Bußgeld in Raten zahlen – Kann eine Ratenzahlung beantragt werden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kann man ein Bußgeld in Raten zahlen?

Betroffene können ein Bußgeld in Raten zahlen. Die Ratenzahlung ist bei der Behörde zu beantragen.
Betroffene können ein Bußgeld in Raten zahlen. Die Ratenzahlung ist bei der Behörde zu beantragen.

Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, muss mit einem Bescheid rechnen. Je nach Ordnungswidrigkeit kann ein hohes Bußgeld auf Sie warten.

Begehen Sie einen Rotlichtverstoß und die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot, so droht ein Bußgeld von 200 Euro.

Solche hohen Summen erscheinen dem einen oder anderen Verkehrssünder schwer aufzubringen. Die finanzielle Lage lässt es nicht zu, einen solchen Betrag an die Behörde zu entrichten. Daher stellt sich die Frage, ob Betroffene ein Bußgeld durch Raten begleichen können.

FAQ: Bußgeldbescheid in Raten zahlen

Kann ich einen Bußgeldbescheid in Raten zahlen?

Grundsätzlich ist es bei Zahlungsunfähigkeit möglich, mit der Bußgeldstelle eine Ratenzahlung für die Geldbuße zu vereinbaren.

Wie kann ich eine Ratenzahlung durchsetzen?

Sie müssen einen Antrag an die zuständige Bußgeldstelle verfassen und darlegen, warum Sie nicht in der Lage sind, die volle Summe umgehend zu begleichen.

Wie muss der Antrag auf Ratenzahlung aussehen?

Hier finden Sie ein Muster für einen Antrag auf die Ratenzahlung einer Geldbuße.

Grundsätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein Bußgeld in Raten zu zahlen. Um die Offerte erfolgreich zu beantragen, ist es aber wichtig, dass sich der Betroffene zeitnah bei der Behörde meldet. Der Bußgeldbescheid sollte keinesfalls ignoriert werden, denn dann erhalten Sie Mahnungen.

Bedenken Sie, dass diese die Kosten nur in die Höhe treiben. Das ist unnötig, gerade im Hinblick darauf, dass es so schon schwer fällt, das Bußgeld zu entrichten. Darüber hinaus kann es Ihnen die Behörde dann versagen, Ihr Bußgeld in Raten zu zahlen.

Sowohl ein Zahlungsaufschub (Stundung) wie auch das Bußgeld in Raten zu zahlen, ist möglich, wenn die finanzielle Situation eine direkte Zahlung nicht zulässt. Ein entsprechender Antrag ist an die zuständige Behörde zu senden.

Bußgeld in Raten zahlen: Diese Angaben muss der Antrag enthalten

Möchten Sie das Bußgeld in Raten abzahlen, ist möglichst zeitnah ein Antrag an die zuständige Behörde zu übersenden. Dieser sollte folgende Angaben enthalten:

“Ich kann mein Bußgeld nicht bezahlen!” Nutzen Sie für Ihren Antrag unser Muster.
“Ich kann mein Bußgeld nicht bezahlen!” Nutzen Sie für Ihren Antrag unser Muster.
  • Aktenzeichen
  • Nachweise über die finanzielle Situation (Kontoauszüge, Gehaltsnachweise etc.)
  • Vorschlag, in welcher Höhe Sie die Raten ansetzen wollen

Die meisten Behörden nehmen eine solche Offerte per Post, E-Mail und per Fax an. Der zuständige Sachbearbeiter meldet sich bei Ihnen und teilt mit, ob Sie Ihr Bußgeld in Raten zahlen können.

Per Antrag Bußgeld durch eine Ratenzahlung tilgen: Ein Muster

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle einen Antrag auf Ratenzahlung für Ihr Bußgeld als Muster zur Verfügung. An den entsprechenden Stellen ist die Vorlage an Ihre individuelle Situation anzupassen.

Absender:

Name
Adresse
PLZ und Ort

Empfänger:

Behörde
Adresse
PLZ und Ort

Datum und Ort

Betreff: Antrag auf Ratenzahlung (Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation ist es mir leider nicht möglich, das Bußgeld in Höhe von XXX Euro innerhalb der Frist zu begleichen. Ich bin äußerst bemüht, die Angelegenheit im Sinne aller Beteiligten zu klären und schlage daher vor, dass Bußgeld durch eine monatliche Rate in Höhe von ZZ Euro abzuleisten.

Nachweise über meine finanzielle Situation habe ich Ihnen beigelegt. (Notwendige Anhänge erläutern.)

Ich bitte darum, den Antrag zu bewilligen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Absender

Laden Sie sich das Muster hier kostenlos herunter:

Antrag auf Ratenzahlung (.doc)
Antrag auf Ratenzahlung (.pdf)

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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