Versteckte Blitzer: Ist es erlaubt, Blitzer zu tarnen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Raser aus dem Verborgenen überführen

Versteckte Blitzer: Zulässig oder nicht?
Versteckte Blitzer: Zulässig oder nicht?

Versteckt hinter Mülltonnen, in Hecken oder im Kofferraum von einem Auto – getarnte Blitzer sind in Deutschland durchaus keine Seltenheit.

Wenn Verkehrssünder die Radarfalle bemerken, ist es meist schon zu spät und sie werden geblitzt. Nachdem der erste Schreck verflogen ist, macht sich wohl bei den meisten Fahrern ein Gefühl breit: Ärger.

Schließlich hatten sie gar keine Möglichkeit, ihre Geschwindigkeit zu drosseln, weil der Blitzer so gut getarnt war, dass sie ihn nicht bemerkt haben. Aber sind versteckte Blitzer überhaupt erlaubt? Müssen Autofahrer nicht wenigstens aus einer gewissen Entfernung erkennen können, dass eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird?

Fragen wie diesen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund. Zusätzlich erklären wir, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg verspricht, wenn Sie geblitzt wurden und der Blitzer versteckt war.

FAQ: Versteckte Blitzer

Sind versteckte Blitzer erlaubt?

Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, Geschwindigkeitsmessgeräte gut sichtbar am Straßenrand aufzustellen. Daher sind versteckte Blitzer nicht verboten.

Wie können Blitzer getarnt werden?

Unter anderem können Blitzer hinter Büschen, Hecken, Bäumen oder Mullcontainern verborgen werden, um eine versteckte Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen. Auch Tarnnetze können dabei zum Einsatz kommen.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Blitzer versteckt war?

Je nachdem, wie der entsprechende Blitzer versteckt war, kann das Messergebnis möglicherweise verfälscht sein. Gehen Sie von einer falschen Messung aus, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Wo sind Blitzer zulässig? – Infos im Video

Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.
Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.

Dürfen Blitzer getarnt werden?

Wenn es darum geht, Raser auf deutschen Straßen zu überführen, werden einige Polizeibeamte extrem kreativ. Als wären sie auf geheimer Mission, platzieren sie sich hinter Müllcontainern, „schmücken“ die Messgeräte mit Ästen, Zweigen und anderem Grünzeug oder nutzen teilweise sogar spezielle Tarnnetze.

Einige deutsche Autofahrer sind der Meinung, versteckte Blitzer seien verfassungswidrig, da sie nicht wüssten, dass Aufnahmen von ihnen gemacht werden. Dies ist jedoch aus rein logischen Gründen eine Fehlannahme. Denn wüssten Fahrer von Vornherein, dass sie an gewissen Straßenabschnitten geblitzt werden, würden sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gar nicht erst überschreiten.
Es ist erlaubt, Blitzer zu tarnen und sie z. B. im Sperrmüll zu verstecken.
Es ist erlaubt, Blitzer zu tarnen und sie z. B. im Sperrmüll zu verstecken.

Versteckte Blitzer sind demzufolge nicht verboten. Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, die Messgeräte sichtbar aufzustellen. Gerade mobile Blitzer werden eingesetzt, um von dem damit zusammenhängenden Überraschungs­effekt und der Flexibilität beim Einsatz zu profitieren.

Dies wäre hinfällig, wenn Sie stets in Sichtweite von Rasern aufgestellt werden würden. Daher sind auch Blitzer mit Tarnnetz nicht verboten.

Versteckte Radarfallen: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Auch wenn getarnte Blitzer nicht verboten sind, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid trotzdem lohnen, wenn Sie von einem solchen geblitzt wurden. Wurde das Messgerät beispielsweise hinter einem Busch verborgen, könnten die sich dort befindlichen Äste das Messergebnis verfälschen. Versteckte Blitzer sind grundsätzlich sehr anfällig für Fehler beim Aufstellen.

In einem solchen Fall kann von keinem zuverlässigen Messergebnis ausgegangen werden und Sie sollten die im Bußgeldbescheid vermerkten Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nicht ohne Weiteres akzeptieren. Im Regelfall haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen lang Zeit, um Einspruch einzulegen.

Ein Anwalt kann Sie bei diesem Vorhaben unterstützen und Ihnen weitere Informationen über versteckte Blitzer zukommen lassen. Haben die zuständigen Polizeibeamten das Messgerät allerdings ordnungsgemäß aufgebaut, bleibt Ihnen in der Regel keine Wahl: Sie müssen das Bußgeld, die Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot akzeptieren.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Werner

    24. August 2023 um 8:20

    BBlitzer werden hier im Saarland oft versteckt unter Bäumen( Tannen !!!! Äste verdecken bis zum Sichtfeld den kompletten Blitzeranhänger) auf Privatgrundstücken wie auch auf Autobahnparkplätzen ( A1 hinter der Leitplanke , direkt unter einer Tanne mit tief hängenden Ästen ) aufgestellt. Der anhängerähnlichen Blitzer ist komplett verschwunden. Auch Tarn-netze werden verwendet. Ist das Straßenkrieg?
    DDa ich viel im benachbarten Europäischen Ausland unterwegs bin, habe ich das, außer im Saarland, so auf diese ART NOCH NICHT festgestellt. Das bedeute nicht dass es das nicht gibt.
    EEs gibt in der Straßenverkehrsordnung oder im Straßenverkehrsgesetz (National auch europäisch wie International ) doch Regeln wie in den zur EU gehörenden Ländern Verkehrszeichen aufgestellt werden sein müssen, Größe , Höhe, wie weit von der Fahrbahnentfernt , wo, an welchen Örtlichkeiten , solche Schilder aufgestellt werden dürfen. Verkehrszeichen sind “ Verfügungen“ im Sinne des Verwaltungsrecht. Sie sind an Form Farbe, Größe , pp dem nationalen wie dem internationalen Recht angepasst.
    WWieso dürfen dann Einrichtungen zur Überwachung und Einhaltung der Vorschrift außerhalb der rechtlichen Zuordnung „Straße, Fahrbahn und öffentlicher Straßenverkehr“ überhaupt aufgestellt und rechtlich verwertbar gemacht werden. Wir das zu “ Recht “ was eine gewisse Einnahme sichert, Städte und Gemeinden die Haushaltskasse aufbessert!. Müssen diese Ein-nahmen “ Gewinne “ nicht von den Städten und Gemeinden versteuert werden. Sie wurden mit dem versteuerten Einkommen des Betroffenen der eine verbotswidrige Handlung begangen hat, die nach rechtlicher Einordnung mit Bußgeld belegt ist, bezahlt. Firmen die Blitzer an öffentlichen Einrichtungen vermieten oder für diese betreiben müssen Ihre Gewin-ne auch versteuern. Es gibt fast nichts was nicht versteuert ist, was zu der Einnahme des Geldes führt, welches durch diese Verkehrsverstöße eingenommen wird. Den glauben zu vermitteln , dass es auch für den Straßenverkehr pp verwendet wird, wird lediglich durch Glauben daran aufrecht erhalten.
    IIch führe das alles das nicht aus, weil ich der Meinung bin, dass solche Einrichtungen fehl am Platz sind. Sie sind wichtig und dienen auch der Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen und schützen auch andere Verkehrsteilnehmer, aktive wie passive, diejenigen die Kraftfahr-zeuge führen oder nur Fahrzeuge oder zu Fuß unterwegs sind . Oftmals reicht allein der Hinweis auf einen solchen Blitzer schon dazu , den Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass seine Mitarbeit in der Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist. Es ist wichtig dass es solche Einrichtungen gibt und Maßnahmen (Bußgeldkatalog ) angedroht und auch verfolgt werden.
    IIn der heutigen schnelllebigen Zeit, die voll gepackt ist mit Terminen, Verpflichten, Erforder-nissen, ist es oft so, dass man in Ermangelung von Aufmerksamkeit unachtsam von einem solchen Blitzer erfasst wird, obwohl, man schon ein Leben lang die gleiche Strecke fährt, gefahren ist, und mit dem Blitzer ein freundschaftliches koexistentes Verhältnis eingegangen ist.
    VVerkehrseinrichtungen auf allen Straßen Wegen und Plätzen sowie alle Ihre Einrichtungen zur Sicherheit und Einhaltung der Normen, funktionieren auch dann, wenn man sie nicht mit „Hinderlist“ wie ein Hühnerdieb aktiviert bzw. installiert. Es vermindert nicht die Einnahmen der Anlage. Es macht Sie teuerer, weil die Einnahmen mit denen geteilt werden müssen, welche die Blitzeranlagen vermieten betreiben pp. Deshalb ist auch das ungute verstecken solcher wichtiger Einrichtungen nicht erforderlich und mehr als nur bedauerlich, es beseitigt allerletzte Zweifel!.

  2. Paul

    16. September 2019 um 13:06

    LKW-Fahrer können definitiv geplitzt werden und sind sehr gut zu erkennen. Sogar wenn der Gurt nicht angelegt wurde.

  3. Helmut

    29. April 2019 um 19:26

    Sind Radarfallen verfassungswidrig , wenn nur eine bestimmte Gruppe an Fahrzeugen kenntlich erfasst werden können , während andere ungestraft davon kommen ?

    Viele Geschwindigkeitsmessgeräte können Fahrzeuge nur von vorne erfassen ,also PKW-Fahrer .

    Und was ist mit Motorradfahrern ?

    Können Kleintransporter und LKW mit Bild des Fahrers erfasst werden ?

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