Laser-Geschwindigkeitsmessung: Wie funktioniert das?
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann kommt die Geschwindigkeitsmessung mit Laser zum Einsatz?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt grundlegende Regeln, um einen möglichst unfallfreien Verkehr zu ermöglichen.
Doch nicht alle Kraftfahrer halten sich an die Vorschriften und unterschreiten beispielsweise den Sicherheitsabstand oder fahren zu schnell.
Solch ein Verhalten gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, sodass der Gesetzgeber gezwungen ist, Verkehrsverstöße zu ahnden. Um z. B. die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen, kommen in der Regel Geräte zur Laser- oder Radar-Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Laser zur Messung der Geschwindigkeit genutzt werden, zu welchen Fehlern es bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung kommen kann und ob sich ein Einspruch lohnt, wenn die Polizei Sie lasert.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Laser-Geschwindigkeitsmessung
Der Blitzer sendet Lichtimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert und wieder im Gerät eintreffen. Sie werden so immer kürzer, je näher das Fahrzeug kommt. So kann die Geschwindigkeit errechnet werden.
Zum Einsatz kommen z. B. Laser Patrol, TraffiPatrol und Riegl LR90-235 P. Weitere Lasermessgeräte finden Sie hier.
Auch Lasermessgeräte sind nicht unfehlbar. Klicken Sie hier, um typische Fehlerquellen herauszufinden, mit denen Sie vielleicht Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid untermauern können.
Mit diesen Blitzern kann die Lasermessung erfolgen
- Laser Patrol
- LAVEG
- LTI 20.20 TS/KM
- RIEGL LR90-235P
- RIEGL FG21-P
- TraffiPatrol
- TRAFFIPatrol XR
- TraffiStar S350
- LEIVTEC XV2
- LEIVTEC XV3
- PoliScan F1 HP
- PoliScan FM1
- PoliScan M1 HP
- PoliScan Speed
Funktionsweise: Wie erfolgt die Geschwindigkeitskontrolle per Laser?
Bei der Messung der Geschwindigkeit ist die Polizei auf die Verwendung von Technik angewiesen.
Welches Messgerät zum Einsatz kommt, ist grundsätzlich von der Zielsetzung abhängig. Soll beispielsweise eine vielbefahrene Straße dauerhaft überwacht werden, nutzen die Behörden stationäre Blitzer. Laser werden im Gegensatz dazu häufiger in der mobilen Überwachung verwendet.
Soll mit einem Laser die Geschwindigkeit gemessen werden, sendet das Gerät Lichtimpulse aus, welche durch ein Auto reflektiert und wiederum durch ein Empfangsmodul mit Auswertungselektronik aufgefangen werden. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen Fahrzeug und Messgerät ermittelt werden. Um daraus die Geschwindigkeit berechnen zu können, braucht es mehrere Messungen innerhalb kürzester Zeit.
Bei den gängigen Modellen zur Laser-Geschwindigkeitsmessung werden ca. 40 bis 75 Lichtimpulse gesendet. Entsprechend oft wird also auch der Abstand gemessen. Per Weg-Zeit-Berechnung kann auf Basis dieser Werte die Geschwindigkeit ermittelt werden. Damit die Messung möglichst genau wird, ist es wichtig, mit dem Laserstrahl ein gut reflektierendes und wenig streuendes Objekt anzuvisieren. In der Regel ist dieses das Nummernschild vom Auto.
Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die Polizei mit der Laserpistole die Geschwindigkeitsmessung durchführt. Um valide Messerwerte erzeugen zu können, müssen die Beamten eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Einen Blitz und somit ein Beweisfoto gibt es bei dieser Methode nicht. Daher werden Verkehrssünder nach einer Laser-Geschwindigkeitsmessung direkt aus dem Verkehr gewunken. Es folgt die erste Anhörung mit Aufnahme der Fahrerdaten.
Gibt es Laser-Blitzer?
Zur stationären Überwachung des Straßenverkehrs werden meist Blitzer mit Radartechnik eingesetzt. Es gibt aber seit einigen Jahren auch Systeme, welche per Laser die Geschwindigkeitsmessung durchführen. Zu nennen ist beispielsweise das Lasermessgerät PoliScan Speed. Stellt dieses einen Verstoß fest, wird das entsprechende Fahrzeug fotografiert – es blitzt. Auf dem Bild sind dann Fahrer und Nummernschild eindeutig zu erkennen.
Fehlerquellen beim Messen mit Laser
Jede Messmethode kann auch Fehler produzieren. Ursächlich können technische Störungen, aber auch eine falsche Handhabung sein. Bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung mit Pistole ist es beispielsweise unbedingt erforderlich, dass ein Ziel korrekt anvisiert wird.
Ausßerdem muss die Zielelektronik geeicht sein.
Dass den Messergebnissen nicht blind vertraut werden darf, stellte Ende November 2016 das Amtsgericht Mannheim fest. Dem Beschluss zufolge seien viele Messungen vom Laser-Blitzer PoliScan Speed ungültig. Die Überprüfung der Messung kann sich also lohnen.
Laserstörer – erlaubt oder verboten?
Grundsätzlich ist es verboten, eine Laser-Geschwindigkeitsmessung durch spezielle Geräte zu sabotieren. Wer dennoch einen sogenannten Laserjammer einsetzt, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem kann der Laserstörer von den Beamten beschlagnahmt und vernichtet werden. Bei einem Kaufpreis von über 500 Euro kann dies ganz schön ins Geld gehen.
Einspruch gegen eine Lasermessung
Sind Sie überzeugt davon, dass bei Ihre Laser-Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war, dann sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen. Hilfreich ist auch stets die Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht. Dieser hat Einblicke in die Messverfahren und kann Fehler aufdecken.
Mir wurde vorgeworfen am 27.02.23 12:53 in Quickborn,Kieler Strasse Pkw [Angabe von der Redaktion entfernt] eine Ordnungs Widrigkeit begangen zu haben in geschlossener Ortschaft um 6 Km/h bei 30 Km/h
nach abzug Tolleranzabzug 36 Km/h ein Verwarngeld 30 €
Messung mit Lasergerät und Foto ! Ist das Rechtens da mir bekannt ist bei Läsermessungen
Wird mann herraus gewunken und es gibt kein Foto .Oder bin ich da falsch Informiert.
Habe die 30 € gezahlt.
Habe die OWI -Stelle Neumünster Kontaktiert und wollte wissen wo ich geblitzt wurde .Der Mitarbeiter konnte hierzu keine Angaben machen.Seine Antwort fahren sie doch noch einmal die Strecke ab dann sehen sie ja wo die 30 KM Zone ist ??
Danach habe ich den Polizei Posten Quickborn Kontaktiert konntenmir auch nichts sagen,
Außer ich sollt doch noch eimal die Strecke abfahren und auf Schulen Kindergärten und
Altenheime achten.
Habe einen Anhörung bekommen, Messung erfolget mit einer Laserpistole.
Bin angeblich in einer 30 Zone nach Abzug der Toleranz 36 km/h unterwegs gewesen.
Meine Frage an Sie kann ich vom Ordnungsamt eine Kopie der letzten Überprüfung durch das Eichamt verlangen.
Es wurde ein Verwarnungsgeld von 15€ gefordert.
Auf meinem Bußgeldbescheid steht nur „Messung mit Lasergerät und Foto“…
Das Foto ist aber NICHT dabei.
Auch ein Anhörungsbogen oder sowas kam vorab nicht.
Der Bescheid kam direkt per „förmlicher“ Zustellung“.
Ist das mittlerweile üblich?
Muss nicht die Type des Gerätes angegeben werden?
Da es eigentlich „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit 10 EUR geht, aber der Bußgeldbescheid natürlich schon „Gebühr“ und „Auslagen“ beinhaltet bin ich nun direkt bei 38,50 Eur.
Was kann ich tun?
MfG Ferdinand
Hallo Ferdinand,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Habe gerade einen Anhörungsbogen bekommen, Messung mit Läsergerät auf der Autobahn. Ich kann mich noch gut an die Situation erinnern, auf gleicher Höhe befand sich ein PKW direkt neben mir! Wie sind die Einpruchsmöglichkeiten?
LG S.
Hallo Dietmar S.,
um diese beurteilen zu können, benötigt man Akteneinsicht. Schalten Sie bestenfalls einen Anwalt hinzu.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org