Bus mit Warnblinklicht: Vorbeifahren und Überholen
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße in Verbindung mit dem Warnblinklicht beim Bus
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Als Busfahrer Warnblinklicht beim Anfahren einer Haltestelle nicht eingeschaltet | 10 € | |
Als Busfahrer Warnblinklicht an einer Haltestelle nicht eingeschaltet, als Fahrgäste ein- und ausstiegen | 10 € | |
Fahrenden Bus mit Warnblinklicht überholt, als dieser sich einer Haltestelle näherte (auch im Gegenverkehr) | 60 € | 1 |
... mit Behinderung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr) | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr) | 70 € | 1 |
An haltendem Bus mit Warnblinklicht nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren | 15 € | |
An haltendem Bus mit Warnblinklicht ohne ausreichenden Abstand vorbeigefahren mit Behinderung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr) | 60 € | 1 |
An haltendem Bus mit Warnblinklicht ohne ausreichenden Abstand vorbeigefahren mit Gefährdung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr) | 70 € | 1 |
Achtung: Bus mit eingeschaltetem Warnblinker voraus
Der Warnblinker dient im Straßenverkehr dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren wie beispielsweise einer Unfallstelle oder einem Stauende zu warnen. Autofahrer müssen das Warnblinklicht beim Liegenbleiben und beim Abschleppen von Fahrzeugen einschalten.
Auch Busfahrer sind in bestimmten Situationen dazu verpflichtet, das Warnblinklicht zu aktivieren. Doch wie müssen Sie sich als Autofahrer in diesem Fall verhalten? Dürfen Sie den Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bus mit Warnblinklicht
Ein Schul- oder Linienbus muss mit Warnblinklicht fahren, wenn er eine Haltestelle anfährt oder an einer Haltestelle hält und Fahrgäste ein- und aussteigen.
Sie dürfen einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker nicht überholen, wenn dieser sich einer Haltestelle nähert.
Sie dürfen an einem an einer Haltestelle stehenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren, wenn eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen werden kann.
Regelungen der StVO zum Bus mit Warnblinker
Fahrer von Linien- oder Schulbussen sind gemäß § 16 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu verpflichtet, in folgenden Situationen das Warnblinklicht einzuschalten:
- Sobald sich der Bus einer Haltestelle nähert
- Wenn an einer Haltestelle Fahrgäste ein- und aussteigen
Halten sich Busfahrer nicht daran, stellt dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und ein Bußgeld von 10 Euro ist möglich. Aber wie müssen Sie sich als Autofahrer verhalten, wenn Sie hinter einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage fahren und diesen überholen wollen?
Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen: So verhalten Sie sich
Wollen Sie einen fahrenden Bus überholen oder an einem haltenden Bus vorbeifahren, ist das bei eingeschaltetem Warnblinker nur bedingt erlaubt. Welche Vorschriften hierbei gelten, regelt § 20 StVO:
- Überholen von fahrendem Bus mit Warnblinklicht: Dies ist nicht erlaubt, wenn sich der Linien- oder Schulbus einer Haltestelle nähert. (§ 20 Abs. 3 StVO)
- Vorbeifahren an haltendem Bus mit Warnblinklicht: Dies ist nur erlaubt, wenn eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen werden kann. Zudem darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand gefahren werden. (§ 20 Abs. 4 StVO)
Grundsätzlich dürfen an der Haltestelle wartende Busse nur vorsichtig passiert werden, besonders dann, wenn gerade Fahrgäste ein- und aussteigen. Wenn nötig, müssen Autofahrer warten. Im Übrigen gelten die Regelungen auch für Fahrzeuge auf der Gegenspur.
Warnblinklicht beim Bus missachtet: Das droht
Missachten Sie die Regeln zum Überholen eines Schul- oder Linienbusses mit eingeschaltetem Warnblinklicht, kann das ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg zur Folge haben. Folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten können in diesem Zusammenhang begangen werden:
- Überholen eines sich einer Haltestelle annähernden Busses: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus ohne Schrittgeschwindigkeit: 15 Euro Bußgeld
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus mit Behinderung von Fahrgästen: 60 Euro Bußgeld
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus mit Gefährdung von Fahrgästen: 70 Euro Bußgeld
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus ohne ausreichenden Abstand: 60 Euro (bei Behinderung) bzw. 70 Euro (bei Gefährdung) Bußgeld, 1 Punkt
Dieselben Sanktionen drohen im Übrigen auch, wenn Sie im Gegenverkehr fahren und es zu oben genannten Verstößen kommt.
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