Von einem Blitzer in Österreich erwischt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Alpenrepublik

In Österreich von einem Blitzer erwischt: Welche Kosten sind möglich?
In Österreich von einem Blitzer erwischt: Welche Kosten sind möglich?

Unter deutschen Autofahrern gilt Österreich als beliebtes Reiseziel. Einige sehnen sich nach Erholung vom stressigen Arbeitsalltag und möchten in der Natur Kraft tanken. Andere sind mehr auf Action aus und entscheiden sich daher für einen Skiurlaub in den Bergen. Doch unabhängig von den persönlichen Gründen ist Österreich vor allem eines: mit dem Auto leicht zu erreichen.

Auch wenn es sich bei Deutschland und Österreich um Nachbarländer handelt, existieren gewisse verkehrsrechtliche Unterschiede. Diese werden unter anderem dann deutlich, wenn Sie als Kraftfahrer in Österreich geblitzt werden. Im Gegensatz zu Deutschland existiert kein einheitlicher Bußgeldkatalog; die Sanktionen können bei österreichischen Radarfallen also variieren.

Was Sie außerdem beachten sollten, wenn Sie von einem Blitzer in Österreich erwischt wurden, ob das jeweilige Bußgeld in Deutschland überhaupt eingefordert werden kann und in welcher Höhe sich die Kosten ungefähr bewegen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Blitzer in Österreich

Wie hoch fallen die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich aus?

Je nachdem wie schnell Sie waren, können Bußgelder zwischen 29 und 5000 Euro bzw. noch höher auf Sie zukommen. Wann welche Sanktionen greifen, zeigen die Tabellen hier.

Wer muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich bezahlen?

In der Regel haftet der Fahrer für einen Tempoverstoß. Allerdings lösen Blitzer in Österreich oft von hinten aus, sodass Halter zur Ermittlung des Fahrers herangezogen werden. Verweigern sie die Unterstützung, müssen sie mit einem weiteren Bußgeld rechnen. Mehr dazu hier.

Sind österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckbar?

Wurden Sie in Österreich geblitzt, kann das Bußgeld bereits ab einer Höhe von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Zwischen beiden Ländern gilt ein besonderes Abkommen.

Als Deutscher in Österreich geblitzt: Müssen Sie zahlen?

Bekanntschaft mit einem Blitzer in Österreich gemacht? Bezahlen müssen Sie auch als Deutscher.
Bekanntschaft mit einem Blitzer in Österreich gemacht? Bezahlen müssen Sie auch als Deutscher.

Deutsche Autofahrer, die in Österreich mit einem Blitzer Bekanntschaft gemacht haben, gehen nicht selten davon aus, dass Sie in ihrem Heimatland nicht für den jeweiligen Verstoß belangt werden können. Dabei handelt es sich allerdings um eine Fehlannahme.

Dem deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrag vom 31.05.1988 ist es zu verdanken, dass österreichische Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Aufgrund dieses sogenannten „bilateralen Abkommens“ müssen Sie auch als Deutscher für das jeweilige Bußgeld aufkommen, nachdem Sie von einem Blitzer in Österreich erwischt wurden.

Mit Punkten in Flensburg müssen Sie allerdings nicht rechnen. Schließlich existiert das Fahreignungsregister (FAER) ausschließlich in Deutschland, in Österreich findet das sogenannte Vormerksystem Anwendung, welches dem deutschen Punktesystem zumindest ähnelt.

Wurden Sie in Österreich von einem Blitzer auf der Autobahn mit einer so hohen Geschwindigkeit erwischt, dass ein Fahrverbot droht, ist ebenfalls nicht mit Auswirkungen in Deutschland zu rechnen. Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich geblitzt wurde, erhält kein Fahrverbot in Deutschland, sondern lediglich in der Alpenrepublik.

Lösen Blitzer in Österreich von vorne oder von hinten aus?

Üblicherweise lösen stationäre und mobile Blitzer in Österreich von hinten aus. Schließlich gilt dort die sogenannte Lenkerauskunft. Wurde mit einem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen, geht das Ganze in der Regel folgendermaßen vonstatten:

  • Anhand des Kennzeichens ist es der zuständigen Behörde möglich, den „Zulassungsbesitzer“ (in Deutschland: Fahrzeughalter) ausfindig zu machen.
  • Die jeweiligen Sanktionen sollen jedoch dem „Lenker“ (also dem eigentlichen Fahrer) auferlegt werden, der von einem Blitzer in Österreich erwischt wurde.
  • Da der Lenker nicht in jedem Fall auch der Zulassungsbesitzer sein muss, hat die Behörde das Recht, sich von Letzterem Auskunft darüber erteilen zu lassen, wer das Kfz zum Tatzeitpunkt steuerte.
  • Dies kann sie schriftlich oder telefonisch tun. Bei einer schriftlichen Anfrage haben Zulassungsbesitzer 14 Tage Zeit, um darauf zu antworten.
In Österreich geblitzt? Auf der Autobahn können die Kosten nochmal anders ausfallen.
In Österreich geblitzt? Auf der Autobahn können die Kosten nochmal anders ausfallen.

Kommt der Zulassungsbesitzer dem nicht nach, können ihm nicht nur die Ahndungen auferlegt werden – er erhält außerdem eine weitere Strafe für die Nichterteilung der Lenkauskunft.

Normalerweise liegen die Beträge hier zwischen 72 und 218 Euro; es sind maximal 5.000 Euro möglich.

Nach der Bekanntschaft mit einem Blitzer können die Strafen in Österreich demzufolge auch dem Fahrzeughalter auferlegt werden, obwohl er nicht gefahren ist.

Da in Deutschland allerdings die Fahrerhaftung gilt und in Bezug auf die Lenkerauskunft gar keine rechtlichen Vorschriften existieren, konnten Verstöße dagegen auch nicht geahndet werden, wenn deutsche Fahrer von einem Blitzer in Österreich erwischt wurden. Schon länger kommen allerdings unter anderem aus diesem Grund Blitzer in Österreich zum Einsatz, die von vorne auslösen. Durch das damit verbundene „Blitzerfoto“ steht der Vollstreckung des Bußgelds in Deutschland normalerweise nichts mehr im Wege.

Geblitzt in Österreich: Welche Kosten sind möglich?

Wurden Sie in Österreich geblitzt, können die Kosten, wie bereits erwähnt, stark variieren, da kein einheitlicher Bußgeldkatalog existiert. Den österreichischen Behörden steht demzufolge ein relativ großer Spielraum bei der Festsetzung der Ahndungen zur Verfügung.


Es muss außerdem zwischen einem Organmandat (wird von der Polizei z. B. bei einer Kontrolle im Verkehr verhängt) und einer Anonymverfügung (quasi das Pendant zum deutschen Bußgeldbescheid) differenziert werden. Nach dem Aufeinandertreffen mit einem Blitzer in Österreich können die Kosten wie folgt ausfallen:

Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Zu schnell gefahrene km/hOrgan­mandatAnonym­verfügung
… bis 20 km/h30 €29 - 60 €
… bis 30 km/h50 €56 - 72 €
… bis 40 km/hab 150 €ab 150 €
… über 40 km/hab 300 €ab 300 €

Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts bzw. auf der Autobahn:

Zu schnell gefahrene km/hOrgan­mandatAnonym­verfügung
… bis 20 km/h30 €29 - 50 €
… bis 20 km/h (Autobahn)30 €45 €
… bis 30 km/h50 €56 - 90 €
… bis 30 km/h (Autobahn)50 €60 €
... bis 50 km/hab 150 €ab 150 €
... über 50 km/hab 300 €ab 300 €
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Wolf

    22. August 2023 um 13:51

    Bin Mitte Juli 2023 in einer Ortschaft in der Steiermark mit (laut Bußgeldbescheid) 6 km/h zu viel gemessen worden ==> 50 €!
    Keine Angabe zum Messsystem, kein Foto, Beweismittel: Anzeige der Polizei (keine Namen).
    Allgemein wird in ganz Österreich „überall“ geblitzt. Die Dichte der „festen Blitzer“ ist im Vgl. zu D um ein Vielfaches höher.

  2. BarMag

    1. August 2022 um 15:49

    Blitzer schlagen Mobil in Österreich zu und blitzen v.a. Deutsche Kennzeichen von vorne. – An Tunnelausfahrten … wo kurz nachher die Geschwindigkeit erhöht werden darf !

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