Bußgeld vor Ort bezahlen – geht das?
Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Geldbuße ist nicht gleich Geldbuße
Unabhängig davon, aus welchem Grund Sie gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen, folgen auf so ein Verhalten gewisse Sanktionen.
Eine rote Ampel zu überfahren wird ebenso geahndet wie ein Überziehen der maximalen Parkdauer auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz – wenn auch in anderem Maße, da die Verkehrssicherheit bei einem Parkverstoß in der Regel nicht beeinträchtigt wird. Umgangssprachlich bekommen Sie dann eine Strafe, allerdings ist das nicht ganz korrekt.
Die meisten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel ein Bußgeld nach sich ziehen. Überschreitet dieses wegen der Geringfügigkeit des entsprechenden Verstoßes eine Höhe von 55 Euro nicht, können die Beamten stattdessen ein Verwarnungsgeld verhängen. Können Sie ein solches oder ein Bußgeld auch vor Ort bezahlen, um die Sache möglichst schnell aus der Welt zu schaffen? Hier erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld vor Ort bezahlen
Das kommt ganz darauf an, da es hier keine deutschlandweit einheitlichen Regeln gibt. Bei einigen Beamten können Sie eine Geldbuße bis 35 Euro gleich bezahlen.
Begleichen Sie ein Bußgeld gleich, haben Sie später nicht mehr die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Autofahrer mit einem ausländischen Wohnsitz müssen ein Bußgeld zumeist sogar an Ort und Stelle bezahlen. Der Unterschied hierbei ist, dass das Bußgeldverfahren dadurch aber nicht beendet wird. Die Einspruchsmöglichkeit bleibt also bestehen.
An wen können Sie eine direkte Zahlung leisten?
Wenn Sie sich fragen, ob Sie ein Bußgeld wohl vor Ort bezahlen können, müssen Sie sich erst einmal in einer Situation befinden, die so eine Möglichkeit theoretisch zulässt. Werden Sie von einem fest installierten Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, gibt es in der Regel niemanden, an den Sie sofort eine Zahlung leisten könnten.
Anders sieht es aus, wenn die Polizei eine mobile Kontrolle durchführt und Ihren Verstoß registriert, denn dann werden Sie üblicherweise direkt mit dem Vorwurf konfrontiert, nachdem die Beamten Sie auf einen Parkplatz ausgeleitet haben.
Auch wenn Sie einen Beamten dabei erwischen, wie er gerade ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer Ihres Fahrzeugs klemmt, haben Sie einen Ansprechpartner. Ob Sie ein Bußgeld vor Ort bezahlen können, hängt von dessen Höhe ab. In der Regel darf eine Geldbuße von bis zu 35 Euro direkt an einen Beamten bezahlt werden. Bei einem Parkverstoß haben Sie also gute Chancen, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung tendenziell in eher wenigen Fällen.
Deutschlandweit gelten für die Sofortzahlung allerdings keine einheitlichen Regelungen. Ob die Möglichkeit besteht, das Bußgeld sofort vor Ort zu bezahlen, erfragen Sie am besten direkt bei den Beamten.
Wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen, und Sie entscheiden sich für diese Variante, können Sie das Buß- bzw. Verwarnungsgeld später nicht mehr anfechten.
Bei ausländischem Wohnsitz gelten andere Regelungen
Haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, stehen den Beamten Möglichkeiten zur Verfügung, die Forderung über ein Bußgeld durchzusetzen. Daher ist es nicht nötig, Sie dazu zu verpflichten, ein Bußgeld sofort vor Ort zu bezahlen.
Anders verhält es sich aber, wenn eine Forderung über Landesgrenzen hinweg besteht, weil es sich bei dem Verkehrssünder um jemanden mit einem ausländischen Wohnsitz handelt. Hat die Polizei so einen Fahrer in einer mobilen Verkehrskontrolle aufgegriffen, muss er das seinem Verstoß zugrundeliegende Bußgeld gewissermaßen gleich vor Ort bezahlen. Hier wird von einer Sicherheitsleistung gesprochen.
Sie hat allerdings nicht die gleichen Konsequenzen, die folgen, wenn Sie etwa einen Strafzettel vor Ort begleichen. Im Falle der Sicherheitsleistung ist das Bußgeldverfahren mit deren Bezahlung nicht automatisch abgeschlossen. Dem Fahrer ergeht ein Bußgeldbescheid, den er auch noch anfechten kann, obwohl er das Bußgeld bereits vor Ort bezahlen musste.
Auch wenn Sie ein Bußgeld vor Ort bezahlen können, geht das üblicherweise nicht direkt auf der Straße. In der Regel ist die Zahlung auf der zuständigen Polizeidienststelle zu leisten.
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