Bußgeld – Wann muss man es zahlen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgeldrechner: Wie teuer sind Verstöße im Straßenverkehr?
Bußgeldtabelle: Innerorts zu schnell
Bußgeldtabelle: Außerorts zu schnell
Wann erhalten Sie eine Geldbuße?
Für ein Bußgeld existiert keine Definition, die allgemeingültig ist. Bußgelder werden in Deutschland für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr angesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und zu verbessern.
Durch die Ansetzung einer Bußgeldstrafe und die Ansetzung von Punkten in Flensburg soll eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer und ein geordneter Verkehrsfluss ermöglicht werden.
Viele Fahrzeugführer sehen diese Bußgelder als nervige Schikane an, allerdings ist es durchaus sinnvoll, Geldbußen und Fahrverbote zu erheben, da so mitunter auch Verkehrsunfälle verhindert werden können.
Denn besonders im Verkehr ist eine Geldbuße bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) schnell fällig. Außerdem müssen Sie meist mit Punkten rechnen, wenn Sie die Verkehrsregeln missachten.
Weitere Informationen zum Bußgeld
- Bußgelderhöhung
- Bußgeld nach einem Auffahrunfall
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- Bußgeld wegen Xenon
- Geldbuße
- Bußgeld in Raten zahlen
- Bußgeld zu hoch
- Unterschied zwischen Verwarnungs- und Bußgeld
- Bußgeld vor Ort bezahlen
- Bußgeld anfechten
- Bußgeld statt Fahrverbot
- Bußgeld wegen Nebelscheinwerfern
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld
Die Bußgeldstelle kann Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog bei Verkehrsordnungswidrigkeiten aussprechen.
Hier erfahren Sie, wann ein Bußgeld verjähren kann.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, welcher Sie zur Zahlung von einem Bußgeld auffordert, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen diesen einlegen.
Bußgeld innerorts vs. Bußgeld außerorts
Für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gibt es für inner- und außerorts jeweils unterschiedliche Strafen. Eine Geldbuße innerorts ist dabei beispielsweise im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung höher, als die Geldbuße für außerorts.
Dies liegt daran, dass innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei einer zu hohen Geschwindigkeit durchaus ein höheres Unfallrisiko besteht, bzw. mehr Menschen gefährdet werden, als dies außerorts der Fall ist.
So ist beispielsweise eine Geldbuße von 115 Euro fällig, wenn Sie innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell fahren. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie allerdings außerorts mit der gleichen Geschwindigkeit zu schnell fahren, sind es „nur“ 100 Euro und ein Punkt.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ebenso wie die Bußgelder sich inner- und außerorts unterscheiden, differenziert sich auch das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat. Denn wenn Sie eine Straftat begehen, wartet beim Verstoß gegen die StVO ein höheres Bußgeld auf Sie, als bei Ordnungswidrigkeiten.
Eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld liegt dann vor, wenn ein Bußgeldverfahren gegen die betroffene Person eingeleitet wird. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind beispielsweise falsches Parken, Rotlichtverstöße oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wird gegen den Betroffenen ein Strafprozess oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet, spricht man von einer Straftat. Straftaten liegen beispielsweise vor, wenn Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt werden oder unerlaubte Unfallflucht begehen.
Diese Taten wiegen meist weitaus schwerer als Ordnungswidrigkeiten, sodass eine höhere Geldbuße und auch Fahrverbote durchaus sinnvoll sind.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, werden Sie aller Voraussicht nach in den kommenden Wochen nach der Tat einen Bescheid über ihre Verstöße erhalten.
Verjährungsfristen beim Bußgeld
Die Verjährung bei einem Bußgeldbescheid beträgt normalerweise drei Monate.
Ist in diesen drei Monaten, nachdem Sie die Tat begangen haben, noch kein Bescheid eingetroffen, dann gilt die Tat und somit das Bußgeld normalerweise als verjährt.
Die Verjährung von Bußgeldern ist allerdings nicht der Fall, wenn Sie in der Zwischenzeit einen Anhörungsbogen erhalten haben. Denn durch diesen wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von vorn.
Diese Frist gilt aber beispielsweise nicht, wenn Sie geblitzt wurden, selbst aber nicht der Halter des Wagens sind, in dem sie geblitzt wurden. Denn die Ermittlung der Adresse des tatsächlichen Fahrers kann einige Zeit in Anspruch nehmen und die dreimonatige Verjährungsfrist überschreiten. In diesem Fall erfolgt eine Fahrerermittlung mittels Zeugenfragebogen.
Bußgeld: Flensburg zählt die Punkte
Neben einem Bußgeld können Ihnen laut Bußgeldkatalog auch Punkte in Flensburg drohen. Fahren Sie außerorts 21 km/h zu schnell, erwartet Sie laut Bußgeldrechner nicht nur eine Geldbuße von 100 Euro für die Ordnungswidrigkeit, sondern ebenfalls ein Punkt. Übertreten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h, kommen ein Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu.
Bußgeld mit dem Fahrrad
Auch wenn Sie nicht im Auto oder LKW unterwegs sind, kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie im betrunkenen Zustand durch ein auffälliges Fahrverhalten mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten werden.
Denn auch auf dem Fahrrad ist Alkohol verboten und stellt im schlimmsten Fall eine Straftat dar.
Sind Sie zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs und überqueren eine Fußgängerampel bei Rot, kann Ihnen auch eine Geldbuße drohen. Fahrradfahrer und Fußgänger sind ebenso wie Autofahrer Teilnehmer des Straßenverkehrs und können deshalb Sanktionen auferlegt bekommen, wenn Sie sich nicht an die Ihnen vorgeschriebenen Regeln halten.
Falsches Fahren mit dem LKW: welches Bußgeld droht?
Durch die besondere Größe und Schwere von LKW kommt es bei Ordnungswidrigkeiten oft zu höheren Strafen als mit einem PKW. Denn: Verursacht ein LKW einen Unfall oder ist dieser an einem beteiligt, kann das schlimme Folgen für alle Beteiligten haben.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h erhalten Sie als LKW-Fahrer außerorts laut Bußgeldrechner bereits eine Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit von 175 Euro und einen Punkt in Flensburg. Halten Sie mit einem LKW nicht den zulässigen Mindestabstand von 50 Metern bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg vor. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erwartet Sie allerdings nicht.
Bußgelder ab Mai 2014
Seit dem 1. Mai 2014 existiert in Deutschland ein neuer Punktekatalog. Die alte Punkteskala wurde von einer neuen abgelöst, sodass Sie nach der neuen Regelung nur noch maximal acht Punkte in Flensburg erhalten können.
Dann wird der Führerschein entzogen. Punkte in Flensburg und eine Geldbuße sind oft fällig, wenn gemäß Bußgeldkatalog im Verkehr eine Bußgeldgrenze von 60 Euro laut Bußgeldrechner erreicht ist. Für einen Verstoß im Straßenverkehr können Sie höchstens drei Punkte erhalten.
Was müssen Sie zahlen?
Neben der Strafe, die Sie zahlen müssen, erhalten Sie zum Bußgeld noch einige andere Kosten, die Sie ebenfalls begleichen müssen. Dazu zählen Gebühren und Auslagen, die bei der Behörde beispielsweise für den Versand und die Abwicklung anfallen.
Die Gebühren müssen fünf Prozent der Geldbuße betragen, die Ihnen vorgelegt wird, mindestens aber 25 Euro ergeben. Eine Maximalsumme der Gebühren von 7500 Euro darf allerdings nicht überschritten werden.
Ignorieren Sie den Bescheid, kommt es womöglich zur Einleitung einer Erzwingungshaft, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird. In § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist diese Erzwingungshaft geregelt:
Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
- die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
- der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
- er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
- keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben
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