ProViDa 2000: Geschwindigkeitsmessung per Video

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geschwindigkeitsmessung mit dem ProViDa 2000

ProViDa 2000 Modular: Auch eine Abstandsmessung ist bei diesem Messverfahren möglich.
ProViDa 2000 Modular: Auch eine Abstandsmessung ist bei diesem Messverfahren möglich.

Die Überwachung der Geschwindigkeit gehört in Deutschland zu den wichtigsten und häufigsten Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Denn werden Temposünder geblitzt, warten Sanktionen wie eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf sie.

Eine Geschwindigkeitsmessung kann stetig an einem festen Ort oder spontan an wechselnden Standorten durchgeführt werden. Die stationären Blitzer arbeiten vollautomatisch, bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen ist in der Regel die Polizei anwesend und überwacht die Messung oder bedient das Messgerät.

Bei einer besonderen Form der Geschwindigkeitsüberwachung wird die Geschwindigkeit nicht per Radar-, Laser-. oder Lichtschrankentechnik ermittelt, sondern per Video. Mit dem Messgerät ProViDa 2000 wird außerdem nicht aus dem stehenden, sondern aus dem fahrenden Auto heraus gemessen. Wie das funktioniert und welche Fehler dabei auftreten können, lesen Sie im Folgenden.

FAQ: ProViDa 2000

Was für eine Art Blitzer ist der ProViDa 2000?

Beim ProViDa 2000 handelt es sich um ein Videonachfahrsystem, mit welchem Geschwindigkeits– und Abstandsverstöße aufgedeckt werden können.

Wie funktioniert der ProViDa 2000?

Das Messfahrzeug fährt dem zu messenden Fahrzeug nach und nimmt die Ordnungswidrigkeit per Videokamera auf. Die Geschwindigkeit wird anhand der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs abgeleitet.

Können bei der Messung mit dem ProViDa 2000 Fehler auftreten?

Fehler können bei der Bedienung des Messgeräts und auch bei der Messung selbst gemacht werden. Die Messbeamten müssen geschult und das Gerät geeicht worden sein und entsprechende Nachweise vorliegen.

Funktionsweise des ProViDa 2000

Eine Eichung muss beim  ProViDa 2000 vorgenommen werden, damit die Messergebnisse verwertbar sind.
Eine Eichung muss beim ProViDa 2000 vorgenommen werden, damit die Messergebnisse verwertbar sind.

Beim ProViDa 2000 (Modular) wird die Geschwindigkeit durch Nachfahren gemessen. Der vermeintliche Raser wird durch ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt, in welchem eine Front- und eine Heckkamera eingebaut sind. Über die Messstrecke muss ein bestimmter Abstand zwischen den Fahrzeugen eingehalten werden. Die Fahrt wird per Videokamera aufgenommen.

Wie schnell der Temposünder unterwegs ist, kann mit dem Tempomat im Polizeifahrzeug bestimmt werden. Anhand der Geschwindigkeit des Messfahrzeugs wird das Tempo des zu messenden Fahrzeugs ermittelt. Im Übrigen kann so nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch der Abstand berechnet werden. So können nicht nur Tempoverstöße, sondern auch Abstandsverstöße aufgedeckt werden.

ProViDa 2000: Diese Fehler können auftreten

Beim ProViDa 2000 gilt nicht das Blitzerfoto als Beweismittel, sondern das von der Kamera angefertigte Video. Dieses wird jedoch nicht immer als Beweismittel zugelassen. Laut Bundesverfassungsgericht ist eine Videoaufnahme nur zulässig, wenn ein ausreichender Verdacht besteht, dass tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Kurz gesagt: Eine Messung mit dem ProViDa 2000 ist nur dann erlaubt, wenn ein konkreter Anlass dafür besteht.

Natürlich kann aber auch das Messgerät selbst fehlerhaft sein oder Fehler bei der Messung an sich gemacht werden.

  • Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf sich während der Messung nicht verändern.
  • Bei Veränderungen am Messfahrzeug (z. B. Reifenwechsel), welche die Fahrdynamik beeinflussen, muss das Messgerät neu geeicht werden.
  • Die Eichung des Messgeräts und die Schulung der Messbeamten müssen nachweisbar sein bzw. dokumentiert werden.
  • Das Messgerät muss gemäß der Bedienungsanleitung verwendet werden.

Sind Sie der Meinung, dass die Messergebnisse fehlerhaft sind, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, welcher Akteneinsicht beantragen kann und so Zugang zum Messprotokoll erhält.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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