Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung erhalten?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Verwarnungsgeld zu einem Bußgeld wird

Wann erhalten Fahrer einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung?
Wann erhalten Fahrer einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung?

Bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht, die sich im ruhenden Verkehr abspielen (wie z. B. beim Halten oder Parken), handelt es sich meist um geringfügige Ordnungswidrigkeiten. § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zufolge hat die zuständige Behörde bei solchen die Möglichkeit, dem betroffenen Fahrer lediglich eine Verwarnung auszusprechen.

Diese kann mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro einhergehen. Meist wird eine Verwarnung in Form von einem Strafzettel („Knöllchen“) unter dem Scheibenwischer des Fahrzeugs hinterlassen. Bezahlen Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer den im Strafzettel vermerkten Betrag nicht, kommt in der Regel ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung auf Sie zu. Was es dazu zu wissen gilt, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung

Wann wird ein Bußgeldbescheid nach vorheriger Verwarnung verschickt?

Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Woche, leitet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren ein und verschickt einen Bußgeldbescheid.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung vorgehen?

Ja. Sobald Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, können Sie schriftlich Einspruch gegen selbigen einlegen.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung gültig?

Die Bußgeldstelle ist nicht verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen, einzuräumen. Dementsprechend ist ein Bußgeldbescheid auch ohne vorherige Verwarnung gültig.

Wie kommt es zu einem Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung?

Entscheidet die zuständige Behörde, es bei einer Verwarnung zu belassen, wird weder ein Bußgeldverfahren eröffnet, noch kommen Gebühren oder Auslagen auf den Verkehrssünder zu. Doch wie kann es nun dazu kommen, dass ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung versendet wird? Wie bereits erwähnt, ist ein Verwarnungsgeld auf einen Betrag von bis zu 55 Euro begrenzt.

Erst bei Beträgen, die über dieser Summe liegen, ist dementsprechend die Rede von einem Bußgeld. Eine Verwarnung wird normalerweise zusätzlich per Post an den betroffenen Fahrer versendet, falls der am Kfz hinterlassene Strafzettel verloren geht. Im Regelfall haben Sie als Kraftfahrer eine Woche lang Zeit, um den genannten Betrag zu überweisen.
Zahlen Sie einen Strafzettel nicht, kommt ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung auf Sie zu.
Zahlen Sie einen Strafzettel nicht, kommt ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung auf Sie zu.

Mit diesem Schritt zeigen Sie der zustän­digen Behörde, dass Sie die Verwarnung akzeptieren. Mit der Zahlung ist der Vorgang dann für Sie abgeschlossen.

Weigern Sie sich allerdings, die Zahlung zu leisten, fasst die Behörde es logischerweise so auf, als würden Sie Ihr Fehlverhalten nicht einsehen. In diesem Fall ist sie dazu verpflichtet, einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung zu versenden und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung vorgehen?

Die Option, Einspruch gegen eine Verwarnung einzulegen, besteht nicht. Haben Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen, können Sie demzufolge erst dagegen vorgehen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung erhalten haben. Denn gegen einen solchen Bescheid können Sie rechtliche Schritte einleiten, gegen ein „Knöllchen“ allerdings nicht.

Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung einlegen, haben Sie dazu nicht unbegrenzt viel Zeit. Welche Frist Ihnen dabei zur Verfügung steht, regelt § 67 Absatz 1 OWiG:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“

Es kann nicht schaden, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid planen. Schließlich muss ein solcher stets gut begründet sein und stichhaltige Beweise für Ihre Unschuld beinhalten. Sowohl über die einzuhaltende Form als auch über die jeweilige Vorgehensweise kann Sie ein Anwalt bestmöglich informieren und Ihnen bei Fragen rund um einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung behilflich sein.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich absolvierte nach einem abgeschlossenen Studium an der Universität in Hamburg das Referendariat beim OLG in Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Mit seiner Expertise klärt er Verbraucher u. a. über ihre Rechte im Bußgeldverfahren auf.

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