Bußgeldbescheid, obwohl Sie Halter und nicht Fahrer waren?
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gilt in Deutschland die Halterhaftung in puncto Bußgeld?
Wurden Sie im deutschen Straßenverkehr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, haben eine rote Ampel überfahren oder den Mindestabstand nicht eingehalten, so wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.
In dessen Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid, in dem Ihnen unter anderem von der zuständigen Behörde mittgeteilt wird, wie hoch das mit der Ordnungswidrigkeit verbundene Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg Sie erhalten und ob möglicherweise ein Fahrverbot droht.
So weit so gut. Wie verhält es sich jedoch, wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid als Halter zugestellt wird? Nicht der eigentliche Fahrer wird in dem Bescheid genannt, sondern Sie, obwohl Sie den Verkehrsverstoß nicht begangen haben – wie kann das sein? Handelt es sich dabei um einen fehlerhaften Bußgeldbescheid? Und was noch viel wichtiger ist: Müssen Sie die Sanktionen akzeptieren? Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid an den Halter nicht den Fahrer
Das liegt in der Regel daran, dass dieser über das Nummernschild leichter ermittelt werden kann.
Nein. Wenn Sie nachweislich nicht selbst gefahren sind, müssen Sie in der Regel auch nicht für die Ordnungswidrigkeit aufkommen.
Sie können im Anhörungsbogen Stellung beziehen. Alternativ besteht die Option Einspruch einzulegen.
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Wenn mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, erhält in der Regel zunächst derjenige einen sogenannten Anhörungsbogen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Der Bogen enthält meist folgende Angaben:
- Art der Ordnungswidrigkeit
- Zeit und Ort
- Vorliegende Beweismittel (z. B. ein „Blitzerfoto“ bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung)
Sie haben als Halter lediglich die Pflicht, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zu den Vorwürfen an sich müssen Sie sich nicht äußern.
Das Verkehrsrecht in Deutschland sieht vor, dass die entsprechenden Ahndungen dem Verkehrssünder zugeführt werden, der gefahren ist.
Daher gilt: Wird ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, sollte der Fahrzeughalter den wahren Verkehrssünder nennen und kann sich so selbst entlasten. Im Anschluss erhält dieser normalerweise ebenfalls einen Anhörungsbogen von der Behörde und hat somit die Möglichkeit, Angaben zu den Vorwürfen zu machen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer war?
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, ohne, dass dem ein Anhörungsbogen vorangegangen ist. In diesem Fall müssen Sie als Halter das Bußgeld, die Punkte in Flensburg oder das veranschlagte Fahrverbot natürlich nicht übernehmen, wenn Sie nicht gefahren sind.
Vielmehr sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und dazu ggf. einen Anwalt kontaktieren.
Da zwischen Halter und Fahrer häufig ein freundschaftliches oder familiäres Verhältnis besteht, möchte ersterer oft keine Angaben zum wahren Verkehrssünder machen, um ihm so die Sanktionen zu ersparen.
Wird der Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, der Fahrzeughalter schweigt jedoch eisern, so können ihm Ahndungen aus dem Verkehrsrecht drohen.
Ich bin Halter mehrerer Fahrzeuge. Für ein Fahrzeug kam ein Bußgeldbescheid. Meine Abrechnungsstelle hat diesen beglichen. Kann nun der Fahrer aufgefordert werden, diese Summe an mich als Halter zurückzuzahlen?
Vielen Dank
Hallo,
der TÜV des PKW’s meiner Tochter, dessen Halter ich bin, ist 8 Monate abgelafen .. von der
Polizei angezeigt. Im zugesanten Bescheid habe ich den Fahrer angegeben. Nun ist im
nächsten Schreiben die Geldstrafe und der Punkt trotzdem an meine Person gerichtet.
Geht dies prinzipiell an den Halter ?? ist nicht der Fahrer haftbar … wenn bekannt.
mit Gruß
Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde die Betriebserlaubnis meines Fahrzeuges entzogen, aufgrund abgefahrener Reifen.
Nun habe ich ein Bußgeld und einen Punkt erhalten, da ich Fahrer war. Bei der Kontrolle wurden meine Daten auch aufgenommen.
Jedoch bin ich nicht Fahrzeughalter, dennoch hat auch der Fahrzeughalter die Strafe so wie den Punkt erhalten.
Mit unterschiedlichen Aktenzeichen.
Kann die Strafe für ein Vergehen zweimal berechnet werden und für beide Personen einen Punkt geben ?
Es handelt sich ja schließlich um die selbe Tat.
Liebe Grüße
Hallo Alexandra,
auch der Halter darf nicht zulassen, dass mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeug gefahren wird. Sie können sich zu Fahrzeugmängeln hier noch weitergehend informieren.
Das Team von bussgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich habe einen Anhörungsbogen erhalten und habe dann die nötigen Fragen beantwortet . Darauf verwies ich auf meine Mutter, die zum Zeitpunkt Fahrzeugführer meines KfZ war . Sie bekam ebenfalls einen Anhörungsbogen und bestätigte dies .
Nun bekam ich allerdings den Bußgeldbescheid und soll nun das Bußgeld und den Punkt in Kauf nehmen. Was soll ich tun ?
Danke im Voraus !
Hallo Selma K.,
Wenden Sie sich direkt an die Behörde, eventuell liegt auch nur ein Fehler vor.
Sie können natürlich auch Einspruch einlegen und auf die Anhörungsbögen verweisen.
Das Team von Bussgeldrechner.org