Bußgeldbescheid im Briefkasten? Das ist zu tun

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldbescheid: Grund zur Sorge?

Der Bußgeldbescheid bereitet nach seiner Zustellung Sorgen
Der Bußgeldbescheid bereitet nach seiner Zustellung Sorgen.

Zuerst kommt der Anhörungsbogen, dann eventuell der Zeugenfragebogen und einige Tage später folgt der Bußgeldbescheid. Mit der Zustellung und dem folgenden Bußgeldverfahren kommen auch die Sorgen bei den Betroffenen. Insbesondere, wenn der Bußgeldbescheid für eine Ordnungswidrigkeit mit einem Fahrverbot versehen ist, macht sich Panik breit.

Möglicherweise steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Doch auch Maßnahmen wie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ein hohes Bußgeld sind ärgerlich. Denn zu viele Punkte auf dem Konto führen laut geltendem Verkehrsrecht zu einem Fahrerlaubnisentzug.

Allgemeines zum Bußgeldbescheid:

FAQ: Bußgeldbescheid

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Es handelt sich dabei um ein Schreiben der Bußgeldstelle, in welchem einem Verkehrssünder mitgeteilt wird, welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog ihn für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erwarten.

Kann ein Bußgeldbescheid verjähren?

Nach dem Tatzeitpunkt hat die Bußgeldstelle in aller Regel drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu erstellen oder andere Maßnahmen einzuleiten. Tut sie dies nicht, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt.

Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Das muss im Bußgeldbescheid stehen

Die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid ist nur dann gegeben, wenn verschiedene Merkmale in ihm enthalten sind. Fehlt mindestens einer dieser Punkte, steigt die Chance, erfolgreich gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid, also mit einem Einspruch, vorzugehen:

  • Name und Anschrift des mutmaßlichen Verkehrssünders
  • Falls vorhanden: Name und Anschrift der Mittäter
  • Deutlicher Vorwurf des begangenen Verstoßes
  • Vorschriften und Gesetze zu dem Verstoß
  • Beweismittel wie beispielsweise Zeugen
  • Konkrete Benennung der rechtlichen Folgen
  • Belehrungen, Aufforderungen und weitere Hinweise

Zu den Beweismitteln gehören auch Blitzerfotos. Haben Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und es ist kein Foto enthalten, können Sie dieses beispielsweise mit einem Anwalt anfordern. Für einen etwaigen Einspruch kann dieses Foto im Rahmen vom Bußgeldverfahren der Tempoüberschreitung sehr wichtig sein, falls Sie beispielsweise auf diesem nur schlecht zu erkennen sind.

Wenn Sie noch nie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und wissen möchten, wie er aussehen könnte, laden Sie hier unser kostenloses Muster herunter:

Spezifische Infos zum Bußgeldbescheid:

Die Rechtsbehelfsbelehrung darf im Bußgeldbescheid nicht fehlen

Ein wichtiger Aspekt, den die Betroffenen in der Regel im Bußgeldbescheid finden, ist die Belehrung für einen Einspruch.

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. (Quelle: § 67 OWiG)

Das deutsche Gesetz regelt, wann Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen dürfen
Das deutsche Gesetz regelt, wann Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen dürfen.

Nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid haben Sie also laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie sich unsicher sind, ob das Messergebnis oder die Methode wirklich stimmt. Ein Rechtsanwalt kann hierbei über etwaige Verteidigungsstrategien und Erfolgschancen beim Verfahren beraten.

Zusätzlich enthält ein Bußgeldbescheid auch Gebühren. In der Regel betragen sie 26,50 Euro. Dies kommt jedoch auf das Verwaltungsamt und das begangene Vergehen an. Dabei macht es einen Unterschied im Bußgeldbescheid und seinen Gebühren, ob z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts begangen wurde. Außerdem werden die Auslagen in Rechnung gestellt. Diese sind für die Zustellung des Bescheids. Die Gebühren sind aus diesem Grund nicht in den Bußgeldern im Bußgeldrechner enthalten.

Informationen zum Bußgeldverfahren:

Verjährung vom Bußgeldbescheid: Wann tritt sie ein?

Der Bußgeldbescheid per se kann nicht verjähren. Ist er erst einmal rechtskräftig bzw. haben Sie nicht von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, innerhalb der genannten Frist Einspruch einzulegen, lässt sich der Bescheid nur noch mit z. B. einer Klage anfechten.

Der Verkehrsverstoß kann allerdings schon verjähren. Die Verfolgungsverjährung tritt bei Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten ein. Beachten Sie jedoch, dass nicht der Posteingang entscheidend ist, sondern das Datum, an dem die Bußgeldstelle den Bescheid verschickt hat.

Trotzdem ist ein Bußgeldbescheid anfechtbar, wenn er Fehler aufweist:

  • formelle Fehler, z. B. keine Rechtsbehelfsbelehrung
  • technische Fehler, z. B. Messfehler
  • Verjährung des Bußgeldbescheids, z. B. wenn der Bußgeldbescheid zu spät eintrifft

Sollten Sie Fehler im Bußgeldbescheid finden, kann sich ein Einspruch lohnen. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab, ob solche Fehler den Bescheid unwirksam machen.

Fehler im Vor- und Zunamen machen wirken sich nicht auf die Rechtskraft des Bußgeldbescheides aus. Nach der Zustellung sollten Sie also prüfen, ob andere wichtige Inhalte fehlerfrei sind. Einfache Schreibfehler machen den Bescheid nicht unwirksam, sofern der mutmaßliche Verkehrssünder immer noch klar zu identifizieren ist.

Probleme mit dem Bußgeldbescheid?

Eine späte Zustellung vom Bußgeldbescheid ist noch keine Verjährung

Verjährung: Nicht der Bußgeldbescheid aber die Ordnungswidrigkeit kann nach 3 Monaten verjähren.
Verjährung: Nicht der Bußgeldbescheid aber die Ordnungswidrigkeit kann nach 3 Monaten verjähren.

Die Verjährung bedeutet das Ende der rechtlichen Verfolgung einer Zuwiderhandlung. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist nicht mehr für Ihre Taten belangt werden können.

Eine Verjährung vom Bußgeldbescheid beginnt immer an dem Tag des Verstoßes (Tattagsprinzip). Ab diesem Zeitpunkt hat das zuständige Verwaltungsamt drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Die Verjährung endet immer einen Tag vor Ablauf der drei Monate.

Jedoch kann die Verjährung auch durch weitere Dokumente oder Maßnahmen unterbrochen werden. Sollten Sie vor der Zustellung vom Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bekommen haben, unterbricht dieser die Drei-Monats-Regelung. Ab diesem Tag startet die Frist sozusagen neu und dauert wieder drei Monate an.

Als Beispiel sei hier ein Verstoß zu nennen, der am 2. Juni begangen wurde. Die Verjährung des Bußgeldbescheids würde demzufolge am 1. September eintreten. Bekam der Verkehrssünder jedoch am 5. Juli den Anhörungsbogen zugeschickt, endet die Verjährung am 4. Oktober.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Ausnahme. Dieser Tatbestand fällt ab einem bestimmten Promillewert (in der Regel ab 1,1 Promille) unter das Strafrecht und stellt dann keine Ordnungswidrigkeit mehr dar. Aus diesem Grund beträgt die maximale Verfolgungsverjährungsfrist keine sechs Monate sondern ein Jahr.

Weitere Themen, die mit dem Bußgeldbescheid im Zusammenhang stehen:

Damit Betroffene die Verjährung nicht einfach abwarten (z. B. indem Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten), hat die Verwaltungsbehörde einige Maßnahmen parat.

So kann sie zum Beispiel die Auflage eines Fahrtenbuchs anordnen. Dies ist ein Dokument, bei dem der Besitzer eines Fahrzeugs jegliche Fahrten und Fahrer angeben muss. Die Behörde kann das Fahrtenbuch in unregelmäßigen Abständen zur Einsicht verlangen. Ist es nicht ordentlich geführt, gibt es zumeist empfindliche Bußgelder.

Weitere Infos zum Bußgeld:

Was tun, wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot enthält?

Ein Fahrverbot kann ein bis drei Monate andauern. Bei besonders schweren Delikten, die die Sicherheit im Straßenverkehr akut gefährden, wird ein Fahrverbot angeordnet.

Bei einer Tat, die laut Bußgeldkatalog mit zwei Punkten in Flensburg geahndet wird, kommt in der Regel ein Fahrverbot hinzu. Je nachdem, ob Sie das Fahrverbot zum ersten oder zum wiederholten Mal erhalten, fällt die Regelung aus, wann Sie den Führerschein abgeben müssen. Diese Informationen finden Sie dann aber auf dem Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot.

Unterstützung durch einen Verkehrsanwalt?

Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten

Ein Bußgeldbescheid z.B. aus Italien obliegt einem EU-Recht und kann auch in Deutschland geahndet werden
Ein Bußgeldbescheid z. B. aus Italien kann nach EU-Recht auch in Deutschland vollstreckt werden.

Ein Bußgeldbescheid aus Italien, den Niederlanden oder der Schweiz kann sehr teuer werden. Die europäischen Nachbarn Deutschlands bestimmen zum Teil deutlich höhere Bußgelder und Strafen. So kann ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden gleich mehrere hundert Euro kosten; auch wenn der vermeintliche Verkehrssünder nur wenige km/h zu schnell unterwegs war.

Innerhalb der Europäischen Union besteht zwischen den meisten Ländern ein Vollstreckungsabkommen. Darin wurde festgehalten, dass ein Bußgeldbescheid, der inkl. Gebühren mehr als 70 Euro beträgt, auch länderübergreifend vollstreckt werden darf. Unabhängig davon gibt es weitere Abkommen zwischen Deutschland und z. B. Österreich oder der Schweiz, die anderen Bagatellgrenzen festlegen. Nach dem deutsch-österreichischen Amtshilfeabkommen beispielsweise, können österreichische Bußgeldbescheide ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Der Bußgeldbescheid aus der Schweiz ist dabei keine Ausnahme. Zwar ist das Land kein Mitglied der EU, dennoch besitzt die Schweiz ein Abkommen mit Deutschland. In der Regel ist hier eine Vollstreckung durch deutsche Behörden ab einem Wert von 40 Euro möglich. Um gegen dieses Bußgeld vorzugehen, lohnt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der mit dem Recht des entsprechenden Landes vertraut ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

51 Kommentare

  1. cesci

    30. Juni 2016 um 18:14

    Guten Abend,

    Habe Ende April während meiner probezeit einen Unfall verursacht. Bußgeld Bescheid ist über 60 eur. Was droht mir zusätzlich zu der Verlängerung?

    mfg cesci

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 8:36

      Hallo Cesci,
      Bei einem Vergehen, welches ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht, müssen Sie mit einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre rechnen. Je nachdem wodurch der Unfall verursacht wurde, kann zusätzlich eine Anordnung zu einem Aufbauseminar ausgesprochen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Daniel H.

    4. Mai 2016 um 14:55

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Anhöhrung im Bussgeldverfahren bekommen mit einem 2. Blatt (Angaben zur Person).

    Muss ich diese Angaben ausfüllen und zurückschicken ?

    Ich habe den Bußgeldbescheid noch nicht erhalten .

    freunliche Grüße

    Daniel H.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 9:06

      Hallo Daniel,
      zum vollständigen Ausfüllen des Anhörungsbogens sind Sie nicht verpflichtet. Was Sie hingegen angeben müssen, sind Ihre Angaben zur Person. Hierfür haben Sie eine Woche Zeit, dann muss er zurückgesandt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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