Wie sieht ein Messprotokoll beim Blitzer aus?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ein Messprotokoll gültig ist

Ein Messprotokoll von einem Blitzer sollte genau auf Fehler untersucht werden.
Ein Messprotokoll von einem Blitzer sollte genau auf Fehler untersucht werden.

Geschwindigkeitsverstöße sind mitunter nicht nur in Deutschland ein häufiger Grund für Unfälle. Um diese Verstöße aufzudecken und weitestgehend zu unterbinden, werden deshalb Blitzer – unter anderem von der Polizei – aufgestellt.

Mit jedem Mal, bei dem ein Verkehrssünder bei seinem Verkehrsverstoß mit dem Auto durch einen Blitzer aufgezeichnet wird, löst dieser in der Regel nicht nur eine Fotoaufnahme aus.

Auch ein Messprotokoll muss bei den Messungen angefertigt werden, das die Geschwindigkeitsüberschreitung oder den Abstandsverstoß dokumentiert, damit dieser entsprechend mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder in gewissen Fällen sogar mit einem Fahrverbot laut Verkehrsrecht geahndet werden kann.

Dabei sind viele Informationen wichtig, die auch entsprechend im Protokoll aufgeführt werden. Aber welche Details sind das genau? Wann kann ein Messprotokoll beim Blitzer ungültig sein? Wer hat das Recht, dieses anzufertigen?

FAQ: Messprotokoll

Was ist das Messprotokoll von einem Blitzer?

Das Messprotokoll enthält viele verschiedene Informationen, die den Behörden helfen, den Täter etwa nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verantwortung zu ziehen.

Welche Infos enthält ein Messprotokoll?

Das Messprotokoll von einem Blitzer enthält bspw. Ort und Datum der Geschwindigkeitsmessung, Art und Eichung des Blitzers sowie das gefahrene Tempo des Verkehrssünders.

Wann wird das Protokoll wichtig?

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen wollen, bietet es sich an, eine Akteneinsicht zu beantragen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht bekommt einen umfassenden Einblick in diese und kann mit Hilfe des Messprotokolls bspw. nachvollziehen, ob ein Blitzer ordnungsgemäß gewartet wurde.

Welche Informationen muss ein Messprotokoll enthalten?

Ein Messprotokoll führt einige Informationen auf, die bei der Messung der Geschwindigkeit wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Art des Blitzers
  • Ort und Datum des Verkehrsverstoßes (Ort inklusive Angabe der Höhe des Messgeräts)
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • Gefahrene Geschwindigkeit
  • Verkehrszeichen der Geschwindigkeitsvorgabe
  • Fahrbahnbreite (inklusive Angabe der Breite der einzelnen Fahrstreifen)
  • Messbeginn und –ende
  • Eichung des Geschwindigkeitsmessgeräts
  • Fahrtrichtung vom Auto
  • Abstand des Messgeräts zum Fahrbahnrand
  • Name und Unterschrift des Messbeamten

Zudem werden auf dem Protokoll, das zusätzlich zur Messung geführt wird, die Sanktionen der Polizei gelistet, die gegen den Verkehrssünder aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung verhängt werden.

Wieso ist das Messprotokoll vom Blitzer wichtig?

Ein Einspruch gegen das Messprotokoll vom Blitzer kann erfolgreich sein, wenn z. B. Übertragungsfehler vorliegen.
Ein Einspruch gegen das Messprotokoll vom Blitzer kann erfolgreich sein, wenn z. B. Übertragungsfehler vorliegen.

Besonders dann, wenn Sie Einspruch gegen die Messung erheben wollen, kann ein Protokoll wichtig sein. Denn oft werden Fehler bei der Übertragung gemacht, die Sie mit einem Einspruch anfechten können. Dafür können Sie auch einen Anwalt beauftragen, der Ihnen die Arbeit vor Gericht abnehmen und Sie und Ihre Interessen bestmöglich vertreten kann. Ein Anwalt kann außerdem Akteneinsicht erlangen, wenn Sie geblitzt wurden.

Das kann Ihnen besonders dann helfen, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und deshalb ein BußgeldPunkte oder ein Fahrverbot mithilfe von Ihrem Anwalt abwenden wollen.

Durch die Einsicht in das Messprotokoll können Sie eine Fehlmessung aufdecken oder Übertragungsfehler aufklären, die eventuell dazu führen, dass Ihre Strafe laut Recht gemildert oder auch gänzlich verworfen wird.

Zum Beispiel dann, wenn keine gültige Eichung des Geschwindigkeitsmessgeräts vorlag, können Sie dies dem Messprotokoll entnehmen und den Bußgeldbescheid bzw. die Messung entsprechend anfechten.

Blitzermodelle und Fehlerquellen

Je nachdem, von welchem Blitzer Sie erwischt wurden, können auch verschiedene Fehler bei den Messungen auftreten. Beim Abgleich der Messung müssen Sie deshalb beachten, mit welchem Geschwindigkeitsmessgerät Sie es zu tun hatten, als Sie geblitzt wurden. Welches Gerät die Messung ausgelöst hat, ist im Messprotokoll verzeichnet. Da jedes Gerät andere Fehlerquellen aufweist, können unterschiedliche Informationen im Messprotokoll auf Fehler hinweisen.

Das kann zum Beispiel ein falscher Winkel zur Fahrbahn sein oder auch eine ungültige Eichung des Geräts zur Messung der Geschwindigkeit. Unabhängig vom Gerät kann beispielsweise auch der unterschrittene Abstand zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild entscheidend für eine anzufechtende Messung sein.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

15 Kommentare

  1. Auerswald

    18. Juli 2024 um 16:47

    In der Verwarnung Anhörung ist nur die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug angegeben (9 km/h). Die gemessene Geschwindigkeit ist weder angegeben noch im Foto sichtbar. Lohnt sich ein Einspruch?

  2. Diethelm

    6. Mai 2022 um 21:53

    Im Messprotokoll war keine Fahrtrichtung angegeben. Die Messung erfolgte in der Nähe eines
    Ortseingangs / ausgangs-schildes. Auf 2 kleinen Fotos vom Fahrer und vom Kennzeichen war die Umgebung oder die Fahrtrichtung nicht zu erkennen. Von allen Beteiligten, Angeklagtem,
    Rechtsanwalt, Bußgeldstelle, Gericht wurde die überhöhte Geschwindigkeit von 99 Km/h in Fahrtrichtung Ortseingang unterstellt und vom Angeklagten vehement angefochten.
    Nach 1 Jahr stellt ein Gutachter an hand der kompletten Auwertung der Messungsunterlagen
    fest, daß die Messung in Richtung Ortsausgang erfolgt war. ( Fahrer war an diesem Tag in beiden Fahrtrichtungen unterwegs. Hinter dem Ortsausgangsschild waren 100 Km/h erlaubt.
    Zwischen der Meßlinie und dem Artsausgangsschild lagen 35 m – unbebaut. Meines Erachtens macht es einen Unterschied, ob man mit 100 Km/h in einen Ort “ hineinbrettert“ – mit bebauung- oder ob man zum Ortende hin zu früh beschleunigt. Die fehlende Angabe der Fahrtrichtung hat alle Beteiligten 1 Jahr “ in die falsche Richtung geschickt“. Mein Anwalt will diesen Tatbestand anfechten oder eine Strafmilderung einfordern. Aussicht auf Erfolg ??

  3. Dominik

    18. Juni 2020 um 19:58

    Ich wurde kürzlich geblitzt und warte noch auf den Bescheid. Der Blitzer befand sich in einem VW-Caddy, der beide Fahrtrichtungen kontrolliert hat. Allerdings befand sich KEIN Messbeamter im oder am Fahrzeug, das habe ich mit Fotos dokumentiert. Kann sich hier ein Einspruch lohnen, wenn der Bescheid kommt?

  4. Latif C.

    25. Dezember 2019 um 14:46

    Hallo,
    ich hatte mal gehört, dass ein Mobiler Blitzer welches aus einem Auto blitzt, parallel zum Bordstein sein muss. Also wenn von der vorderen Felge zum Bordstein der Abstand zb. 25 cm beträgt, dann auch der Abstand von hinterer Felge zum Bordstein 25 cm sein muss ist das richtig?

  5. Max

    16. Juli 2019 um 16:22

    Im Zeugenanhörungsschreiben wurde für Höchsttempo 30 auf einer Strecke im Ort nicht der genaue Mess-Standort angegeben (z.B. „bei Hausnummer XYZ“). Wenn im Bescheid ebenfalls kein genauer Mess-Standort angegeben wird, ist dann die Messung anfechtbar?

  6. Sebastian

    10. April 2019 um 15:40

    Ist in einem Messprotokoll der exakte Standort zu vorangegangenener Verkehrsschilder ersichtlich?
    Um z.B. die Nichteinhaltung des Mindestabstandes zwischen einer mobilen Blitzanlage und einem Tempobegrenzungsschild zu beweisen?

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 8:51

      Hallo Sebastian,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Friedrich

    19. Juli 2018 um 20:23

    Was ist wenn der Fahrer nicht genau zu erkennen ist weil der linke Außenspiegel ein Teil vom Gesicht verdeckt. Es wurde von der Fahrer Seite aus geblitzt. Das Fahrzeug ist ein Vereins Fahrzeug. Es droht ein Führerschein Entzug.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 11:07

      Hallo Friedrich,

      in solch einem Fall sind Sie dazu angehalten, die Identität des Fahrers im Anhörungsbogen anzugeben. Tun Sie das nicht bzw. helfen Sie der Behörde nicht, den verantwortlichen Fahrer zu finden, droht mitunter eine Fahrtenbuchauflage bzw. die Sanktion geht an den Halter des Fahrzeuges über. Nur weil das Bild nicht eindeutig ist, kann die Strafe nicht einfach ausgesessen werden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  8. Ha-Me

    6. Juli 2018 um 14:25

    Auf dem „Verwarnungs-Bescheid“ ist lediglich ein Photoausschnitt des Fahrers ausgedruckt (das Photo kann theoretisch vor Jahren an anderer Stelle aufgenommen sein) mit allgemeinen Angaben zu zu schnellem Fahren. Das Fahrzeug ist nicht abgebildet, auch kein KFZ-Kenzeichen. Ein Bezug zum Fahrzeug mit eingespiegelten Daten kann nicht hergestellt werden. Auch ist nicht ausgeschlossen, daß andere Fahrzeuge auf der Parallelspur (2 Kolonnen nebeneinander mit ähnlicher Geschwindigkeit) mit auf dem Photo vorhanden sind und somit die Messung nicht zuordnen lassen. Die Behauptung der Bußgeldstelle „Die Messung wurde von Ihrem PKW ausgelöst“ ist zu vage.
    Die Akteneinsicht in 250 km Entfernung ist mit 12 € kostenpflichtig!
    Das heißt: es wird eine Behauptung aufgestellt, und will man einen Nachweis erhalten, muß man dafür bezahlen.

  9. Reiner

    20. November 2017 um 20:22

    Muss schon beim „Tatvorwurf“ mit Angabe der Geschwindigkeiten, vorgegeben und gemessen, das betreffende verwendete Messgerät mit angegeben sein oder ist es ausreichen wenn in dem Schreiben lapidar geschrieben steht: Lasermessung, und mehr nicht dazu ? Ist, so gesehen die ganze Sache schon anfechtbar geworden oder nicht ?

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 13:46

      Hallo,
      die konkreten Angaben zum Verkehrsverstoß erhalten Sie in der Regel erst mit dem Bußgeldbescheid. Ein Einspruch ist zudem auch erst nach Erhalt dieses möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. dlandowski

        14. Februar 2023 um 10:58

        Hallo,

        bei dem mir vorgeworfenen Verstoß ist auch auf dem BG-Bescheid weder Gerät noch Messergebnis vor Toleranzabzug angegeben.

        Ist das anfechtbar und kann ich dies über einen Einspruch anstoßen oder nur der Rechtsbeistand?

        Danke vorab und Grüße!

        dlandowski

  10. E. Liedl

    6. Oktober 2016 um 20:27

    Welche rechtlichen Folgen ergeben sich, wenn das Messprotokoll nicht alle der genannten erforderlichen Informationen enthält?
    z. B. : Es fehlt die Angabe der Höhe des Messgerätes, ebenso die Angabe des Abstandes des Messgerätes zum Fahrbahnrand, auch sonst keine Angaben zur Aufstellung des Gerätes (z. B. Messwinkel) die Angabe der Fahrbahnbreite (wofür erforderlich?)
    Das Protokoll enthält keine Angabe des Namens des Messbeamten (-angestellten?) Das „Messpersonal“ ist nur mit einer Nr. bezeichnet, es gibt nur ein Namenszeichen und keine Unterschrift.
    Es gibt nur eine „Bestätigung, dass Aufstellung und Anwendung des Gerätes, nach der zum Gerät gehörenden Bedienungsanleitung des Herstellers, durch qualifiziertes Personal erfolgt ist“. Der Schulungsnachweis ist 4 Jahre oder älter.

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:24

      Hallo Herr Liedl,
      Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Hierdurch leiten Sie das Zwischenverfahren ein. Ob sich das verordnete Bußgeld hierdurch abwenden lässt, ist jedoch nicht gewiss. Je nach Höhe des Betrages kann es sich daher lohnen, einen Anwalt einzuschalten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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