Busreifen nicht korrekt angebracht?
Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024
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Was muss bei Busreifen beachtet werden?
Welche Reifen ein Fahrzeug aufweist, ist unter anderem wichtig für die Verkehrssicherheit. Denn mit der falschen oder unpassenden Bereifung kann zum Beispiel die Bremsfähigkeit des Fahrzeugs gemindert werden.
Auch beim Bus sind Reifen ein wichtiges Thema. Werden hier die Vorgaben nicht eingehalten, gefährdet dies nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch die große Zahl an Passagieren, die sich im Bus befinden.
Daher können unter Umständen Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog bei Bus-Verstößen drohen, wenn die Busreifen nicht korrekt sind. Was hierbei genau zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Busreifen
Ja, die in der StVZO festgelegte Mindestprofiltiefe von 1,6 mm muss auch bei Busreifen beachtet werden.
Ja, die Vorschriften der StVO diesbezüglichen gelten auch für Busse. Winterreifen müssen bei Schnee, Glatteis, Schneematsch und Reifglätte vorhanden sein.
Ja, sind am Bus beispielsweise keine Winterreifen vorhanden, sind Bußgelder zwischen 60 Euro und 120 Euro sowie ein Punkt möglich. Auch bei einer Unterschreitung der Mindestprofiltiefe werden mindestens 60 Euro fällig und ein Punkt eingetragen.
Profiltiefe bei Busreifen
Welche Merkmale müssen Busreifen aufweisen, damit sie den geltenden Bestimmungen entsprechen? § 36 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gibt hierüber Auskunft. So müssen die Reifen an Kraftfahrzeugen mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein, und zwar am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche. Dies gilt nicht nur für Busse, sondern auch für Lkw und Pkw.
Die Rillen des Hauptprofils müssen dabei mindestens eine Profiltiefe von 1,6 mm haben. Als Hauptprofil gelten lauf StVZO die breiten Profilrillen im mittleren Bereich.
Busreifen für winterliche Verhältnisse
Wie alle anderen Fahrzeuge dürfen auch Busse laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann bei winterlichen Wetterverhältnissen (z. B. bei Glatteis oder Schnee) fahren, wenn sie über entsprechend angepasste Reifen verfügen. Daher müssen auch Busreifen den Bestimmungen von § 36 Abs. 4 StVZO zur Beschaffenheit von Winterreifen entsprechen.
Demnach müssen Winterreifen so beschaffen sein, dass sie im Vergleich zu gewöhnlichen Reifen bei Schnee bessere Fahreigenschaften haben. Dies wird etwa durch ein speziell angepasstes Laufflächenprofil, die Laufflächenmischung oder die Bauart erreicht. Dies führt nicht nur zu Verbesserungen bei Anfahrt und Bremsvorgang, sondern auch zu einer Stabilisierung der Fahrzeugbewegung insgesamt.
Seit einer Gesetzesänderung ist bei diesen Reifen nun nicht mehr das „M+S“-Symbol maßgeblich, sondern das sogenannte Alpine-Symbol. Dies besteht aus einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Wenn Busreifen für den Winter angeschafft werden, sollte also auf dieses neue Zeichen geachtet werden.
Keine Mischbereifung bei Bussen
Während die bis jetzt genannten Bestimmungen für die Reifen aller Fahrzeuge (Pkw, Lkw etc.) gelten, muss bei Busreifen auch eine Besonderheit beachtet werden. Denn bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (also auch bei Lkw) darf an einzelnen Achsen keine Mischbereifung vorgenommen werden.
Konkret müssen laut § 36 Abs. 6 StVZO die Räder einer Achse nur mit Diagonal- oder mit Radialreifen ausgerüstet sein. Bei leichteren Fahrzeugen gilt das Verbot, verschiedene Reifen zu mischen, nicht für die Achsen, sondern insgesamt, also das gesamte Fahrzeug.
Allerdings ist diese Regelung für Busreifen nur noch von geringer Bedeutung, da in der Praxis nicht mehr so viele Diagonalreifen anzutreffen sind. Inzwischen sind die Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelten Radialreifen, die flexibler sind, Standard für die meisten Fahrzeuge.
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