Bußgeldbescheid ohne Punkte erhalten? Ist das rechtens?
Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024
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Macht diese Tatsache den Bußgeldbescheid ungültig?
Im Zuge eines Bußgeldverfahrens wird an den Kraftfahrer, der gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat, ein Bußgeldbescheid versendet. Durch diesen erfährt der betroffene Fahrer, mit welchen Folgen bzw. Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog er aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit rechnen muss.
Im Verkehrsrecht bestehen die Folgen meist aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Viele Kraftfahrer staunen jedoch nicht schlecht, wenn zwar das zu zahlende Bußgeld und die Dauer des Fahrverbotes im Bußgeldbescheid vermerkt sind, die Anzahl der Punkte in Flensburg jedoch gänzlich fehlt. Ist ein Bußgeldbescheid ohne Punkte möglicherweise ungültig?
Wir informieren Sie in diesem Ratgeber über die Pflichtangaben in einem Bußgeldbescheid, erklären, ob die Sanktionen überhaupt rechtskräftig sind, wenn es sich um einen Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte handelt und wie Sie Ihren Punktestand in Flensburg in Erfahrung bringen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid ohne Punkte
Nein, der Bußgeldbescheid gilt nicht als fehlerhaft, wenn etwaig verhängte Punkte nicht darin aufgelistet werden.
Nein, die Punkte müssen nicht im Bescheid stehen.
Sie können den Punktestand beim KBA abfragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Welche Angaben sollte ein Bußgeldbescheid enthalten?
Die Bußgeldbescheide in Deutschland unterscheiden sich je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) legt jedoch bestimmte Angaben fest, die in jedem Fall enthalten sein müssen, damit der Bescheid nicht als fehlerhaft gilt. In § 66 OWiG heißt es dazu:
Der Bußgeldbescheid enthält
- die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
- den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
- die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
- die Beweismittel,
- die Geldbuße und die Nebenfolgen.“
Der auffällig gewordene Kraftfahrer muss außerdem darüber informiert werden, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen erhebt.
Hinzu kommt eine Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes und die Belehrung, dass eine Erzwingungshaft möglich ist, sollte dies nicht geschehen. Und die Punkte in Flensburg? Zählen diese möglicherweise zu den Nebenfolgen?
Wie viele Punkte in Flensburg habe ich?
Nachdem ihnen ein Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte zugestellt wurde, geraten viele Fahrer erst einmal ins Grübeln und fragen sich, wie es eigentlich auf ihrem Flensburger Punktekonto aussieht. Bei acht Punkten wird schließlich die Fahrerlaubnis eingezogen und das möchte natürlich niemand riskieren.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie betroffene Kraftfahrer ihren Punktestand in Flensburg abfragen können:
- Direkt vor Ort: In Flensburg befindet sich der Standort des KBA. Mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder behördlichem Dienstausweis ausgerüstet, wird Ihnen dort weitergeholfen.
- Über den Postweg: Mithilfe einer auf der Internetpräsenz des KBA bereitgestellten PDF-Datei funktioniert die Abfrage auch per Post. Einfach das Formular ausdrucken und an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg senden.
- Online: Mit einem Kartenlesegerät und einem neuen Personalausweis mit eID füllen Sie den Online-Antrag auf der Webseite des KBA aus und erhalten Ihren Punktestand im Anschluss ebenfalls per Post zugestellt.
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