Bußgeldbescheid im Briefkasten? Das ist zu tun

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldbescheid: Grund zur Sorge?

Der Bußgeldbescheid bereitet nach seiner Zustellung Sorgen
Der Bußgeldbescheid bereitet nach seiner Zustellung Sorgen.

Zuerst kommt der Anhörungsbogen, dann eventuell der Zeugenfragebogen und einige Tage später folgt der Bußgeldbescheid. Mit der Zustellung und dem folgenden Bußgeldverfahren kommen auch die Sorgen bei den Betroffenen. Insbesondere, wenn der Bußgeldbescheid für eine Ordnungswidrigkeit mit einem Fahrverbot versehen ist, macht sich Panik breit.

Möglicherweise steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Doch auch Maßnahmen wie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ein hohes Bußgeld sind ärgerlich. Denn zu viele Punkte auf dem Konto führen laut geltendem Verkehrsrecht zu einem Fahrerlaubnisentzug.

Allgemeines zum Bußgeldbescheid:

FAQ: Bußgeldbescheid

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Es handelt sich dabei um ein Schreiben der Bußgeldstelle, in welchem einem Verkehrssünder mitgeteilt wird, welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog ihn für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erwarten.

Kann ein Bußgeldbescheid verjähren?

Nach dem Tatzeitpunkt hat die Bußgeldstelle in aller Regel drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu erstellen oder andere Maßnahmen einzuleiten. Tut sie dies nicht, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt.

Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Das muss im Bußgeldbescheid stehen

Die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid ist nur dann gegeben, wenn verschiedene Merkmale in ihm enthalten sind. Fehlt mindestens einer dieser Punkte, steigt die Chance, erfolgreich gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid, also mit einem Einspruch, vorzugehen:

  • Name und Anschrift des mutmaßlichen Verkehrssünders
  • Falls vorhanden: Name und Anschrift der Mittäter
  • Deutlicher Vorwurf des begangenen Verstoßes
  • Vorschriften und Gesetze zu dem Verstoß
  • Beweismittel wie beispielsweise Zeugen
  • Konkrete Benennung der rechtlichen Folgen
  • Belehrungen, Aufforderungen und weitere Hinweise

Zu den Beweismitteln gehören auch Blitzerfotos. Haben Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und es ist kein Foto enthalten, können Sie dieses beispielsweise mit einem Anwalt anfordern. Für einen etwaigen Einspruch kann dieses Foto im Rahmen vom Bußgeldverfahren der Tempoüberschreitung sehr wichtig sein, falls Sie beispielsweise auf diesem nur schlecht zu erkennen sind.

Wenn Sie noch nie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und wissen möchten, wie er aussehen könnte, laden Sie hier unser kostenloses Muster herunter:

Spezifische Infos zum Bußgeldbescheid:

Die Rechtsbehelfsbelehrung darf im Bußgeldbescheid nicht fehlen

Ein wichtiger Aspekt, den die Betroffenen in der Regel im Bußgeldbescheid finden, ist die Belehrung für einen Einspruch.

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. (Quelle: § 67 OWiG)

Das deutsche Gesetz regelt, wann Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen dürfen
Das deutsche Gesetz regelt, wann Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen dürfen.

Nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid haben Sie also laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie sich unsicher sind, ob das Messergebnis oder die Methode wirklich stimmt. Ein Rechtsanwalt kann hierbei über etwaige Verteidigungsstrategien und Erfolgschancen beim Verfahren beraten.

Zusätzlich enthält ein Bußgeldbescheid auch Gebühren. In der Regel betragen sie 26,50 Euro. Dies kommt jedoch auf das Verwaltungsamt und das begangene Vergehen an. Dabei macht es einen Unterschied im Bußgeldbescheid und seinen Gebühren, ob z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts begangen wurde. Außerdem werden die Auslagen in Rechnung gestellt. Diese sind für die Zustellung des Bescheids. Die Gebühren sind aus diesem Grund nicht in den Bußgeldern im Bußgeldrechner enthalten.

Informationen zum Bußgeldverfahren:

Verjährung vom Bußgeldbescheid: Wann tritt sie ein?

Der Bußgeldbescheid per se kann nicht verjähren. Ist er erst einmal rechtskräftig bzw. haben Sie nicht von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, innerhalb der genannten Frist Einspruch einzulegen, lässt sich der Bescheid nur noch mit z. B. einer Klage anfechten.

Der Verkehrsverstoß kann allerdings schon verjähren. Die Verfolgungsverjährung tritt bei Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten ein. Beachten Sie jedoch, dass nicht der Posteingang entscheidend ist, sondern das Datum, an dem die Bußgeldstelle den Bescheid verschickt hat.

Trotzdem ist ein Bußgeldbescheid anfechtbar, wenn er Fehler aufweist:

  • formelle Fehler, z. B. keine Rechtsbehelfsbelehrung
  • technische Fehler, z. B. Messfehler
  • Verjährung des Bußgeldbescheids, z. B. wenn der Bußgeldbescheid zu spät eintrifft

Sollten Sie Fehler im Bußgeldbescheid finden, kann sich ein Einspruch lohnen. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab, ob solche Fehler den Bescheid unwirksam machen.

Fehler im Vor- und Zunamen machen wirken sich nicht auf die Rechtskraft des Bußgeldbescheides aus. Nach der Zustellung sollten Sie also prüfen, ob andere wichtige Inhalte fehlerfrei sind. Einfache Schreibfehler machen den Bescheid nicht unwirksam, sofern der mutmaßliche Verkehrssünder immer noch klar zu identifizieren ist.

Probleme mit dem Bußgeldbescheid?

Eine späte Zustellung vom Bußgeldbescheid ist noch keine Verjährung

Verjährung: Nicht der Bußgeldbescheid aber die Ordnungswidrigkeit kann nach 3 Monaten verjähren.
Verjährung: Nicht der Bußgeldbescheid aber die Ordnungswidrigkeit kann nach 3 Monaten verjähren.

Die Verjährung bedeutet das Ende der rechtlichen Verfolgung einer Zuwiderhandlung. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist nicht mehr für Ihre Taten belangt werden können.

Eine Verjährung vom Bußgeldbescheid beginnt immer an dem Tag des Verstoßes (Tattagsprinzip). Ab diesem Zeitpunkt hat das zuständige Verwaltungsamt drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Die Verjährung endet immer einen Tag vor Ablauf der drei Monate.

Jedoch kann die Verjährung auch durch weitere Dokumente oder Maßnahmen unterbrochen werden. Sollten Sie vor der Zustellung vom Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bekommen haben, unterbricht dieser die Drei-Monats-Regelung. Ab diesem Tag startet die Frist sozusagen neu und dauert wieder drei Monate an.

Als Beispiel sei hier ein Verstoß zu nennen, der am 2. Juni begangen wurde. Die Verjährung des Bußgeldbescheids würde demzufolge am 1. September eintreten. Bekam der Verkehrssünder jedoch am 5. Juli den Anhörungsbogen zugeschickt, endet die Verjährung am 4. Oktober.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Ausnahme. Dieser Tatbestand fällt ab einem bestimmten Promillewert (in der Regel ab 1,1 Promille) unter das Strafrecht und stellt dann keine Ordnungswidrigkeit mehr dar. Aus diesem Grund beträgt die maximale Verfolgungsverjährungsfrist keine sechs Monate sondern ein Jahr.

Weitere Themen, die mit dem Bußgeldbescheid im Zusammenhang stehen:

Damit Betroffene die Verjährung nicht einfach abwarten (z. B. indem Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten), hat die Verwaltungsbehörde einige Maßnahmen parat.

So kann sie zum Beispiel die Auflage eines Fahrtenbuchs anordnen. Dies ist ein Dokument, bei dem der Besitzer eines Fahrzeugs jegliche Fahrten und Fahrer angeben muss. Die Behörde kann das Fahrtenbuch in unregelmäßigen Abständen zur Einsicht verlangen. Ist es nicht ordentlich geführt, gibt es zumeist empfindliche Bußgelder.

Weitere Infos zum Bußgeld:

Was tun, wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot enthält?

Ein Fahrverbot kann ein bis drei Monate andauern. Bei besonders schweren Delikten, die die Sicherheit im Straßenverkehr akut gefährden, wird ein Fahrverbot angeordnet.

Bei einer Tat, die laut Bußgeldkatalog mit zwei Punkten in Flensburg geahndet wird, kommt in der Regel ein Fahrverbot hinzu. Je nachdem, ob Sie das Fahrverbot zum ersten oder zum wiederholten Mal erhalten, fällt die Regelung aus, wann Sie den Führerschein abgeben müssen. Diese Informationen finden Sie dann aber auf dem Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot.

Unterstützung durch einen Verkehrsanwalt?

Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten

Ein Bußgeldbescheid z.B. aus Italien obliegt einem EU-Recht und kann auch in Deutschland geahndet werden
Ein Bußgeldbescheid z. B. aus Italien kann nach EU-Recht auch in Deutschland vollstreckt werden.

Ein Bußgeldbescheid aus Italien, den Niederlanden oder der Schweiz kann sehr teuer werden. Die europäischen Nachbarn Deutschlands bestimmen zum Teil deutlich höhere Bußgelder und Strafen. So kann ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden gleich mehrere hundert Euro kosten; auch wenn der vermeintliche Verkehrssünder nur wenige km/h zu schnell unterwegs war.

Innerhalb der Europäischen Union besteht zwischen den meisten Ländern ein Vollstreckungsabkommen. Darin wurde festgehalten, dass ein Bußgeldbescheid, der inkl. Gebühren mehr als 70 Euro beträgt, auch länderübergreifend vollstreckt werden darf. Unabhängig davon gibt es weitere Abkommen zwischen Deutschland und z. B. Österreich oder der Schweiz, die anderen Bagatellgrenzen festlegen. Nach dem deutsch-österreichischen Amtshilfeabkommen beispielsweise, können österreichische Bußgeldbescheide ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Der Bußgeldbescheid aus der Schweiz ist dabei keine Ausnahme. Zwar ist das Land kein Mitglied der EU, dennoch besitzt die Schweiz ein Abkommen mit Deutschland. In der Regel ist hier eine Vollstreckung durch deutsche Behörden ab einem Wert von 40 Euro möglich. Um gegen dieses Bußgeld vorzugehen, lohnt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der mit dem Recht des entsprechenden Landes vertraut ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

51 Kommentare

  1. Dohmen

    3. Februar 2024 um 12:51

    Guten Tag,

    Iich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 28 km/h zu schnell geblitzt worden.
    Der Bußgeldbescheid ist über 218€ und 1 Punkt steht drin.
    Bleibt ein Fahrverbot dann aus?

  2. Sabrina

    20. Oktober 2019 um 14:21

    Guten Tag zusammen,
    Ich habe einen Bußgeldbescheid aus der Niederlande erhalten weil ich über rot gefahren bin (leider hatte ich das nicht bemerkt..).
    Die Frage ist jedoch ob ich auch einen Monat fahrverbot haben werde? Müsste dies im Bußgeldbescheid schon enthalten sein oder erhält man aus der Niederlande einen anderen Bescheid zusätzlich?

    Vielen Dank vorab und viele Grüße.

  3. Manna

    12. Juli 2019 um 17:15

    Hallo
    Ich habe eine Frage
    Ich habe am rote-ampel geblitzt aber ich habe nur über Haltelinie gefahren und sofort dort anhalten und zurück gefahren
    Meine frage ist dass ich eine Brief bekomme oder nichts. ??

  4. Sabrina

    27. Juni 2018 um 22:04

    Hallo,
    Ich wurde an einem Urlaubs-Wochenende in Köln auf der Autobahn zweimal auf der Autobahn geblitzt – ein mal hinwärts mit 25 km/h und einmal auf der Heimfahrt mit 24 km/h – hab jetzt 6 Wochen später die beiden Anhörungen bekommen, die Bescheide bzw. das Geld ist ärgerlich, was mich wirklich in Panik versetzt ist jetzt das drohende Fahrverbot auch unter 26 km/h wegen dieser „Wiederholungstäter“ Klausel… ich hab meinen Führerschein jetzt 10 Jahre und bin seit Jahren Punktefrei… Kann man das irgendwo erfragen ob man bei Erlass ein Fahrverbot erhält – das Warten zermürbt mich ziemlich – ich wüsste es lieber gleich!

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:08

      Hallo Sabrina,
      damit die Regelung für Wiederholungstäter greifen kann, muss in der Regel der erste Verkehrsverstoß bereits rechtskräftig sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Petra

    26. Juni 2018 um 10:27

    Mein Sohn wurde am 05.01.18 Führerschein auf Probe (.9.05 .18).Zeugenfragebogen erhalten und ausgefüllt da .das Auto auf den Namen meines Mannes läuft. Anhörung Bußgeldverfahen 23.03.18. Bußgeldbescheid 20.06.18. Geldbuße festgesetzt.Was würde passieren wenn nicht bezahlt wird?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:57

      Hallo Petra,
      wird ein Bußgeld nicht gezahlt, leitet die Bußgeldstelle verschiedenste Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen ein. So kann unter anderem die Erzwingungshaft drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Ulla

    21. Januar 2018 um 12:09

    Hallo, ich als Halter des Fahrzeugs und habe den anhörungsbogen erhalten. Ich war nicht der Fahrer. Es gibt aber ein schlechtes beweisfoto. Bin ich verpflichtet den Fahrer anzugeben oder kann ich das aussageverweigerungsrecht ausüben und nur meine persönlichen Angaben im Bogen angeben, nicht zu unterschreiben und diesen dann zurückzuschicken? Ich nehme also die Ordnungswidrigkeiten auf mich!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:24

      Hallo Ulla,

      wenn Sie nicht der Fahrer waren, müssen Sie keine weiteren Angaben zum Fahrer machen. Kann dieser nicht ermittelt werden, kann die Behörde Ihnen die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen.
      Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben möchten, dann können Sie den Bogen mit dieser Angabe zurückschicken.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Müller

    16. Dezember 2017 um 13:20

    Schönen guten Tag,

    ich habe heute meinen Bußgeldbescheid wegen Fahren unter THC-Einfluss bekommen, knapp 800 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot werden erwähnt, kommt hier noch etwas dazu oder wird es dabei bleiben ? Auf dem Bußgeldbescheid konnte ich nichts finden, was darauf hindeuten könnte.

    Schöne Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:46

      Hallo Müller,

      in der Regel kommt dann nichts weiter hinzu. Allerdings müssen Punkte in Flensburg nicht im Bescheid erwähnt sein.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  8. Marcus

    15. Dezember 2017 um 19:17

    Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen. 29 kmh zu schnell ausserorts. Habe 2. Fragen

    A.“ Wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister wurde meine Geldbuße angemessen erhöht.. “
    Ich bin mir aber ziemlich sicher das ich schon länger keinen Punkt mehr bekommen, kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen waren schon mal dabei aber alles unter 20 kmh.. sind die auch dort eingetragen?

    B. Es steht nichts von einem Fahrverbot. Auf der Rückseite des Schreibens stehen aber auch “ Hinweise zum Fahrverbot ( Viermonatsfrist wird eingeräumt bzw. Nicht eingeräumt )“. Steht das generell immer dabei?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:36

      Hallo Marcus,

      zu A.: Normalerweise werden im FAER kleinere Verkehrswidrigkeiten nicht vermerkt. Allerdings müssen die Punkte nicht im Bußgeldbescheid genannt werden, sodass nur durch eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes Gewissheit über den Punktestand erlangt werden kann.

      zu B.: In der Regel sollte das Fahrverbot als Nebenfolge aufgeführt sein. So ist es in § 66 OWiG geregelt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  9. Uepping

    29. September 2017 um 16:01

    Hallo, mein Sohn hat heute einen Bussgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot erhalten! Ich würde gerne wissen ob danach noch weitere Bescheide zb. vom Strassenverkehrsamt/ Polizei usw. folgen oder das der endgültige Bescheid ist ? Was bereis auch schon schlimm genug ist da seine Lehrstelle davon abhängt . Können also noch weitere Fahrverbote für diesen einen Verstoss folgen oder nicht? Danke im Vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 10:40

      Hallo,
      in der Regel sind alle Sanktionen (mit Ausnahme von Maßnahmen innerhalb der Probezeit oder strafrechtliche Folgen) im Bußgeldbescheid vermerkt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Petra

    26. September 2017 um 15:27

    Hallo ,
    Ich habe heute 26.09.2017 meinen Bußgeldbescheid bekommen. Mit Monat Fahrverbot. Kann ich meinen Führerschein schon am 29.09.2017 abgeben. Ich möchte nämlich keinen einspruch erheben.

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:41

      Hallo Petra,
      durch die Bezahlung des Bußgeldes wird dieser rechtskräftig. Danach sollte die Möglichkeit bestehen, das Fahrverbot auch kurzfristig anzutreten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Torsten

    4. September 2017 um 11:21

    Hallo Team von Bußgeldrechner.org

    Ich bin innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 kmh zu schnell nach Tolelranzabzug geblitzt worden. Ich habe nach Erhalt der Anhörung dieses an meinen Anwalt abgegeben. Nun bekomme ich einen Bußgeldbescheid über 280 €, 2 Punkte aber dort steht nichts von einem Fahrverbot (dass ja 2 Monate sein müsste).

    Habe ich in diesem Fall Glück gehabt ? Oder wird ein Fahrverbot getrennt von z.B. der Führerscheinstelle verhängt ?

    Grüße
    Torsten

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:05

      Hallo Torsten,

      in der Regel sollte ein Fahrverbot auf dem Bußgeldbescheid vermerkt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Bescheid ungültig sein. Ihr Anwalt wird Sie dahingehend beraten können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Sonja

    29. August 2017 um 23:13

    Hallo! Ich bin Fahranfängerin und habe außerorts die Geschwindigkeit um 26 kmh überschritten. Im Bußgeldbescheid ist ein Bußgeld so wie ein Punkt in Flenzburg als Strafe aufgeführt. Mich wundert aber das ich keine Verlängerung der Probezeit oder die Teilnahme an einem Aufbau Seminar auferlegt bekommen habe. Habe ich Glück gehabt oder kommt noch ein zweiter Bescheid?

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:25

      Hallo Sonja,
      die Probezeitmaßnahmen folgen meist in einem separaten Schreiben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. Hildegard

    24. August 2017 um 18:23

    Ich habe eine Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Darin ist allerdings eine andere Person abgelichtet worden. Das angegebene ist nicht auf mich zugelassen. Die abgelichtete und auch „schuldige“ Person steht in keiner direkten Verbindung zu mir. Wir haben lediglich mal in einem Haushalt gewohnt, aber das Auto bin ich nie gefahren. Wie kommt es also dazu, dass ich angeschrieben wurde? Kann es sein, dass mich die Halterin angegeben hat?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hildegard

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 11:57

      Hallo Hildegard,

      diese Möglichkeit besteht. Dies kann eventuell aber auch durch eine noch gültige Meldung bei der angegebenen Adresse erfolgt sein. Wenden Sie sich im Zweifel an die Bußgeldbehörde. Einen Einspruch können Sie allerdings erst gegen einen Bußgeldbescheid erheben. Ein Anwalt kann Sie dabei beraten und unterstützen.

      – Die Redaktion

  14. Ulrich

    28. April 2017 um 8:45

    Ich wurde mit dem Motorrad auf einer 4 spurigen Straße am Ortseingang jedoch außerhalb der geschlossenen Ortschaft von vorn gelasert.
    Die Polizei hat mich angehalten und mir mittgeteilt ich sei zu schnell gewesen.
    Erste Aussage gemessen 72km/h, kurz danach war die Aussage eine Pol. es waren 74km/h, als der Pol. meine Papiere im Einsatzfahrzeug geprüft hatte kam er zurück und sagte es sind genau 75km/h gewesen.
    Das erscheint mir sehr dubios , ich habe das Protokoll nicht unterschrieben. Nach 3 Wochen kam dann der Bußgeldbescheid, nach Abzug der Toleranz 72km/h .
    Bußgeld 80€ Berarb. Geb. 25€ Auslagen 3,50€ und 1 Punkt in Flensburg.
    Ich habe das Gefühl, dass hier der Wert nach oben korrigiert wurde um mir einen Punkt anzuhängen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen ?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 8:42

      Hallo Ulrich,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Kai

    19. April 2017 um 20:47

    Hallo,
    ich habe da mal folgende frage : ich bin am 15.12.2016 mit dem auto angehalten worden , weil ich ein handy am ohr hatte.Polizist hat meine daten usw aufgenommen ,Jetzt am 19.04.2017 kommt der Bußgeldbescheid bei meinen eltern an, wo ich weder gemeldet bin noch wohne. Auf dem bescheid ist auch die falsche meldeadresse vorhanden.Ist dieser Bescheid überhaupt gültig und sind da nicht die drei monate schon rum ?

    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 9:59

      Hallo Kai,

      wenn Sie als Täter auf dem Bußgeldbescheid eindeutig identifiziert sind, kann der Bescheid auch trotz des Fehlers gültig sein. In der Regel verjähren Bußgeldbescheide aber nach 3 Monaten, es sei denn es wurden im Vorfeld Anhörungsbögen verschickt. Diese können die Verjährungsfrist unterbrechen bzw. verlängern.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  16. Jan

    16. März 2017 um 11:27

    Hallo Bußgeldrechner, mir wurden die Ergebnisse meiner Blutentnahme durch die Polizei mitgeteilt (thc). Am Telefon sagte der Polizist auf mich kommt ein Bußgeld und ein 1 Monatiges Fahrverbot zu. Nun meine Frage, kann neben diesen Sanktionen ebenfalls eine MPU angeordnet werden? (Fahranfänger)

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 8:48

      Hallo Jan,
      eine MPU kann bei Drogen am Steuer angeordnet werden, die Entscheidung darüber trifft die Zulassungsstelle. In der Probezeit kann zudem die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar gefordert werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Hilan

    17. Februar 2017 um 23:05

    Habe heute wegen eines Parkverstoßes einen Bußgeldbescheid bekommen, obwohl ich keine Verwarnung mit Anhörung bekommen habe. Als ich mich nachdem ich einen Hinweiszettel am PKW gefunden habe, bei der Bußgeldstelle informiert habe wurde mir gesagt das da eine Verwarnung aufgenommen worden wäre und mir wurde die Einstellung telefonisch zugesagt.

    Heute kam der Bußgeldbescheid, auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, man nimmt mein Telefonat als Einlassung.

    Sehe ich es richtig, dass der Bußgeldbescheid aufgrund der fehlenden Verwarnung und Anhörung nichtig ist??

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 9:37

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen zur Einschätzung spezifischer Fälle an einen Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Sascha

    8. Februar 2017 um 20:13

    Hallo

    Wurde innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 27km/h außerorts geblitzt. Bußgeldbescheid des 2. Verstoßes ist auch schon da und wurde bezahlt. Hier war lediglich der Hinweis das es zu einem Fahrverbot kommen kann wenn man innerhalb von 12 Monaten geblitzt wurde.

    Von einem Fahrberbot gegen mich ist hier nicht die Rede. Kommt da noch was von meiner Kreisverwaltung oder hätte es im 2. Bußgeldbescheid drin stehen müssen?

    Vielen Dank für die Hilfe :)

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:33

      Hallo Sascha,

      normalerweise steht ein verhängtes Fahrverbot im zweiten Bußgeldbescheid. In Ihrem Fall kann es also durchaus sein, dass Sie „Glück“ gehabt haben. Sollten allerdings beide Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr als 26 km/h betragen, müssen Sie durchaus noch mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Epi

    22. Januar 2017 um 13:34

    Hallo,
    am 21.08.2016 bin ich laut Bulletin der Police Cantonale Lausanne vom 11.01.2017 (eingegangen am 20.01.2017) in der Schweiz geblitzt worden. Die Geschwindigkeitsüberschreitung (Autobahn) wurde wie folgt berechnet: zulässig: 120 km/h, angeblich gemessen: 140 km/h abzüglich Sicherheitsmarge -4 km/h ergibt 136 km/h, also genau 1km/h zu schnell für die nächst niedrige Bußgeldkategorie.
    Drei Fragen:
    1) Ist die Frist vom 21.08.2016 bis zur Zustellung am 20.01.2017 noch im Rahmen oder bereits zu spät?
    2) Ist es nicht so, dass der Bescheid vom deutschen Bundesamt für Justiz ausgestellt sein müsste und nicht DIREKT von der Police Cantonale Lausanne?
    3) Wo lege ich Einspruch gegen den Bescheid ein: Reicht ein Schreiben an die angegebene emailadresse ++++?
    4) Macht es Sinn, die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung anzuzweifeln, um auf unter 15km/h Überschreitung zu kommen?
    Vielen Dank für eine rasche Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:11

      Hallo Epi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies obliegt nur einem Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Chris

    17. Januar 2017 um 17:56

    Hallo,
    ich habe ein Frage! Ich habe ein Oli StVo begannen habe die Strafe bezahlt nach ein Monat erhalte ich einen Brief das dass Verfahren neu geprüft wird, nun habe ich eine Gerichtsladung erhalten! Weil Sie davon ausgehen das nicht ich Gefahren bin sondern mein Tochter nun ermitteln sie gegen sie! Ist das Rechtens? Ich habe doch das Vergehen zugegeben und bezahlt ist das nicht rechtens erledigt?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:35

      Hallo Chris,
      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Dennis Mauersberger

    18. Dezember 2016 um 18:02

    Wie hoch sind generell die Chancen,ein Fahrverbot abzuwenden?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 8:19

      Hallo Dennis,

      diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Um ein Fahrverbot abzuwenden, müssen triftige Gründe vorliegen. Dies ist stets vom Einzelfall abhängig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Timo

    27. November 2016 um 17:39

    Hallo
    Kommt der Bußgeldbescheid zusammen mit Informationen über eine mögliche mpu oder kommt das separat, vielleicht auch von einer anderen Behörde?

    Lg Timo

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:19

      Hallo Timo,

      grundsätzlich kann die Anordnung einer MPU separat zum Bußgeldbescheid verschickt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Jutta

    23. November 2016 um 19:11

    Hallo Team von bussgeldrechner.org,
    ich habe am 09.06.2016 mein Fahrzeug verbotswidrig an einer Nebenfahrbahn einer Parkanlage auf einer Grünfläche geparkt . Jetzt bekomme ich ein Bußgeldbescheid datiert am 18.11.2016 mit dem Zusatz EILT! TERMINSACHE. Kann ich mich auf eine Verjährung des Bußgeldsbescheides berufen?
    MfG
    Jutta

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 9:01

      Hallo Jutta,
      in einem Bußgeldverfahren kann die Verjährungsfrist unterbrochen und um drei Monate verlängert werden, wenn beispielsweise de Fahrer erst ermittelt werden muss. Deshalb können wir Ihnen keine pauschale Antwort auf Ihre Frage geben. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn Sie rechtlich gegen den Bescheid vorgehen möchten.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Paul

    6. August 2016 um 13:21

    Bekommt man im Bußgeldbescheid Info über ein Fahrverbot, wenn man z.B. zwei mal innerhalb eines Jahres über 25KM/H geblitzt wurde, oder kommt die Information über ein Fahrverbot erst nach Rechtskraft des Bescheides?

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 9:06

      Hallo Paul,
      das Fahrverbot ist in der Regel bereits im Bußgeldbescheid aufgeführt. Wie lange es tatsächlich ausfällt, steht erst mit Rechtskraft des Bescheides fest.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Daniel

    28. Juli 2016 um 16:28

    steht im Bußgeldbescheid gleich drin ob man nachschulung machen muss , oder kommt das separat

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:48

      Hallo Daniel,
      der Bußgeldbescheid enthält alle Folgen und Strafen für die Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben. Eine mögliche Nachschulung sollte dann auch aufgeführt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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