Blitzerfoto nicht erkennbar oder Bußgeldbescheid ohne Foto?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Alles, was Sie dazu wissen müssen

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, liegt die Überlegung nahe, einen Anwalt zu konsultieren
Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, liegt die Überlegung nahe, einen Anwalt zu konsultieren

Im Jahr 2013 veröffentlichten die hiesigen Medien gleich zwei erstaunliche Gerichtsurteile: Wer auf dem Blitzerfoto nicht klar erkennbar ist, muss auch kein Bußgeld zahlen.

Das erfreute natürlich so manchen Fahrzeugfahrer. Dennoch sind diese Urteile nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint.

Denn auch diese Urteile sind Ausnahmen. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein versierter Anwalt, der die Chancen und Risiken vor Gericht im Vorfeld erklären kann.

FAQ: Blitzerfoto

Was ist, wenn die Person auf dem Blitzerfoto nicht (ganz) erkennbar ist?

In so einem Fall entscheidet ein Richter über die Beweiskraft des Bildes. Dazu kann er bspw. auch ein Gutachten in Auftrag geben.

Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, wenn das Bild unscharf ist?

Das ist ganz individuell. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen mehr zu einem konkreten Fall sagen. Die erste Beratung bieten viele Kanzleien kostenlos an.

Muss dem Bußgeldbescheid immer ein Blitzerfoto beiliegen?

Nein, das Foto dient zwar als Beweismittel, jedoch sind auch Beweise wie etwa ein Lasermessprotokoll zulässig. Per se ungültig wird ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto also nicht.

Die verschiedenen Fälle rund um das Blitzerfoto

In den nachfolgenden Abschnitten wollen wir kurz und übersichtlich erklären, was in jedem individuellen Fall zu tun ist. Dies ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Fachmann, sodass dies nur als reine Information anzusehen ist.

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Foto ist nicht erkennbar

Ist das Blitzerfoto nicht zu erkennen, kann der Fahrer gute Chancen auf eine Minderung des Bußgeldes und weiterer Folgen haben. Dabei ist es unerheblich, ob eine riesige Sonnenbrille das Gesicht verdeckt oder das Geblitzt-Foto unscharf ist.

Manche Blitzer fotografieren aus einem langen Abstand zum Fahrzeug, weshalb das Blitzerfoto oftmals nicht zu erkennen ist. Fahren Sie an einem Blitzer vorbei und das Bild ist nicht erkennbar, weil es über- oder unterbelichtet ist, gilt das gleiche: Ein Einspruch lohnt sich!

Wurden Sie also geblitzt und das Foto ist unkenntlich, kommt es auf die freie Beweiswürdigung des Richters im Bußgeldverfahren an. Er entscheidet, ob er den Fahrer im Auto darauf erkennt oder nicht. Dabei darf er aber nicht nach Willkür entscheiden.

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, muss der Richter eine ausführliche Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erklärt, dass er den Fahrer erkennt. Dabei muss er auf die Bildqualität und viele charakteristische Identifizierungsmerkmale eingehen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches jedoch auch aufwendig und kostspielig ist.

Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht gleich ungültig
Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht gleich ungültig

Vorsicht! Sie sollten nicht auf die schlechte Qualität des Blitzerfotos vertrauen. Ist zwar im Bußgeldbescheid das Foto nicht erkennbar, kann es sein, dass es ein schärferes Bild in der Ermittlungsakte gibt. Die Behörde hat oftmals ein Blitzerfoto mit einer besseren Qualität.

Um dies aber herauszufinden, kann ein Anwalt nützlich sein. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine geeignete Methode, um das Blitzerfoto für ungültig zu erklären und so einen Freispruch zu erwirken.

Der Bußgeldbescheid kam ohne Foto

Sie wurden geblitzt, aber der Bußgeldbescheid ist ohne Foto? Dies passiert den deutschen Behörden sehr oft. Ein Bußgeld ohne Foto ist aber nach wie vor gültig und deshalb strengstens ernst zu nehmen.

Dieser Fall tritt häufig dann ein, wenn das Blitzerfoto nur sehr schlecht erkennbar ist. In diesem Fall hält die Bußgeldbehörde das Foto erst einmal zurück, verschickt aber den Bußgeldbescheid ohne Foto. So spart sich die Behörde Arbeitsaufwand, da der normale deutsche Bürger den Bußgeldbescheid ohne Foto hinnimmt.

Sind Sie geblitzt worden und haben kein Foto erhalten, kann der Bußgeldbescheid dennoch gültig sein. Die Bußgeldbehörde ist nicht in der Pflicht, ein Blitzerfoto mitzuschicken.

Hingegen kann der Betroffene, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, das Foto anfordern. Dies kann er auch ohne Anwalt tun. Jedoch ist ein anwaltlicher Rat zu empfehlen, da sich ein Verkehrsrechtsanwalt darauf spezialisiert hat.

Wurden Sie also geblitzt, sollten Sie das Foto anfordern, wenn das Blitzerfoto im Bescheid fehlt. Erst dann haben Sie die Gewissheit und können überlegen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

59 Kommentare

  1. Schalker1904

    13. März 2023 um 12:07

    Sehr geehrte Damen u Herren,

    ich wurde leider im Auto meines Bruders geblitzt.

    Auf dem Foto ist das Scheibenwischerblatt zur Hälfte im meinem Gesicht und deckt es somit ab.
    Zu sehen ist die Hälfte des Mundes und ein Auge.
    Meine Nase wird auch bedeckt.

    Was soll ich tun.
    Das Gesicht des Fahrers ist nicht zu 100% identifizierbar.

    Lg u danke im voraus

  2. Beate

    12. März 2023 um 12:35

    Hallo, ich habe ein Blitzerfoto bekommen, wo ein Teil eines Verkehrszeichens mit geblitzt wurde. Der Blitzer muss direkt daneben gestanden haben. Das Foto ist sehr dunkel und die Fahrerin ist nur schwach erkennbar. Beeinflusst das Verkehrsschild die Messung des Blitzers? Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Vielen Dank!

  3. Nadine

    17. September 2019 um 16:52

    Hallo, auf meinem Blotzerfoto (50 erlaubt, 61 gefahren) sitzt kein Mensch am Lenkrad. Auf dem Foto sieht man alles nur keine Person die es fährt.

  4. Franziska

    27. Juli 2018 um 19:24

    Hallo,
    Wir bekamen heute einen Anhörungsbogen und ein Beweisfoto das wir Außerorts 34 KM zuschnell waren. Auf dem Beweisfoto stimmt der Typ des PKW’s aber das KFZ Kennzeichen ist nur in Fragmenten zu erkennen und kann nicht eindeutig unserem Auto zu geweisen werden.
    Gruß
    Franziska

  5. Carolin

    26. Mai 2018 um 14:43

    Hallo,
    ich wurde scheinbar letztens geblitzt und heute kam das Ticket an. In einer 30er Zone mit 46kmh geblitzt und 35€ muss ich zahlen. Das Bild ist jedoch sehr schwarz und man erkennt nur eine Frontscheibe aber keine Person.
    Ich selbst hatte auch eher das Gefühl das die Person vor mir geblitzt wurde.
    Lohnt es sich Einspruch zu erheben?
    Liebe Grüße,
    Caro

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 9:41

      Hallo Carolin,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten oder davon abraten.

      Wir vermuten, dass Sie tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben und Ihr Kennzeichen erfasst wurde – sonst hätte die Behörde Sie ja nicht kontaktieren können. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen. Es ist auch möglich, dass Sie und der Vordermann geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  6. Engels N.

    19. Januar 2018 um 15:48

    Bin geblitzt worden,aber man erkennt nur das kennzeichen sonst nix lohnt sich da ein Einspruch oder soll ich das Foto an fordern

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:11

      Hallo Engels N.,

      wenn Sie auf dem Foto nicht zu erkennen sind, können Sie ggf. Einspruch einlegen. Für eine Einschätzung lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. SiniS

    16. November 2017 um 9:52

    Liebes Team,

    auf meinem Blitzerfoto ist die komplette Augenpartie vom Rückspiegel verdeckt.
    Gemäß vieler Ratschläge würde ich da gern Einspruch oder Beschwerde, … einreichen.
    Derzeit habe ich nur den Brief zur Fahrerermittlung erhalten.
    Sollte ich jetzt schon angeben, dass ich der Fahrer war? Falls ja, lege ich den Einspruch erst nach dem zweiten Schreiben ein?
    Oder bietet es sich eher an, nicht anzugeben, dass man zum Zeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs war, um Konsistenz mit dem späteren Einspruch zu haben.

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:19

      Hallo SiniS,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Scenic

    16. August 2017 um 14:07

    Hallo bussgeldrechner.org,

    ein Kollege wurde mit einem Firmenwagen geblitzt, wahrscheinlich wird
    es Punkte geben.
    Ist es aus Eurer Sicht möglich ( & sinnvoll ? ) , dass ich mich auf dem dann folgenden Fragebogen als Fahrer angebe, damit er keine Punkte bekommt?
    Wird ein eventuelles Foto ( von ihm ) mit meiner Person abgeglichen?
    Eine kurzfristige Antwort wäre klasse.
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 11:46

      Hallo Scenic,

      wir sind leider nicht befugt Rechtsberatung zu leisten. Allerdings ist die Bußgeldstelle in der Lage, von der Meldebehörde die Herausgabe eines beim Passregister hinterlegten Lichtbilds der auf dem Fragebogen angegebenen Person einzufordern und mit dem Blitzer-Foto zu vergleichen.

      – Die Redaktion

  9. Markus schmkt

    28. Juli 2017 um 23:41

    Hallo,

    Wurde vor 1 Woche geblitzt bin nach 5 min zurück gefahren und wollte wissen wie schnell ich war . Da wollte der Beamter und sein Assistent meinen Führerschein und Fahrzeugpapiere dafür haben. Da habe ich dieses auch gegeben. Und jetzt nach 3 Wochen habe ich einen Bußgeld schreiben erhalten aber dies ohne Foto. Lohnt sich es die Fotos zu verlangen. Bzw ein wiederspruch?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:50

      Hallo Markus,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. Özkan

    27. Juni 2017 um 18:55

    Hallo,
    Mein Bußgeldbescheid kam an 23.06.2017 an und ich wurde geblitzt am 19.04.2017
    nun meine frage ich war bis zum 27.5.2017 in der Probezeit und im Bußgeldbescheid steht nur drinnen dass ich eine strafe von 188 Euro zahlen soll 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. werde ich noch was von Aufbauseminar und Probezeit Verlängerung zu hören bekommen oder Wars dass?

    Es waren 60 erlaubt und ich bin 104 km/h zu schnell gefahren außerorts.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 9:54

      Hallo Ökzan,

      Probezeitmaßnahmen werden nicht von der Bußgeldstelle verhängt, sondern die zuständige Führerscheinstelle. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie hierüber in einem gesonderten Schreiben in Kenntnis gesetzt werden. Da der Verstoß noch während der Probezeit begangen wurde, ist die Verhängung von Probezeitmaßnahmen anzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. S. Deveci

    22. Juni 2017 um 0:00

    Hallo

    Ich wurde geblitzt 100 Zone bin ich 121 km/h gefahren und an meinem rechten Hand halte ich anscheinend ein Handy genau am Lenkrad Höhe und Nase, Mund aber auf dem Bild sieht es nicht wie ein Handy aus.

    Hab ich Chancen ein Wiederspruch einzuführen und ein konkretes Bild anfordern??

    Weil an Hand dieses Bildes erkennt man das nicht!!

    Freue mich auf schnellst mögliche Antworten.

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 10:29

      Hallo S. Deveci,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Conni49

    17. Februar 2017 um 22:54

    Bin innerorts 6 km/h zu schnell geblitzt worden, das ergibt nach dem Bußgeldkatalog 15 €.
    Da auf dem Foto das Gesicht nicht zu erkennen war, der Richter aber behauptete, mich aufgrund der Kopfform zu erkennen, hat er mich verurteilt.
    Dabei hat er sich aber bei der Strafhöhe nicht an die im Bußgeldkatalog vorgesehenen 15 € gehalten, sondern mich zu mehr als 3 mal soviel, nämlich zu 50 € verurteilt.
    Meine Frage: Darf er willkürlich so weit von den Beträgen des Bußgeldkatalogs nach oben hin abweichen ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:52

      Hallo,

      Bearbeitungsgebühren von maximal 28,50 Euro können einem Bußgeldbescheid addiert werden. Zudem stellt der Bußgeldkatalog lediglich Richtwerte da, an denen sich die Behörden richten können – je nach Umständen sich Abweichungen zulässig.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. Luke Isabella

    24. November 2016 um 9:13

    Hallo,
    ich bin mit dem Auto meiner Frau geblitzt worden, allerdings verdeckt der Innenspiegel meine beiden Augen und die Stirn voll. Es geht zwar nur um 20 € aber vielleicht gerade deswegen ist die frage was wir tun sollen?
    Soll meine Frau das Aussageverweigerungsrecht nutzen? Oder gibt es eine bessere Möglichkeit?
    Viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:37

      Hallo Luke,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Ecmo

    27. September 2016 um 13:26

    FragE. Es wurde am Wochemmende eine 30 Zone errichtet wo vorher eine 50 Tiger war.
    Das wusste mein cousin /der vei mir zubesuch war ubd schbell was einkaufen wollte nicht und hat das schild auch nicht gesehen.
    Dementsprechend fuhr leider 30 kmh zuschnell
    Meine Frau iSt der Halter uNd wurde angeschrieben. Anhörungsbogen.
    Sie gab die Daten des Fahrers vollständig an. Nachdem dieser aber im Ausland wohnhaft ist. Jetzt bekam ich auch einen?
    Ich war am besagten Tag 480 km weg.
    Das Foto zeigt eben ein Südländer ich bin ebenfalls Südländer und wir sind verwandte was nun?
    Ausgefüllt hab ich den Bogen mit meinen Personalien. Hab auf einem extraBlatt die Erklärung noch dazu geschrieben. Personalien hab ich jetzt nicht nochmal erläutert da sie bereits vorliegen.
    Ist das ok so?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 9:59

      Hallo Ecmo,
      Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen vollständig auszufüllen. Welcher Angaben es jedoch dringend bedarf, sind Ihre persönliche Daten. Diese müssen Sie angeben. Die Behörde kann Ihnen bei mangelnder Kooperation die Anordnung eines Fahrtenbuches oder andere Sanktionen auferlegen. Gegebenenfalls sprechen Sie am besten noch einmal mit einem Anwalt über die Sache.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Albert

    7. September 2016 um 16:28

    Hallo ich wurde auf dem Motorrad mit mehr als 21km/h zu schnell geblitzt da ich einen Helm auf hatte erkennt man mich wirklich gar nicht, lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten ?Desweiteren kann ich mich nicht dadran erinnern ob ich da überhaupt selbst gefahren bin.
    Wenn es durch geht das ich ohne strafe davon komme wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das man ein Fahrtenbuch schreiben muss ?

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 9:06

      Hallo Albert,
      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher besser an einen Rechtsanwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Dan

    7. September 2016 um 13:55

    Hallo,

    ich hab da mal ne Frage. Wie siehts aus,wenn ein Ausländer in Deutschland geblitzt wurde? Ich wohne in Schweden und meinem Arbeitskollegen ist das passiert. Kein Foto ist dabei. In dem Schreiben steht,dass er 22km/h zu viel auf der Autobahn gefahren ist. Das kostet ihm wohl 70 € . Die Sache ist,da steht was von,sollte er es nicht akzeptieren und das Foto anfordern,,dass er dann mehr Kosten tragen würde. Kann das wirklich sein? Also ich akzeptiere doch nichts,ohne den Beweis gesehn zu haben. Also ich sagte ihm,dass ich es nicht bezahlen würde,ohne Beweisfoto. Aber bevor er nachher mehr Kosten hat,wollte ich mich mal richtig informieren. Weiss da jemand was genaues?

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 9:41

      Hallo Dan,
      die Länder der EU haben Vollstreckungsabkommen abgeschlossen, das besagt, dass Bußgelder mitunter auch im Ausland eintreibbar sind. Ein Bußgeldbescheid kann prinzipiell auch ohne Foto gültig sein. Dieses wird häufig nicht beigefügt, weil es von minderer Qualität ist. Sie können das Bild jedoch in der zentralen Bußgeldstelle ansehen. Beim Zuschicken können ggf. Gebühren für erhöhten Verwaltungsaufwand bestehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Thorsten

    2. September 2016 um 21:56

    Hallo. Ich wurde geblitzt, aber auf dem Foto ist mein Gesicht nur zur Hälfte sichtbar. Lohnt sich ein Einspruch ?

    1. bussgeldrechner.org

      5. September 2016 um 8:19

      Hallo Thorsten,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Kontaktieren Sie in diesem Fall einen Anwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Enise

    22. Juni 2016 um 17:27

    Hallo. Wurde geblitzt und familie weis nicht dass ich an dem tag nicht da war. Kann man diesen bußgeldbescheid an eine andere adresse zuschicken lassen oder so? So dass von daheim niemand luft bekommt?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:50

      Hallo Enise,
      der Bußgeldbescheid wird an die Adresse versandt, unter der Sie gemeldet sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Torsten

    9. Juni 2016 um 13:50

    Ich habe mit meinem Motorrad die Geschwindigkeit um 11 km/h überschritten. Das Kennzeichen wurde handschriftlich notiert. Hat das Bestand oder ist das rechtens?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 10:27

      Hallo Torsten,
      Sie haben immer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids, Einspruch einzulegen. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt steht Ihnen mit Rat und Tat dabei zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Siggi

    8. April 2016 um 23:31

    Ich bin auch wieder mal geblitzt worden, mit dem Lkw!
    Ausserhalb geschlossener Ortschaft . Zuläßig waren 30km/h
    Gefahren bin ich 44 km/h und nach Abzug der Toleranz blieben noch die 14 über. Bedeutet 25 €. Das ist das kleinste Problem und fast schon Gewohnheit ! :))
    Was mich jetzt aber gewaltig nervt ist das Foto am Bescheid. Darauf sind doch tatsächlich nur drei Buchstaben zu erkennen. DAF !!! Der Blitzer war wohl auf Pkw Höhe eingestellt und hat deswegen auch nur den Herstellernamen meines Trucks erfasst der unterhalb der Windschutzscheibe steht.
    Wäre eigentlich was für eine gewisse TV Sendung ! :))))
    Aber nun zu meiner Frage : Ich bin ja überhaupt gar nicht zu sehen auf dem Bild, allerdings kann anhand vom manuellen als auch vom digitalen Tacho nachgewiesen werden wer zu dem Zeitpunkt gefahren sein müßte. !!
    Darf die Behörde die so schlampig blitzt weitergehende Informationen von meinem Arbeitgeber wegen 25 € anfordern ?

    Ich frage mich ob sich die Behörden die Mühe machen würden bei so einem Fehler (ich halte das für einen) weiter auf das Busgeld zu pochen.

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 8:33

      Hallo Siggi,

      für den Fall, dass Sie Einspruch einlegen, ist die Behörde berechtigt, Nachforschungen anzustellen. Sie wird dies in der Regel auch tun.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Sebahaddin A.

    13. März 2016 um 19:05

    Hallo,
    Ich wurde letztes jahr im august geblitzt, mit dem auto meines vaters. Innerorts 49kmh zu viel
    Ein monat später kam ein anhörungsbogen an mein vater und auf dem bild war ich nicht zuerkennen. Nur etwas von mener wange und nase.
    Darauf hin gab mein vater an, nicht zu wissen wer gefahren sei. Wochen später bekam ich einen bußgeldbescheid. Darauf hin ging ich zu einem anwalt und er forderte für mich die akte an. In der akte gab es keine anderen bilder.
    Nun sind monate her, dass wir den einspruch gelegt haben und ich habe neulich eine einladung zum Gericht bekommen. Das Gericht ist erst in 3 monaten und deshalb wollte ich fragen, wie wohl der richter entscheiden wird. Darf der richter mich für schuldig erklären, obwohl man mich nicht eindeutig erkennen? Und kann es sein, dass sie noch andere bilder haben, als die in der akte?

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 9:44

      Hallo Sebahaddin,

      wir können nicht sagen, wie der Richter entscheiden wird. Er könnte aufgrund der Sachlage zu einem für Sie negativen Ergebnis kommen. Auch wissen wir nicht, welche Beweismittel der Behörde außerdem vorliegen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Stefan G.

    11. März 2016 um 8:25

    Hallo,
    wenn Sie jede Frage hier damit beantworten, dass man sich an einen Anwalt wenden soll und sie keine Auskünfte geben dürfen, worin besteht dann der Sinn hier Fragen zu stellen? Ich habe nicht eine einzige hilfreiche Antwort gefunden.

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:00

      Hallo Stefan,

      es ist in Deutschland verboten, kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen. In unserer Kommentar-Sektion können wir Betroffene darüber informieren, mit welchen Folgen sie zu rechnen haben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Mathias

    27. Februar 2016 um 3:30

    Hallo ich bin mit dem lkw geblitzt worden allerdings bin ich laut Anwalt auf dem bild nicht zu erkennen sondern ist dort nur ein dunkler Schatten drauf.

    Lohnt es sich Einspruch einzulegen?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 9:31

      Hallo Mathias,

      ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie nur mit Ihrem Anwalt besprechen. Rechtsberatungen dürfen wir laut Gesetz nicht geben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Jan-Philipp

    25. Februar 2016 um 15:51

    Hi!

    ich habe letztens meinen Bescheid bekommen und soll nun 25€ zahlen. An sich habe ich damit kein Problem, aber auf dem Foto ist mein Gesicht definitiv nicht zu erkennen, da mein Rückspiegel praktisch alles bis auf die Mundpartie verdeckt. Lohnt es sich eurer Meinung dagegen vorzugehen, gerade bei diesem geringen Betrag? Ich muss dazu sagen, dass ich Student bin und das Geld natürlich nicht so locker sitzt.

    MfG Jan-Philipp

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 9:53

      Hallo Jan-Philipp,

      Ob sich ein Einspruch lohnt, können nur Sie selber entscheiden. Bei der Entscheidung kann ein Anwalt behilflich sein. Rechtsberatungen dürfen wir nicht vornehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Bea

    12. Januar 2016 um 11:16

    Hallo!

    Mein Freund wurde geblitzt, allerdings ist er mit dem Auto meines Vaters gefahren. Er hat eine große Sonnenbrille auf, man erkennt nur halb das Gesicht und dunkle Haare.
    Mein Vater ist der Fahrzeughalter und er bekam den Brief natürlich. Kann er den Brief nicht zurückschicken ohne Angabe des Fahrers? Auf dem Brief steht, er solle Angaben über den Fahrer machen, allerdings muss er dies nicht oder?
    Er muss ja niemanden beschuldigen?

    Liebe Grüße
    Bea

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 9:40

      Hallo Bea,

      ein Anhörungsbogen oder eine Zeugenbefragung ist wahrheitsgemäß zu beantworten. Ihr Vater kann sich an einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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