Blitzerfoto: War das Gesicht verdeckt?
Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn der Temposünder auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist
Wer sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr hält und aus diesem Grund geblitzt wird, muss damit rechnen, im Anschluss einen sogenannten Bußgeldbescheid zugestellt zu bekommen.
In diesem wird dem auffällig gewordenen Autofahrer mitgeteilt, in welcher Höhe sich das zu zahlende Bußgeld bewegt, wie viele Punkte in Flensburg drohen und ob möglicherweise sogar ein Fahrverbot fällig wird.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung enthält der Bußgeldbescheid außerdem ein sogenanntes „Blitzerfoto“, das als Beweismittel für den Verstoß herhalten soll. Doch ist der Bescheid überhaupt gültig, wenn auf dem Blitzerfoto das Gesicht des Fahrers verdeckt ist? Im Ratgeber erfahren Sie es!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Auf dem Blitzerfoto ist das Gesicht verdeckt
Damit ein Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldbescheid anerkannt wird, muss darauf deutlich zu erkennen sein, dass es sich um den betroffenen Fahrer handelt. Er muss also darauf zweifelsfrei identifiziert werden können.
Ist das Gesicht des Fahrers auf dem Blitzerfoto teilweise verdeckt, z. B. durch eine große Sonnenbrille, kann dies einer eindeutigen Identifizierung entgegenstehen. Ist dies der Fall, sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen. Dazu haben Sie nach der Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit.
Wie es weitergeht, nachdem Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, weil auf der Aufnahme durch den Blitzer Ihr Gesicht verdeckt ist, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Was muss auf einem Blitzerfoto zu sehen sein?
Es gibt durchaus gewisse Punkte, die einen Bußgeldbescheid fehlerhaft machen. Dazu zählen beispielsweise eine falsch berechnete Frist, ein inkorrektes Aktenzeichen oder eine fehlende Belehrung, dass der Bescheid in Rechtskraft erwächst, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Aber gilt ein Bußgeldbescheid ebenfalls als ungültig, wenn auf dem entsprechenden Blitzerfoto das Gesicht des Fahrers verdeckt ist?
Generell muss der jeweilige Verkehrssünder auf dem Blitzerfoto einwandfrei identifiziert werden können. Im Detail bedeutet dies: Durch seine Gesichtszüge bzw. ausgeprägte Merkmale an seinem Mund, seiner Nase oder seinen Augen muss deutlich zu erkennen sein, dass es sich um ihn handelt.
Ist auf dem Blitzerfoto das Gesicht teilweise verdeckt, weil Sie z. B. mit einer Sonnenbrille geblitzt wurden, kann dieser einer fehlerfreien Identifizierung entgegenstehen.
Befinden Sie sich in einer solchen Lage, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nach der Zustellung des Bescheids stehen Ihnen dafür zwei Wochen zur Verfügung.
Gerade wenn auf dem jeweiligen Blitzerfoto Ihr Gesicht zum Teil verdeckt ist, kann es von Vorteil sein, sich die Unterstützung eines Anwalts zuzusichern, um optimal vorbereitet zu sein.
Was passiert, nachdem Sie Einspruch eingelegt haben?
Haben Sie beschlossen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, weil auf der Aufnahme durch den Blitzer Ihr Gesicht verdeckt ist, ist im Anschluss daran normalerweise der folgende Ablauf denkbar:
- Nach dem Einspruch kommt es zu einem Zwischenverfahren, in dem die Umstände der Tat erneut untersucht werden.
- Der zuständige Richter muss sich in diesem Zuge ausgiebig mit dem Blitzerfoto befassen und sowohl die Qualität des Bildes sowie die charakteristischen Merkmale im Gesicht des vermeintlichen Temposünders genau unter die Lupe nehmen.
- Ist dieser als Fahrer nicht eindeutig auszumachen, weil auf dem Blitzerfoto sein halbes Gesicht verdeckt ist, besteht die Option eines sogenannten anthropologisch-morphologischen Gutachtens. Ein solches bringt jedoch einige Kosten mit sich und ist ziemlich aufwändig.
Sind Sie auch danach auf der Aufnahme durch den Blitzer als Fahrer schlichtweg nicht erkennbar, haben Sie daher in der Regel gute Erfolgschancen, dass Ihrem Einspruch stattgegeben wird. In diesem Fall handelt es sich um ein ungültiges Blitzerfoto, da Ihr Gesicht verdeckt ist und Sie nicht identifiziert werden können. Die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog werden Ihnen in diesem Fall nicht mehr auferlegt.
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