Verkehrsüberwachung – Wie funktioniert die Kontrolle?
Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie werden Verkehrsverstöße aufgedeckt?
Tagtäglich werden auf deutschen Straßen Verkehrsverstöße begangen, die die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr gefährden können. Dazu gehören nicht nur allgemein bekannte Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Ordnungswidrigkeiten beim Parken, Rotlichtverstöße oder die Missachtung der Vorfahrt.
Auch beim Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette oder beim Telefonieren am Steuer können nicht nur Bußgelder auf den Verkehrssünder zukommen, in manchen Fällen sind ebenso Punkte in Flensburg zu beklagen. Um solche Verstöße zu vermeiden, gibt es gewisse Regeln, an die sich Kfz-Fahrer halten müssen, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Doch was nützen solche Regeln und Gesetze, wenn sich niemand um die Einhaltung dieser kümmert?
Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Verkehrsüberwachung (VÜ), die durch die Polizei und andere Verkehrsbehörden durchgeführt wird. Bestimmte Maßnahmen sollen garantieren, dass Gesetze befolgt werden und die Verkehrssicherheit somit an erster Stelle steht. Aber welche Wege verfolgt die Polizei, um Verkehrssünder aufzuspüren? Wann ist das Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung zuständig? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsüberwachung
Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Die Beamten können beispielsweise durch den Einsatz von Blitzern Temposünder überführen.
Für den ruhenden Verkehr sind die Mitarbeiter vom Ordnungsamt zuständig. Sie überprüfen unter anderem, ob die Vorschriften zum Parken eingehalten werden.
Nach einem Urteil vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main könnte die private Verkehrsüberwachung bald deutschlandweit rechtswidrig sein. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Was wird überwacht?
Die Verkehrsüberwachung ist für verschiedene Bereiche im Straßenverkehr zuständig. Zu den Hauptgebieten gehören unter anderem:
- Abwehr von Gefahren und dadurch Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten im Verkehr
- Verhütung von Unfällen im Straßenverkehr
- Verhinderung der Stauentstehung bzw. Optimierung der möglichen Stausituationen
Dadurch, dass die meisten Unfälle im Verkehr durch menschliches Fehlverhalten entstehen, muss genau hier zur Verhinderung angesetzt werden.
Um die Verkehrsteilnehmer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren, müssen Regeln nicht nur aufgestellt, sondern die Einhaltung dieser auch kontrolliert werden.
Nur dann ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit denk- und umsetzbar.
Maßnahmen zur Überwachung des Verkehrs
Die wohl bekanntesten Verkehrsüberwachungsgeräte finden sich im Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen wieder. Denn es gibt kaum einen Autofahrer, der noch nie in seinem Leben geblitzt wurde, weil er zu schnell auf deutschen Straßen unterwegs war.
Die sogenannten Blitzer – egal ob als Radaranlage, Lichtschranke oder Induktionsmessung – zeichnen Geschwindigkeitsverstöße der Autofahrer auf und können je nach Gerät direkt eine Fotoaufnahme auslösen, die das Beweismittel für den Verstoß darstellt.
Besonders im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen sind sowohl die mobile Verkehrsüberwachung als auch die stationäre Verkehrsüberwachung gängige Methoden. Je nach Einsatzort können sowohl die mobilen als auch die stationären Messgeräte Anwendung finden. Der Vorteil mobiler Messungen ist, dass diese plötzlich und unerwartet an Orten auftauchen können, an denen ortskundige Autofahrer nicht mit einer Geschwindigkeitsüberwachung rechnen.
Neben Blitzern und anderen Geschwindigkeitsmessmethoden werden auch allgemeine Verkehrskontrollen durchgeführt.
Diese dienen beispielsweise dazu, betrunkene Autofahrer oder Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis aus dem Verkehr zu ziehen, bevor diese die Verkehrssicherheit gefährden können.
Warnung vor einer Verkehrsüberwachung
Heutzutage gibt es viele verschiedene Methoden, sich als Autofahrer vor bevorstehenden Messungen warnen zu lassen. Dazu gibt es beispielsweise Blitzermeldungen im Radio, Blitzerwarner-Apps oder Laserstörer, die die Messungen verfälschen oder behindern können.
Während sich Blitzermeldungen im Radio noch im Bereich der Legalität bewegen, ist die Nutzung von Blitzerwarner-Apps oder anderen Geräten, die zur Störung von Messungen am Fahrzeug befestigt werden, verboten. Denn laut §23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es untersagt, technische Geräte im Auto zu verwenden, die die Geschwindigkeitsmessung verfälschen oder behindern können.
Bei Blitzerwarner-Apps werden Messungen nicht verfälscht, allerdings werden hierbei alle Geschwindigkeitsmesser in nächster Nähe des Autofahrers angezeigt, sodass eine Ermittlung der Verkehrsverstöße durch eine Vorwarnung des Fahrzeugführers nicht mehr möglich ist.
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Aber nicht nur im fahrenden Verkehr unterliegen Verstöße einer Überwachung. Als ruhender Verkehr werden Situationen bezeichnet, in denen Fahrzeuge nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sondern Fahrzeughalter durch falsches Abstellen eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Deshalb ist es auch beim Parken und Halten möglich, dass Falschparker eine Strafe erhalten, wenn Sie sich nicht an die vorgeschriebenen Regeln halten. Denn wer im Halteverbot hält oder parkt, Einfahrten blockiert oder sein Fahrzeug in zweiter Reihe auf der Fahrbahn abstellt, wird ebenfalls dafür bestraft.
Dafür ist in der Regel allerdings nicht die Polizei, sondern die kommunale Verkehrsüberwachung (KÜV) zuständig. Die Kontrolle erfolgt deshalb meist durch das zuständige Ordnungsamt. Bei Park- und Halteverstößen werden allerdings in der Regel keine Bußgeldverfahren eingeleitet und lediglich geringe Verwarngelder verteilt.
Sollte ein Verkehrssünder dieses Verwarngeld nicht begleichen, kann allerdings im Rahmen der Verkehrsüberwachung ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Da Parkverstöße oft mit Behinderungen des Verkehrs einhergehen – beispielsweise wenn andere Fahrzeuge zugeparkt werden oder die Straßenbahn durch ein parkendes Fahrzeug an der Weiterfahrt behindert wird – bedürfen auch diese einer Kontrolle. Ruhender Verkehr muss also ebenfalls einer Überwachung unterliegen, damit andere Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Formen automatischer Verkehrsüberwachung
Oft wird auf einer öffentlichen Straße auch eine Verkehrsüberwachungskamera eingesetzt, die den Straßenverkehr und mögliche Verstöße aufzeichnet.
Diese Art der Überwachung wird besonders häufig an Kreuzungen mit einer Ampelschaltung angewendet. Dadurch können allerdings nicht nur Verstöße im Zweifelsfall nachvollzogen werden, auch die Optimierung der Schaltung zur Verbesserung des Verkehrsflusses ist möglich.
Denn auch dies gehört zu den Aufgaben, die einer Verkehrsüberwachung zuzuordnen sind. Eine andere Form der allgemeinen Verkehrsüberwachung stellt beispielsweise auch die Geschwindigkeitskontrolle durch Section Control dar. Dabei wird eine bestimmte Strecke auf der Autobahn oder einer Kraftfahrstraße durch Verkehrsüberwachungskameras kontrolliert.
Sollte ein Fahrzeug aufgrund der durch die Section Control ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit einen Geschwindigkeitsverstoß begehen, so löst eine Fotoaufnahme aus. Geschwindigkeitsverstöße können so geahndet werden, aber auch der allgemeine Verkehrsfluss ist so kontrollierbar.
Was ist eine private Verkehrsüberwachung?
Oft erwerben auch private Firmen oder Unternehmen Blitzer, die die Geschwindigkeitsüberwachung übernehmen sollen. Das ist allerdings in Deutschland unzulässig, da die Überwachung des Verkehrs in staatlicher Hand liegt und durch diesen auch Verstöße geahndet werden sollen.
Anders verhält es sich, wenn Gemeinden sich privat Blitzer kaufen oder Privatfirmen mit der Ahndung der Geschwindigkeitsverstöße beauftragen, die aber aus öffentlicher Hand gesteuert werden.
Die Legalität dieser Unternehmungen ist in den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich geregelt.
Ich verstehe ihre Ausführungen nicht. Denn in Duisburg scheint das Prinzip, dass die kommunalen Ordnungsbehörden für ruhenden und die Polizei für fließenden Verkehr zuständig ist, nicht zu gelten.
In Duisburg habe ich noch nie für zu schnelles Fahren ein Verwarngeld von der hiesigen Polizei bekommen.
Dafür kontrolliert die Polizei nachts um 0:17 Uhr mein Fahrzeug, wenn ich es auf einer nicht gekennzeichneten Fläche im verkehrsberuhigtem Raum abgestellt habe.
Könnte es vielleicht daran liegen, dass zu schnelles Fahren 30€, falsches Parken 10€ kostet?