Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Geht das?
Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sanktionen bei Verstößen: Bußgeld und Fahrverbot
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Verstoß, können Sanktionen gegen den Verkehrssünder verhängt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Bußgeld handeln, welches je nach Art und Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfällt.
Die Anordnung eines Fahrverbots ist bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten möglich, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Dauer des Fahrverbots kann je nach Art und Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit ein bis drei Monate betragen.
Für manche kommt ein Fahrverbot äußerst ungelegen, wenn der Führerschein beispielsweise benötigt wird, um den Arbeitsweg zurückzulegen oder zur Ausübung des Berufs sogar zwingend notwendig ist, wie es z. B. bei Berufskraftfahrern der Fall ist. Kann in diesem Fall das Bußgeld erhöht werden, statt ein Fahrverbot anzuordnen? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld statt Fahrverbot
Nein, nur in Ausnahmefällen ist es möglich, das Bußgeld zu erhöhen, um somit ein Fahrverbot zu umgehen.
Grundsätzlich wird dies im Einzelfall durch ein Gericht entschieden. Eine Erhöhung der Geldbuße zur Vermeidung eines Fahrverbots ist denkbar, wenn dieses eine unzumutbare Härte darstellt.
Das Bußgeld kann verdoppelt oder vervielfacht werden. Es ist auch möglich, dass eine Bußgeldpauschale festgesetzt wird.
Video: Lässt sich ein Fahrverbot umgehen?
Höhere Geldbuße statt Fahrverbot: Ist das möglich?
In Ausnahmefällen ist es tatsächlich möglich, ein höheres Bußgeld zu zahlen, statt ein Fahrverbot anzutreten. Dies ermöglicht § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV):
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Ob es möglich ist, ein höheres Bußgeld zu zahlen, statt ein Fahrverbot zu erhalten, wird im Einzelfall durch das zuständige Gericht entschieden. Das Bußgeld kann in solch einem Fall verdoppelt, verdreifacht oder verfünffacht werden. Auch die Festsetzung einer Bußgeldpauschale z. B. von 1000 Euro ist möglich.
Wollen Sie ein Bußgeld zahlen, statt ein Fahrverbot anzutreten, sollten Sie also im Vorfeld abwägen, ob Sie aufgrund Ihrer finanziellen Mittel überhaupt in der Lage sind, eine dermaßen hohe Geldsumme zu zahlen.
Bußgelderhöhung statt Fahrverbot: Wann geht das?
Grundsätzlich kommt die Erhöhung des Bußgeldes zur Vermeidung eines Fahrverbots nur in Betracht, wenn dieses für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellt. Diese liegt dann vor, wenn der Führerschein zur Ausübung der Berufstätigkeit benötigt wird und der Arbeitsplatz durch das Fahrverbot in Gefahr ist. In diesem Fall ist die wirtschaftliche Existenz des Berufskraftfahrers bedroht und ein höheres Bußgeld somit das geringere Übel.
Wird das eigene Auto hingegen nur benötigt, um zur Arbeit zu gelangen, stellt das Fahrverbot in der Regel keine unzumutbare Härte dar. In diesem Fall muss der Betroffene in Erwägung ziehen, für die Dauer des Fahrverbots auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften zurückgreifen.
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