Bußgeld aus der Schweiz bezahlen oder nicht?
Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024
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Bußgeld aus der Schweiz bezahlen
Wer in der Schweiz mit dem Auto unterwegs ist, egal ob im Urlaub oder auf der Durchreise, muss sich an die dort geltenden Verkehrsregeln halten. Berufskraftfahrer und Urlauber sollten sich daher vor einer Fahrt in die Schweiz darüber informieren, welche Vorschriften, Beschränkungen und Verbote dort gelten.
Andernfalls kann ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht auch in der Schweiz Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit hat unter Umständen ein Bußgeld zur Folge. Doch müssen Sie dieses als Ausländer überhaupt bezahlen? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeld aus der Schweiz bezahlen
Ja, ein Bußgeld aus der Schweiz kann in Deutschland vollstreckt werden. Sie müssen dieses deshalb bezahlen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten bzw. der Bundesamt für Justiz Sie dazu auffordert.
Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr wie die Missachtung von Begrenzungen und Verboten können in der Schweiz ein Bußgeld nach sich ziehen.
Eine Bußgeldforderung verjährt in der Schweiz nach drei Jahren.
Muss ich einen Strafzettel aus der Schweiz bezahlen?
Verstoßen Sie in Deutschland gegen geltendes Verkehrsrecht, erhalten Sie entweder eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid. Ein Bußgeld müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen.
Bei einem Bußgeld aus dem Ausland gestaltet sich die Vollstreckung etwas anders. Besteht zwischen dem entsprechenden Land und dem Heimatland ein Vollstreckungsabkommen, kann ein Bußgeld auch im Deutschland noch eingetrieben werden.
Zwischen sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besteht ein Abkommen, welches die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern möglich macht. Ausländische Geldsanktionen ab 70 Euro müssen daher bezahlt werden.
Die Schweiz gehört aber nicht dazu. Als Ersatz wurde im Jahr 2002 zwischen der Schweiz und Deutschland der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag geschlossen, der die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfachen soll. Dieser regelt, dass Vollstreckungshilfe zu leisten ist, wenn von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde Sanktionen verhängt werden.
Der Vertrag ist seit dem 01.05.2024 vollständig in Kraft getreten, weshalb Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland nun vollstreckt werden können. Sie müssen ein Bußgeld aus der Schweiz also jetzt bezahlen. Für die Vollstreckung von Sanktionen ab 70 Euro ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
Die Bußgeldforderung wird von den Schweizer Behörden für drei Jahre gespeichert, bevor die Verjährungsfrist verstreicht. Bezahlen Sie das Bußgeld nicht und reisen wieder in die Schweiz, kann dieses bei einer Kontrolle nachträglich eingefordert und die Weiterfahrt oder die Einreise verweigert werden.
Wann droht ein Bußgeld in der Schweiz?
Im Grunde gelten die wichtigsten Verkehrsregeln Deutschlands auch in der Schweiz. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen und missachten nicht die Verbote beim Fahren und Parken, kann ein Bußgeld in der Schweiz vermieden werden. Die gängigsten Verstöße in der Schweiz werden im Folgenden aufgelistet:
- Alkohol am Steuer: ab 525 Euro
- Handy am Steuer: 90 Euro
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 36 bis 228 Euro oder Anzeige ab 16 bis 20 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: 36 bis 218 Euro oder Anzeige ab 21 bis 25 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: 18 bis 237 Euro
- Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h: Anzeige (ab 60 Tagessätzen)
- Rotlichtverstoß: 220 Euro
- Parkverstoß: ab 35 Euro
Gut zu wissen: In der Schweiz gilt wie in Deutschland eine 0,5-Promillegrenze. Achten Sie auf die Sonderregelungen für Fahranfänger.
Wenn ich einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz nicht bezahle, kann der Betrag innerhalb einer Frist von 3 Jahren bei Wiedereinreise eingefordert werden. Das heißt, ich zahle dann an der Grenze? Oder nur bei einer Kontrolle? Kann mir die Einreise verweigert werden? Oder die Weiterfahrt? Es finden sich dazu auf Ihrer Webside unterschiedliche Aussagen…..