Bußgeldverfahren: Wie läuft es ab?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
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Informationen zu Kosten, Verjährung und Co.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, benennt der deutsche Bußgeldkatalog Verwarngelder, Bußgelder und Maßnahmen wie beispielsweise Punkte oder Fahrverbote. Wer u.a. die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss also mit Konsequenzen nach dem aktuellen Verkehrsrecht rechnen.
Diese Ordnungswidrigkeiten finden die Betroffenen dann schwarz auf weiß im Bußgeldbescheid.
Doch bereits der Anhörungsbogen leitet das formelle Bußgeldverfahren ein. Der Ablauf des Verfahrens und Ihr Recht im Verfahren sollen nachfolgend näher erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldverfahren
Wird eine Ordnungswidrigkeit registriert, muss die Bußgeldstelle zunächst einmal den Halter des Fahrzeugs ermitteln. Kommt dieser auch als Fahrer in betracht, wird ein Anhörungsbogen verschickt. Im nächsten Schritt wird dem Verkehrssünder ein Bußgeldbescheid zugestellt.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, sofern kein Bußgeldbescheid ausgestellt oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden.
In jedem Bußgeldverfahren entstehen Gebühren von mindestens 28,50 Euro.
Video: Ablauf vom Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren folgt auf den Einspruch
Wenn Betroffene einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden, müssen sie noch nicht mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Denn Sie haben in der Regel zwei Möglichkeiten nach einer Ordnungswidrigkeit:
- Buße bezahlen: Wenn Sie die Schuld eingestehen, können Sie das Bußgeld zahlen und Fahrverbote etc. in Kauf nehmen. Bei diesem Weg beginnt kein Bußgeldverfahren.
- Einspruch einlegen: Das Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Dies empfiehlt sich in der Regel, wenn der Bußgeldbescheid Fehler enthält, wie beispielsweise ein unscharfes Blitzerfoto.
Das Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist grundsätzlich das gleiche wie bei jedem anderen Verkehrsdelikt, was keine Straftat ist. Sollten Sie beispielsweise einen Parkverstoß gegangen haben, erwartet Sie in der Regel nur eine Verwarnung. Sollten Sie das Geld nicht zahlen, kommt auch ein Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zu Ihnen, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
Die zuständige Verwaltungsbehörde verschickt zuerst einen Anhörungsbogen.
Anhörung im Bußgeldverfahren: Was tun?
Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Anhörung. Hierbei soll dem vermeintlichen Täter die Chance geräumt werden, dass er sich noch einmal zur Sache erklären kann.
Dies muss er aber nicht tun. Es reicht, wenn er lediglich Angaben zu seiner Person tätigt. Der Rest fällt in eine Art Schweigerecht, damit sich der Täter nicht selbst belasten muss.
Kann das Bußgeldverfahren von der Verjährung betroffen sein?
Die jeweilige Bußgeldbehörde hat in der Regel drei Monate nach Begehung der Tat Zeit, um einen Anhörungsbogen zu verschicken. Ist er in der Frist nicht angekommen, sollte der Bußgeldbescheid verjährt sein. Das bedeutet, dass Sie nachfolgend nicht mehr für die Tat bestraft werden können. Der Anhörungsbogen unterbricht jedoch die im Bußgeldverfahren vorkommende Verjährung, sodass sie wieder von vorn beginnt.
Die Anhörung zum Bußgeldverfahren kommt immer dann, wenn sich die Verwaltungsbehörde nicht sicher ist, wer der Fahrer ist.
Denn nach einer Ordnungswidrigkeit sichtet diese die Beweise und erfragt die Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt. Ist dies beispielsweise eine Frau, der Fahrer auf dem Foto zeigt jedoch einen Mann, verschickt die Bußgeldbehörde einen Zeugenfragebogen, der noch vor der Anhörung im Bußgeldverfahren im Briefkasten landet.
Egal ob rote Ampel überfahren oder den Abstand nicht eingehalten, der Anhörungsbogen sieht immer gleich aus. Eine Ausnahme bilden Straftaten, da hier kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Sie müssen sich nicht selbst zur Tat äußern. Selbst wenn die Anhörung im Bußgeldverfahren an einen Verwandten verschickt wird, ist er nicht verpflichtet, Aussagen zu machen, die Sie belasten könnten.
Der weitere Ablauf vom Bußgeldverfahren
Nachdem der Verkehrsteilnehmer nun das Bußgeldverfahren durch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingeleitet hat, beginnt der Hauptteil.
Zuerst folgt das Zwischenverfahren. Hierbei prüft die Behörde, die den Bußgeldbescheid verschickt hat, ob der Einspruch gegen den Bescheid in Form und Frist richtig ist. Danach darf sie noch einmal alle Beweise sichten bzw. neue sammeln, um herauszufinden, ob die Schuld des vermeintlichen Täters bewiesen werden kann.
Ist dies der Fall, folgt die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Auch hier haben Sie noch einmal die Möglichkeit, Aussagen über die Tat kundzutun. Am Ende der Verhandlung folgt das Urteil, gegen das Sie unter besonderen Umständen eine Rechtsbeschwerde einlegen können.
Gerichtskosten und sonstige Kosten beim Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren nach einer Ordnungswidrigkeit hat einen strikten Ablauf. Natürlich steht es Ihnen aber frei, den Einspruch zurückzuziehen. Dies ist immer dann möglich, wenn die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat.
In der Hauptverhandlung können dann zusätzliche Kosten anfallen; beispielsweise wenn die Behörde ein Gutachten erstellen muss. Die im Bußgeldverfahren anfallenden Kosten können sich dann schnell auf mehrere hundert Euro erhöhen.
Möchten Sie eine Einsicht in die Akten beantragen, um herauszufinden, was die jeweilige Behörde über Sie herausgefunden hat, fallen hier Kosten im Bußgeldverfahren von zwölf Euro an.
Die Gerichtskosten im Bußgeldverfahren können je nach individuellem Fall unterschiedlich ausfallen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Berechnung Hilfe und Ratschläge bieten.
sensormessung und foto ,gemessen mit einseitensensor ES3.0.die tolleranz beträgt 3 km /h
zulässige geschwindigkeit 60km/h
festgestellte geschwindigkeit(nach toleranzabzug):81km/h