Bußgeldbescheid: Macht ein falscher Name ihn ungültig?
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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Wenn Ihr Name im Bußgeldbescheid falsch geschrieben wurde
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg drohen und ob sogar ein Fahrverbot auf sie zukommt, wird Verkehrssündern in einem sogenannten Bußgeldbescheid mitgeteilt. Dieser landet meist einige Wochen nach einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit im hauseigenen Briefkasten.
Einige Kraftfahrer versuchen jedoch, die mit dem Verkehrsverstoß verbundenen Sanktionen zu umgehen: Sie machen sich auf die Suche nach „Schnitzern“, die den Bußgeldbescheid fehlerhaft und damit unwirksam machen.
Eine nicht vorhandene Unterschrift im Bußgeldbescheid, ein Bescheid ohne Foto oder die fehlende Angabe der Punkte sind nur einige der Klassiker. Doch wie verhält es sich beispielsweise, wenn im Bußgeldbescheid ein falscher Name abgedruckt ist? Büßt der Bescheid durch einen solchen Fehler seine Wirksamkeit ein? Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Name Schreibfehler enthält? Dieser Ratgeber verschafft Ihnen Antworten auf die genannten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Falscher Name im Bußgeldbescheid
Einige Gerichte haben bereits Urteile zu dieser Thematik gefällt, die Sie hier finden. So ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig, wenn der Name etwa einen Buchstabendreher enthält.
Das kann dann der Fall sein, wenn die Identität des Betroffen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann.
Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, muss immer im Einzelnen geprüft werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen mehr zu den Erfolgsaussichten sagen.
Verpflichtende Angaben in einem Bußgeldbescheid
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in § 66 genau, welcher Angaben es in einem Bußgeldbescheid bedarf, damit dieser seine Gültigkeit erhält. Diese sehen folgendermaßen aus:
- Angaben zum betroffenen Fahrer und weiteren Beteiligten
- Name und Anschrift des Verteidigers
- Erläuterung der Ordnungswidrigkeit, um die es geht (inkl. Ort und Zeit)
- Anzuwendende Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Bußgeld und Nebenfolgen
Komplettiert werden die Pflichtangaben des Bußgeldbescheids von einer Zahlungsaufforderung und dem Hinweis, dass eine Erzwingungshaft drohen kann, wenn die Zahlung verweigert wird.
Zusätzlich müssen Betroffene darauf hingewiesen werden, dass der Bescheid seine Rechtskraft erhält, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben (Rechtsbehelfsbelehrung).
Falscher Name im Bußgeldbescheid: Urteile
Befindet sich im Bußgeldbescheid ein falscher Name, gehen Betroffene oft davon aus, dass sie das Bußgeld nicht zahlen müssen, da es sich um einen ungültigen Bescheid handelt. Doch ist dem wirklich so? Die folgenden gerichtlichen Entscheidungen sollen Licht ins Dunkel bringen:
- Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass ein Bußgeldbescheid auch dann gültig ist, wenn der Name des Betroffenen einen Buchstabendreher enthält. Das Gleiche gelte, wenn ein zweiter Vorname als Nachname genannt wurde.
- Dass bei einem Bescheid auch dann keine Unwirksamkeit vorliegt, wenn eine männliche Person mit „Frau“ angesprochen wird, beschloss das OLG Saarbrücken.
- Ist im Bußgeldbescheid kein falscher Name, sondern ein falsches Geburtsdatum sowie ein falscher Geburtsort abgedruckt, hat der Bescheid dem OLG Düsseldorf zufolge trotzdem Bestand. Vorname, Nachname und Wohnort müssen jedoch korrekt angegeben sein.
Das OLG Hamm entschied außerdem, dass:
Bußgeldbescheide nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln unwirksam sind, nämlich insbesondere dann, wenn die Identität des Betroffenen nicht festgestellt werden kann. (OLG Hamm, Beschluss vom 3.9.2012, Az. III-3 RBs 235/12).“
Ist ein Einspruch trotzdem möglich?
Steht im Bußgeldbescheid ein falscher Name, lohnt ein Einspruch also in der Regel nur dann, wenn dies dazu führt, dass der betroffene Fahrer dadurch nicht mehr identifiziert werden kann. Fehlt hingegen die Rechtsbehelfsbelehrung, bestehen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglicherweise Aussichten auf Erfolg. Ein Anwalt kann Sie in Bezug auf die Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids beraten.
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