Abzug der Toleranz: Kein Blitzer misst exakt genau
Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Geblitzt worden? Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Wie viel Toleranz muss beim Blitzen abgezogen werden?
Die Polizei setzt diverse Blitzer und Messgeräte ein, um den Verkehr auf deutschen Straßen sicherer zu machen. Begeht ein Kraftfahrer beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung und wird dabei erwischt, richten sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog unter anderem danach, wie viele km/h er zu schnell unterwegs war.
Um mögliche kleine Ungenauigkeiten bei der Messung auszuschließen, wird stets eine gewisse Toleranz abgezogen. Ein Blitzer ist schließlich nicht in der Lage, immer ein gänzlich korrektes Messergebnis zu liefern. Der besagte Toleranzabzug findet übrigens unabhängig davon statt, ob es wirklich zu einem ungenauen Ergebnis kam.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viel Toleranz bei einem Blitzer abgezogen werden muss, ob es dabei Unterschiede zwischen den Messgeräten gibt und ob ein fehlender Toleranzabzug beim Blitzer möglicherweise dazu führt, dass der Bußgeldbescheid unwirksam wird.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Toleranz bei Blitzern
Es kommt nicht darauf an, um welchen Blitzer es sich handelt, sondern darauf, wie schnell Sie gefahren sind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja, beim Videonachfahrsystem werden 5 km/h bei unter 100 km/h abgezogen und 5 %, wenn Sie schneller als 100 km/h gefahren sind.
Ja, im Bußgeldbescheid muss aufgeführt werden, welcher Toleranzabzug bei Ihnen berücksichtigt wurde. Ist dem nicht so, könnte sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter Umständen lohnen.
Video: Toleranzabzug
Geblitzt: Variiert die Toleranz je nach Blitzer oder Messgerät?
Das Wichtigste vorneweg: Es macht in der Regel keinen Unterschied, mit welchem Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle Sie als Autofahrer gemessen wurden. Die Toleranzgrenze bei einem Blitzer verändert sich nicht. Zudem wird nicht differenziert, ob sich der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zutrug.
Was jedoch in Bezug auf die Toleranz bei einem Blitzer eine Rolle spielt, sind die gefahrenen km/h:
- Bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h muss ein Abzug von 3 km/h stattfinden.
- Lag die Geschwindigkeit über 100 km/h, müssen 3 Prozent abgezogen werden.
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele:
Sie wurden innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei erlaubten 50 km/h mit 65 km/h geblitzt. Da die Toleranzgrenze bei einem Blitzer innerorts zumeist bei 3 km/h liegt (Geschwindigkeit unter 100 km/h), ergibt sich daraus letztendlich eine gefahrene Geschwindigkeit von 62 km/h und somit eine Überschreitung derselbigen von 12 km/h. In einem solchen Fall drohen Ihnen 50 Euro.
Waren Sie hingegen außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h unterwegs, obwohl lediglich 100 km/h erlaubt waren, muss ein anderer Wert abgezogen werden. Schließlich beträgt die Toleranz bei einem Blitzer außerorts meist 3 Prozent (Geschwindigkeit über 100 km/h).
In diesem Fall müssten 3,9 (aufgerundet also 4) km/h von Ihrem Ergebnis subtrahiert werden. Demzufolge waren Sie mit 126 km/h unterwegs. Dies spricht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h, welche ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.
Die Toleranz, die beim Blitzer auf der Autobahn abgezogen werden muss, beträgt in der Regel ebenfalls 3 Prozent, da auch hier generell schneller als 100 km/h gefahren wird. Wurden Sie beispielsweise mit 180 km/h geblitzt, obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h beschränkt war (also 50 km/h zu schnell), muss ein Abzug von 5,4 (abgerundet 5) km/h stattfinden.
Daher lag Ihre Geschwindigkeit bei 175 km/h und Sie waren letztendlich 45 km/h zu schnell. Die Konsequenzen bestehen hier aus einem Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkten sowie einem Fahrverbot von einem Monat.
Messtoleranz bei einem Blitzer: Gibt es Ausnahmen?
Wie bereits erwähnt, hat es im Regelfall keine Auswirkungen auf die Toleranz bei einem Blitzer, ob Sie innerorts, außerorts oder auf der Autobahn unterwegs waren. Es geht ausschließlich um die gefahrene Geschwindigkeit. Auch die eingesetzten Messgeräte ändern daran normalerweise nichts. Eine Ausnahme stellen allerdings sogenannte Videonachfahrsysteme dar.
Dabei nehmen Polizeibeamten in einem Zivilfahrzeug die Messung vor. Dieses Vorgehen ist zwar durchaus effektiv, allerdings auch anfälliger für Fehler.
Aus diesem Grund liegt der Toleranzbereich gegenüber einem Blitzer hier auch nicht bei 3 km/h bzw. 3 Prozent, sondern gestaltet sich wie folgt:
- Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Toleranzabzug von 5 km/h
- Geschwindigkeiten über 100 km/h: Toleranzabzug von 5 Prozent
Wurde Ihr Tempo demzufolge durch den Einsatz eines Videonachfahrsystems gemessen, muss eine höhere Toleranz bei einem Blitzer abgezogen werden, als es normalerweise der Fall ist.
Wird der Bußgeldbescheid ungültig, wenn nach dem Blitzen keine Toleranz abgezogen wurde?
Haben Sie aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit einen Bußgeldbescheid erhalten, muss dieser normalerweise nicht nur Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit beinhalten, sondern ebenfalls dazu, welche Toleranz vom Blitzer-Ergebnis abgezogen wurde. Es muss also sowohl ersichtlich sein, mit welchem Tempo Sie gemessen wurden, als auch welcher Wert sich nach dem Abzug ergibt.
Sollte der Verweis darauf nicht vorhanden sein, kann dieser Fehler den Bußgeldbescheid unwirksam werden lassen. In einem solchen Fall besteht die Option, Einspruch dagegen einzulegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich in einer solchen Situation, einen Anwalt zu konsultieren.
Ich habe für vieles Verständnis, aber kann mir einer mal erklären das man nacht,s bei 2spuriger Autobahn bei wirklich breiter Fahrbahn in der Baustelle 60 km fahren muss es ist keine Nachtbaustelle nicht 80km fahren darf Es handelt sich hier um die A12 Richtung Berlin die Dauerbaustelle wo wieder Betonkrebs festgestellt wurde obwohl die vor 4 Jahre schon mal gemacht wurde, und wie immer keiner Verantwortlich
Was sich heute unter den Mäntelchen Verkerdsicherkeit verbirgt, ist teilweise Abzockerei, hier verdienen viele Leute dran, der Staat, die Kommunen,und nicht zu vergessen die Rechtsanwälte .Wir werden es noch schaffen mit all den Verboten und immer neuen Gesetzen den Verkehr total lahmzulegen. Das beste Beispiel ist der neue noch nicht fertiggestellte Flughafen, da wurden immer neue Auflagen erteilt mit dem Ziel das wir jetzt ein Museum haben im großen Stil .Und die Verantwortlichen dafür bekommen noch eine hohe Abfindung. Also weiter Abzocken der kleine Mann zählt ja die Zeche.
Hallo
Bin auf der A46 in Richtung Wuppertal gefahren und kurz vor der Rhein Brücke
geblitzt worden . Am Anfang war 100 und kurz danach 80 Km/h aufgestellt .
Mir war aber vorher das 80 Schild beim überholen verdeckt worden und beim einordnen wurde ich mit, weiß nicht genau 114 Km/h geblitzt worden . Nach dem
ich geblitzt wurde , bin ich die Strecke am nächsten Morgen noch mal abgefahren und habe festgestellt das vom 100 Schild bis zum 80 Schild nur ungefähr 70-80m
liegen .
Vor 15 Monaten hatte ich schon mal wegen in 30 Zone und 80 Zone im Allgäu den Führerschein verloren . Ok ich war etwas zu schnell , aber ich bin auf meinen Führerschein angewiesen und kann mir keine Kündigung leisten .
Dem Staat ist das Egal , sehr Traurig . Man ist wegen Kleinigkeiten ein WIEDERHOLUNGS-TÄTER . Ich bin ein Straftäter . So stehts in der Akte .
Man kann sich gar nicht mehr richtig auf den Verkehr sich Konzentrieren , weil man ununterbrochen aufpassen muss , wegen Radarfallen .