Bußgeld nicht bezahlt? Mit welchen Folgen Sie rechnen müssen
Letzte Aktualisierung am: 17. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ordnungswidrigkeit begangen? Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?
Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Letztere stellen geringfügige Verstöße gegen das Gesetz dar und werden in der Regel zunächst mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeldbescheid sanktioniert. Bei Verkehrsverstößen werden in einigen Fällen zudem Punkte in Flensburg vergeben oder es wird ein Fahrverbot erteilt.
Bei Beträgen unter 55 Euro handelt es sich dabei im Regelfall um ein Verwarngeld. Zahlen Sie dieses nicht, folgt dann ein Bußgeldbescheid. Sollten Sie diesen jedoch ignorieren, kann das schwerwiegende Folgen haben. Was genau passiert, wenn Sie ein Bußgeld nicht zahlen, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Ich habe das Bußgeld nicht bezahlt
Wenn Sie ein Bußgeld nicht zahlen, wird zunächst eine Mahnung versandt, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Danach prüft ein Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit des Betroffenen. Das Bußgeld kann dann u. U. zwangsvollstreckt werden.
Ja, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Falls Sie sich gegen den Vollstreckungsbescheid wehren, obwohl Sie zahlungsfähig sind, dürfen die Behörden eine Erzwingungshaft anordnen.
Sind Sie der Meinung, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht ausgestellt wurde, können Sie Ihre Einspruchsmöglichkeiten und Erfolgschancen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Nach dem Bußgeld: Vollstreckungsbescheid als nächste Sanktion
Wird ein Verwarngeld nicht gezahlt, bedeutet das für die Behörde in der Regel, dass Sie die Verwarnung nicht anerkennen. Die Frist einfach verstreichen zu lassen, ist in diesem Fall der übliche Vorgang.
Es folgt dann ein Bußgeldbescheid gegen den Sie Einspruch einlegen können. Anders als bei einem Verwarngeld ist es jedoch nicht empfehlenswert, auf ein Bußgeld auf dieselbe Art zu reagieren.
Um ein Bußgeld zu bezahlen, gibt es eine Frist. Wird diese überschritten, folgt eine Mahnung, die wiederum weitere Kosten mit sich bringt. Entscheidet sich der Betroffene, die Zahlung nicht zu tätigen, prüft in der Regel ein Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit des Beschuldigten. Wird festgestellt, dass das Zahlen des Bußgeldes vom finanziellen Standpunkt ausgehend grundsätzlich möglich wäre, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Die Zahlung des Bußgeldes wird dann zwangsvollstreckt.
Bußgeld nicht bezahlt: Droht eine Erzwingungshaft?
Wer sowohl den Bußgeldbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid ignoriert, bewegt sich in einem Bereich, der weit über eine Lappalie hinausgeht.
Es wird nun davon ausgegangen, dass Sie sich bewusst weigern, der Ihnen auferlegten Sanktion nachzukommen.
In diesem Fall ist dann auch eine Erzwingungshaft möglich. In § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) heißt es zur „Anordnung von Erzwingungshaft“:
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
- die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
- der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
- er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
- keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
Haben Sie den Bußgeldbescheid und den Vollstreckungsbescheid ignoriert, obwohl Ihre Zahlungsfähigkeit bestätigt wurde, sind die entsprechenden Parameter erfüllt und Sie müssen ggf. mit der Anordnung einer Erzwingungshaft rechnen. Diese kann je nach Sachlage zwischen sechs Wochen und drei Monaten liegen.
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