Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung erhalten?
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Wenn ein Verwarnungsgeld zu einem Bußgeld wird
Bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht, die sich im ruhenden Verkehr abspielen (wie z. B. beim Halten oder Parken), handelt es sich meist um geringfügige Ordnungswidrigkeiten. § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zufolge hat die zuständige Behörde bei solchen die Möglichkeit, dem betroffenen Fahrer lediglich eine Verwarnung auszusprechen.
Diese kann mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro einhergehen. Meist wird eine Verwarnung in Form von einem Strafzettel („Knöllchen“) unter dem Scheibenwischer des Fahrzeugs hinterlassen. Bezahlen Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer den im Strafzettel vermerkten Betrag nicht, kommt in der Regel ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung auf Sie zu. Was es dazu zu wissen gilt, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung
Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Woche, leitet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren ein und verschickt einen Bußgeldbescheid.
Ja. Sobald Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, können Sie schriftlich Einspruch gegen selbigen einlegen.
Die Bußgeldstelle ist nicht verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen, einzuräumen. Dementsprechend ist ein Bußgeldbescheid auch ohne vorherige Verwarnung gültig.
Wie kommt es zu einem Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung?
Entscheidet die zuständige Behörde, es bei einer Verwarnung zu belassen, wird weder ein Bußgeldverfahren eröffnet, noch kommen Gebühren oder Auslagen auf den Verkehrssünder zu. Doch wie kann es nun dazu kommen, dass ein Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung versendet wird? Wie bereits erwähnt, ist ein Verwarnungsgeld auf einen Betrag von bis zu 55 Euro begrenzt.
Mit diesem Schritt zeigen Sie der zuständigen Behörde, dass Sie die Verwarnung akzeptieren. Mit der Zahlung ist der Vorgang dann für Sie abgeschlossen.
Weigern Sie sich allerdings, die Zahlung zu leisten, fasst die Behörde es logischerweise so auf, als würden Sie Ihr Fehlverhalten nicht einsehen. In diesem Fall ist sie dazu verpflichtet, einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung zu versenden und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung vorgehen?
Die Option, Einspruch gegen eine Verwarnung einzulegen, besteht nicht. Haben Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen, können Sie demzufolge erst dagegen vorgehen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung erhalten haben. Denn gegen einen solchen Bescheid können Sie rechtliche Schritte einleiten, gegen ein „Knöllchen“ allerdings nicht.
Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung einlegen, haben Sie dazu nicht unbegrenzt viel Zeit. Welche Frist Ihnen dabei zur Verfügung steht, regelt § 67 Absatz 1 OWiG:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“
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