Fristgerecht? Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
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Die Bedeutung der Postlaufzeiten beim Bußgeldbescheid
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote kommen regulär per Post. Wurde gegen die Verkehrsregeln verstoßen, muss der Bußgeldbescheid in Schriftform an den Verkehrssünder übermittelt werden. Nur dann sind die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechtmäßig zu vergeben. Zuvor muss in der Regel eine Anhörung stattgefunden haben, in der dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Im Bußgeldverfahren kommt es also zu einem regen Schriftverkehr. Darüber hinaus sind viele Fristen einzuhalten. Je nachdem, ob die Behörde oder der vermeintliche Täter eine Frist versäumt, kann dies für eine Partei nachteilig sein. Wie ist aber der Fall zu bewerten, wenn der Brief fristgerecht abgeschickt worden ist, aber die Deutsche Post ihn erst zu spät an den Empfänger übermittelt?
In diesem Ratgeber erfahren Sie wie die Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren geregelt sind, welche Fristen eingehalten werden müssen und was Sie tun können, wenn ein Schriftstück zu spät bei der Behörde ankommt, obwohl Sie es fristgerecht abgeschickt haben.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Brieflaufzeiten
Die Behörde hat nach etwa einer Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate Zeit, diese zu verfolgen. Die Frist kann einmalig bspw. durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden.
Wird etwa ein Bußgeldbescheid per Brief oder Einwurf-Einschreiben versendet, kann die Zustellung nach drei Tagen angenommen werden.
Wollen Sie etwa Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass dieser am nächsten Werktag bei der Behörde eingeht. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt. Hier lesen Sie mehr dazu.
Fristen im Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren ist stark reglementiert. Soll ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet werden, muss sich die Behörde an starre Fristen halten. Tut sie das nicht, kommen Verkehrssünder ungeschoren davon. Dies ist beispielsweise bei der Verfolgungsverjährung der Fall. Ein Bußgeld, ein Punkt oder eine Fahrverbot kann nur verhängt werden, wenn dies innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt.
Diese Frist beträgt drei Monate für Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zu nennen sind der Geschwindigkeitsverstoß, das Überfahren einer roten Ampel oder das Unterschreiten des Mindestabstands. Erreicht die betroffenen Personen der Bußgeldbescheid zu spät, gilt er als verjährt und kann nicht vollstreckt werden.
Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist einmalig unterbrochen werden kann. In der Regel erfolgt dies durch die erste Anhörung durch z. B. den Anhörungsbogen. Danach gilt erneut eine Frist von drei Monaten zur Erstellung des Bescheids. Insgesamt bleiben der Behörde also maximal sechs Monate Zeit, ein Vergehen rechtswirksam zu ahnden.
Aber auch der Empfänger vom Bußgeldbescheid muss Fristen beachten. Möchte er Einspruch einlegen, hat er eine Frist von zwei Wochen zu beachten. Die Kommunikation erfolgt in Deutschland weitgehend über den Postweg mit Briefen. Welchen Einfluss haben also Brieflaufzeiten auf die fristgerechte Zustellung?
Wodurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen? (Auswahl)
Gemäß § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind das:
- Die erste Anhörung (z. B. durch die Polizeibeamten)
- Die Zusendung des Anhörungsbogens
- Der Erlass des Bußgeldbescheids (wenn binnen zwei Wochen zugestellt) ansonsten durch die Zustellung
- Die richterliche Anordnung zur Vernehmung des Betroffenen oder von Zeugen
- Die Erhebung öffentlicher Klage
Brieflaufzeit: Wann gilt der Bescheid als zugestellt?
Damit in Deutschland die Fristen eingehalten werden können, müssen die Behörden die Brieflaufzeiten beachten. Entscheidend ist dabei, wie die Briefe verschickt werden. Dazu haben sie verschiedene Möglichkeiten:
- Gewöhnliche Briefe
- Einwurf-Einschreiben
- Einschreiben mit Rückschein
- Postzustellurkunde (PZU)
- Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Die Behörde entscheidet in der Regel nach eigenem Ermessen und nach gesetzlichen Maßgaben, welche Form sie wählt. Dabei muss sie aber auch die Laufzeit vom Einschreiben, vom Brief oder von der Zustellurkunde berücksichtigen. Wenn es beispielsweise für einen Brief eine vorgeschriebene Frist gibt, ist sie nämlich in der Nachweispflicht.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Behörde gemäß § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dazu verpflichtet ist, einen Verwaltungsakt wie die Sanktion einer Ordnungswidrigkeit der betroffenen Person schriftlich bekanntzugeben. Wählt sie dazu den Brief oder das Einwurf-Einschreiben kommt für die Brieflaufzeiten die Bekanntgabefiktion zum Tragen. Dabei wird angenommen, dass der Empfänger das Dokument nach drei Tagen im Briefkasten hat.
Brieflaufzeiten: Nachweis der Zustellung
Für gewöhnliche Briefe gilt in Deutschland die Fiktion, dass nach drei Tagen der Brief per Post zugestellt wurde. Dies ist aber nur möglich, wenn der Einlieferungstag zur Post in den Akten dokumentiert wurde. Fehlt dieser Vermerk, tritt die Bekanntgabefiktion nicht in Kraft. Im Zweifel über die fristgerechte Zustellung der Briefe ist die Behörde aber dazu verpflichtet, den pünktlichen Zugang nachzuweisen. Dieser Nachweis kann für Briefe aber nur schwer erbracht werden.
Ebenfalls problematisch kann die Versendung per Einschreiben sein. Allerdings gibt es für den Empfang einen Nachweis. Beim Einwurf-Einschreiben wird der Zugang durch den Zusteller bestätigt. Es gilt die Dreitagesfiktion. Vorteilhaft ist, dass eine Verweigerung der Zustellung nicht erfolgen kann.
Das Einschreiben mit Rückschein kann dagegen durch den Empfänger abgelehnt werden. Nur durch Unterschrift kann der Zugang bestätigt werden. Die Unterschrift markiert den Zeitpunkt der Bekanntgabe. Beide Varianten von Einschreiben eignen sich allerdings nicht besonders für eine „förmliche“ Zustellung. Es besteht zudem auch kein Nachweis darüber, was in dem Einschreiben für ein Dokument war.
Daher wird beim Versenden eines Bußgeldbescheids in der Regel auf die Postzustellurkunde (PZU) zurückgegriffen. Die Zustellungsurkunde gemäß Zivilprozessordnung beweist, dass einem Empfänger ein bestimmtes Dokument förmlich zugestellt wurde. Auch hier gilt die Unterschrift als Nachweis für den Bekanntgabezeitpunkt.
Müssen Sie die Postlaufzeiten für einen Brief an die Behörden beachten?
Die Behörden müssen also Brieflaufzeiten beachten, um ihre Bescheide fristgerecht zuzustellen. Aber wie verhält sich das bei den betroffenen Personen – müssen diese auch die Postlaufzeiten wie das Gericht oder die Behörde beachten? Wie lange sind diese?
Möchten Sie einen Einspruch einlegen, muss dies fristgerecht erfolgen. Brieflaufzeiten der Post müssen Sie nicht zwingend beachten. Sie müssen aber die Post rechtzeitig versenden, so dass die angenommene Zustellung fristgerecht ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu entschieden, dass jeder Bürger sich grundsätzlich auf die von der Deutschen Post angegebenen Brieflaufzeiten berufen kann. Diese besagen, dass ein Brief einen Tag nach Einwurf zugestellt wird.
Im BGH-Beschluss vom 20. Mai 2009 (AZ IV ZB 2/08) heißt es:
Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.
Sollte trotz fristgerechtem Einwurftag der Einspruch aufgrund abweichender Brieflaufzeiten bei der Behörde zu spät eintreffen und daher eine Zurückweisung des Einspruchs stattfinden, haben die Betroffenen daher die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Dadurch erhalten sie die Chance, den Einspruch dennoch geltend machen zu können.
Wir kommen aus den Niederlanden und haben in Goch verkehrt geparkt und ein Verwarnungsgeld in Hóhe von 20 Euro erhalten. Der Bescheid erreichte uns nach 3 Wochen. !!! Wir haben Einspruch erhoben und bekamen daraufhin keine Antwort, sondern nach einiger Zeit einen Brief der 7 Tage unterwegs war dass wir nun auch Bussgeld berechnet wird. Wir haben am gleichen Tag 20 Euro bezahlt. Heute kam nach Wochen ein Brief an mit Bussgeld in Höhe von 29,45 Euro. Wir haben das Ordnungsamt in Goch angerufen. Der Mitarbeiter sagte er könne nichts dafür das die Post in die Niederlande so langsam ist und wir wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfrist das Bussgeld bezahlen müssen. Wir könnten nur gerichtlich Einspruch erheben. Wir sind Rentner und sind etwas sprachlos und können das alles nicht begreifen. Wir haben in Goch vor dem Kaufland geparkt und einfach übersehen das das Parkscheinautomat steht. Es standen noch andere PKW’s dort und die Fahrer sagten uns wir können dort parken. Nun das war ein Fehler von uns.
Wer kann uns helfen und einen Rat geben was wir tun können um das Bussgeld nicht bezahlen zu müssen.
Ich habe einen Anhörung_Ahndung von Ordnungswidrigkeien bekommen. Die Ordnungswidrigkeit war am 13.12.21 . Das Schreiben ist mit dem Datum 14.03 2022 versehen.auf dem Umschlag ist ein Stempel mit dem Datum 15.03.2022. Erhalten habe ich den Brief f am 16.03.2022.
Wie reagiete ich jetzt, denn eigentlich wurde die 3 Monatsfriest ja nicht eingehalten.
Danke
Ich wurde am 04.06.2021 geblitzt und bekam ein Bußgeldbescheid mit dem Datum 03.09.2021. Ist das nicht auch verfährt wenn man noch die Brieflaufzeiten mit einberechnet?
Hei hab den selben Fall wie du und wollte fragen wie es bei dir abgelaufen ist. Bei mir es so ich bekam die Anhörung am 22.07.22 und der Bußgeldbescheid kam heute am 21.10.22 per Zustellung an. Verjährt wäre er ja erst morgen leider oder? Kannst du mir da mal berichten ?
Hallo, ein bekannter wurde am 7.04 geblitzt mit einem Auto das nicht auf ihn zugelassen ist. Am 22 (15 Tage danach) ist dem Halter postalisch der Zeugenfragebogen zugestellt wurden. Kann man sich hierbei auf die 14 Tage Frist beziehen und nicht mehr wissen wer gefahren ist?
Ich bedanke mich schonmal für eine schnelle Antwort da ich mich in einer Woche dazu äußern muss
Grüße
Ich wurde am 6.5.19 in Deutschland geblitzt und erhielt am 18.7. einen Anhörungsbogen. Verjährung wurde unterbrochen. Nun erhielt ich am 10.10 ein Papier von der Post, dass für mich ein Einschreiben in Luxemburg bei der Post liegt. Einwurfeinschreiben gibt es nicht für das Ausland, so dass die Zustellung nicht erfolgt ist, da lediglich Einschreiben mit Rückschein gesandt wurde und das Blatt Papier mit der Benachrichtigung nicht ausreichen dürfte. Am 18.10 verjährt die Angelegenheit. Ich befinde mich derzeit im Ausland und meine 16 Jahre alte Tochter kann den Brief sowieso ohne Vollmacht nicht abholen. Ist die Sache dann nach dem 18.10 verjährt, wenn das Einschreiben nicht abgeholt wird? Das Einschreiben bleibt 30;Tage bei der Post und geht dann zurück, wenn es nicht abgeholt wird. Hätte das Ordnungsamt hier nicht früher reagieren müssen?
Hallo Bettina,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe ein schriftliche Verwarnung erhalten. Falsch geparkt (10 Euro) Datum 19.06.19. Brief ist vom 10.07.2019 Zahlung bis 20.07.2019 Poststempel vom 23.07.2019 heute im Briefkasten 24.07.2019.
Das ist doch wohl echt eine Frechheit.
Muss ich die 10 Euro trotzdem bezahlen obwohl ich wegen der behördenschlamperei das Datum 20.07.2019 gar nicht einhalten konnte?
Ein Mitarbeiter ist mit einem Frimenwagen am 17.12.2017 auf der Autobahn in Köln geblitzt worden. Der Zeugenfragebogen der Stadt Köln ist angeblich mit Datum 27.01.2018 an meine Firma als Fahrzeughalter verschick worden. Wir haben ihn nicht bekommen. Der zweite Zeugefragebogen ist am 19.02.2018 ausgestellt und der Firma am 22.02.2018 zugestellt worden. Da ich in Urlaub war habe ich ihn am 9.03.2018 gelesen. Meine Frage. Wenn ich der Behörde den Fahrzeugführer nach dem 17.3.2018 mitteile, ist die Ordnungswiderkeit damit verjährt? Die Behörde kennt ja bis heute nicht den Fahrzeugführer.
Hallo Norbert,
wenn dem Fahrzeugführer innerhalb von drei Monaten nach dem Tattag kein Anhörungsbogen zugestellt wurde, ist in aller Regel von einer Verjährung auszugehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 12.7.17 vom Landkreis Rostock mit +20km/h geblitzt. Am 21.10. erreicht mich ein „Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung“, was mich sehr wundert, denn ein Anschreiben mit Verwarnungsgeld habe ich definitiv nicht erhalten. Ist sowas nachvollziehbar?
Noch zu erwähnen ist, dass ich einen Dienstwagen fahre und meine Firma die Daten der Halter direkt an Behörden herausgibt und nicht die Anschreiben an den jeweiligen Mitarbeiter weiterleitet.
Hallo Max,
Sie sollten sich für Ihren Einzelfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie hinsichtlich Ihrer Umstände beraten kann.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Ich musste auf Grund eines Hindernis auf der Autobahn nach links ausweichen . Die bag steht 200 m weiter auf dem parkplatz und sieht mich im überholverbot. .Dann wurde ich auf dem nächsten parkplatz raus geholt und angezeigt. .3 Monate und 4 tage erhalte ich die Rechnung. ..Keine verjährung? ??
Hallo Günther,
erhalten Sie den Bußgeldbescheid später als drei Monate nach dem Tattag, gilt dieser in aller Regel als verjährt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
ich wurde am 29.11.16 geblitzt, und bekam am 02.03.17 einen Anhörungsbogen.
Der Bussgelbescheid kam am 14.03.17
Ist der Bussgeldbescheid verjährt?
ich denke die verjährung ist am 27.02 eingetreten.
An diesem Datum wurde der Anhörungbogen an mich erstellt,und laut Poststempel am 01.03 versandt
Hallo Wrobel,
mit fristgerechter Zusendung vom Anhörungsbogen beginnt die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid erneut. Daher ist in Ihrem Fall noch keine Verjährung eingetreten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Muss ich nachträgliche „Kosten des Verfahrens“ zahlen?
Ich erhielt vom Kreis einen Bescheid aus dem Hervorging das ich geblitzt worden bin und von der Polizei eine Verwarnung mit einer Bußgeldforderung erhalten haben soll.
Bis dato wußte ich ichts von dem geblitzt sein, noch hatte ich Post von der Polizei.
Dieses teilte ich auch dem Kreis mit und zahlte direkt nur das Verwarngeld.
Nun werde ich weiterhin aufgefordert die o.g. Kosten auch zu zahlen.
Wie stehen da meine Rechte?
Hallo,
bei einem Bußgeldbescheid können Gebühren von bis zu 28,50 Euro anfallen. Diese sind in der Tat vom Verkehrssünder zu bezahlen.
Das Team von bussgeldrechner.org