Bußgeldbescheid, obwohl Sie Halter und nicht Fahrer waren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gilt in Deutschland die Halterhaftung in puncto Bußgeld?

Weshalb wird ein Bußgeldbescheid an den Halter und nicht an den Fahrer versendet?
Weshalb wird ein Bußgeldbescheid an den Halter und nicht an den Fahrer versendet?

Wurden Sie im deutschen Straßenverkehr bei einer Geschwindigkeitsüber­schreitung erwischt, haben eine rote Ampel überfahren oder den Mindest­abstand nicht eingehalten, so wird ein Bußgeld­verfahren gegen Sie eingeleitet.

In dessen Mittelpunkt steht ein Bußgeld­bescheid, in dem Ihnen unter anderem von der zuständigen Behörde mittgeteilt wird, wie hoch das mit der Ordnungs­widrigkeit verbundene Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg Sie erhalten und ob möglicherweise ein Fahrverbot droht.

So weit so gut. Wie verhält es sich jedoch, wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid als Halter zugestellt wird? Nicht der eigentliche Fahrer wird in dem Bescheid genannt, sondern Sie, obwohl Sie den Verkehrsverstoß nicht begangen haben – wie kann das sein? Handelt es sich dabei um einen fehlerhaften Bußgeldbescheid? Und was noch viel wichtiger ist: Müssen Sie die Sanktionen akzeptieren? Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Bußgeldbescheid an den Halter nicht den Fahrer

Warum geht der Bußgeldbescheid immer zuerst an den Kfz-Halter?

Das liegt in der Regel daran, dass dieser über das Nummernschild leichter ermittelt werden kann.

Muss ich den Bußgeldbescheid als Halter bezahlen, auch wenn ich nicht der Fahrer war?

Nein. Wenn Sie nachweislich nicht selbst gefahren sind, müssen Sie in der Regel auch nicht für die Ordnungswidrigkeit aufkommen.

Ich bin zwar der Halter, saß aber zum Zeitpunkt der Verstoßes nicht am Steuer – was nun?

Sie können im Anhörungsbogen Stellung beziehen. Alternativ besteht die Option Einspruch einzulegen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Bußgeldbescheid: Ist der Halter nicht der Fahrer, muss er die Sanktionen nicht übernehmen.
Bußgeldbescheid: Ist der Halter nicht der Fahrer, muss er die Sanktionen nicht übernehmen.

Wenn mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, erhält in der Regel zunächst derjenige einen sogenannten Anhörungsbogen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Der Bogen enthält meist folgende Angaben:

  • Art der Ordnungswidrigkeit
  • Zeit und Ort
  • Vorliegende Beweismittel (z. B. ein „Blitzerfoto“ bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung)

Sie haben als Halter lediglich die Pflicht, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zu den Vorwürfen an sich müssen Sie sich nicht äußern.

Das Verkehrsrecht in Deutschland sieht vor, dass die entsprechenden Ahndungen dem Verkehrssünder zugeführt werden, der gefahren ist.

Daher gilt: Wird ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, sollte der Fahrzeughalter den wahren Verkehrs­sünder nennen und kann sich so selbst entlasten. Im Anschluss erhält dieser normalerweise ebenfalls einen Anhörungsbogen von der Behörde und hat somit die Möglichkeit, Angaben zu den Vorwürfen zu machen.

Kommt die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass es sich dabei um den wahren Täter handelt, erhält er einen Bußgeldbescheid. Der Halter wird nicht bestraft, der Fahrer hingegen schon. Es gilt demnach in einem solchen Fall die Fahrer- und nicht die Halterhaftung. Letztere greift beispielsweise, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der Frist beim TÜV vorgeführt wurde oder bei Parkverstößen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer war?

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, ohne, dass dem ein Anhörungsbogen vorangegangen ist. In diesem Fall müssen Sie als Halter das Bußgeld, die Punkte in Flensburg oder das veranschlagte Fahrverbot natürlich nicht übernehmen, wenn Sie nicht gefahren sind.

Bußgeldbescheid: Erbarmt der Halter sich nicht, den Fahrer zu nennen, können Ahndungen auf ihn zukommen.
Bußgeldbescheid: Erbarmt der Halter sich nicht, den Fahrer zu nennen, können Ahndungen auf ihn zukommen.

Vielmehr sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und dazu ggf. einen Anwalt kontaktieren.

Da zwischen Halter und Fahrer häufig ein freundschaftliches oder familiäres Verhältnis besteht, möchte ersterer oft keine Angaben zum wahren Verkehrs­sünder machen, um ihm so die Sanktionen zu ersparen.

Wird der Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, der Fahrzeughalter schweigt jedoch eisern, so können ihm Ahndungen aus dem Verkehrsrecht drohen.

Diese bestehen beispielsweise aus einer Fahrtenbuchauflage, um so zukünftig zu vermeiden, dass der Täter erneut nicht ausfindig gemacht werden kann. Der Gang zum Anwalt kann auch in diesem Fall hilfreich sein.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

6 Kommentare

  1. Mindreader

    8. Oktober 2020 um 22:58

    Ich bin Halter mehrerer Fahrzeuge. Für ein Fahrzeug kam ein Bußgeldbescheid. Meine Abrechnungsstelle hat diesen beglichen. Kann nun der Fahrer aufgefordert werden, diese Summe an mich als Halter zurückzuzahlen?
    Vielen Dank

  2. R.

    26. März 2020 um 20:25

    Hallo,
    der TÜV des PKW’s meiner Tochter, dessen Halter ich bin, ist 8 Monate abgelafen .. von der
    Polizei angezeigt. Im zugesanten Bescheid habe ich den Fahrer angegeben. Nun ist im
    nächsten Schreiben die Geldstrafe und der Punkt trotzdem an meine Person gerichtet.
    Geht dies prinzipiell an den Halter ?? ist nicht der Fahrer haftbar … wenn bekannt.
    mit Gruß
    Danke

  3. Alexandra

    22. Januar 2018 um 17:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mir wurde die Betriebserlaubnis meines Fahrzeuges entzogen, aufgrund abgefahrener Reifen.
    Nun habe ich ein Bußgeld und einen Punkt erhalten, da ich Fahrer war. Bei der Kontrolle wurden meine Daten auch aufgenommen.

    Jedoch bin ich nicht Fahrzeughalter, dennoch hat auch der Fahrzeughalter die Strafe so wie den Punkt erhalten.

    Mit unterschiedlichen Aktenzeichen.

    Kann die Strafe für ein Vergehen zweimal berechnet werden und für beide Personen einen Punkt geben ?

    Es handelt sich ja schließlich um die selbe Tat.

    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:31

      Hallo Alexandra,

      auch der Halter darf nicht zulassen, dass mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeug gefahren wird. Sie können sich zu Fahrzeugmängeln hier noch weitergehend informieren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Selma K.

    23. Dezember 2017 um 13:59

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    ich habe einen Anhörungsbogen erhalten und habe dann die nötigen Fragen beantwortet . Darauf verwies ich auf meine Mutter, die zum Zeitpunkt Fahrzeugführer meines KfZ war . Sie bekam ebenfalls einen Anhörungsbogen und bestätigte dies .
    Nun bekam ich allerdings den Bußgeldbescheid und soll nun das Bußgeld und den Punkt in Kauf nehmen. Was soll ich tun ?

    Danke im Voraus !

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:12

      Hallo Selma K.,

      Wenden Sie sich direkt an die Behörde, eventuell liegt auch nur ein Fehler vor.
      Sie können natürlich auch Einspruch einlegen und auf die Anhörungsbögen verweisen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

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