Bußgeldbescheid fehlerhaft? So sollten Sie handeln!
Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024
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Diese Fehler im Bußgeldbescheid sollten Sie kennen
Kraftfahrer, die eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, müssen in der Regel damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren gegen sie eröffnet wird.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Bußgeldbescheid versendet, in dem der auffällig gewordene Fahrer erfährt, mit welchen Sanktionen (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot) er aufgrund des Verstoßes zu rechnen hat.
Je nachdem, in welcher Gemeinde oder Stadt bzw. in welchem Bundesland der betroffene Kraftfahrer lebt, unterscheidet sich auch der Aufbau dieses Bescheids. Es gibt jedoch gewisse Aspekte, die jeder Bußgeldbescheid unabhängig von der Ortslage enthalten muss, um gültig zu sein.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Angaben ein Muss sind, wann ein Bußgeldbescheid als fehlerhaft gilt und wobei es sich um die gängigsten Fehler in einem solchen Bescheid handelt.
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- Bußgeldbescheid ohne Foto
- Bußgeldbescheid ohne Unterschrift
- Falscher Name im Bußgeldbescheid
- Bußgeldbescheid ohne Verwarnung
- Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte
- Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid
- Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer war
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fehlerhafter Bußgeldbescheid
Hier erfahren Sie, welche Angaben in einem Bußgeldbescheid enthalten sein müssen.
Die Verjährung von einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr tritt ein, wenn drei Monate nach der Tat noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid, der fehlerhaft ist, binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen.
Welche Angaben sollte ein Bußgeldbescheid aufweisen?
Um rechtswirksam zu sein, muss ein Bußgeldbescheid gemäß § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) folgende Punkte aufweisen:
- die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
- den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
- die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
- die Beweismittel,
- die Geldbuße und die Nebenfolgen.“
Hinzu kommen der Hinweis, dass der Bescheid seine Rechtskraft erhält, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben wird, eine Zahlungsaufforderung sowie die Belehrung, dass eine Erzwingungshaft droht, wenn die Zahlung nicht geleistet wird.
Fehlen eine oder mehrere dieser Angaben, gilt der Bußgeldbescheid als fehlerhaft.
Falscher Bußgeldbescheid: Die gängigsten „Schnitzer“
Befinden sich in einem Bußgeldbescheid falsche Angaben, kann ihn diese Tatsache ungültig machen. Daher sollten Sie Bußgeldbescheide stets prüfen. Die häufigsten Fehler in einem solchen Bescheid beschränken sich unter anderem auf folgende Formalitäten:
- Das Aktenzeichen ist fehlerhaft.
- Die Frist wurde falsch berechnet.
- Nebenfolgen (wie z. B. ein Fahrverbot) wurden nicht angegeben.
- Die Angaben zum betroffenen Fahrer weisen so viele Fehler auf, dass dieser nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden könnte (dies schließt jedoch minimale Zahlendreher im Nummernschild oder kleine Rechtschreibfehler im Namen des Fahrers nicht ein).
- Der Bescheid weist weder die notwendige Belehrung in Bezug auf den Einspruch noch den Hinweis zur Erzwingungshaft auf.
Fehlerhafter Bußgeldbescheid: So können Sie vorgehen
Sobald ein Bußgeldbescheid als fehlerhaft gilt, sollten Sie Einspruch erheben. Nachdem der Bescheid zugestellt wurde, bleiben Ihnen in der Regel zwei Wochen Zeit dafür.
Sie haben dabei die Möglichkeiten, sich auf eigene Faust um den Einspruch bei der Behörde zu kümmern, oder sich vertrauensvoll an einen Anwalt zu wenden.
Dieser ist mit den verschiedenen Fristen beim Bußgeldbescheid bestens vertraut und kann Ihnen meist vorab eine Einschätzung geben, ob der Bußgeldbescheid wirklich als fehlerhaft einzuschätzen ist und ob ein Einspruch Sinn machen würde. Die Entscheidung, einen Anwalt im Bußgeldverfahren hinzuzuziehen, liegt jedoch ganz allein bei Ihnen.
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