Achtung Blitzer: Welche Rechtsgrundlage kommt zum Tragen?
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
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Richtlinien beim Einsatz von Messgeräten im Verkehr
Unabhängig davon, ob sie Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeichnen: Bei der Verwendung von Blitzern zur Verkehrsüberwachung müssen stets spezielle Vorgaben eingehalten werden. Zum einen handelt es sich dabei um eine sogenannte „hoheitsrechtliche Befugnis“, die ausschließlich von Angehörigen des öffentlichen Dienstes ausgeführt werden darf.
Zum anderen können sich die jeweiligen Richtlinien je nach Bundesland unterscheiden, die bezüglich des Einsatzes der Blitzer die Rechtsgrundlage bilden. Diese sind häufig nicht öffentlich einsehbar, da sie nur für den internen Gebrauch bestimmt sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vorschriften beim Blitzen allgemein Beachtung finden müssen, wann ein Messergebnis unzulässig sein kann und was Sie in einem solchen Fall tun können.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rechtsgrundlage für Blitzer
Beim Einsatz der Blitzer liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Bundesländern. Daher können sich mitunter die Vorschriften zum Aufstellen der Messgeräte, wie z. B. der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild, unterscheiden. Zudem sind die Richtlinien häufig nicht öffentlich einsehbar.
Wurden bei der Verwendung von einem Blitzer die Vorschriften bezüglich der Eichung oder der Bedienung an sich ignoriert, kann dies zu einem falschen und somit unzulässigen Messergebnis führen.
Sind Sie der Meinung, fälschlicherweise geblitzt worden zu sein oder zweifeln das Ergebnis des Messgeräts an, sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen. Dafür haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen lang Zeit.
Abgelichtet vom Blitzer: Existiert eine Rechtsgrundlage dafür?
Um den jeweils begangenen Verstoß beweisen zu können, wird in der Regel ein „Blitzerfoto“ erstellt, auf dem der betroffene Fahrer sowie das Kennzeichen seines Fahrzeugs zu sehen sind. Immer wieder gibt es jedoch Verkehrssünder, die der Meinung sind, es handele sich dabei um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und es gäbe für die Anfertigung eines solchen Fotos durch einen Blitzer keine Rechtsgrundlage.
Mit diesem Thema musste sich auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 befassen, wobei es jedoch entschied, dass diese Annahme nicht der Wahrheit entspricht (Az.: 2 BvR 759/10).
§ 100h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 46 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gebe den Polizeibeamten, die Blitzer einsetzen, das Recht, Beweisfotos von der jeweiligen Tat anzufertigen.
Allgemeine Richtlinien beim Blitzen
Wie bereits erwähnt, gibt es keine allgemeine Blitzer-Verordnung, die für alle Messgeräte gleichermaßen gilt. Vielmehr bestimmen die Bundesländer selbst, welche Vorgaben beim Blitzen eingehalten werden müssen. Dies bezieht sich unter anderem auf den Abstand zwischen einem Verkehrsschild und einem Blitzer. Die Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg sieht in diesem Fall beispielsweise keine konkreten Angaben vor, in Hessen hingegen müssen es mindestens 100 Meter sein. Eine genaue Auflistung finden Sie in dieser Tabelle:
Bundesland | Mindestabstand zum Orts-/Geschwindigkeitsschild |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Begrenzung |
Bayern | 200 m |
Berlin | Geschwindigkeitsbegrenzungsschild: 75 m Ortsschild: 150 m |
Brandenburg | 150 m |
Bremen | 150 m |
Hamburg | keine Begrenzung |
Hessen | 100 m |
Mecklenburg-Vorpommern | auf Kraftfahrstraßen: 100 m auf Autobahnen: 250 m |
Niedersachsen | 150 m |
Nordrhein-Westfalen | keine Begrenzung |
Rheinland-Pfalz | 100 m |
Saarland | 100 m |
Sachsen | 150 m |
Sachsen-Anhalt | 100 m |
Schleswig-Holstein | 100 m |
Thüringen | 200 m |
Darüber hinaus sind noch weitere Richtlinien beim Einsatz von Blitzern zu beachten: Mitunter muss das einzusetzende Messgerät regelmäßig geeicht werden. Ist dies nicht geschehen, kann dies zu einem falschen Ergebnis führen, gegen das Sie als Betroffener Einspruch einlegen können. Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie dafür zwei Wochen Zeit.
Außerdem von Bedeutung ist der vorgeschriebene Toleranzabzug beim Einsatz vom Blitzer. Die Rechtsgrundlage dafür bilden die Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB). Folgende Toleranzen müssen abgezogen werden, um mögliche Ungenauigkeiten beim Blitzen auszugleichen:
- 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h
- 3 Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
Vermuten Sie, dass bei der Messung mit einem Blitzer bestimmte Gesetze verletzt worden sind und das Ergebnis daher nicht rechtens ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren, um mit seiner Hilfe Akteneinsicht zu beantragen und so mögliche Fehler bei der Messung aufzudecken.
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