Laser Patrol: Überwachung mittels Jenoptik-Laser
Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Mobile Geschwindigkeitsmessungen durch Lasertechnik
Im Verkehrsrecht steht die Sicherheit im Straßenverkehr an erster Stelle. Vielen Autofahrern ist jedoch gar nicht klar, dass sie durch überhöhte Geschwindigkeiten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.
Um ihren Teil zur Verkehrserziehung beizutragen und auf diese Weise Temposünder ein stückweit zu sensibilisieren, führen Polizeibeamte Geschwindigkeitskontrollen in den unterschiedlichsten Formen durch.
Neben Radaranlagen und Messungen mit Induktionsschleifen kommt auch die Lasertechnik zum Einsatz. Zur Gruppe dieser Geräte gehört auch der Laser Patrol. Wie die genaue Funktionsweise bei diesem Lasermessgerät aussieht und welche Fehlerquellen dazu führen können, dass die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser Patrol ungültig wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Laser Patrol
Dieses Messgerät verwendet Laser für die Geschwindigkeitsmessung. Da eine Fotofunktion fehlt, muss die Polizei die Verkehrssünder direkt zur Rede stellen.
Grundsätzlich lassen sich Messfehler nicht vollständig ausschließen. Informationen zu den möglichen Ursachen finden Sie hier.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen möglich.
So funktioniert der Laser Patrol
Der Laser der Firma Jenoptik kann entweder auf einem Stativ oder mobil zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt werden. Dabei werden Lichtimpulse vom Messgerät abgegeben, die vom zu kontrollierenden Fahrzeug reflektiert werden.
Diese brauchen eine gewisse Zeit, bis sie wieder beim Laser Patrol eintreffen. Anhand dieser Dauer kann die Entfernung zum Fahrzeug festgestellt werden. Da sich diese während der Fahrt verringert, verändert sich auch die Laserbestrahlung. Dadurch kann die gefahrene Geschwindigkeit in km/h ermittelt und vom Display abgelesen werden.
Laser Patrol: Die gängigsten Messfehler
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser Patrol stattfand, sollten Sie hellhörig werden. Es existieren einige Fehlerquellen, die mit diesem Lasermessgerät im Zusammenhang stehen.
Welche das genau sind, können Sie im Folgenden nachlesen:
- Keine Testdurchläufe: Bevor der Laser Patrol zum Einsatz kommt, sollten die damit beauftragten Beamten diverse Durchläufe zum Test vornehmen, um das Gerät zu kontrollieren und sich damit vertraut zu machen. Wurde darauf verzichtet, können die Messergebnisse verfälscht werden.
- Falscher Winkel: Wenn das Messgerät in einem falschen Winkel zur Fahrbahn positioniert wurde, kann dies die Messung ebenfalls ungültig machen. Beim Laser Patrol sollte der Winkel im besten Fall null Grad betragen. Ein solcher Wert kann jedoch fast ausschließlich erreicht werden, wenn die Messung in Kurven oder von Brücken aus durchgeführt wird. Dementsprechend sollte die Toleranz angepasst werden und größer ausfallen, je mehr der Winkel sich vom Idealwert unterscheidet.
- Mehrere Fahrzeuge auf der Fahrbahn: Kommt es auf der Messstrecke beispielsweise zu einem Überholmanöver und es befinden sich demnach zwei Fahrzeuge in ähnlicher Entfernung, kann dies den Laser Patrol verwirren. Es ist demnach nicht klar, welches Kfz genau gemessen wurde.
- Missachtung der Eichpflicht: Um ein korrektes und vertrauenswürdiges Messergebnis zu erhalten, sollte die Pflicht zur Eichung in jedem Fall eingehalten werden. Ist kein Eichschein vorhanden, begünstigt dies die Unwirksamkeit des Messergebnisses.
- Falsch ausgefülltes Messprotokoll: Da Beweismittel wie Foto oder Video wegfallen, liegt die Beweispflicht einzig und allein beim Messprotokoll. Weist dieses Fehler oder Unstimmigkeiten auf, darf die Kontrolle mit dem Laser Patrol an und für sich nicht gewertet werden.
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