Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen: Was passiert?
Letzte Aktualisierung am: 25. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeld für einen Verstoß in der Schweiz
Die Schweiz ist immer einen Besuch wert: Ob zum Skifahren in den Bergen, ein Städtetrip nach Zürich oder ein entspannter Urlaub in der Natur an einem der zahlreichen Schweizer Seen. Aber auch, wenn Sie die Schweiz nur durchfahren, um beispielsweise nach Italien zu gelangen, sollten Sie sich an die Schweizer Verkehrsregeln halten.
Mit dem eigenen Fahrzeug durch die Schweiz zu reisen, kann nämlich teuer werden, wenn Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. In diesem Fall droht dem Verkehrssünder auch im Ausland ein Bußgeld. Aber müssen Sie dieses als deutscher Staatsbürger überhaupt bezahlen und für welche Verstöße droht ein Bußgeld in der Schweiz? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen
Sie können ein Bußgeld aus der Schweiz freiwillig bezahlen. Vollstreckt werden kann dieses in Deutschland seit dem 01.05.2024, da die rechtliche Grundlage in Form eines neuen Vertrags zwischen den Ländern in Kraft getreten ist.
Da ein Bußgeld aus der Schweiz in Deutschland nun vollstreckt werden kann, kann dieses im Nachhinein durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Auch kann das Bußgeld bei einer Wiedereinreise in die Schweiz nachträglich eingefordert werden.
Auch in der Schweiz können Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße, Alkohol oder das Handy am Steuer sowie eine Misachtung der Promillegrenze oder der Gurtpflicht ein Bußgeld zur Folge haben.
Muss ich ein Bußgeld aus der Schweiz bezahlen?
Wer sich in der Schweiz im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch kann ein Bußgeld aus der Schweiz überhaupt in Deutschland vollstreckt werden? Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern wird innerhalb der Europäischen Union (EU) durch ein Abkommen geregelt. Dadurch können Bußgelder aus dem Ausland ab 70 Euro auch im Heimatland noch eingetrieben werden.
Nun gehört die Schweiz allerdings nicht zur EU. Ist eine Vollstreckung trotzdem möglich? Da das EU-Abkommen hier nicht greift, wurde als Ersatz im Jahr 2002 der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag geschlossen. Dadurch soll die Zusammenarbeit bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfacht werden. Der Vertrag legt fest, dass Vollstreckungshilfe zu leisten ist, wenn ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde Sanktionen verhängen.
Der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag ist mit neuen Regelungen am 01.05.2024 vollständig in Kraft getreten, weshalb Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland nun vollstreckt werden können. Es gilt, dass Bußgelder ab 70 Euro durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden können. Darüber hinaus sind auch deutsche Bußgelder in der Schweiz vollsteckbar.
Kurz zusammengefasst: Bezahlen Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.
Achtung: Sollten Sie das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen und wollen wieder in die Schweiz reisen, kann das Bußgeld bei einer Kontrolle nachträglich eingefordert werden. Offene Bußgeldforderungen werden von der schweizerischen Polizei nämlich gespeichert.
Wann ist die Ordnungswidrigkeit in der Schweiz verjährt?
Die Bußgeldforderung bleibt allerdings nicht für immer bestehen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Schweiz drei Jahre. Das heißt, nach drei Jahren kann das Bußgeld nicht mehr eingefordert werden, da die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dieser Zeit verjährt ist.
Bei welchen Verstößen in der Schweiz droht ein Bußgeld?
Viele Verstöße, die in Deutschland ein Bußgeld zur Folge haben, können auch in der Schweiz mit einer Geldbuße geahndet werden. Die gängigsten sind im Folgenden aufgelistet:
- Alkohol am Steuer: ab 525 Euro
- Handy am Steuer: 90 Euro
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 36 bis 228 Euro oder Anzeige ab 16 bis 20 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: 36 bis 218 Euro oder Anzeige ab 21 bis 25 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: 18 bis 237 Euro
- Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h: Anzeige (ab 60 Tagessätzen)
- Rotlichtverstoß: 220 Euro
- Parkverstoß: ab 35 Euro
Promillegrenze in der Schweiz: In der Schweiz gilt dieselbe Promillegrenze wie in Deutschland. Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, wenn Sie alkoholisiert ein Fahrzeug führen. Für Fahranfänger herrscht hingegen ein striktes Alkoholverbot am Steuer.
Ich habe einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz erhalten, war aber zum angegebenen Zeitpunkt nie in der Schweiz.
Wie kann ich diese Verwechslung aufklären? Da ein Foto von der Radarfalle nicht mitgeschickt wird, ich aber auch nicht in der Schweiz fahren möchte, bleibt mir nichts anderes übrig, als die Verwechslung zu ignorieren. Gibt es eine andere Möglichkeit?