ESO ES 3.0 – Geschwindigkeitsmessung per Helligkeitssensoren
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Wichtigste über das Messgerät ESO ES 3.0
Um die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, führt die Polizei regelmäßig Messungen der Geschwindigkeit durch. Verkehrssünder und notorische Raser müssen entsprechend mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Die Beamten stützen sich dabei auf die verschiedensten Messverfahren. Zum Einsatz kommen z. B. Laser- und Radarmessgeräte.
Gute Ergebnisse liefert auch das Messgerät ESO ES 3.0. Mit diesem kann die Einhaltung der im Verkehrsrecht festgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit überprüft werden. Das Messverfahren mit dem ESO-Blitzer erfolgt durch sogenannte Helligkeitssensoren. Die Funktionsweise ähnelt der einer Lichtschranke.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: ESO ES 3.0
Der Lichtschrankenblitzer verwendet drei Helligkeitssensoren, die mittels einer Weg-Zeit-Rechnung das gefahrene Tempo ermitteln.
Ähnlich wie sein Vorgängermodell ESO ES 1.0 kann dieser Blitzer mobil und stationär und damit nahezu überall im Straßenverkehr zum Einsatz kommen.
So wie jeder Blitzer kann auch dieser einige Fehler etwa bei der Messung aufweisen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Funktionsweise vom ESO ES 3.0
Vorteilhaft ist, dass der Einseitensensor ESO ES 3.0 nur auf einer Seite der Fahrbahn aufgestellt werden muss. Hierin unterscheidet sich das Gerät also grundsätzlich von der Lichtschranke ESO µP 80/VIII-4 vom selben Hersteller.
Zur Ermittlung der Geschwindigkeit kommen drei Helligkeitssensoren mit einem Abstand von jeweils 25 Zentimetern zu Einsatz. Außerdem wird die Entfernung zum zu messenden Fahrzeug von zwei weiteren Sensoren gemessen. Dadurch lässt sich die Zuordnung eines Blitzerfotos besser bewerkstelligen.
Wird der Messbereich von ESO ES 3.0 von einem Fahrzeug durchfahren, erhalten die Sensoren mehrere Werte gemäß Weg-Zeit-Messung. Daraufhin kann die Geschwindigkeit berechnet werden.
Der Blitzer wird von der Software nur dann ausgelöst, wenn die einzelnen Sensoren zu Messergebnissen mit hoher Übereinstimmung kommen.
Dadurch lassen sich beim ESO ES 3.0 Messfehler weitgehend vermeiden.
Ähnlich wie beim Vorgängermodell ESO ES 1.0 ist ESO ES 3.0 vielfältig einsetzbar. Das Gerät kann mobil und stationär verwendet werden. Zudem eignet es sich zur Geschwindigkeitsmessung in Kurven und Baustellen. Auch das gleichzeitige Messen beider Fahrtrichtungen ist möglich.
Gibt es typische Fehlerquellen bei der Messung mit ESO ES 3.0?
Messungen mit ESO ES 3.0 gelten als sehr genau. Dadurch dass mehrere Messungen mit den Sensoren erfolgen und diese verglichen werden, kommt es eher selten zu Messfehlern. Dennoch ist kein Verfahren fehlerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte also ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bzw. der Gang zum Rechtsanwalt in Erwägung gezogen werden.
Häufige Fehlerquellen:
- Messgerät wurde falsch aufgestellt.
- Die Zuordnung von Fahrzeug und Geschwindigkeit ist nicht eindeutig (z. B. mehrere Fahrzeuge auf dem Bild).
- Die Software war bei der Messung nicht aktuell.
- Die Ausbildung der Messbeamten war nicht ausreichend.
- Messprotokoll wurde nicht entsprechend der Vorgaben ausgefüllt.
- Einige Gerichte erachten die Messergebnisse von ESO ES 3.0 als rechtlich nicht verwertbar.
Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit ESO-Blitzer
Landet infolge einer Messung mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, können die Betroffenen innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Gibt es Zweifel an der Korrektheit der ermittelten Geschwindigkeit, kann ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, Messprotokolle einsehen und prüfen, ob es zu Fehlern gekommen ist.
Bin geblitzt worden mit (netto) 111 km/h, außerorts, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ich befand mich auf der Überholspur um einen langsameren PKW zu überholen, der leider trotzdem beschleunigte, so dass ich, um den Überholvorgang abzuschließen, tatsächlich die Geschwindigkeit etwas übertreten habe. Die Überschreitung bestreite ich nicht. Ich hatte aber das zu überholende Fahrzeug im Auge und nicht den Tacho. Die Übertretung geschah praktisch in einer Sekunde, um hernach wieder zur zHG zurückzukehren. Es war freie Sicht. Ist mein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit, will ich keinen Widerspruch einlegen.
MfG Jürgen
Hallo Jürgen,
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