TRUVELO M4² – Geschwindigkeitsmessungen mit Piezosensoren

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Wichtigste über das Messgerät TRUVELO M4²

TRUVELO M4² kann mobil und stationär eingesetzt werden.
TRUVELO M4² kann mobil und stationär eingesetzt werden.

Die Deutschen sind gern im Rausch der Geschwindigkeit. Gerade auf Autobahnen wird der Gasfuß gern durchgetreten.

Dies ist auch soweit kein Problem, solange sich alle Kraftfahrer an die Verkehrsregeln halten und nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Dazu sind offenbar nicht alle bereit. Besonders der Geschwindigkeits­verstoß gehört mit Abstand zu den häufigsten Verkehrsvergehen in Deutschland. Manchmal sind es nur ein paar km/h zu viel, nicht selten wird aber auch doppelt so schnell gefahren wie erlaubt.

Um solchen Verkehrsverstößen Einhalt zu gebieten, misst die Polizei regelmäßig die Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Zum Einsatz kommen Messgeräte für den stationären und mobilen Gebrauch. Je nach Gerät basieren solche Messungen auf unterschiedlichen technischen Verfahren. Zu nennen sind Laser- sowie Radarmessgeräte, Video- und Piezo-Messverfahren. TRUVELO M4² gehört dabei zur letztgenannten Methode.

FAQ: TRUVELO M4²

Wie funktioniert der TRUVELO M4²?

Das Messgerät kann stationär und mobil zum Einsatz kommen. Es verwendet für die Messung Piezosensoren, die in bestimmten Schleifen verbaut sind. Stationär liegen diese unter der Fahrbahn und führen Weg-Zeit-Berechnungen durch, um das Tempo zu ermitteln.

Welche Fehler können auftauchen?

Fehler, die bei diesem Blitzer vermehrt auftreten können, sind bspw. Schäden an der Fahrbahn und damit ggf. an dem Gerät und seiner Schleifen selbst.

Wann lohnt sich ein Einspruch bei der Messung mit dem TRUVELO M4²?

Sind Sie der Annahme, dass zum Beispiel ein Messfehler vorliegt, können Sie binnen zwei Wochen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.

Funktionsweise vom TRUVELO M4²

Gegen eine Messung mit einem TRUVELO-Gerät können Sie Einspruch einlegen
Gegen eine Messung mit einem TRUVELO-Gerät können Sie Einspruch einlegen

Bei der Messung mit dem Blitzer TRUVELO M4² wird der sogenannte piezoelektrische Effekt ausgenutzt.

Dazu werden bei der mobilen Variante entsprechende Sensoren auf und beim stationären Einsatz unter dem Straßenbelag verlegt.

Im mobilen Einsatz liegen die Sensoren in einem Abstand von 1,5 Metern zueinander auf der Fahrbahn verteilt. Beim Überfahren des ersten Sensors durch ein Fahrzeug wird dies registriert und die Zeit gestoppt, bis der andere Sensor erreicht wird. Mittels Weg-Zeit-Berechnung kann aus diesen Werten dann die Geschwindigkeit in km/h ermittelt werden.

Bei der stationären Verwendung von TRUVELO M4² werden zwei Start- und zwei Stoppsensoren in der Fahrbahn verbaut.

Dadurch entstehen zwei unabhängige Messkreise.

Die Ergebnisse der Messungen werden vor Auslösen des Blitzers verglichen. Nur wenn eine hohe Übereinstimmung besteht, löst die Kamera bei einem Verstoß aus.

Gibt es typische Fehlerquellen bei Messungen mit TRUVELO M4²?

Insbesondere die stationäre Variante von TRUVELO M4² leistet gute Werte bei der Messung von Geschwindigkeiten, da es hierbei Vergleichswerte gibt. Dennoch ist auch dieses Verfahren nicht vor Fehlmessungen gefeit.

Häufige Fehlerquellen:
  • Piezosensoren bzw. Fahrbahn sind beschädigt.
  • Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgeschriebene jährliche Eichung bzw. halbjährlich Wartung ist nicht erfolgt.
  • Mehrere Fahrzeuge sind auf einem Foto.

Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit TRUVELO M4²

Wie bei jedem Bußgeldbescheid haben Betroffene eine Frist von zwei Wochen, in der sie Einspruch einlegen können. Wurde mit TRUVELO M4² gemessen, empfiehlt sich unter Umständen der Gang zum Anwalt. Er kann prüfen, ob die Messung dem gesetzlichen Standard entsprach und ob es ggf. zu Fehlern gekommen ist.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Experte für alles Rechtliche rund um Verkehr und Kfz. Er studierte Jura an der Universität Bremen und erhielt 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Zu seinen weiteren Schwerpunktgebieten zählen unter anderem das Zivil- und Versicherungsrecht.

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