Blitzer aufstellen: Wo darf ein Geschwindigkeitsmessgerät stehen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geschwindigkeitsüberwachung durch Blitzer

Wollen Sie einen Blitzer aufstellen? Das darf nicht jeder machen!
Wollen Sie einen Blitzer aufstellen? Das darf nicht jeder machen!

Viele Straßen in Deutschland sind mit Blitzern ausgestattet, die durch eine Geschwindigkeitsmessung die Verkehrsverstöße deutscher Autofahrer erkennen sollen, damit diese geahndet werden können.

Nicht immer ist den Autofahrern der Standort dieser Radarfallen bekannt, denn oft kommen auch mobile Geräte zum Einsatz, die Ortskundigen durch das plötzliche Auftauchen ebenso Probleme bereiten können, wie Autofahrern mit geringer Ortskenntnis. Aber wo genau dürfen Blitzer eigentlich stehen?

Wie groß muss der Abstand zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild laut Richtlinien sein? Und wer hat das Recht, einen Starenkasten aufstellen zu lassen? Was zu beachten ist, wenn Beamte einen Blitzer aufstellen wollen, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Blitzer aufstellen

Wer ist für das Aufstellen von Blitzern verantwortlich?

Die jeweiligen Kommunen oder die Polizei darf Blitzer aufstellen. Privatpersonen ist dies nicht erlaubt. Auch Blitzerattrappen dürfen nicht aufgestellt werden.

Darf ein Blitzer direkt hinter einem Ortseingangsschild stehen?

Ja, in einigen Bundesländern gibt es keine Vorgaben dazu. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Bundesland welche Bestimmungen gelten.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Blitzer nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurde?

Das ist ganz individuell und hängt vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann für Sie nach Einspruchsgründen gegen einen Bußgeldbescheid suchen und diesen für Sie einlegen.

Wo sind Blitzer zulässig? – Infos im Video

Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.
Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.

Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Zum Blitzer-Aufstellen gibt es Vorschriften und Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Denn solch ein Geschwindigkeitsmessgerät darf nicht einfach überall aufgestellt werden.

Die oberste Regel bezüglich des Aufstellplatzes ist der Abstand zwischen der Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. einem Ortsschild und dem Radargerät selbst. Denn bei plötzlichen Bremsungen kann es zu Auffahrunfällen kommen, die so weit wie möglich verhindert werden sollen.

Aus diesem Grund wird Autofahrern eine bestimmte Strecke gegeben, auf der diese die Geschwindigkeit vom Auto verringern können, um einen Unfall zu vermeiden. Jedes Bundesland in Deutschland hat dazu eigene Regeln, wie weit ein Blitzer von solch einem Schild entfernt installiert werden darf.

Welche Werte für welches Bundesland gelten, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

BundeslandMindestabstand zum Orts-/Geschwindig­keitsschild
Baden-Württembergkeine Begrenzung
Bayern
200 m
BerlinGeschwindigkeits­begrenzungsschild: 75 m

Ortsschild: 150 m
Brandenburg150 m
Bremen
150 m
Hamburgkeine Begrenzung
Hessen100 m
Mecklenburg-Vorpommernauf Kraftfahrstraßen: 100 m

auf Autobahnen: 250 m
Niedersachsen150 m
Nordrhein-Westfalenkeine Begrenzung
Rheinland-Pfalz100 m
Saarland100 m
Sachsen150 m
Sachsen-Anhalt100 m
Schleswig-Holstein100 m
Thüringen
200 m

Wer darf Blitzer aufstellen?

Selbstverständlich ist es zum Beispiel Privatpersonen laut Richtlinien nicht erlaubt, einen Blitzer zu erwerben und diesen an einer öffentlichen Straße aufzustellen. Das ist öffentlichen Behörden wie der Polizei oder der zuständigen Kommune vorbehalten. Nur diese dürfen Blitzer aufstellen, um Geschwindigkeitsverstöße vorbeifahrender Autofahrer aufzuzeichnen. Eine private Ahndung von Verkehrsverstößen ist nicht möglich.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Beim Blitzer-Aufstellen gelten Vorschriften, z. B. wie nah ein Blitzer hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung stehen darf.
Beim Blitzer-Aufstellen gelten Vorschriften, z. B. wie nah ein Blitzer hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung stehen darf.

Wurden Sie geblitzt, aber können Sie nachweisen, dass der Blitzer zu nah an der Anzeige der Geschwindigkeits­überschreitung stand oder ist Ihnen ein Messfehler im Bußgeldbescheid aufgefallen, haben Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen den erhaltenen Bescheid.

Wollen Sie Einspruch erheben, müssen Sie das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids tun. Sie haben auch das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit dieser einen Einspruch für Sie einlegen kann.

Ein Anwalt kann Sie vor Gericht vertreten, wenn Sie geblitzt wurden, die Strafe aber nicht zahlen wollen. Besonders Messfehler sind bei manchen Radarfallen und anderen Messmethoden nicht selten und können dazu führen, dass die ermittelte Geschwindigkeit vom Auto falsch und die Messung somit ungültig ist.

Das passiert immer dann, wenn ein Blitzer beispielsweise nicht im optimalen Winkel zur Fahrtrichtung bzw. zum kontrollierten Fahrzeug aufgestellt wurde. Das ist ebenfalls beim Blitzer-Aufstellen zu beachten. Dabei ist es egal, ob die Geschwindigkeitsmessung stationär oder mobil erfolgt.

Je mehr der Winkel vom einzuhaltenden Wert abweicht, desto größer muss später auch die Toleranz werden, die vom gemessenen Geschwindigkeitswert abgezogen wird. In einigen Fällen kann die Messung gänzlich unbrauchbar sein.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (74 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

150 Kommentare

  1. Susann

    23. Januar 2018 um 17:55

    Ich würde mit 72 km/h genau vor einem Ortsausgangsschild (5m) geblitzt. Ist das rechtens? In Sachsen gelten doch eigentlich 150 m Abstand vor Schildern. Es liegt keinerlei Gefahrenzone vor, da dort nur noch ein Waldstück ist. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 7:52

      Hallo Susann,
      bei den aufgeführten Entfernungen handelt es sich häufig um Richtwerte. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Felix L.

    11. Januar 2018 um 20:40

    A3 Hessen von Wiesbaden kommend Richtung Frankfurt gibt es einen Teil ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier gibt es kurz hintereinander zur zeit 2 baustellen in denen nur 100 gefahren werden darf. Zwischen den Baustellen ist die Begrenzung aufgehoben. Vor der 2. baustelle steht ein Schild das 100 anzeigt was auch klar ist, da hier die Baustelle beginnt. Komischerweise steht aber direkt vor dem Schild ein Blitzer. Dieser hat mich geblitzt. Dies ist nicht zulässig, da der Blitzer rein rechtlich minderstens 100m hinter dem Schild stehen hätte müssen. Korrekt?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:33

      Hallo Felix L.,

      in der Regel ja – schließlich sollen gerade auf der Autobahn Auffahrunfälle vermieden werden. Wie es sich spezifisch vor Ort verhält und ob evt. Ausnahmen bestehen, gilt es zu prüfen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Michael B.

    10. Januar 2018 um 12:46

    Hallo,
    Wurde vor einer Woche geblitzt. Und zwar so ungefähr 100 150meter vor dem Ortsausgangsschild mit ca. 65kmh. Dies war in Thüringen nun meine Frage liebes blitzerteam ist es an dieser Stelle zulässig weil es ja in Thüringen eigentlich 200meter betragen soll an dem geblitzt werden darf. Ist das bezogen auf nach den Schildern oder gilt das auch vor den Schildern?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:18

      Hallo Michael B.,

      in der Regel gelten für Thüringen 200 Meter vor und hinter Schildern – insofern wäre dies rechtens, ja. Ob ortsabhängig andere Maße möglich sind, gilt es zu klären. Sie sollten davon ausgehen, dass der Blitzer korrekt aufgestellt wurde, bei Fragen diesbezüglich können Sie sich an ein örtliches Ordnungs- oder Verkehrsamt wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Malte

    9. Januar 2018 um 12:04

    Welcher Abstand zum Schild gilt bei 30er Zonen wg. Schulwegen?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 10:21

      Hallo Malte,

      grundsätzlich sollten auch in diesem Fall die für das jeweilige Bundesland geltenden Abstände zählen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Karl-Heinz

    27. Dezember 2017 um 9:59

    Ist es erlaubt von Privatgrundstück aus mit Radarfalle in den öffentlichen Verkehr Geschwindigkeiten zu messen? (Mit seitensensor )

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:27

      Hallo Karl-Heinz,

      dies ist in der Regel nicht zulässig. Lediglich eine Attrappe kann erlaubt sein.
      Eine reine Anzeigetafel, die die Geschwindigkeit ausweist, wird eventuell toleriert, wenn diese auf Privatbesitz steht.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  6. Karin M.

    7. Dezember 2017 um 16:42

    Guten Tag,
    so viel ich weiß gibt es einen Paragraphen der sagt,dass ein mobiler Blitzer nur da aufgestellt werden darf, wo Gefahr droht.
    Ich wurde in einer 30iger Zone geblitzt, und ich sage,das ist reine Abzocke.
    Rechte Seite dieser Straße wo auch der Blitzer stand hinter parkenden Autos, sind nur Kleingärten, linke Seite stehen Wonhäuser weit von der Straße entfernt und überschaubar. Es gibt kein Kindergarten, keine Kirche oder sonst ähnliche Einrichtungen in dieser Straße. Deshalb denke ich,dass das blitzen nur zur Abzocke dient, und das Geschwindigkeitsschild von 30 lachhaft ist.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:04

      Hallo Karin M.,

      die Regeln zur Aufstellung von Blitzern sind Ländersache. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Andreas

    24. November 2017 um 21:00

    Hallo,
    ich wurde in einer 30er Zone von einem mobilen Blitzer aus einem KFZ geblitzt der aber in einer Schuleinfahrt (Feuerwehreinfahrt) stand. Dieser ragte in die Einfahrt zu 25% rein. Die Schuleinfahrt ist auch durch ausserhalbliegende Betonklötze begrenztm, das hat aber das Blitzerauto bzw. den Fahrzeugführer scheinbar nicht interressiert das er hier die Einfahrt blockiert bzw. gefährdet ! Nach Rücksprache mit der Schule wurde hier keine Genehmigung für erteilt. Kurz darauf sorgte die Schule dafür das der Blitzer aus der Einfahrt entfernt wurde. Das hab ich schriftlich und auch Zeugen kann ich auch benennen. Fotomaterial liegt auch vor !

    Trotzdem soll ich zahlen! Ist das zulässig. Seit wann darf die Stadt machen was sie will ? Hab ich nun auch das Recht in Zukunft dort zu Parken ?

    Mfg
    Andreas

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 7:48

      Hallo Andreas,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine Einschätzung geben. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. A.

    20. November 2017 um 21:04

    Ich wurde geblitzt! War auch zu schnell! Alles richtig! Dann aber ist mir aufgefallen, dass die Hausnummern auf dem Bescheid und da wo ich geblitzt wurde nicht übereinstimmen!? Seither streite ich mich mit der Stadt! Aber die sind so „fest davon überzeugt“, dass die Messbedienstete an der richtigen Stelle (baulich angelegte Parktasche) stand. Ich fahre diese Strecke seit über 17 Jahren täglich und weiß genau, dass der Caddy nicht dort stand. Zudem war das Fahrzeug, als ich geblitzt wurde, auch noch komplett auf dem Bürgersteig geparkt! Morgen werde ich mir das vorhandene Bildmaterial in der zuständigen Stelle ansehen und jemanden mitnehmen, der die Strecke auch täglich fährt! Wollen wir doch mal sehen!! Würde mich freuen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und die Messbedienstete unter Eid vielleicht mal eine Aussage machen müsste! Ich würde es sofort tun, da ich genau weiß, das Auto stand FALSCH!! Wie kriege ich die „Beanmten“ der Stadt??? Es geht mir nicht mal mehr um das Geld, was ich bezahlt habe, eher ums Prinzip, dass die Wahrheit gesagt wird!! Jeder kann mal einen Fehler machen! Sind die Fahrzeuge GPS- überwacht? Dann könnte man vielleicht die Daten auslesen!?

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 13:44

      Hallo,
      über die Ausstattung der Fahrzeuge können wir keine Auskunft geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Michael

    20. November 2017 um 1:56

    Hallo allerseits!

    die Angabe von 150 Meter Mindestabstand zum Orts-/Geschwindigkeitsschild in Baden-Württemberg ist hier eindeutig falsch!

    Hier ist die Antwort der Bußgeldstelle, die alle betrifft, wer hier der Angabe von 150 Meter Abstand zwischen Gechwindigkeitsbegrenzungsschild und Blitzer in Baden-Württemberg glauben:
    “…
    Auf Grund Ihrer Angaben teilen wir Ihnen mit, dass ein Mindestabstand von 150 Meter nach Geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen bereits seit dem 01.07.2015 nicht mehr notwendig ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und die Geschwindigkeit muss spätestens zu diesem Zeitpunkt reduziert sein.


    Gruß
    Michael

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 13:28

      Hallo Michael,
      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Tabelle entsprechend angepasst.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Christian

    11. November 2017 um 17:11

    Hallo,
    gibt es in NRW oder überhaupt eine Vorschrift, welche Entfernung bei beim Aufstellen eines stationären Blitzers vor einer Tunneleinfahrt einzuhalten ist? Auf der A40 wird zur Zeit ca. 15-20m vor einer Tunneleinfahrt ein Blitzer aufgebaut, der wegen einer Baustelle vorübergehend anderweitig keine Verwendung findet. Ich halte dieses Vorgehen für unverantwortlich, da gerade die Tunneleinfahrt höchste Aufmerksamkeit erfordert und eine Ablenkung durch einen roten Blitz ausgerechnet denjenigen, der sowieso zu schnell fährt zu einer Panikbremsung animiert. Das Verhalten der meisten (korrekt fahrenden) Autofahrer vor einer als Blitzer erkannten Radarfalle ist auch schon gefährlich genug.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 12:41

      Hallo Christian,

      Regelungen zum Aufstellen von Blitzern sind meist Ländersache, die Sie beim örtlichen Ordnungsamt oder der Fahrerlaubnisbehörde erfragen können. Dort können Sie auch Ihre Einschätzung der Gefährlichkeit des Blitzers anbringen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Polanz

    19. Oktober 2017 um 11:37

    Hallo,
    kann mir jemand sagen ob eine Geschwindikkeits Beschränkung auf der Landstraße nachts um 3 Uhr auf 70 kmh zulässig ist. Weis jemad wo das Gesetzt steht zum aufstellen von Blitzersäulen.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:07

      Hallo Polanz,

      da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir hierzu keine Einschätzung geben. Grundsätzlich sind Blitzer immer zulässig, um die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit zu messen. Die Auflagen für Radarfallen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Kathi

    2. Oktober 2017 um 8:21

    Hallöchen,
    mich würde mal interessieren wie weit von einem Seitenstreifen entfernt ein Blitzerfahrzeug aufgestellt werden darf. Ich hab hier schon mehrfach gesehen das Blitzerfahrzeuge mit mehr als 5 m Abstand zum Seitenstreifen, parallel zur Fahrbahn (am Hang also schräglage des Fahrzeugs) geparkt werden und Blitzen. Ist das noch erlaubt?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 8:54

      Hallo Kathi,
      da uns nicht bekannt ist, um welches Blitzermodell es sich handelt, können wir keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Sandro

    11. September 2017 um 0:20

    Hallo,

    Ich wurde in einer fremdem Ortsschaft Abends um 21 Uhr auf einer Durchfahrtstraße (normalerweiße 50) neben einer Grundschule (30er Zone) geblitzt. Der Blitzer stand ca. 30 Meter hinter dem 30er Schild. Nun muss ich dazu noch sagen, dass mir nicht bewusst war (entweder nicht klar ausgeschilder oder Schild übersehen), dass sich dort eine Grundschule befindet. Da ich nun aus einem anderen Eck von BW komme (Mindestabstand von Blitzer zu Schild = 150m), habe ich in aller ruhe von 50 auf 30 runter gebremst und wurde dann plötzlich überraschend abgelichtet (nur mit 41km/h) – war schon sehr dunkel Abends um 21 Uhr – d.h. weder Blitzer noch Schule waren sichtbar. Allerdings gilt ja der Mindestabstand für Blitzer nicht, da sich ja neben dem Blitzer eine Grundschule befindet. Lohnt es sich hier trotzdem Einspruch einzulegen? Das Bußgeld ist nicht das größte der Welt, aber mich ärgert es durchaus das ich noch während dem abbremsen sehr sehr überraschend geblitzt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:41

      Hallo Sandro,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Uwe

    26. August 2017 um 11:01

    Bin auf der Ortsausgang str geblitzt worden mit der Kamera.
    50waren erlaubt mit 74 gemeessen.abzüglich Toleranz 71 das ist ein Punkt und Geld Strafe
    Meine Frage ist wenn die Kamera auf einer Anhöhe steht und nach unten gemessen wir ist das richtig oder muss die Kamera auf etwa gleiche Höhe stehen Die Straße hat einen geraden verlauf und keine Steigung
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:10

      Hallo Uwe,
      welche Voraussetzungen bei der Installation eines Blitzers zu beachten sind, hängt vom jeweiligen Modell ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Welz

    13. August 2017 um 19:41

    Hallo

    Ich wurde in einer 30er Zone geblitz .

    Erst 60 er Schild 3 Meter weiter ortsschild, 3 Meter 30er schild.

    Dann kommt eine längere park Reihe und und nach ca 50 Metern zwischen parkende Autos dicht geparkt der blitzer in einem parkenden auto. Auf keinen Fall 200 Meter entfernt wollte es FotogRadien da war er dann aber schon weg nach der Arbeit ist das rechtens.

  16. B. Maik

    11. August 2017 um 18:23

    Ich wurde am Ortsausgangsschild geblitzt mit 71 km/h , der Blitzer stand 27 normale Schritte vom Ortsausgangsschild weg , ich habe nicht gefunden wieviel meter der stehen darf .

  17. Jan

    4. August 2017 um 19:51

    Ich wurde in einem größeren mehrspurigen Kreisverkehr geblitzt!
    Die Kamera stand unter der Leitplanke und das Fahrzeug wahrscheinlich in einer Unterführung die unter dem Kreisverkehr verläuft.
    Können die Messungen überhaupt genau sein da der Kamerawinkel ja schlechter zur Fahrbahn eingestellt werden kann und man in einer kreisförmigen Fahrbewegung befindet!
    Gruss Jan

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:41

      Hallo Jan,

      es ist durchaus möglich, innerhalb eines Kreisverkehrs zuverlässige Messergebnisse zu erzielen.

      – Die Redaktion

  18. Timo

    27. Juli 2017 um 11:15

    Hallo Bussgeldrechner Team,

    ein mobiles Messgerät muss ja eingestellt werden. Dies muss nach Aussage der Polizisten auch dokumentiert werden. Wenn der Blitzer aber unbeaufsichtigt auf einer Landstrasse steht und die Polizeibeamten erst 2 Km weiter im nächsten Ort stehen und raus winken, kann ja keiner garantieren, dass nicht irgendwer an dem Gerät „rumgespielt“ hat und es dadurch verstellt wurde, denn dann würden ja die Messwerte nicht mehr stimmen.
    Muss mir nicht auch schriftlich nachgewiesen werden, dass die Geräte korrekt eingestellt wurden?
    Gruss Timo

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:42

      Hallo Timo,

      über die korrekte Einstellung muss ein Protokoll angefertigt werden. Dies muss allerdings nur nachgewiesen werden, wenn Akteneinsicht beantragt wird.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Susanne

    26. Juli 2017 um 12:28

    Hallo,
    gibt es eine Wartezeit zwischen Schilderwechsel ( von 80 auf 60 km/h) und
    einer Geschwindigkeitsmessung?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:18

      Hallo Susanne,

      eine solche Wartezeit ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Yvonne

    18. Juli 2017 um 17:14

    Hallo Eine Frage
    ist das Blitzen aus Fahrzeugen mit unebenem und abschüssigen Untergrund erlaubt oder kann das Messergebnis angefochten werden ?
    Auch würde ich gerne wissen ob das Messen auf Privatgrundstücken zulässig und Erlaubt ist ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:54

      Hallo Yvonne,

      grundsätzlich muss der Untergrund eine korrekte Messung gemäß der Vorgaben der physikalisch-technischen Bundesanstalt entsprechen. Diese können je Modell voneinander abweichen. Auf Privatgrundstücken ist das Blitzen in aller Regel nicht zulässig.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Panos

    14. Juli 2017 um 14:45

    Hallo,
    ich wurde von einem stationären Blitzer in einer bekannten 70er Zone geblitzt, allerdings mit 61kmh. ca. 200m nach dem Blitzer ist eine Baustelle, wo 30kmh gelten. Die Behörden haben VOR dem Blitzer ein zusätzliches Schild für eine zusätzliche vorübergehende Begrenzung auf 50kmh gestellt. Sollte es nicht mindestens zwei 50kmh-Schilder geben, bevor geblitzt werden darf?
    Danke für eine Antwort und Gruß
    Panos

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 10:02

      Hallo Panos,

      sofern die Geschwindigkeit einmal vor dem Blitzer ausgeschildert wurde, reicht dies aus.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Joachim

    11. Juli 2017 um 16:09

    Hallo,

    ich wurde innerorts in Frankfurt am Main, Hessen in einer 30er Zone mit 39 km/h nach Tolleranzabzug geblitzt. Die 30er Zone erstreckt sich allerdings nur auf eine Strecke von 100 Metern. Vorher und nachher sind wieder 50 km/h erlaubt. Ist der Strafzettel aufgrund der kurzen strecke überhaupt rechtskräftig?

    MfG Joachim

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 8:58

      Hallo Joachim,

      auch auf einer Strecke von 100 Metern darf geblitzt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Roman S.

        15. Dezember 2017 um 17:39

        Hallo!
        Ich habe gedacht (z.B. Bayern) das ab dem Schild 30 erst ab 200m danach ein Blitzer stehen darf? Also kann ja theoretisch bei 100m 30er Zone kein Blitzer stehen. Oder wie soll man das mit den 200m verstehen (für Bayern z.B.)

        Viele Grüße,
        Roman

        1. bussgeldrechner.org

          2. Januar 2018 um 10:19

          Hallo Roman S.,

          die Verwaltungsvorschriften zum Aufstellen von Blitzern sind Ländersache. Informieren Sie sich am besten bei der Straßenverkehrsbehörde.

          Das Team von Bussgeldrechner.org

  23. Andreas

    7. Juli 2017 um 11:23

    Hallo,
    Ich wurde über einen Strassengraben geblitzt. Zwischen mein Fahrzeug und der Kamera befanden sich hohe Gräser welche mit abgelichtet wurden. Daher bezweifel
    ich die Richtigkeit der Messung.
    Dürfen sich beim Messen , sich im Wind wankende Gewächse befinden?

    Gruss Andreas

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 10:05

      Hallo Andreas,

      dies hängt von der Art des Messgeräts und den Vorgaben der physikalisch-technischen Bundesanstalt ab.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. I.Buhn

    1. Juli 2017 um 11:31

    Hallo,
    mein Mann ist von einem mobilen Gerät aus einem Auto heraus geblitzt worden, das Auto stand schief ( haben auch ein Foto davon ). Ist diese Messung zulässig ?
    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 um 8:13

      Hallo I.Buhn,

      eine mobile Messung aus dem Fahrzeug heraus ist zulässig.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Andrea

    29. Juni 2017 um 13:24

    Hallo, Ich wurde in einer 70er Zone geblitzt, mit dem Bußgeld könnte ich leben. Dennoch kommt für mich die Frage auf, ob es geht, das der Blitzer auf einer Brücke steht und daß Überwachungsfahrzeug unten an einem Abhang steht und theoretisch keinen direkten Blick (wg. Büschen ect.) auf das Radargerät hat??
    (Des Weiteren würde das Fahrzeug weiter vom radargerät wegstehen, da dort keine Straße langführt – diese ist nur für Landfahrzeuge)

    1. bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 um 9:12

      Hallo Andrea,

      leider kennen wir die örtlichen Gegebenheiten nicht genau, daher können wir keine Einschätzung zur Gültigkeit des Messverfahrens abgeben. Das Verfahren der Geschwindigkeitsmessung von Brücken aus ist aber in aller Regel zulässig.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar