Bußgeldbescheid ohne Punkte erhalten? Ist das rechtens?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Macht diese Tatsache den Bußgeldbescheid ungültig?

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte überhaupt gültig?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte überhaupt gültig?

Im Zuge eines Bußgeldverfahrens wird an den Kraftfahrer, der gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat, ein Bußgeldbescheid versendet. Durch diesen erfährt der betroffene Fahrer, mit welchen Folgen bzw. Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog er aufgrund der be­gangenen Ordnungswidrigkeit rechnen muss.

Im Verkehrsrecht bestehen die Folgen meist aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Viele Kraftfahrer staunen jedoch nicht schlecht, wenn zwar das zu zahlende Bußgeld und die Dauer des Fahrverbotes im Bußgeldbescheid vermerkt sind, die Anzahl der Punkte in Flensburg jedoch gänzlich fehlt. Ist ein Bußgeldbescheid ohne Punkte möglicherweise ungültig?

Wir informieren Sie in diesem Ratgeber über die Pflichtangaben in einem Bußgeldbescheid, erklären, ob die Sanktionen überhaupt rechtskräftig sind, wenn es sich um einen Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte handelt und wie Sie Ihren Punktestand in Flensburg in Erfahrung bringen.

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Punkte

Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, wenn Angaben wie z. B. Punkte fehlen?

Nein, der Bußgeldbescheid gilt nicht als fehlerhaft, wenn etwaig verhängte Punkte nicht darin aufgelistet werden.

Müssen die Punkte im Bußgeldbescheid stehen, falls ich welche bekomme?

Nein, die Punkte müssen nicht im Bescheid stehen.

Wie erfahre ich dann, ob und wie viele Punkte ich bekomme?

Sie können den Punktestand beim KBA abfragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Welche Angaben sollte ein Bußgeldbescheid enthalten?

Die Bußgeldbescheide in Deutschland unterscheiden sich je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) legt jedoch bestimmte Angaben fest, die in jedem Fall enthalten sein müssen, damit der Bescheid nicht als fehlerhaft gilt. In § 66 OWiG heißt es dazu:

Der Bußgeldbescheid enthält

  1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
  4. die Beweismittel,
  5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.“

Der auffällig gewordene Kraftfahrer muss außerdem darüber informiert werden, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen erhebt.

Hinzu kommt eine Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes und die Belehrung, dass eine Erzwingungshaft möglich ist, sollte dies nicht geschehen. Und die Punkte in Flensburg? Zählen diese möglicherweise zu den Nebenfolgen?

Im Gegensatz zum Fahrverbot gehören Punkte nicht zu den im Bußgeldbescheid zu nennenden Nebenfolgen. Dies ist darin begründet, dass das Aussprechen eines Fahrverbotes Sache der zuständigen Bußgeldstelle ist. Punkte in Flensburg verteilt jedoch ausschließlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Ein Bußgeldbescheid ohne Punkte ist demnach absolut keine Seltenheit; er verliert aufgrund dessen auch nicht seine Gültigkeit.

Wie viele Punkte in Flensburg habe ich?

Bußgeldbescheid: Ohne Angabe der Punkte werden viele Fahrer unsicher.
Bußgeldbescheid: Ohne Angabe der Punkte werden viele Fahrer unsicher.

Nachdem ihnen ein Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte zugestellt wurde, geraten viele Fahrer erst einmal ins Grübeln und fragen sich, wie es eigentlich auf ihrem Flensburger Punktekonto aussieht. Bei acht Punkten wird schließlich die Fahrerlaubnis eingezogen und das möchte natürlich niemand riskieren.

Es gibt drei Möglichkeiten, wie betroffene Kraftfahrer ihren Punktestand in Flensburg abfragen können:

  1. Direkt vor Ort: In Flensburg befindet sich der Standort des KBA. Mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder behördlichem Dienstausweis ausgerüstet, wird Ihnen dort weitergeholfen.
  2. Über den Postweg: Mithilfe einer auf der Internetpräsenz des KBA bereitgestellten PDF-Datei funktioniert die Abfrage auch per Post. Einfach das Formular ausdrucken und an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg senden.
  3. Online: Mit einem Kartenlesegerät und einem neuen Personalausweis mit eID füllen Sie den Online-Antrag auf der Webseite des KBA aus und erhalten Ihren Punktestand im Anschluss ebenfalls per Post zugestellt.
Lassen Sie sich von einem Bußgeldbescheid ohne Punkte also nicht verunsichern. Der Bescheid ist normalerweise trotzdem gültig. Fallen Ihnen jedoch möglicherweise andere Fehler darin auf, können Sie ihn von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. Einspruch dagegen erheben.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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