Fristen für Bußgeldbescheid beachten
Nach einem Verstoß gegen die Regeln aus StVO und aus dem Bußgeldkatalog läuft die Frist zur Verjährung, welche drei Monate beträgt. Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid beträgt also drei Monate nach dem Tag der Tat.
Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach der Frist von drei Monaten zugestellt, so ist die zugrunde liegende Tat bereits verjährt – aber nur, sofern die Verjährungsfrist nicht entsprechend verlängert wurde.
Dies geschieht beispielsweise, wenn die zuständige Behörde bereits innerhalb der zunächst geltenden Bußgeldbescheid-Frist von drei Monaten einen Anhörungsbogen zugestellt hat. Die Frist zur Bußgeldbescheid-Zustellung kann aber auch von Ihnen unbemerkt verlängert werden, wenn die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird!
Somit ist ein Bescheid, der erst nach der vermeintlichen Verjährungsfrist zugestellt wird, laut Verkehrsrecht und OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) nicht zwingend bereits verjährt.
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann unbemerkt erfolgen
Als Betroffener kann man somit nie sicher sein, dass die Tat bereits verjährt ist.
Erst durch eine Akteneinsicht in die Ermittlungsunterlagen des Bußgeldverfahrens lassen sich Zweifel diesbezüglich aus dem Weg räumen. Ein Anwalt kann die Akteneinsicht beantragen und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen.
Im OwiG finden sich im Paragraph 33, „Unterbrechung der Verfolgungsverjährung“, die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema. Hier ist festgelegt, in welchen Situationen die Verjährungsfrist unterbrochen werden darf.
Einspruchsfrist zum Bußgeldbescheid
Wenn Sie schließlich den Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist eher knapp bemessen, weswegen Sie bereits vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids darüber nachdenken sollten, ob Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen wollen. Hilfe bei der Entscheidung bietet unser Bußgeldrechner, mit dem Sie bereits vor der Zustellung des Bußgeldbescheids ermitteln können, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen.
Die Bußgeldbescheid-Einspruchs-Frist kann verlängert werden, wenn Sie beispielsweise den Bescheid nicht rechtzeitig erhalten haben, weil Sie im Urlaub waren. In diesem Fall wird das Verfahren auf Antrag des Betroffenen oder von seinem Anwalt wieder auf einen früheren Status zurückgesetzt. Die Frist zum Bußgeldbescheid-Einspruch beginnt von vorne.
Geblitzt – Fristen und Termine
Die Frist nach einem Blitzer beträgt laut OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) drei Monate. Für die Behörde ist es jedoch manchmal schwierig, den Fahrer des geblitzten Autos zu ermitteln – und anders als in anderen Ländern (z.B. Österreich) muss in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrer und eben nicht der Halter bei einem Verstoß gegen den Bußgeldkatalog bestraft werden.
Aus diesem Grund wird an den Halter eines geblitzten Fahrzeugs, den die Behörden mit Hilfe des Kennzeichen des Autos ermitteln können, ein Anhörungsbogen geschickt. Trifft dieser beim Beschuldigten ein, so ist die Verjährungsfrist laut OwiG unterbrochen und erneut hat die Behörde drei Monate Zeit, den Verkehrssünder aufzuspüren und ihm den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Das Verfahren kann beliebig oft unterbrochen werden.
Bei Missachtung der Bußgeld-Fristen droht ein Vollstreckungsverfahren
Die Bußgeldbescheid-Fristen sehen vor, dass Sie – sofern Sie nicht während der 14-tägigen Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben – innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist das Bußgeld bezahlen müssen. Das Geld sollte also spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheids auf dem Konto der Bußgeldstelle eingegangen sein.
Ansonsten kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Die Bußgelder steigen dann nochmals: Es gilt nicht mehr das reguläre Bußgeld gemäß Bußgeldtabelle, sondern die Betroffenen müssen noch zusätzliche Verfahrenskosten entrichten, die der Behörde bei der Eintreibung ihrer Forderungen entstehen.
Hallo.
Ich bin am 20.9.15 geblickt worden
Habe am 10.10.15 den Bußgeldbescheid bekommen. Dann fristgerecht Einspruch eingelegt. Am 6.11.15 habe ich vom Ordnungsamt den Bescheid bekommen das mein Einspruch zur Staatsanwaltschaft gegeben wurde und die sich wieder melden.
Jetzt am 14.3.16 bekomme ich Post vom Amtsgericht das ich heute am 22.3.16 zur Anhörung kommen soll.
Frage ist hier nicht schön längst die Frist von 3 Monate überschritten?
Kann ich gegen diese Anhörung vorgehen?
LG Marcus b.
Hallo Marcus,
die Anhörung ist ein Bestandteil Ihres Einspruches. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Fall aus Ihrer Sicht darzulegen. Die Verjährungsfrist ist nicht abgelaufen, da Sie mit jedem Schritt des Verfahrens unterbrochen wird. Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Liebes Team
Ich wurde geblitzt und angeschrieben, obwohl ich nicht der Halter bin, sondern mein Sohn.
Die Behörde hat anscheinend das Bild aus der Einwohnermeldekartei mit dem Blitzerfoto verglichen.
Ist das rechtens?
LG Roland T.
Hallo Roland,
auf welche Weise die Bußgeldstelle ermitteln konnte, wer der Fahrer des Wagens war, können Sie nachvollziehen, wenn Sie die Ermittlungsakte anfordern. Dies kann auch ein Anwalt für Sie übernehmen. Dieser kann Ihnen auch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bußgeldstelle genauer auseinandersetzen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Bin am 6.12.2015 geblitzt worden. Ich war der Fahrer aber nicht der Halter. Der Halter bekam einen Anhörungsbogen zur Fahrerermittlung, den sie auch wahrheitsgemäß beantwortete. Heute ist der 6.03.2016 und ich habe noch keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommen. Wann tritt die Verjährung ein?
Danke für eure Hilfe, George
Hallo Georg,
eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach 3 Monaten. Der Anhörungsbogen unterbricht die Frist nur für den im Dokument namentlich Benannten. Die Verjährung dürfte für Sie damit schon eingetreten sein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
Ihnen ist eine kleine Ungenauigkeit, die irreführend sein kann, untergekommen:
„Aus diesem Grund wird an den Halter eines geblitzten Fahrzeugs, den die Behörden mit Hilfe des Kennzeichen des Autos ermitteln können, ein Anhörungsbogen geschickt. Trifft dieser beim Beschuldigten ein, so ist die Verjährungsfrist laut OwiG unterbrochen und erneut hat die Behörde drei Monate Zeit, den Verkehrssünder aufzuspüren und ihm den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.“
Wichtig ist hier hervorzuheben, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Fahrzeughalter nicht zur Unterbrechung der Frist führt, wenn der Halter nicht der Fahrer ist. Der Halter ist nicht der Betroffene i.S.d. §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OwiG und der Anhörungsbogen dient in diesem Fall erst der Ermittlung des Fahrers und somit des „Betroffenen“. Aus diesem Grund unterbricht die Zusendung des Anhörungsbogens an eine Firma, die Halterin des Fahrzeuges ist, nicht die Frist, wobei es hier auf Einzelheiten in der Formulierung ankommt. Den Begriff des „Beschuldigten“ kennt § 33 OwiG nicht.
Viele Grüße
Hallo Kiso,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Informationen im Text präzisiert.
Das Team von bussgeldrechner.net
Liebes Team,
Verstoß war am 15.10.2015 in Österreich
Aufforderung zur Information des Fahrer ist erst am 25.01.2016 an Sixt ausgestellt worden
–> Ist damit der Verstoß verjährt?
Ich habe die Strafverfügung am 12.02.2016 erhalten
Danke für eure Hilfe
Arne
Hallo Arne,
die Verjährung des Bußgeldbescheides kann durch verschiedene Faktoren unterbrochen werden. Dies geschieht etwa, wenn die Behörden intern Ermittlungen anstellen. Die Regelungen in Österreich können außerdem davon abweichen. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
am 02.09.2015 habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, den ich am 11.09.2015 wiedersprach. Heute kam eine Ladung vom Amtsgericht mit Datum 02.02.2016; gefertigt am 11.02.2016 (ss), laut Förmlicher Zustellung 13.02.2016 im Briefkasten.
Meinen Recherchen zufolge, habe ich dass letzte mal von der Behörde am 02.09.2015 gehört, wodurch die verjährungsfrist von 6 Monaten am 01.02.2016 abgelaufen ist, oder ?!
Hallo Marcel,
die Verjährungsfrist kann durch interne Ermittlungen der Behörde unterbrochen werden, wodurch sie wieder von vorne beginnt. Für weitere Schritte empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Fachanwaltes.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 21.10.15 geblitzt. Der Anhörungsbogen war datiert mit 20.01.16 und ist mir am 26.01.16 zugegangen. Nun kam am 10.02.16 der Bußgeldbescheid.
Raten sie mir zu einem Einspruch wegen Verjährung da mir der Anhörungsbogen nicht innerhalb der verjährungsfrist von 3 Monaten zugegangen ist?
Danke!
MfG
Michael
Hallo Michael,
die Verjährung kann durch interne Ermittlungen unterbrochen werden. Sie können Akteneinsicht verlangen, um diese Ermittlungen nachzuvollziehen. Ob Sie Einspruch erheben sollten, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 26.08.15 geblitzt, das Bescheid mit dem Bußgeld kamm erst am 03.02.16, und nicht zu mir sondern wurde an eine andere Adresse geschickt, ich wohne seit über 4Jahren nicht mehr da, meine ex Frau woht noch da, hat mir Bescheid gesagt.
ich war mit einem Mietwagen unterwegs, ist die Verjährungsfrist 3 Monate schon vorbei?
Danke im Voraus
Hallo Adrian,
die Verjährungsfrist von drei Monaten kann unterbrochen werden. Zum Beispiel kann zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen oder eine Zeugenbefragung versandt werden. Endgültig verjährt ist ein Ordnungswidrigkeit erst nach drei Jahren. Wenn nach drei Monaten allerdings noch keine Ermittlungen stattgefunden haben, verjährt diese auch. Um zu erfahren, welche Ermittlungsschritte in Ihrem Fall wann eingeleitet wurden, können Sie Akteneinsicht beantragen. Ein Fachanwalt kann Ihnen außerdem weiterhelfen.
Die falsche Adresse verwirkt den Bescheid nicht zwangsläufig.
Das Team von bussgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Anhörungsbogen ist auf den 27.10.2015 datiert.
Der Bußgeldbescheid kam heute, den 1.2.2016. (lt Schreiben wurde er am 26.1.2016 ausgestellt). Ist nun die Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt?
Hallo Melanie,
der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist. Die drei Monate beginnen erneut zu laufen. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens, außer es liegen mehr als zwei Wochen zwischen Aus- und Zustellung.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Bussgeldrechner Team,
was passiert wenn mehr als zwei Wochen zwischen Aus- und Zustellung liegen?
Hallo Frage hierzu..
„…der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist. Die drei Monate beginnen erneut zu laufen. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens, außer es liegen mehr als zwei Wochen zwischen Aus- und Zustellung…“
Tatvorwurf überhöte Geschwindigkeit / 1 Monat war am 29.8.2016
Anhörungsbogen lt Akten ausdruck am 28.11.2016
Zusendung des Bescheids (Busgeldverfahren 30.12.2016)
gibt es eine Aktenlage zu dieser 14 Tage frist OLG oder sonstige Rechtssprechung.
Danke
Strafverfügung
Sie haben am 25.06.2015 um 16:19 Uhr in Wien 22., A23 Rampe 43 als handelsrechtl.
Geschäftsführer und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des KFZ mit dem
Kennzeichen xx-xxxxx der Fa. Ing. xxx GmbH, nach außen Berufener,
nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des
Kraftfahrgesetzes entspricht, da beim LKW ·
1. Radabdeckungen angebracht waren, obwohl das angeführte Fahrzeug mit
ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein müssen
(Position des Rades: 2. Achse links Radabdeckung komplett weggebrochen bzw. fehlte)
2. und dieser keine zwei Bremsanlagen verfügte, die vom Lenkerplatz aus betätigt werden
können und mit ihnen bei betriebsüblicher Beanspruchung und ordnungsgemäßer Wartung
die vorgeschriebene Wirksamkeit erreicht wird, da die Betriebsbremse/ Bremsleitung unter
dem Querrahmen vor der 2. Achse folgenden Mangel aufwies: sichtbar stark korrodiert
1
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift(en) verletzt:
1. § 103 Abs. 1 Z. 1 KFG i.V.m. § 7 Abs. 1 KFG
2. § 1 O~ Abs. 1 Z. 1 KFG i.V.m. § 6 Abs. 1 KFG
EINSPRUCH WEGEN VERJÄHRUNGSFRIST OK
Ich wurde in einer 50 zone mit 90 geblitzt.Gesehen habe ich die Geschwindigkeit nicht
aber es ist gesagt worden.Ich bin anfänger und mir ist wichtig kein seminar oder probezeit verlängerung.
ich habe auch einspruch eingelegt aber mein Anwalt hat immer noch nicht die komplette akte.Wie schätzen sie die Chancen ein oder gibt es da ne möglichkeit.
Mein anwalt meint müssen warten aber bin nervös
Hallo Andy,
welche Strafe auf Sie zukommt, entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid. Für alles weitere, steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt vertrauensvoll zur Seite.
Das Team von bussgeldrechner.org
Der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist inzwischen verstorben. Der Fahrer war nicht der Halter. Wir senden nun den Bussgeldbescheid ungeöffnet zurück, mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ auf dem Briefumschlag.
Wieviel Zeit haben wir, um den Bescheid zurückzuschicken?
Was ist danach zu erwarten?
Hallo, wir haben nach unserem Urlaub die Post durchgeschaut und einen Anhörungsbogen in der Post gehabt. Halter mein Freund Fahrer ich. Wir sind Montags 21.12. zurückgekommen, er hat Dienstags seine Post durchgesehen und als ich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausdrucken wollte, war die Patrone leer. Jetzt habe ich am 23.12. eine E-Mail an die Bußgeldstelle geschickt. Mit der Bitte um Wiedereinsetzung und sämtliche Unterlagen in PDF Form mitgeschickt. Werde dieses am Montag auch noch in Papierform dort hin schicken.
Nun aber meine Frage…wird das in soweit anerkannt, wegen der Feiertage oder muss ich damit rechnen, das die 1 Wochen Frist wiederum verstrichen ist, wenn ich am Montag die Papiere zur Post bringe?
Danke
MfG Anke
Hallo Anke,
der Anhörungsbogen ist noch nicht der Bußgeldbescheid. Den können Sie auch jetzt noch ohne Konsequenzen an die Behörden schicken. Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen ist nur dann nötig, wenn Ihre Frist beim Bußgeldbescheid abgelaufen ist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag,
bei mir kam der Anhörungsbogen wg. Geschwindigkeitsverstoss am 11.09. Bussgeldbescheid lag im Briefkasten mit Stempel am 12.12., allerdings ausgestellt am 7.12. Gibt es Chance auf Verjährung?
Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Mischkin
Hallo Mischkin,
Sie können die angekündigten Sanktionen nicht umgehen, da in Ihrem Fall das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides entscheidend ist und das liegt noch Ablauf der Frist.
Das Team von bussgeldrechner.org