Fahrtenbuch – wann erhält man eine Fahrtenbuchauflage?
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
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Was ist ein Fahrtenbuch?
Ein Fahrtenbuch wird für Fahrzeuge angelegt, die für jede ihrer Fahrten eine genaue Aufstellung von Ort, Zeit und Zweck der Fahrten benötigen. Doch wer muss das Fahrtenbuch anlegen? Nach § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kann eine zuständige Behörde für den Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs für die Fahrten jedes seiner Fahrzeuge anordnen, wenn bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr die Bestimmung des Fahrzeugführers nicht möglich war.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Das Fahrtenbuch
Konnte nach einem Verstoß der Verkehrssünder – also der tatsächliche Fahrer – nicht ermittelt werden, kann der Halter dazu aufgefordert werden, ein Fahrtenbuch zu führen. So will die Behörde herausfinden, wer das Kfz nutzt.
Wenn Sie das Fahrtenbuch nicht oder nicht richtig führen oder das Buch sogar verlieren, kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen.
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Wer muss ein Fahrtenbuch führen?
Wenn also der Fahrzeugführer nach dem Verkehrsverstoß oder der Straftat nicht auszumachen ist, folgt durch die Behörde für den Fahrzeughalter die Anordnung zu einer Fahrtenbuchauflage. Deshalb ist es nahezu unmöglich ein Fahrtenbuch zu umgehen. So soll gewährleistet werden, dass der tatsächliche Fahrer während des Regelverstoßes im Straßenverkehr doch noch ausgemacht wird und weitere Gefährdungen, die eventuell von diesem ausgehen könnten, ausgeschlossen werden.u
Dabei reichen der Behörde für die Fahrtenbuchauflage die Voraussetzungen, dass der Halter des PKW bezüglich der zur Last gelegten Verstöße keine Angaben zum Fahrzeugführer gemacht hat.
Allerdings zählt auch mit in die Auflage für ein Fahrtenbuch hinein, wie sich der Fahrzeughalter an den Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers beteiligt hat.
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- Dauer der Fahrtenbuchauflage
- Fahrtenbuch führen
- Fahrtenbuch nicht geführt
- Fahrtenbuch umgehen
- Fahrtenbuch verloren
- Fahrtenbuchpflicht
Fahrtenbuchauflage – wie lange müssen Sie Protokoll führen?
Bei der ersten Anordnung für die Führung eines Fahrtenbuchs wird eine Dauer von sechs Monaten, gemäß § 31a der StVZO vorgegeben. Wenn Sie bereits ein- oder mehrmals eine Fahrtenbuchauflage erhalten haben, kann sich die nächste auf bis zu 24 Monate – also zwei Jahre – ausdehnen. Auch bei einem besonders schweren Verstoß kann die Fahrtenbuchauflage auf 24 Monate ausgelegt werden.
Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Inhalt: Das Fahrtenbuch muss jede Fahrt genau auflisten. Aber wie genau ist ein Fahrtenbuch zu führen? Inhaltlich gehört laut § 31a der StVZO dazu:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Unterschrift des Fahrzeugführers
Je nachdem, von wem das Fahrtenbuch geführt wird, sind auch unterschiedliche Dinge beim Führen eines Fahrtenbuches zu beachten. Bei Fahrschullehrern, die beruflich ein Fahrtenbuch anlegen, reicht es beispielsweise, wenn sie beim Reisezweck/-ziel mit ihrem PKW nur „Fahrschulfahrt“ o.ä. angeben. Hier ändern sich beim Fahrtenbuch die Anforderungen also.
Form: Beim Führen eines Fahrtenbuches ist auch die Einhaltung der Form wichtig. Die Auflage um ein Fahrtenbuch zu führen sieht vor, dass das Buch nicht unbedingt in einer geschlossenen Form vorliegen muss, was im Hinblick auf die Organisation jedoch sinnvoll ist.
Das heißt, dass die einzelnen Blätter nicht zwingend zusammengeheftet in Buchform vorhanden sein müssen. Lose Blätter sind nach der Fahrtenbuchregelung ebenfalls gestattet.
Zudem erwartet die Fahrtenbuchpflicht, dass die Eintragung durch den Halter zeitnah nach der Fahrt erfolgen muss. Abkürzungen ins Fahrtenbuch zu schreiben ist insofern zulässig, als dass sie in einem angefügten Abkürzungsverzeichnis aufgelistet werden müssen. Die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Fahrtenbuchs muss unbedingt gewährleistet sein. Außerdem muss das Fahrtenbuch gut verwahrt und nach §31a StVZO auf Verlangen einer zuständigen Stelle zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist wichtig, das Fahrtenbuch bis sechs Monate nach Ablauf der Zeit, in der es geführt werden muss, aufzubewahren.
Elektronisches Fahrtenbuch
Die Schwierigkeit an der Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs liegt darin, dass auf diesem Wege die Aufzeichnungen leicht verändert oder verfälscht werden können. Deshalb sind elektronische Fahrtenbücher nur dann erlaubt, wenn nachträgliche Veränderungen des Buches ausgeschlossen sind, bzw. diese ausreichend markiert wurden.
Allerdings ist das elektronische Fahrtenbuch im Zweifelsfall umstritten. Denn prinzipiell ist es elektronisch immer möglich, ein Fahrtenbuch nachschreiben zu können. Demnach gehen Sie als Halter auf Nummer sicher, wenn sie kein elektronisches, sondern ein normales, manuelles Fahrtenbuch ordnungsgemäß anlegen.
Fahrtenbuch und der Dienstwagen
Eine Versteuerung des Dienstwagens kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: mit der 1-Prozent-Regelung oder mit einem Fahrtenbuch.
Die 1-Prozent-Regelung besagt, dass Sie pro Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises (inkl. Umsatzsteuer) versteuern. Wenn Sie stattdessen ein Fahrtenbuch führen, kann der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung des Dienstwagens eindeutig nachverfolgt werden.
Welche Methode für Sie die günstigste ist, können Sie mit einem Steuerberater zusammen ermitteln. Meistens ist die Fahrtenbuchregelung jedoch weitaus günstiger, als die Kosten bei der 1-Prozent-Regelung. Allerdings ist nicht nur beim Firmenwagen das Fahrtenbuch in der Anfertigung weitaus anstrengender und zeitraubender.
Auch mit einem Firmenwagen können Sie eine Fahrtenbuchauflage erhalten.
Wenn sich die Geschäftsführung weigert, den zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit fahrzeugführenden Fahrer zu benennen, kann sich die Fahrtenbuchauflage auch auf alle Dienstwagen des Unternehmens ausweiten.
Das Fahrtenbuch und ein Bußgeld?
Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen müssen, dies aber nicht den Vorschriften nach tun, können Sie ein Bußgeld erhalten. Irrelevant ist dabei, ob Sie das Buch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht fristgemäß aufbewahrt haben oder Sie Ihr Fahrtenbuch nicht einer zuständigen Person aushändigen wollten.
In jedem dieser drei Fälle zahlen Sie ein Bußgeld von 100 Euro. Auch, wenn das Fahrtenbuch verloren ist, kommen diese Kosten von 100 Euro auf Sie zu. In der Probezeit bedeutet dies für Fahranfänger einen B-Verstoß und wird dementsprechend geahndet.
Die 2-Wochen-Frist
Eine Anordnung zur Fahrtenbuchauflage kann nur dann erfolgen, wenn zwischen der Ordnungswidrigkeit oder Straftat und der ersten Anhörung nicht mehr als zwei Wochen liegen.
Diese Frist erklärt sich dadurch, dass in dieser Zeitspanne noch davon ausgegangen wird, dass sich der Halter des Fahrzeugs noch daran erinnern kann, wer zur Zeit des Verkehrsverstoßes mit dem Kfz gefahren ist.
Liegen mehr als zwei Wochen zwischen dem Verstoß und der Anhörung, darf eine Fahrtenbuchauflage normalerweise nicht mehr folgen.
Trotzdem ist diese Frist nicht in Stein gemeißelt und kann sich in Einzelfällen ändern. Eine allgemeingültige Verjährung, wie beispielsweise bei einem Bußgeldbescheid, gibt es hier nicht. Wenn der Verkehrsverstoß allerdings verjährt, weil zwischen dem Tattag und dem Erhalt des Bußgeldbescheides mehr als drei Monate liegen, kann auch keine Fahrtenbuchauflage mehr folgen.
Das Fahrtenbuch: ein Muster
Ein Beispiel soll zeigen, wie Sie ein Fahrtenbuch anlegen können. Sie müssen sich nicht an diesen Vorschlag halten. Vielmehr ist es wichtig, dass Sie sich als Halter bei Ihren Fahrten inhaltlich und formal an den oben genannten Bestimmungen orientieren und Ihr Fahrtenbuch nach diesen Voraussetzungen gestalten. Ein Muster für ein Fahrtenbuch kann so aussehen:
Abfahrt (Datum, Zeit) | Ankunft (Datum, Zeit) | Name, Vorname, Anschrift | Weg- strecke | Reise- zweck | Kenn- zeichen | km- Stand | Unter- schrift |
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Habe Fahrtenbuch auferlegt bekommen für 1 Jahr wegen 27 kmh auf autobahn zu schnell und 100 Euro Anordnungsgebühr. Alle schreiben normal sind 6 Monate. Die erste Anhörung kam erst 1 Monat nach der Tat mit Blitzer-Foto. Hier wird aber immer was von 14Tagen nach der Tat muss man sich erinnern geschrieben. Ich habe keine Aussage gemacht weil es mein Sohn war.
Frage:
Kann eine angeordnete Fahrgtenbuchauflage gegen den Halter mit Kosten bzw. Verwaltungskosten verbunden sein? Wie hoch dürfen diese ggf. angesetzt sein bei einer 6 monatlichen Fahrtenbuchauflage?Wo ist dies gesetzlich gereglt – Nachschlagewerk?
Danke für die Antwort
Hallo Ludwig,
die Gebühren für die Fahrtenbuchauflage ergeben sich auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), genauer aus Nummer 252 der Anlage zu § 1. Hiernach liegt der Gebührenrahmen für die Fahrtenbuchauflage inklusive Prüfung und Eintragung bei 21,50 bis 200,00 Euro.
Ihr Team von bussgeldrechner.org