Bußgeldbescheid: Frist berücksichtigen und Einspruch einlegen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid, bzw. das ihm zugrunde liegende Verfahren? Welche Frist gilt bezüglich der Verjährung und des Einspruchs? Diese Fragen gehen vielen Autofahrern durch den Kopf, die sich nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit wünschen, dass diese unannehmliche Episode schnell der Vergangenheit angehört. Wir informieren Sie im folgenden über die verschiedenen Fristen zum Bußgeldbescheid.

FAQ: Fristen beim Bußgeldbescheid

Welche Fristen sind im Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid wichtig?

Besonders wichtig sind die Verjährungs- und die Einspruchsfrist. Sie haben z. B. immer nur 14 Tage (ab Erhalt) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Wie lang ist die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid?

Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu verschicken.

Was ist mit der Frist im Anhörungsbogen, gilt sie?

Eine Frist, innerhalb derer Sie den Anhörungsbogen verschicken müssen, ist gesetzlich nicht festgelegt.

Fristen für Bußgeldbescheid beachten

Die Frist zur Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt drei Monate
Die Frist zur Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt drei Monate

Nach einem Verstoß gegen die Regeln aus StVO und aus dem Bußgeldkatalog läuft die Frist zur Verjährung, welche drei Monate beträgt. Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid beträgt also drei Monate nach dem Tag der Tat.

Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach der Frist von drei Monaten zugestellt, so ist die zugrunde liegende Tat bereits verjährt – aber nur, sofern die Verjährungsfrist nicht entsprechend verlängert wurde.

Dies geschieht beispielsweise, wenn die zuständige Behörde bereits innerhalb der zunächst geltenden Bußgeldbescheid-Frist von drei Monaten einen Anhörungsbogen zugestellt hat. Die Frist zur Bußgeldbescheid-Zustellung kann aber auch von Ihnen unbemerkt verlängert werden, wenn die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird!

Somit ist ein Bescheid, der erst nach der vermeintlichen Verjährungsfrist zugestellt wird, laut Verkehrsrecht und OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) nicht zwingend bereits verjährt.

Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann unbemerkt erfolgen

Die Bußgeldbescheid-Frist kann durch die Verjährungsunterbrechung verlängert werden
Die Bußgeldbescheid-Frist kann durch die Verjährungsunterbrechung verlängert werden

Als Betroffener kann man somit nie sicher sein, dass die Tat bereits verjährt ist.

Erst durch eine Akteneinsicht in die Ermittlungsunterlagen des Bußgeldverfahrens lassen sich Zweifel diesbezüglich aus dem Weg räumen. Ein Anwalt kann die Akteneinsicht beantragen und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen.

Im OwiG finden sich im Paragraph 33, „Unterbrechung der Verfolgungsverjährung“, die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema. Hier ist festgelegt, in welchen Situationen die Verjährungsfrist unterbrochen werden darf.

Einspruchsfrist zum Bußgeldbescheid

Wenn Sie schließlich den Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist eher knapp bemessen, weswegen Sie bereits vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids darüber nachdenken sollten, ob Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen wollen. Hilfe bei der Entscheidung bietet unser Bußgeldrechner, mit dem Sie bereits vor der Zustellung des Bußgeldbescheids ermitteln können, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen.

So könnte beispielsweise ein Fahrverbot oder ein sehr hohes Bußgeld für manchen Autofahrer den Ausschlag geben, innerhalb der Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wenn die erwartbaren Punkte zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen werden, sollten Sie innerhalb der Bußgeldbescheid-Frist Einspruch einlegen. Auch für Fahranfänger in der Probezeit bietet sich dieses Vorgehen eventuell an.

Die Bußgeldbescheid-Einspruchs-Frist kann verlängert werden, wenn Sie beispielsweise den Bescheid nicht rechtzeitig erhalten haben, weil Sie im Urlaub waren. In diesem Fall wird das Verfahren auf Antrag des Betroffenen oder von seinem Anwalt wieder auf einen früheren Status zurückgesetzt. Die Frist zum Bußgeldbescheid-Einspruch beginnt von vorne.

Geblitzt – Fristen und Termine

Wer geblitzt wurde, erhält in der Regel innerhalb der Frist von drei Monaten einen Bußgeldbescheid
Wer geblitzt wurde, erhält in der Regel innerhalb der Frist von drei Monaten einen Bußgeldbescheid

Die Frist nach einem Blitzer beträgt laut OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) drei Monate. Für die Behörde ist es jedoch manchmal schwierig, den Fahrer des geblitzten Autos zu ermitteln – und anders als in anderen Ländern (z.B. Österreich) muss in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrer und eben nicht der Halter bei einem Verstoß gegen den Bußgeldkatalog bestraft werden.

Aus diesem Grund wird an den Halter eines geblitzten Fahrzeugs, den die Behörden mit Hilfe des Kennzeichen des Autos ermitteln können, ein Anhörungsbogen geschickt. Trifft dieser beim Beschuldigten ein, so ist die Verjährungsfrist laut OwiG unterbrochen und erneut hat die Behörde drei Monate Zeit, den Verkehrssünder aufzuspüren und ihm den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Das Verfahren kann beliebig oft unterbrochen werden.

Wird Ihnen als Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt, obwohl Sie zum entsprechenden Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren sind, unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist nicht. In diesem Fall versucht die Behörde lediglich den Fahrer zu ermitteln.

Bei Missachtung der Bußgeld-Fristen droht ein Vollstreckungsverfahren

Die Bußgeldbescheid-Fristen sehen vor, dass Sie – sofern Sie nicht während der 14-tägigen Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben – innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist das Bußgeld bezahlen müssen. Das Geld sollte also spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheids auf dem Konto der Bußgeldstelle eingegangen sein.

Ansonsten kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Die Bußgelder steigen dann nochmals: Es gilt nicht mehr das reguläre Bußgeld gemäß Bußgeldtabelle, sondern die Betroffenen müssen noch zusätzliche Verfahrenskosten entrichten, die der Behörde bei der Eintreibung ihrer Forderungen entstehen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

344 Kommentare

  1. Ilona

    23. November 2019 um 2:07

    Hallo,
    bin am 03.10.19 innerhalb der Ortschaft geblitzt worden, war ein Feiertag. Mus ich trotzdem Bußgeld bezahlen? War 8 km/h zu schnell. Feiertag ist für mich wie Sonntags zu behandeln, oder nicht?

    Vielen Dank, Ilona.

  2. Maik

    18. Oktober 2019 um 15:07

    Hallo an das Team vom Bußgeldrechner,

    ich wurde am 5.5.19 geblitz und habe dann einen Anhörungsbogen bekommen der zum 28.05.19 ausgestellt war. Diesen habe ich innerhalb der frist beantwortet, mich zum Tatvorwurf aber nicht geäußert. Heute bekam ich den Bußgeldbescheid mit dem Ausstellungsdatum 15.10.19.

    Wenn ich hier alles richtig verstanden habe, so ist dieser aber doch verjährt.

    – 5.5.19 geblitz worden, 3 Monate bis zur Verjährung (5.08.19)
    – 28.05.19 Anhörungsbogen bekommen, Verjährungsfrist wird ausgesetzt und beginnt erneut zu laufen ab dem Ausstellungsdatum vom Anhörungsbogen.
    – Bußgeldbescheid muss also bis zum 27.08.19 zugestellt worden sein.
    – Bußgeldbescheid mit dem Datum 15.10.19 erhalten.

    Ist die Verjährung eingetreten? Und ist es ratsam einen Einspruch ohne Anwalt zu tätigen?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 16:12

      Hallo Maik,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Pia

    15. Oktober 2019 um 13:32

    Hallo,
    Ich bin vermutlich am 12.10 geblitzt worden, habe jedoch bis zum 21.11 noch Probezeit. Wenn die Post nach dem 21. ankommt, muss ich dann noch ein Aufbauseminar machen ?
    Habe vermutlich das 80er Schild auf der Autobahn übersehen und bin mit 110 durch die Blitze….
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2019 um 15:52

      Hallo Pia,
      bei Verkehrsverstößen ist grundsätzlich der Tattag relevant.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. fexlix

    7. Oktober 2019 um 16:21

    Hallo,

    ich habe am 04.07 eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen (49 km/h zu schnell) Der Fahrzeug Halter ist die Firma für die ich arbeite. Dieser hat nur bestätigt das sie mir das Fahrzeug zur Nutzung überlassen haben.

    Ich habe am 10.09 einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen. Diesen habe ich beantwortet die Tat allerdings nicht zugegeben.

    Besteht eine Chance das der Vorfall jetzt verjährt ist? 07.10 wären ja 3 Monate vergangen und es wurde noch kein Fahrer ermittelt.

    Vielen Dank für ihre Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2019 um 15:56

      Hallo Felix,
      in der Regel unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Andre

    30. September 2019 um 14:10

    Ich habe am heutigen Tag (30.09.2019) 3 Briefe erhalten, einen busgeldbescheid über 500 Euro erhalten der mit dem zustellunggsdatum vom 12.05.2018 versehen war. Daz noch einen zweiten Brief mit einer Mahnung auf dem kein zustellunggsdatum angegeben war und als dritten Brief einen Brief womit ich Angaben zum Sachverhalt machen soll, wobei dieser Brief bereits geöffnet ankam. Da alle 3 Briefe bereits über 1 Jahr alt sind und das darauf angegebene Datum falsch ist, hoffe ich das mir jemand einen Rat geben kann wie ich nun mit dieser Post umgehen soll.
    MfG Andre

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 13:59

      Hallo Andre,
      wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Tina

    17. September 2019 um 22:52

    Hallo,

    mein Freund wurde angezeigt und hat daraufhin eine Gegenanzeige aufgegeben. Der Polizist sagte, es wird ein Bußgeldbescheid kommen. Allerdings ist dieser bis jetzt nicht erfolgt. Gilt hier auch die 3 monatige Verjährung?

    Viele Grüße, Tina

  7. Juris

    13. September 2019 um 12:45

    Hallo!
    Ich habe eine Strafe als Postbote in der Arbeitszeit bekommen. Soll ich die Strafe bezahlen ,oder dafür ist mein Schef verantwortlich. Es geht um angeblich falsch geparktes Auto, obwohl ich im Fenster ein Schild mit dem Info habe, dass ich als Lieferant arbeite. Das Auto ist alerdings nur ein weisses Transporter ohne Beschriftung. Darf die Postbote bestraft werden, wenn man ein Paket liefert?

    LG, Juris

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 14:32

      Hallo Juris,
      für Postboten können Sonderregelungen gelten. Ob dies in Ihrem Fall so ist, können wir allerdings nicht einschätzen. Besprechen Sie dieses Anliege daher mit Ihrem Arbeitgeber oder wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Chris

    11. August 2019 um 23:00

    moin,
    jemand aus der firma wurde geblitzt. die firma als halter bekam den anhörungsbogen fristgerecht. der fahrer wurde gemeldet und wartet seit nunmehr 3 monaten (nach meldung) auf den anhörungsbogen. habe ich es richtig verstanden, das nach eingang der meldung bei der zuständigen behörde die frist nach 3 monaten abgelaufen und somit verjährt ist?

    lg chris

  9. Carsten

    31. Juli 2019 um 19:58

    Guten Tag,
    ich bin mir mit der Verjährung ebenfalls nicht sicher. Am 22.04. bin ich gelasert worden, am 28.05. wurde das Schreiben erstellt und am 30.07. zugestellt.

    Wenn ich es richtig verstanden haben zählt die Verjährungsfrist ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit, d. h. ab dem 22.04., mit den 3 Monaten Frist wäre es dann der 21.07. an dem ich spätestens den Bescheid hätte bekommen müssen.

    Dieser ist mir, wie oben erwähnt, erst am 30.07. zugestellt worden, ist die Frist nun verjährt oder gilt das Austellungsdatum des Bußgeldbescheids?

    Vielen Dank & beste Grüß
    Carsten

    1. bussgeldrechner.org

      2. August 2019 um 16:03

      Hallo Carsten,

      in der Regel tritt die Verjährung nach drei Monaten ein. Dabei ist in vielen Fällen das Ausstellungs- und nicht das Zustellungsdatum entscheidend. Des Weiteren können gewisse innerbehördliche Vorgänge zur Verlängerung der Frist führen.

      Ihr Team von Bussgeldkatalog.org

  10. Patrick

    6. Juli 2019 um 13:29

    Hallo ich habe mal eine Frage.
    Ich habe heute einen Gebührenbescheid bekommen, ausgestellt 04.0719

    Der Vorfall war bereits am 12.11.18, als ich mit einem Firmenwagen falsch geparkt haben soll.

    Es war eine Tiefgaragenausfahrt, welche wegen Sanierungsmaßnahmen Gesperrt war.

    Ich hatte mal gehört, das die Frisst gegen dritte max 6Monate betragen.

    Könnt ihr mir dort einen Tip geben?

    Danke und Gruß
    Patrick

  11. Gregor

    21. Mai 2019 um 9:29

    Hallo,
    ich habe am Samstag, 18.05.2019 Post (Aufforderung zur Lenkangabe) aus Österreich bekommen. Ich soll sagen ob ich am 12.10.2018 um 21.04 Uhr auf der A21 in Richtung Kufstein unterwegs war.
    Das ist jetzt 7 Monate und eine Woche her.
    Wie sieht es in dem Fall mit der Verjährungsfrist aus?
    Der Brief wurde ursprünglich am 06.02.2019 ausgestellt, kam aber jetzt erst an weil er an meine alte Adresse, wo ich aber schon seit 5 Jahren nicht mehr wohne geschickt wurde. Das ist ja in dem Fall jetzt nicht mein Problem oder?

    Danke für eure Antwort.

  12. André

    13. Mai 2019 um 14:49

    Hallo zusammen ich wurde im September 2018 in Österreich geblitzt 20km/h zu schnell nicht tragisch, aber heute 13.05.2019 habe ich den Bußgeldbescheid von 30€ bekommen aber zuvor nicht Mal einen Anhörungsbogen was nun laut Deutschen Recht wäre es ja verjährt was aber mit Österreich?
    Bitte um Hilfe danke 😁

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:56

      Hallo André,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Patrick

    24. April 2019 um 16:38

    Hallo liebes Bußgeldrechner-Team,

    wie verhält es sich mit der Verjährung, wenn jemand am 19.12. eine Höchstgeschwindigkeit überschritten hat( 95 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft , zulässig 60kmh)

    Am 14.1. des Folgejahres geht der Anhörungsbogen beim Beschuldigten ein und wird ignoriert. Am 24.4. geht dann der Bußgeldbescheid ein. Mit dem Hinweis, dass die Verjährung unterbrochen wurde( § 33 Absatz 1 nr 5 OWiG) da die Anschrift ermittelt werden musste, weil eine Zweitzustellung erfolgen musste. Die erste Zustellung blieb angeblich wegen einer falschen Anschrift aus.
    Dabei wurde ja der Anhörungsbogen an die selbe Adresse verschickt, wo auch die zweitzustellung des Bescheids versandt wurde.

    Wäre es ausreichend den Widerspruch damit zu begründen, dass der Anhörungsbigen schon an die korrekte Adresse geschickt wurde und somit keine Ermittlung der Anschrift nötig gewesen wäre, die die Verjährungsfrist unterbricht?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    P

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 9:35

      Hallo Patrick,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Jakob

    8. April 2019 um 16:51

    Hallo! Ich habe anscheinend am 14.12.2018 in Leipzig eine rote Ampel überfahren. Der Anhörungsbogen wurde mir am 15.3.2019 nach Österreich zugestellt. und vom Postboten übergeben. Auf diesen habe ich noch am selben Tag per Fax mit Hinweis auf die Verjährung geantwortet. Nun habe ich mit 08.04.2019 einen Bußgeldbescheid Gesamt 118,50€ und Eintragung im Fahreignungsregister erhalten. Meiner Meinung nach ist der Tatbestand genaue am 15.03.2019 bereits verjährt. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? DANKE! Jakob

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 7:52

      Hallo Jakob,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Anderson

    4. April 2019 um 12:23

    Am 22.08.2018 ein Unfall gehabt bei mir wurde cannabis gefunden daraufhin musste ich ein bluttest machen. Verfahren §315c wurde am 22.01.2019 nach §170 abs2 fallen gelassen im schreiben stand das zur weiteren überprüfung meine Unterlagen an die Führerscheinstelle übersendet wird und an die Behörden falls eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Habe bis heute 04.04 nichts erhalten ist das ein gutes Zeichen das dort keine Verbindung in Betracht kommt und wann ist das ganze den nun verjährt (erste mal auffällig mit btm)

    MfG anderson

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 8:11

      Hallo Anderson,
      bei einem Alkohol- und Drogendelikt tritt die Verjährung in der Regel erst nach sechs Monaten ein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Nadine

    14. März 2019 um 21:22

    Hallo. Ich habe eine Frage zur Verjährung eines Blitzerfotos.

    Es ist wie folgt:

    Mutter Halter
    Tochter Fahrerin
    Beide andere Adressen

    Tat: 16.12 40 km/h zu schnell

    11.01. Mutter/Halter bekommt Post. Halter antwortet das sie es nicht war

    18.02. Polizei bei Halterin und bestätigt das sie es nicht sein kann.

    14.03. Die Tochter/Fahrerin at bis heute noch nichts bekommen an Post. Alles lief über die Halterin.
    Wäre es dann übermorgen verjährt?

    Oder unterbricht ein Anhörungsbogen bei der Halterin auch die Verjährung. Obwohl die Fahrerin offiziell noch nichts weiß und nie etwas von der Behörde bekommen hat?
    Oder würde erst ein Anhörungsbogen bei der Fahrerin die Verjährung unterbrechen.

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:44

      Hallo Nadine,
      ein Anhörungsborgen unterbricht die Verjährung in der Regel nur dann, wenn dieser an den Täter gerichtet ist. Allerdings können grundsätzlich auch andere Vorgänge in der Behörde zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Uwe

    17. Februar 2019 um 22:00

    Hallo ,

    ich habe einen Bußgeldbescheid mit Ausstellungsdatum 13.02.2019 erhalten , der sich auf einen Geschwindigkeitsverstoß vom 27.09.2018 bezieht .
    Dazu habe ich zwischendurch keinen Anhörungsbogen bekommen , konnte mich also dazu gar nicht äußern .
    Greift hier die Verjährungsfrist von 3 Monaten ?

    Vielen Dank für Eure Antwort !

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:37

      Hallo Uwe,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich, da es Umstände gibt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Mario

    15. Februar 2019 um 17:23

    Guten Tag,

    würde mich sehr freuen, wenn in Bezug auf die Verjährung in meinem Fall, die Experten von Bußgeldkatalog antworten könnten.

    Am 09. November 2018 habe ich einen Anhörbogen erhalten, diesen habe ich an selben Tag noch online auf der im Anschreiben angegeben Internetseite der Polizei beantwortet. Ich habe mein Vergehen sofort zugegeben und endsprechend mich zeitnah auf einen Bußgeldbescheid eingestellt.

    Ich habe auch am 9. November 2018 sofort eine Sendebestätigung bekommen, welche ich sofort aufgedruckt habe.

    Das Problem ist (oder auch nicht), dass ich bis Heute (13. Februar 2019) keinen Bußgeldbescheid erhalten habe!? Es sind jetzt 3 Monate und 6 Tage vergangen seit dem ich mein Vergehen zugegeben habe, ohne das mir ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist!

    Ist die Sache jetzt verjährt? War der Stichtag für die Zustellung der 8. Februar 2019?

     

    Danke für die Beantwortung im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:14

      Hallo Mario,
      in der Regel ist von einer Verjährung auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Udo

    11. Februar 2019 um 10:16

    nach Eingang des Bußgeldbescheides ( 1 Monat Fahrverbot ) wurde dieser am 04.12.2018 bezahlt, seitdem nichts mehr gehört. Verjährt das Fahrverbot und der Eintrag der Punkte, nach Bezahlung, ebenfalls nach 3 Monaten ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:12

      Hallo Udo,
      in der Regel ist von einer Verjährungsfrist von drei Jahren auszugehen. Informationen zum Antritt des Fahrverbots finden Sie hier: Ratgeber Fahrverbot antreten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Karl- Heinz

    8. Februar 2019 um 19:00

    Am 19.07.218 Mit dem Fahrrad außerorts bei Rot die Strasse übequert.
    Frage:
    mit welchem Bußgeld muss ich rechnen ??
    Danke für die Info .

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:07

      Hallo Karl-Heinz,
      das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad zieht ein Bußgeld von 60 € sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Sabrina

    6. Februar 2019 um 15:28

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Ich bin auf der Autobahn mit 45 m/h zu schnell geblitzt worden. Das war bbereeits im Oktober. Anfang Dezember habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. Dieser ging an die Falsche Adresse und wurde deshalb nicht von mir ausgefüllt und dort hin geschickt. Hat das eine Konsequenz? Eigentlich warte ich auf den Bescheid um die Strafe zu Überweisen. Aber der lässt auf sich warten.
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:55

      Hallo Sabrina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Maki

    25. Januar 2019 um 15:07

    Guten Tag,

    ich wurde am 25.10.18 geblitzt. Mitte Dezember kam ein Anhörungsbogen an meine Frau die Halterin ist. Diese machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch (da verheiratet). Seitdem keinerlei Korrespondenz – ist die Sache nun 3 Monate später vom Tisch (heute ist der 25.01.2019?
    So würde ich Ihren Absatz: Wird Ihnen als Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt, obwohl Sie zum entsprechenden Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren sind, unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist nicht. interpretieren, oder?

    Beste Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 16:20

      Hallo Maki,
      grundsätzlich tritt die Verjährung nach 3 Monaten ein. Allerdings ist zum einen in der Regel das Ausstellungsdatum des Bescheides ausschlaggebend, zum anderen können andere behördeninterne Vorgänge zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Melanie

    16. November 2018 um 11:19

    Moin,

    ich wurde am 21.07.2018 gelasert, angehalten und habe den Verstoß zugegeben. Blieb mir ja nichts anderes übrig. War ne Tatsache.
    Mein 1. Verstoß, 90,00 € und 1 Punkt.
    Bis jetzt habe ich keinen Bußgeldbescheid bekommen.
    Wie siehts aus, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt, oder bekomme ich noch ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk von der Polizei, da ich ja den Verstoß mit meiner unterschrift vor Ort zugegeben habe?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 9:09

      Hallo Melanie,
      in der Regel gilt beim Bußgeldbescheid eine Verjährungsfrist von 3 Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Markus

    29. August 2018 um 2:39

    Hallo,

    am 26.4. bin ich außerorts mit über 30km/h zu schnell geblitzt wurden.
    Bis heute 29.8. Kam keinerlei Post.
    Ist die Sache verjährt?
    Ist ja über 3 Monate

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2018 um 17:19

      Hallo Markus,

      wurde nach drei Monaten kein Bußgeldbescheid versendet, ist die Ordnungswidrigkeit in der Tat verjährt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Christian

    27. August 2018 um 19:44

    Hallo Bußgeldrechner Team,

    wie verhält es sich wenn man im Ausland geblitzt wird (Portugal), mit einem Leihfahrzeug.
    Habe die Rechnung 2 Jahre später bekommen, auf portugiesisch. Muss ich diese Zahlen oder wie ist die Sachlage hier mit der Verjährungsfrist?

    Danke im Voraus Christian

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 9:55

      Hallo Christian,
      die maximale Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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