Bußgeld aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland möglich?
Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024
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Bußgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar?
Egal ob im Urlaub, auf Dienstreise oder zur Durchfahrt – wer in der Schweiz mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an die dort geltenden Verkehrsregeln halten. Denn auch hier gilt es, die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, rote Ampeln nicht zu überfahren und nur dort zu parken, wo es auch erlaubt ist.
Verstoßen Sie gegen das schweizerische Verkehrsrecht, liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor und ein Bußgeld ist die Folge. Aber wie hoch kann ein Bußgeld in der Schweiz ausfallen und ist dieses in Deutschland überhaupt vollstreckbar? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz
Das EU-Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern findet in der Schweiz keine Anwendung, da die Schweiz nicht zur EU gehört. Zwischen der Schweiz und Deutschland wurde allerdings der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag geschlossen.
Der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag soll die länderübergreifende Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfachen. Hier ist geregelt, dass beide Länder Vollstreckungshilfe leisten müssen, wenn Sanktionen verhängt werden.
Ein Bußgeld aus der Schweiz ist in Deutschland seit dem 01.05.2024 vollstreckbar, da der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag nun vollständig in Kraft getreten ist.
Bußgeld aus der Schweiz: Vollstreckungsabkommen mit Deutschland?
Wer in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss damit rechnen, von einer Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Das darin geforderte Bußgeld muss innerhalb einer bestimmten Frist bezahle werden.
Doch was ist, wenn Sie im Ausland gegen das dort geltende Verkehrsrecht verstoßen? Ist das Bußgeld dann auch im Heimatland vollstreckbar? Innerhalb Europas ist das tatsächlich möglich. Zwischen den EU-Staaten besteht ein Abkommen, welches die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern ermöglicht. Durch dieses können Geldsanktionen aus dem Ausland ab 70 Euro auch im Heimatland noch vollstreckt werden.
Die Schweiz stellt hier allerdings einen Sonderfall dar, da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört und das Abkommen hier somit keine Anwendung findet. Als Ausgleich wurde der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag geschlossen, welcher die Zusammenarbeit bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfachen soll.
Gemäß diesem müssen nämlich beide Länder Vollstreckungshilfe leisten, wenn Sanktionen durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde verhängt werden. Dieser Vertrag ist seit dem 01.05.2024 vollständig in Kraft getreten. Daher kann ein Bußgeld aus der Schweiz nun zur Vollstreckung ausgesetzt werden.
Fazit: Begehen Sie als Deutscher eine Verkehrsordnungswidrigkeit in der Schweiz, welche ein Bußgeld aber einer Höhe von 70 Euro zur Folge hat, kann dieses in Deutschland vollstreckt werden.
Bußgeldbescheid aus der Schweiz: Vollstreckung dennoch möglich?
In Deutschland kann ein Bußgeld aus der Schweiz also nun vollstreckt werden. Auch bleibt die Bußgeldforderung in der Schweiz bestehen, da diese von der schweizerischen Polizei gespeichert wird. Reisen Sie also erneut in die Schweiz, kann das Bußgeld nachträglich eingefordert werden. Fahren Sie beispielsweise dienstlich öfter in die Schweiz, kann es sich durchaus lohnen, das Bußgeld gleich zu bezahlen.
Wann verjährt die Bußgeldforderung aus der Schweiz? Die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt in der Schweiz drei Jahre. Nach drei Jahren ist das Bußgeld also auch in der Schweiz nicht mehr vollstreckbar.
Wann droht ein Bußgeld in der Schweiz?
Genau wie in Deutschland kann eine Missachtung von Verboten und Begrenzungen eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, die ein Bußgeld nach sich zieht. Folgende Verstöße im Straßenverkehr können beispielsweise geahndet werden:
- Alkohol am Steuer: ab 525 Euro
- Handy am Steuer: 90 Euro
- Geringe Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h: 18 bis 112 Euro
- Mittlere Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h: 18 bis 233 Euro
- Grobe Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h: Anzeige (ab 60 Tagessätzen)
- Rotlichtverstoß: 220 Euro
- Parkverstoß: ab 35 Euro
Wie hoch das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, ist davon abhängig, ob die Höchstgeschwindigkeit außerorts (auch Autostraßen), innerorts oder auf der Autobahn überschritten wurde.
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