Blitzer-Attrappe: Erlaubt oder strafbar?
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn Autofahrer durch falsche Blitzer getäuscht werden
Einige Anwohner haben die Nase voll von Rasern, die sich selbst in Wohngebieten nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten und so nicht nur einen Heidenlärm produzieren, sondern auch das Unfallrisiko unweigerlich in die Höhe treiben.
Um dem ein Ende zu bereiten und nicht erst abwarten zu müssen, bis sich die Gemeinde oder Stadt dem Problem annimmt, suchen die Anwohner daher selbst nach einer Lösung.
Immer wieder berichten Zeitungen von Personen, die eine Blitzer-Attrappe aufstellen. Platziert hinter einem Gartenzaun, einer Hecke oder einem Baum wirken solche Fälschungen oft täuschend echt und führen teilweise tatsächlich zum gewünschten Ergebnis: Es wird langsamer gefahren.
Aber ist ein solcher Blitzer-Dummy überhaupt erlaubt oder machen sich die Verantwortlichen strafbar, wenn sie ihn auf ihrem Grundstück aufgestellt haben? Ist es vielleicht sogar möglich, eine Blitzer-Attrappe zu kaufen? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Blitzer-Attrappe
Steht die Attrappe auf dem eigenen Grundstück und funktioniert nicht wie ein echter Blitzer, kann sie durchaus erlaubt sein. Eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs muss jedoch ausgeschlossen sein.
Sobald die Blitzer-Attrappe den Verkehr beeinträchtigt oder Fahrer dadurch sogar gefährdet werden, können Sie sich strafbar machen, wenn Sie eine solche aufstellen. In einer solchen Situation kann Ihnen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden, auf den laut § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen kann.
Die Kosten für einen falschen Blitzer liegen ungefähr zwischen 90 und 120 Euro. Worauf Sie beim Kauf einer Blitzer-Attrappe achten sollten, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Gilt das Aufstellen von einem Fake-Blitzer als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
Sobald vorbeifahrende Autofahrer bemerken, dass es sich bei dem vermeintlichen Blitzer nicht um eine echte Radarfalle, sondern eine Attrappe handelt, gehen die Meinungen auseinander: Die einen schmunzeln darüber, andere ärgern sich, weil sie völlig umsonst abgebremst haben.
Einige sind sogar der Meinung, es gelte als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, eine Blitzer-Attrappe aufzustellen.
Dieser Verstoß ist in § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert. Dort heißt es:
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
- Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- Hindernisse bereitet oder
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Weiterhin besagt § 315b StGB, dass allein der Versuch strafbar ist und bei einer vorsätzlichen Handlung sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Doch trifft die Definition auf das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe zu? Müssen Anwohner, die statt einem echten Starenkasten eine Attrappe installieren, mit den gerade genannten Strafen rechnen, wenn diese der Polizei auffällt?
Problematisch könnte es allerdings werden, sobald die Blitzer-Attrappe Einfluss auf den Verkehr nimmt. Bremst ein Fahrer beispielsweise stark ab, weil er von einem echten Radarkasten ausgeht, und verschuldet so einen Auffahrunfall, könnte er den Besitzer ggf. auf Schadensersatz verklagen. Dies müsste jedoch im Einzelfall entschieden werden.
Ist es möglich, eine Radarkasten-Attrappe zu kaufen?
Es gibt durchaus Anbieter im Internet, die sich dem Vertrieb von falschen Blitzern widmen. Die Kosten liegen dabei in der Regel zwischen 90 und 120 Euro.
Sie sollten allerdings darauf achten, dass es sich bei dem jeweiligen Angebot nicht um die Miniaturanfertigung einer Blitzer-Attrappe handelt, wenn Sie das Gerät auf Ihrem Grundstück aufstellen möchten, um Raser abzuschrecken. In diesem Fall würde sie wahrscheinlich nicht einmal wahrgenommen werden.
Bisher wurde allerdings jede Blitzkasten-Attrappe, über die berichtet wurde, von ihrem Besitzer selbst angefertigt. Oft diente ein Vogelhäuschen als Vorlage, was in diversen Fällen dazu führte, dass sich tatsächlich der ein oder andere Piepmatz dort eingenistet hat.
Schadenersatz für Auffahrunfall durch einen zweiten Raser, weil der erste Raser stark abbremst, um dem Blitz zu entgehen?!
Wenn jemand das als Grund anführt, dann müßte dieser Person umgehend wegen vorsätzlichen Rasens der Lappen entzogen werden.
Ich hasse auch die ganzen zaghaften, die vor echten Blitzern trotz korrekter Geschwindigkeit unnötig abbremsen, das ist in meinen Augen Nötigung und sollte auch so behandelt werden.