Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung erhalten?
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
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Wenn dem Bußgeldbescheid keine Verwarnung voranging
Verstößt ein Kraftfahrer gegen das Verkehrsrecht, indem er z. B. bei Rot mit dem Auto über die Ampel fährt, das Überholverbot missachtet oder den vorgeschriebenen Mindestabend nicht einhält, muss er damit rechnen, dass ein Bußgeldbescheid an ihn versendet wird.
Diesem Bescheid kann entnommen werden, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit dem Verstoß zusammenhängen:
Wie hoch fällt das Bußgeld aus? Wie viele Punkte in Flensburg werden fällig? Droht möglicherweise sogar ein Fahrverbot? Die zuständige Behörde muss sich im Regelfall an eine Frist von drei Monaten halten, um dem betroffenen Fahrer den Bescheid zuzustellen. Doch muss dieser nicht im Vorfeld erst einmal verwarnt werden? Ist der Bußgeldbescheid möglicherweise fehlerhaft?
In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die Vorgehensweise, wenn Sie einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung erhalten und erklären, ob ein Einspruch gegen diesen Bescheid sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid ohne Verwarnung
Nein. Eine Verwarnung liegt im Ermessen der Behörde. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Nein. Da einem Bußgeldbescheid keine Verwarnung vorausgehen muss, wird dieser nicht automatisch ungültig.
Das Verwarnungsgeld ist ein Entgegenkommen der Behörde. Verweigern Sie es, kann diese stattdessen einen Bußgeldbescheid verschicken. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen.
Bußgeldbescheid ohne Verwarnung: Wie kann das sein?
Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist genau definiert, wann auffällig gewordenen Kraftfahrern eine Verwarnung erteilt werden kann. In § 56 OWiG heißt es dazu:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.“
Es muss demnach zwischen Verwarnungs- und Bußgeld differenziert werden. Um ersteres handelt es sich bei einem Betrag von bis zu 55 Euro; alles, was darüber hinausgeht, wird als Bußgeld angesehen. Es ist also nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten üblich, dass eine Verwarnung ausgesprochen wird.
Diese befindet sich beispielsweise nach einem Parkverstoß unter dem Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs. Das Schreiben wird Ihnen in der Regel jedoch auch noch postalisch zugestellt. Die Frist liegt bei einer Woche, um den auf dem Bescheid vermerkten Betrag zu bezahlen.
Wenn Sie diesen Strafzettel nicht zahlen, sieht es für die Behörde so aus, als würden Sie die Verwarnung nicht akzeptieren und sie leitet daher ein Bußgeldverfahren gegen Sie ein.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ohne Verwarnung erheben?
Dass Ihnen die erteilte Verwarnung gar nicht erst zugestellt wurde, müssen Sie jedoch erst einmal beweisen können, was sich teilweise doch ziemlich schwierig gestaltet. Betroffene haben zwei Wochen lang Zeit, um Einspruch zu erheben, nachdem sie den Bußgeldbescheid erhalten haben. Ein Anwalt kann Ihnen dabei unter die Arme greifen.
Ist der von Ihnen begangene Verstoß hingegen mit einem Bußgeld – also einem Betrag von mehr als 55 Euro – verbunden, so müssen Sie nicht im Vorfeld verwarnt werden. Dies fällt weder in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, noch in den der jeweiligen Behörde.
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