CG-P50E – Der Blitzer zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
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Verkehrskontrolle mit CG-P50E (JVC/Piller)
Das Verkehrsrecht beschreibt die Regeln, welche auf den deutschen Straßen gelten. Durch sie sind alle Kraftfahrer an eine gewisse Ordnung gebunden. Bei Verstößen folgen Punkte, Bußgeld oder in schweren Fällen auch ein Fahrverbot.
Um Verkehrsordnungswidrigkeiten wie die Geschwindigkeitsüberschreitung oder den Abstandsverstoß aufzudecken, wird der Straßenverkehr durch die Polizei überwacht. Zum Einsatz kommen Blitzer und andere Geräte zur Messung von Abstand und gefahrenen km/h.
Dieser Ratgeber informiert Sie über die Videostoppuhr CG-P50E von JVC-Videoservice Piller (JVC/Piller). Wir erklären die Funktionsweise, informieren über typische Messfehler und sagen Ihnen, wann Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: CG-P50E
Der CG-P50E ist kein normaler Blitzer in Form eines Geschwindigkeitsmessgeräts, sondern eine Videostoppuhr, welche den Straßenverkehr mittels Kamera überwacht.
CG-P50E zeichnet ein Video auf und misst gleichzeitig die Zeit. Mithilfe des Videomaterials können Abstand und Geschwindigkeit bestimmt werden.
Eine fehlende Eichung oder eine nicht einheitliche Bildfrequenz können Messergebnisse verfälschen. Sie können das Messprotokoll von einem Anwalt prüfen lassen.
Funktionsweise von CG-P50E
Die Videostoppuhr CG-P50E ist kein üblicher Blitzer, welcher mit Radar arbeitet. Stattdessen wird der gesamte Straßenverkehr mittels Kamera aufgezeichnet. Dem Bildmaterial wird, bevor es von einem Rekorder aufgenommen wird, durch einen sogenannten Charaktergenerator eine geeichte Zeit zugewiesen. Das Gerät stellt also so etwas wie eine Uhr dar. Mit dem so vorbereiteten Video können anschließend der Abstand zwischen Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit bestimmt werden.
Gibt es typische Messfehler bei der Messung mit CG-P50E?
Im Jahr 2007 wurde durch einen Sachverständigen eine grundlegende Fehlerquelle aufgedeckt. In der Folge geriet die Videostoppuhr CG-P50E in Verruf, denn es kam zu erheblichen Messfehlern.
Ursächlich war besonders die häufig fehlende Eichung. Bei der Messung von Abstand und Geschwindigkeit stellt grundsätzlich die Bildfrequenz das Maß der Zeit dar. Ist diese nicht bei jedem Gerät einheitlich, werden die Messergebnisse ungenau.
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befasste sich bereits mit Geräten wie CG-P50E und klärte die Frage, ob sie grundsätzlich zulässig sind. Im Beschluss Az. 2 BvR 941/08 kritisierte es die anlasslose und ortsfeste Überwachung des Verkehrs mittels Videostoppuhr. Nach Ansicht des Gerichts werde dadurch das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen eine Messung mit CG-P50E?
Der Gang zum Rechtsanwalt ist immer dann ratsam, wenn Sie merken, dass mit den Messergebnissen etwas nicht stimmen kann. Gerade bei CG-P50E (JVC/Piller) kann es dann sinnvoll sein, sich die Messprotokolle genauer anzusehen. Obwohl mittlerweile eine regelmäßige Eichung vom Gerät vorgeschrieben ist, kommt es immer noch zu Fehlern. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann diese aufdecken und ggf. die Sanktionen aus einem Bußgeldbescheid abwenden.
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