Blitzeranwalt: Spezialist für anfechtbare Geschwindigkeitsmessungen
Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Blitzeranwalt – eigentlich ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Einen sogenannten Blitzeranwalt gibt es eigentlich nicht. Vielmehr handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der auf Blitzer-Angelegenheiten spezialisiert ist. „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist die korrekte Bezeichnung.
Ein Blitzeranwalt kennt sich ganz genau mit den verschiedenen Messgeräten und Messverfahren aus und weiß deshalb, welche Blitzer zu fehlerhaften Messungen neigen und weshalb.
Dieses Wissen nutzt er, um einen Bußgeldbescheid anzufechten.
Mithilfe eines Blitzeranwalts können vermeintliche Verkehrssünder zu ihrem Recht kommen oder eine unverhältnismäßige Strafe (z. B. Fahrverbot oder Punkte in Flensburg) abmildern. Wann es sich lohnt, den Anwalt einzuschalten, und wie teuer das wird, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Blitzeranwalt
Eigentlich gibt es keinen Blitzeranwalt. Vielmehr handelt es sich um einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Er kennt sich gut mit den Geräten aus und weiß daher, welche typischen Fehlerquellen auftreten. Auch bei der Akteneinsicht hilft er weiter.
Nur in manchen Situationen lohnt es sich wirklich, einen Blitzeranwalt einzuschalten. Eine Liste finden Sie hier.
Ein Anwalt für Blitzer kann sich lohnen
Zunächst muss ein Gericht davon ausgehen, dass die Bußgeldstelle alles richtig gemacht hat.
Gegen einen Bußgeldbescheid bzw. Blitzer Einspruch einzulegen bedeutet deshalb, dass der vermeintliche Verkehrssünder sich selbst entlasten muss.
Weil dies mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist, sollten sich Betroffene gut überlegen, ob sie einen Blitzeranwalt hinzuziehen möchten.
Dies lohnt sich unter Umständen nur, wenn …
- der Betroffene zwar der Fahrzeughalter, zum Zeitpunkt des Verstoßes jedoch nicht selbst gefahren ist,
- ein Fahrverbot droht und der Betroffene die Umwandlung in ein Bußgeld erwirken möchte,
- das Blitzerfoto nicht eindeutig ist
- Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung aufkommen, beispielsweise wenn der Tempomat eingestellt war.
Eine große Hilfe ist der Blitzeranwalt auch bei der Beantragung der Akteneinsicht. Er kennt sich mit typischen Fehlern bei Blitzern aus und hat den Durchblick bei den Regeln für Geschwindigkeitsmessungen und der Führung von Messprotokollen.
Blitzer mit dem Anwalt anfechten: Welche Kosten entstehen?
Wer vorhat, den Blitzer mit einem Anwalt anzufechten, muss mit Kosten rechnen, die das Bußgeld durchaus übersteigen können. Bei einem erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid werden in der Regel die Kosten für den Blitzeranwalt erstattet.
Deshalb ist es wichtig, dass die Blitzer-Angelegenheit vom Rechtsanwalt vorab geprüft wird. Die meisten Anwälte werben mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, andere stellen bereits diese in Rechnung. Zwischen 30 und 170 Euro Grundgebühr erheben Anwälte für eine erste Einarbeitung in den Fall.
Wie teuer der Blitzeranwalt wird, hängt letztlich davon ab, ob dieser nach dem Rechsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen oder pauschalen Vereinbarung abrechnet.
Wurde bereits ein Verfahren von der Verwaltungsbehörde eingeleitet, kann der Blitzeranwalt eine Verfahrens- oder Terminsgebühr erheben. Diese liegt zwischen 20 und 300 Euro. Für das darauffolgende Gerichtsverfahren für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können dann noch einmal zwischen 25 und 350 Euro Verfahrens- bzw. Terminsgebühr fällig werden.
Selbst, wer sich gegen den Anwalt entscheidet, muss mit Kosten rechnen, denn das Gericht selbst kostet auch: 10 Prozent der Bußgeldhöhe, mindestens aber 50 Euro. Nicht zu unterschätzen sind auch etwaige Kosten für Sachverständigengutachten.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die das Verkehrsrecht abdeckt, muss sich über die Kosten für den Blitzeranwalt keine Sorgen machen.
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