Ein Bußgeld im Ausland erhalten?
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgelder im Ausland
Im Ausland mit dem Auto geblitzt zu werden, ist für Urlauber im ausländischen Verkehr nicht besonders schwer. Doch Sie sollten bedenken: Bußgelder sind auch im Ausland fällig.
Denn wer sich vor der Fahrt in den Urlaub nicht genau über den Verkehr, die Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsgrenzen im Ausland informiert, dem kann nach dem entspannenden Urlaub schnell ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ins Haus flattern – und die Vollstreckung kann teuer werden!
Weiterführende Informationen zu Bußgeldern und Verkehrsregeln im Ausland:
- Verkehrsregeln in Belgien
- Verkehrsregeln in Luxemburg
- Verkehrsregeln in Dänemark
- Verkehrsregeln in den USA
- Verkehrsregeln in Schweden
- Verkehrsregeln in Norwegen
- Verkehrsregeln in Finnland
- Verkehrsregeln in Island
- Verkehrsregeln in den Niederlanden
- Verkehrsregeln in der Schweiz
- Verkehrsregeln in Frankreich
- Verkehrsregeln in Großbritannien
- Verkehrsregeln in Irland
- Verkehrsregeln in Griechenland
- Verkehrsregeln in Italien
- Verkehrsregeln in Kroatien
- Verkehrsregeln in Österreich
- Verkehrsregeln in Polen
- Verkehrsregeln in Portugal
- Verkehrsregeln in Rumänien
- Verkehrsregeln in Spanien
- Verkehrsregeln in Tschechien
- Verkehrsregeln in Ungarn
- Verkehrsregeln in Malta
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld aus dem Ausland
Ja, in der Regel wird ein ausländischer Bußgeldbescheid auch nach Deutschland versandt. Aufgrund der unterschiedlichen Verjährungsfristen, ist es auch möglich, dass diese auch nicht einige Zeit nach dem Verstoß eintreffen.
Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld aus der EU stammt und unter die Bedingungen des Vollstreckungsabkommens fällt. Es muss zudem mindestens 70 Euro betragen.
Nein, weitere Sanktionen, wie Punkte oder Fahrverbote, sind nicht vollstreckbar. Welche Sanktionen im Ausland drohen können, erfahren Sie in den Bußgeldkatalogen der einzelnen Länder.
Bußgeldzahlungen innerhalb der EU
Seit 2010 gibt es in Deutschland einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union, der besagt, dass ab einer Strafe von 70 Euro das Bußgeld, das im Ausland fällig ist, auch noch in Deutschland eingetrieben werden kann. Dies geschieht durch das Bundesamt für Justiz und gilt dann, wenn der Betroffene nicht direkt von selbst die Buße zahlt.
Diese Grenze von 70 Euro ist vor allem bei Geschwindigkeitsübertretungen schnell erreicht. Werden die Strafen bei zu schnellem Fahren beispielsweise in den Niederlanden betrachtet, wird schnell klar, dass schon bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld im Ausland fällig ist.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h – egal ob inner- oder außerorts – sind dort schon fast 70 Euro fällig. Da die Verwaltungskosten in die Mindestgrenze des Bußgeldes mit einfließen, wird das Bußgeld also noch in Deutschland eingetrieben. Die Vollstreckung des Bußgeldbescheids ist also auch in Deutschland noch möglich.
Ausnahmen finden sich auch in der EU trotzdem: Italien, Griechenland und Irland verfolgen Ihre Bußgelder im Ausland jeweils nicht weiter. Trotzdem gilt laut ADAC: Das Aussitzen der Strafzahlung ist nicht sinnvoll.
Aber haben Sie trotzdem das Recht Einspruch zu erheben? Falls der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein sollte oder Sie Bedenken bezüglich der Richtigkeit des Verstoßvorgangs haben, sollten Sie lieber unverzüglich handeln und sich im Bezug auf Ihr Recht bei einem Anwalt informieren, anstatt abzuwarten.
Halter vs. Fahrer
In Deutschland gilt das Prinzip der Fahrerhaftung. Das heißt: Derjenige, der das Auto fährt, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, muss das Bußgeld zahlen – nicht der Halter des Fahrzeugs. Dieses Prinzip greift im eigenen Land auch dann, wenn diese Tat im Ausland begangen wurde.
Wenn Sie also als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, sich aber sicher sind, dass Sie nicht gefahren sind (beispielsweise weil Sie gar nicht im Urlaub waren), so wird das Vergehen auch von deutscher Justiz nicht weiter verfolgt. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn in Deutschland die Halterhaftung gelten würde.
Bußgeldbescheid aus dem Ausland? Zügig zahlen!
Wenn Sie das Bußgeld aus dem Ausland und den Ihnen zur Last gelegten Vorwurf genau geprüft haben und sicher sind, dass Sie die Ordnungswidrigkeit wirklich begangen haben, sollten Sie mit der Bußgeldzahlung nicht zu lange warten.
Denn: Manchmal können Sie Rabatte auf das Bußgeld im Ausland erhalten. Bis zu 50 Prozent der Kosten können Ihnen somit erstattet werden, wenn Sie zügig Ihre Rechnungen begleichen und die Bußgeldzahlungen ins Ausland vornehmen. Länder, die sich an dieser Aktion beteiligen, sind beispielsweise Großbritannien, Frankreich, Slowenien, Spanien, Italien oder Griechenland.
Ein weiterer Grund dafür, dass man Schulden schnell begleichen sollte, ist die Tatsache, dass Bußgelder im Ausland nicht immer schnell verfallen. In Italien beispielsweise dauert die Verjährungsfrist fünf Jahre. Vollstreckt werden kann ein Bescheid auch erst dann.
Es könnte also sein, dass Sie, wenn Sie drei Jahre nach Ihrem letzten Italienurlaub noch einmal mit dem Auto im fremden Land geblitzt oder angehalten werden, weil Sie wiederholt eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, das letzte Bußgeld aus dem Ausland nachträglich zahlen müssen.
Punkte in Flensburg oder ein Entzug des Führerscheins drohen neben dem Bußgeld im Ausland allerdings nicht. Ein Fahrverbot für das jeweilige Land kann jedoch vollstreckt werden – dazu hat die ausländische Behörde das Recht.
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