Bußgeldbescheid anfechten: Wie können Sie gegen drohende Sanktionen vorgehen?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Können Sie Bußgeld, Fahrverbot & Co. vielleicht doch noch abwenden?
Etwas geträumt, kurz abgelenkt gewesen oder den Stress zum Herrn über den eigenen Bleifuß werden lassen – eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr stellt nicht nur eine erhöhte Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit dar, sondern geht aufgrund dessen auch regelmäßig mit Sanktionen einher. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbote können betroffenen Autofahrern drohen.
Doch flattert tatsächlich einmal ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten, müssen die Empfänger die Sanktionen nicht unweigerlich hinnehmen. Grundsätzlich darf jeder Empfänger einen erhaltenen Bußgeldbescheid auch anfechten. Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung eines Bußgeldbescheids können die Betroffenen einen Einspruch gegen diesen gegenüber der zuständigen Behörde erheben.
Ob ein Einspruch im Einzelfall jedoch auch tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat, das lässt sich nicht pauschal bestimmen. Wie Sie vorgehen können, wenn Sie ein drohendes Bußgeld oder Fahrverbot anfechten wollen, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid anfechten
Durch einen schriftlichen Einspruch können Sie den Bußgeldbescheid anfechten.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Schreibens bei der Bußgeldstelle eingehen.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Allerdings besteht keine Pflicht dazu, Sie können den Einspruch auch selbst verfassen.
Wie können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben?
Wollen Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, um die Sanktionen doch noch abzuwenden oder zumindest abzumildern, können Sie zunächst einen Einspruch einlegen. Empfänger des Einspruchs ist die zuständige Bußgeldbehörde (im Bescheid selbst benannt).
Ein einfaches formloses Schreiben genügt dabei und zunächst müssen Sie noch nicht einmal eine Begründung für den Einspruch angeben. Die Behörde wird nach Eingang des Einspruchs die Aktenlage eigenständig prüfen. Stimmt Sie Ihrem Einspruch zu, erhalten Sie entweder einen abgeänderten Bußgeldbescheid oder eine Mitteilung über die Einstellung des Bußgeldverfahrens.
Weist die Behörde den Einspruch hingegen zurück, muss das Verwaltungsgericht mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können (vor allem, wenn abschließend gegen Sie entschieden wird).
Auch wenn zunächst keine Begründung angegeben werden muss: Wollen Sie den Bußgeldbescheid anfechten, sollte Ihr Vorhaben dennoch auf einem triftigen Grund basieren, um tatsächlichen Erfolg zu ermöglichen. Wollen Sie lediglich die Gutschreibung eines Punkts oder den Antritt eines drohenden Fahrverbotes hinauszögern, können weit höhere Kosten für Sie im Zuge eines gerichtlichen Bußgeldverfahrens auf Sie zukommen. Sie sollten also zunächst prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch wirklich lohnen könnte.
Erhaltenen Bußgeldbescheid anfechten: Tipps für den Einspruch im Bußgeldverfahren
- Werfen Sie einen genauen Blick auf den Ihnen übersandten Bußgeldbescheid: Weist dieser gravierende Fehler auf, kann sich hieraus ein guter Grund für einen Einspruch ergeben.
- Prüfen Sie, ob Sie auf einem ggf. vorhandenen Blitzerfoto tatsächlich eindeutig identifizierbar bzw. überhaupt abgebildet sind.
- Sie können zudem auch Akteneinsicht beantragen und zumindest in einen Teil der Ermittlungsakte Einblick erhalten.
- Können Sie ggf. Gründe anführen, die gegen ein drohendes Fahrverbot sprechen (Bedrohung der beruflichen Existenz, Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen o. a.)?
- Fragen Sie sich auch, ob sich der Aufwand sowie die möglicherweise zusätzlich drohenden Kosten angesichts der angedrohten Sanktionen im Einzelfall lohnt.
Wichtigster Tipp: Wollen Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann den Bescheid sowie die Ermittlungsakte einer genauen Prüfung unterziehen und bewerten, ob sich aus einzelnen Aspekten ein erfolgversprechender Einspruch ergeben könnte. Ein beauftragter Rechtsbeistand kann zudem umfassendere Einsicht in die Akten erhalten und aufgrund seiner beruflichen Vorerfahrung mögliche Angriffspunkte besser bewerten.
Bussgeldbescheid
Hallo, ich habe die zullässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Orts um 18km/h
überschrieden.(zullässige Geschwindigkeit:30km/h) Das Blitzfoto mit Sonnenbrille ist nicht eindeutig zu erkennen Lohnt sich ein Einspruch von70.00 Eu +25.00 Gebühr ?
Vielen Dank in Voraus
Fotini